Spiekeroog-Radar

Eine der kleinsten Gemeinden

650 Einwohner:innen, 8 gewählte Ratsmitglieder, ein Bürgermeister: was es bedeutet, eine Inselgemeinde dieser Größe zu sein.

Spiekeroog gehört zu den kleinsten selbstständigen Kommunen Deutschlands. Die Insel finanziert sich aus Tourismus und Inselabgaben, hat ihre eigene Verwaltung, einen eigenen Haushalt und einen direkt gewählten hauptamtlichen Bürgermeister — alles für rund 650 Insulaner:innen. Diese Seite bündelt Strukturdaten, Verwaltungsthemen und Vorlagen, die diese außergewöhnliche Größe abbilden.

Bezug zu Themen:verwaltunghaushalt
Die Insel als Gemeinde · in Zahlen

Etwa 800 Insulaner:innen haben ihren eigenen Rat, einen hauptamtlichen Bürgermeister, einen eigenen Haushalt und ihre eigene Verwaltung. Üblich ist das ab etwa 3.000 Einwohner — Spiekeroog ist eine selbstverwaltete Mini-Kommune.

291
Kleinste Gemeinde NI
(Demnach)
~800
Spiekeroog
(außergewöhnlich klein)
Einwohner:innen
≈ 800
Stand 31.12.2022, Landesamt für Statistik

Ein wirklich kleines Gemeinwesen — und doch mit eigenem Rat, eigenem Haushalt, hauptamtlicher Verwaltung und direkt gewähltem Bürgermeister. Üblicherweise haben deutsche Kommunen mit hauptamtlicher Spitze 3.000+ Einwohner.

→ Quelle
Ratssitze
8 + 1
8 gewählt + Bürgermeister:in

Acht ehrenamtliche Ratsmitglieder werden alle fünf Jahre direkt gewählt, plus der hauptamtliche Bürgermeister als 9. stimm-berechtigter Sitz. Die kleine Größe bedeutet: kaum personelle Reserve, Fluktuation trifft den Rat unmittelbar — siehe Rücktritt von Jochen Bellstedt zum 30.09.2025.

BM-Grundbezug
≈ 7.553 €
Brutto/Monat (B1 + Amtszulage), Stand 11/2024

Hauptamtlicher Bürgermeister einer Gemeinde bis 10.000 EW wird nach NKBesVO §1 in Besoldungsgruppe B1 eingestuft, plus 27 % Amtszulage auf die Differenz B2−B1 (= +308 €). Grundgehalt 7.244,94 € + 308,48 € = ≈ 7.553 €/Monat brutto, rund 90.640 € pro Jahr. Plus Familienzuschlag (nicht öffentlich).

→ Quelle
Haushalt 2026
6,76 Mio €
Auszahlungen geplant

Haushaltsplan 2026 (beschlossen 27.11.2025): Einzahlungen 6,4 Mio €, Auszahlungen 6,76 Mio €, Liquiditätskredit-Rahmen 900.000 €, keine neuen Kredite. Ergebnishaushalt ausgeglichen geplant, Finanz-haushalt mit kleinem Minus.

→ Vorlage 01/094/2025
Hebesätze ↗
380 → 400 %
Gewerbesteuer 2025, plus Grundsteuer A+B auf 550 %

Im Haushalt 2025 konnte weder Ergebnis- noch Finanzhaushalt ausgeglichen werden. Der Rat hat zur Gegensteuerung den Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 auf 400 % erhöht und die Grundsteuer-Hebesätze A+B einheitlich auf 550 % festgesetzt.

→ Vorlage 01/087/2024
Doppik-Rückstand
9 Jahre
Jahresabschlüsse 2014–2016 erst 2024 beschlossen

Wie viele kleine niedersächsische Kommunen lag Spiekeroog beim kommunalen Jahresabschluss massiv im Rückstand. Erst durch das Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz (NBKAG) 2024 wurden die Abschlüsse 2014, 2015 und 2016 förmlich beschlossen — neun Jahre nach dem Haushaltsjahr.

→ Vorlage 01/013/2024

Quellen: Landesamt für Statistik Niedersachsen · NKBesVO §1 · NLBV Niedersachsen Besoldungstabellen 11/2024 · 17 Haushalts-Vorlagen aus dem RIS · Wikipedia. Stand: 26. Mai 2026.

