Anschaffung eines EDV-Programms für den doppischen Gesamtabschluss
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog beabsichtigt, ein EDV-Programm für die Erstellung des doppischen Gesamtabschlusses anzuschaffen. Die Doppik (doppelte Buchführung) ist das kommunale Rechnungswesen-System, das in Niedersachsen gesetzlich vorgeschrieben ist. Ein Beschlussvorschlag zur Anschaffung liegt vor, näheres ist dem Originaltext zu entnehmen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Beschaffung einer Software im Bereich kommunales Rechnungswesen, eingebracht von der Verwaltung zur Entscheidung durch den Rat.
Hintergrund
In Niedersachsen sind Gemeinden gesetzlich verpflichtet, ihre Haushalte nach dem Prinzip der Doppik zu führen. Dazu gehört auch die Aufstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses. Für diesen Zweck ist spezielle Software erforderlich, die die Gemeinde offenbar bisher nicht besitzt oder ersetzen möchte. Nur der Titel lag vor, weitere Details sind nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft eine verwaltungsinterne EDV-Beschaffung im Finanzwesen der Gemeinde. Für Insulaner:innen ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Alltag, jedoch trägt korrekte Buchführungssoftware zur ordnungsgemäßen Haushaltsführung bei.
Die wichtigsten Punkte
- Es soll ein EDV-Programm für den doppischen Gesamtabschluss angeschafft werden
- Die Doppik ist in Niedersachsen für Kommunen gesetzlich vorgeschrieben
- Details zu Kosten, Anbieter und Umfang liegen mangels PDF nicht vor
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/107/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
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