Passende Vorlagen (87)

Sachstand Ferienbetreuung nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)
01/043/2025Informationsvorlage

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Grundschulkinder der 1. Klasse einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung, auch in den Ferien. Zuständig ist formal der Landkreis Wittmund als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Da sich nicht alle Festlandsgemeinden bereit erklärt haben, die Ferienbetreuung zu übernehmen, plant der Landkreis nun ein zentrales Angebot in eigener Trägerschaft. Für Spiekeroog ist eine gesonderte Lösung vorgesehen, die noch zu klären ist.

Zensus 2022 – Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl
01/024/2025Sitzungsvorlage

Der Zensus 2022 hat für Spiekeroog eine amtliche Einwohnerzahl von 632 Personen festgestellt – rund 25 % weniger als die gemeindeeigene Meldedatei mit etwa 850 Personen ausweist. Die Gemeinde hat die Ergebnisse gegenüber dem Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mehrfach angefochten, das LSN lehnt eine Korrektur jedoch auf Basis der Gesetzeslage ab. Eine Klage – auch als Sammelklage der Inselgemeinden – wird als aussichtslos eingeschätzt. Der Rat soll beschließen, auf eine Klage zu verzichten.

Glasfaserausbau auf der Insel Spiekeroog | 5 | Entscheidung
01/012/2025Sitzungsvorlage

Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage vor, mit der der Glasfaserausbau auf Spiekeroog – einschließlich einer Unterseekabelanbindung ans Festland – förmlich angestoßen werden soll. Geplant sind Gesamtkosten von rund 9,55 Millionen Euro, von denen die Gemeinde einen Eigenanteil von 850.000 Euro trägt; Bund und Land übernehmen zusammen rund 82 % der Kosten. Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, das Förderverfahren einzuleiten und bis zum Abschluss eines Kooperationsvertrags mit einem Telekommunikationsunternehmen voranzutreiben.

Errichtung einer Post-Servicestation auf Spiekeroog
01/037/2024Sitzungsvorlage

Die Deutsche Post plant auf Spiekeroog einen vollautomatischen Post-Servicestationen aufzustellen, der rund 90 Prozent der üblichen Filialleistungen abdeckt und rund um die Uhr zugänglich wäre. Als Standorte kommen die Sporthalle (Noorderpad 20A) oder der Bauhof der Nordseebad Spiekeroog GmbH (Westerloog 11) in Frage. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, die Errichtung in der Zone der Baugestaltungssatzung II auf privaten Flächen grundsätzlich für möglich zu erklären; Baugenehmigungen muss der Vorhabenträger selbst einholen.

Breitbandausbau | Vergabe – Beschluss über die finalen Vergabeunterlagen
01/122/2026Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog plant den vollständigen Glasfaserausbau auf der Insel, inklusive Festlandsanbindung über ein Unterseekabel und Hausanschlüsse. Die finalen Vergabeunterlagen für das europaweite Ausschreibungsverfahren liegen nun vor. Der Rat soll beschließen, das Vergabeverfahren auf dieser Grundlage einzuleiten, damit im Sommer 2026 ein Telekommunikationsanbieter ausgewählt werden kann.

Breitbandausbau | Vergabe
01/099/2025Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog bereitet gemeinsam mit dem Landkreis Wittmund ein europaweites Vergabeverfahren für den Glasfaserausbau auf der Insel vor. Das Projekt umfasst eine Festlandsanbindung per Unterseekabel und den vollständigen Ausbau bis zu den einzelnen Hausanschlüssen. Eine Vergabrechtskanzlei soll die Ausschreibungsunterlagen bis Mitte Dezember 2025 vorlegen; der Beschlussvorschlag wird erst in der Sitzung formuliert.

Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Budgetplan für das Jahr 2026
01/094/2025Sitzungsvorlage

Die Verwaltung legt dem Rat die Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan zur Beschlussfassung vor. Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen geplant; im Finanzhaushalt stehen Einzahlungen von 6,4 Mio. Euro Auszahlungen von 6,76 Mio. Euro gegenüber. Neue Kredite sind nicht vorgesehen, der Liquiditätskreditrahmen bleibt bei 900.000 Euro. Größtes Investitionsprojekt 2026 ist die Fertigstellung des Umbaus des Feuerwehrgerätehauses mit weiteren 150.000 Euro.

Umbau und Modernisierung des Feuerwehrgerätehauses Spiekeroog | Beschluss über Umsetzung und Mittelbereitstellung
01/087/2025Sitzungsvorlage

Der Rat soll dem Umbau und der Modernisierung des Feuerwehrgerätehauses Spiekeroog zustimmen und die nötigen Haushaltsmittel freigeben. Die überarbeitete Planung von 2025 sieht ein Gesamtvolumen von rund 270.000 bis 275.000 Euro vor, aufgeteilt auf die Jahre 2025 und 2026. Dafür sollen die für 2026 eingeplanten Mittel um 25.000 Euro auf 150.000 Euro erhöht werden. Der Beschlussvorschlag umfasst außerdem den Auftrag an die Verwaltung, das Architekturbüro zu beauftragen und den Bauantrag einzureichen.

Wahltermin Bürgermeisterwahl 2026
01/064/2025Sitzungsvorlage

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Wahltag für die Direktwahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters festlegen. Aufgrund einer Gesetzesänderung Anfang 2025 müssen Gemeinden diesen Termin nun selbst bestimmen. Die Verwaltung schlägt vor, den 13. September 2026 — den bundesweit einheitlichen Kommunalwahltag — auch als Termin für die Bürgermeisterwahl zu beschließen. Eine mögliche Stichwahl würde am 27. September 2026 stattfinden.

Neufassung der Straßenreinigungsgebührensatzung
01/062/2025Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog passt ihre Straßenreinigungsgebührensatzung an geltendes Recht an. Der Gemeindeanteil an den Reinigungskosten wird von bisher 5 % auf die gesetzlich vorgeschriebenen 25 % angehoben. Der Erhebungszeitraum wird auf das Kalenderjahr (Januar bis Dezember) umgestellt; für Oktober bis Dezember 2025 wird dank eines vorhandenen Überschusses keine Gebühr erhoben. Ab 2026 bleibt die Gebühr unverändert bei 1,00 Euro je Meter Straßenfrontlänge.

Erstellung eines Dorfentwicklungsplans und Übernahme der Lead-Funktion für die Inselregion
01/067/2024Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog soll die Federführung (Lead-Funktion) für die Erstellung eines gemeinsamen Dorfentwicklungsplans der Inselregion "VierInseln" übernehmen. Dafür wird beim ArL Weser-Ems eine Zuwendung von voraussichtlich 50.000 EUR beantragt; die Gesamtkosten werden auf 70.000–90.000 EUR geschätzt. Der Eigenanteil Spiekeroogs beträgt bis zu 10.000 EUR, bereits im Haushalt 2024/2025 eingeplant. Der Rat soll die Arbeitsschritte begrüßen, den Eigenanteil freigeben und den Entwurf einer Kooperationsvereinbarung der vier Inseln befürworten.

Überprüfung und Weiterentwicklung der Lärmschutzverordnung der Gemeinde Spiekeroog
01/135/2026Sitzungsvorlage

Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Überprüfung der geltenden Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) vor. Konkrete Problemfelder sind die Bauzeiten (§ 5), ruhestörende Tätigkeiten im Freien und in Gebäuden (§ 6), Lärm aus Gaststätten (§ 8) sowie die Pyrotechnik-Regelung (§ 10). In dieser Sitzung soll keine neue Verordnung beschlossen, sondern nur der Überarbeitungsbedarf gemeinsam bewertet werden. Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung anschließend, einen Entwurf für eine überarbeitete Fassung zu erarbeiten.

Dorfentwicklungsplan der Dorfregion VierInseln | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | Beteiligung der Träger öffentlicher Belange | Vorbereitung der Umsetzungsbegleitung
01/125/2026Sitzungsvorlage

Der Rat soll den Entwurf des Dorfentwicklungsplans für die Dorfregion VierInseln (Spiekeroog und drei weitere Inseln) beschließen und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange einleiten. Der Plan ist ein informelles Planungsinstrument nach der ZILE-Richtlinie und Voraussetzung für Fördermittelanträge. Gleichzeitig soll die Verwaltung die Umsetzungsbegleitung durch ein externes Büro ausschreiben und einen Förderantrag stellen. Spiekeroog übernimmt die Federführung für die gesamte Dorfregion.

Dorfentwicklungsprogramm | Vorstellung und Diskussion des Entwurfs „Baukultur und Gestaltungsempfehlungen für private Projektmaßnahmen“
01/114/2026Sitzungsvorlage

Im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms hat das Planungsbüro regionalplan & uvp Gestaltungsempfehlungen für private Sanierungsvorhaben erarbeitet. Das Dokument enthält ein eigenes Kapitel für Spiekeroog (ab Seite 47) und gilt als Prüfgrundlage bei Förderanträgen aus dem Förderprogramm Dorfentwicklung. Eine Projektgruppe hat den Entwurf bereits gesichtet und Anpassungsbedarf benannt. Der Rat soll den Entwurf zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, die abgestimmten Rückmeldungen an das Planungsbüro weiterzugeben.

Erstellung Dorfentwicklungsplan | Arbeitsstand und weitere Schritte
01/080/2025Sitzungsvorlage

Die Verwaltung informiert Rat und Ausschuss über den Stand des Beteiligungsprozesses zum Dorfentwicklungsplan Spiekeroog. Spiekeroog nimmt als Teil der Dorfregion "VierInseln" (zusammen mit Wangerooge, Baltrum und Juist) am Dorfentwicklungsprogramm Niedersachsen teil. Am 30. September 2025 fand eine öffentliche Projektwerkstatt statt, bei der Projektskizzen vorgestellt und weiterentwickelt wurden. Ein förmlicher Beschluss ist noch nicht formuliert und soll gegebenenfalls in der Sitzung erarbeitet werden.

KFZ-Richtlinie | Regelung und Vollzug der Anhängernutzung auf Spiekeroog
01/066/2025Sitzungsvorlage

Die Verwaltung schlägt vor, die seit 2008 geltende KFZ-Richtlinie für Anhänger auf Spiekeroog wieder konsequent anzuwenden. In den vergangenen Jahren war der Vollzug eingeschlafen: Anhänger fuhren ohne Genehmigung, überbreite Modelle beschädigten Straßen und Grünflächen. Ab 1. November 2025 sollen alle Anhänger erfasst, genehmigt und vergebührt werden; über Dauergenehmigungen für Anhänger breiter als 2,10 m entscheidet künftig der Gemeinderat.

Altüberbauungen und -nutzungen auf gemeindlichen Flächen
01/058/2025Sitzungsvorlage

Auf Spiekeroog nutzen private Eigentümer:innen seit Jahrzehnten gemeindliche Flächen – etwa Straßenränder – durch Anbauten, Rampen, Zäune oder Stellflächen. Die Gemeinde hat dafür nun einen Mustervertrag erarbeitet. Der Rat soll beschließen, alle bekannten Altfälle auf dieser Grundlage zu ordnen: Dauerhafte Bauten erhalten langfristige Verträge (etwa 20 Jahre), leicht rückbaubare Nutzungen kürzere Vereinbarungen (etwa 5 Jahre); in Einzelfällen kann Rückbau verlangt werden.

Interessensbekundungsverfahren zur Verpachtung von Weideflächen | Ansiedlung touristischer Kutschbetrieb | Vorberatung
01/029/2025Sitzungsvorlage

Der langjährige Pächter der östlichen Pferdeweiden stellt seinen Reitbetrieb Ende 2025 altersbedingt ein. Die Gemeinde will einen touristischen Kutschbetrieb als Nachfolger sicherstellen und erarbeitet dazu ein Interessenbekundungsverfahren. In der Sitzung soll der Entwurf beraten werden, bevor die Verwaltung die finale Fassung mit Nationalparkverwaltung und Domänenamt abstimmt und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegt.

Anforderungen an die Logistik- und Baustellenplanung für örtliche Bauvorhaben
01/007/2025Sitzungsvorlage

Das Ordnungsamt der Gemeinde Spiekeroog legt dem Bauausschuss einen Regelkatalog für Logistik und Baustellenplanung vor. Zukünftige Bauherren sollen vorab eine kompakte Baustellenplanung einreichen, die Vorgaben zu Baumschutz, Straßenfreiheit, Fahrzeugstandorten, Anlieferung, Ruhezeiten und Schadensbeseitigung enthält. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bauausschuss die Verwaltung anweist, diese Regelungen gegenüber Vorhabenträgern zu kommunizieren und deren Einhaltung einzufordern.

Nutzung von Gemeindegrundstücken, Straßenrandflächen und Straßen durch private Grundstückseigentümer
01/092/2024Sitzungsvorlage

Die Gemeindeverwaltung hat festgestellt, dass private Grundstückseigentümer an mehreren Stellen der Insel öffentliche Flächen, Straßenrandflächen und Straßen nutzen — teils seit Jahrzehnten, ohne rechtliche Grundlage. Die Vorlage stellt vier Handlungsoptionen vor: Rückführung an die Gemeinde, Verpachtung, Verkauf oder Nutzungsvereinbarungen. Die Verwaltung empfiehlt, Kleinflächen per Nutzungsvereinbarung zu regeln und bei größeren Flächen oder solchen mit Bauwerken einen Verkauf zum Bodenrichtwert zu prüfen. Vorgeschlagen ist, die Verwaltung mit einer vollständigen Bestandserhebung und Machbarkeitsprüfung zu beauftragen.

Schulterblick | Arbeitsgruppe Bäume
01/058/2024Sitzungsvorlage

Die Verwaltung hat im Vorfeld des Prozesses 'Dorfentwicklung' eine bürgerschaftliche 'Arbeitsgruppe Bäume' gegründet. Die Gruppe setzt sich für den Schutz bestehender Bäume, Neuanpflanzungen und mehr Bewusstsein für den ökologischen Wert von Bäumen auf Spiekeroog ein. Sie stellt ihre bisherigen Überlegungen dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit in einer Präsentation vor. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage nicht enthalten.

Anträge auf dauerhafte Sondernutzung überbreiter Anhänger der gewerblichen Müllentsorger Fa. Augustin und Fa. Nehlsen
01/127/2026Sitzungsvorlage

Zwei gewerbliche Müllentsorgungsunternehmen — Augustin Entsorgung Friesland GmbH und Nehlsen AWG GmbH — beantragen jeweils die dauerhafte Sondernutzungsgenehmigung für insgesamt vier überbreite Anhänger (Breite jeweils über 2,10 m) auf Spiekeroog. Die Gemeinde-Satzung und die KfZ-Richtlinie von 2008 lassen solche Maße nur in begründeten Ausnahmefällen zu. Der Rat entscheidet, ob er die Anträge genehmigt (unter Auflagen), ablehnt oder weitere Informationen anfordert.

60.1-xxx.25 | Anbau Feuerwehrgerätehaus
01/102/2025Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog hat am 2. Dezember 2025 beim Landkreis Wittmund einen Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrhauses Spiekeroog eingereicht. Der Landkreis hat die Gemeinde um eine Stellungnahme gebeten. Da das Vorhaben im Bereich des B-Plans Nr. 15 – Kurzentrum liegt und weder eine Befreiung noch eine Abweichung beantragt wurde, verzichtet die Gemeinde auf eine eigene Stellungnahme. Der Rat soll die Bauvorlage billigend zur Kenntnis nehmen.

Feuerwehr Spiekeroog – Sachstandsbericht zu den Investitionen gemäß Feuerwehrbedarfsplan / Haushaltsjahr 2025
01/089/2025Sitzungsvorlage

Die Verwaltung berichtet dem Rat über die 2025 umgesetzten Investitionen der Freiwilligen Feuerwehr Spiekeroog. Für Fahrzeuge und Geräte wurden rund 101.500 Euro von geplanten 125.000 Euro ausgegeben; hinzu kommen 17.550 Euro für eine neue Brandmeldeanlage im Feuerwehrhaus. Der Gesamtaufwand liegt mit ca. 119.100 Euro unter dem Haushaltsansatz von 144.000 Euro. Der Rat soll die Beschaffungen billigend zur Kenntnis nehmen.

Erweiterung der Trauangebote (Rettungshaus, Pferdebahnwagen)
01/077/2025Sitzungsvorlage

Die Verwaltung schlägt vor, das sanierte Rettungshaus am Zeltplatz und den geschlossenen Pferdebahnwagen als offizielle Trauzimmer zu widmen. Der Pferdebahnwagen würde dabei eine bundesweite Alleinstellung darstellen: Die Trauung beginnt am Bahnhof und wird nach einer Fahrt vor das Deichscharte verlegt. Der Rat soll zunächst ein Stimmungsbild abgeben, ob die Verwaltung die konkreten Schritte – Widmung, Gebührenordnung, Organisation – vorbereiten soll.

Barrierefreier Zugang zum Hotel Inselfriede – Zustimmung zur Errichtung einer Rampe auf öffentlicher Fläche (Flur 2, Flurstück 235/3)
01/039/2025Sitzungsvorlage

Der Eigentümer des Hotels Inselfriede möchte den Haupteingang barrierefrei umbauen und dafür eine Rampe errichten. Da das eigene Grundstück nicht ausreicht, soll die Rampe teilweise auf einer öffentlichen Gemeindefläche (rund 87 qm Straßenfläche) gebaut werden. Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorhaben grundsätzlich zuzustimmen und einen Nutzungsvertrag mit pauschaler Einmalzahlung als Ausgleich zu schließen.

60.1-01516-24-01 | 2. Beteiligung Anbau einer überdachten Anlieferung u. Umnutzung Nebengebäude
01/016/2025Sitzungsvorlage

Der Landkreis Wittmund hat die Gemeinde Spiekeroog ein zweites Mal um Stellungnahme zu einem Bauantrag gebeten: Geplant ist der Anbau einer überdachten Anlieferung sowie die Umnutzung eines Nebengebäudes zu einem Lager. Die Verwaltung empfiehlt, diesen Einzelantrag nicht zu genehmigen, sondern stattdessen ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Vorgeschlagen wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB, der den bestehenden Bebauungsplan Nr. 22 für das Grundstück ersetzen soll. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bauantrag ruhend zu stellen und zunächst eine Gesamtkonzeption zu erarbeiten.

Maßnahme zur Absicherung der „Alten Ulme“
01/010/2025Sitzungsvorlage

Die Standfestigkeit der Alten Ulme am Noorderloog 23 ist bei Starkwind nicht ausreichend gegeben. Im Januar 2025 wurde bereits ein Entlastungsrückschnitt der Krone durchgeführt. Nun sollen fünf Baumstützen sowie eine Straßenverlegung im Einmündungsbereich zum Noorderloog die dauerhafte Sicherheit herstellen. Die Kostenschätzung beläuft sich auf rund 30.000 bis 35.000 Euro; der Beschlussvorschlag soll erst in der Sitzung formuliert werden.

60.1-00090-25 | Aufbau und Betreiben einer Post & Packstation | Antrag Abweichungen
01/005/2025Sitzungsvorlage

Die Deutsche Post AG beantragte beim Landkreis Wittmund eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 15 und eine Abweichung von Abstandsflächenvorschriften für eine automatische Packstation am Noorderpad 20. Die Gemeindeverwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass keine Befreiung nötig ist, da die Station als nichtstörender Gewerbebetrieb im Plangebiet zulässig ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, keine Stellungnahme zum Abweichungsantrag abzugeben und vorsorglich das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen, falls der Landkreis zu einer anderen Bewertung kommt.

60.1-01516-24-01 | Anbau einer überdachten Anlieferung und Umnutzung eines Nebengebäudes in ein Lager
01/095/2024Sitzungsvorlage

Der Lebensmittelmarkt in der Ortsmitte von Spiekeroog soll eine überdachte Anlieferung erhalten; ein Nebengebäude soll zum Lager umgebaut werden. Das Bauordnungsamt des Landkreises Wittmund hat die Gemeinde um Stellungnahme gebeten. Da die ursprüngliche Bauvorlage unvollständig war, wurde sie zunächst zurückgewiesen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Vorhaben zu befürworten und die Verwaltung mit der weiteren Begleitung zu beauftragen.

Ergebnis Zuglasttest "Ulme" und weitere Vorgehensweise
01/063/2024Sitzungsvorlage

Ein Zugversuch an der alten Flatter-Ulme am Norderloog/Ecke Slurpad hat die fehlende Standfestigkeit bei Starkwind bestätigt. Ein Gutachter empfiehlt drei Optionen: Fällung, starken Kronenschnitt oder konstruktive Abstützung. Die Verwaltung hat bereits ein Angebot für Stützkonstruktionen eingeholt (rund 16.750 Euro netto) und sperrt den Gefahrenbereich bei bestimmten Windstärken temporär. Der Rat soll nun ein Stimmungsbild geben; vorgeschlagen wird, die Optionen Kronenschnitt und Stützkonstruktion weiter auszuarbeiten.

Übernahme der ehemaligen öffentlichen Telefonzellen auf Spiekeroog
01/115/2026Sitzungsvorlage

Die Deutsche Telekom hat der Gemeinde Spiekeroog angeboten, die beiden verbliebenen Telefonzellen an den Standorten Lüttpad 4 und Westerloog 2 für je 10 Euro zu verkaufen – andernfalls werden sie im ersten Quartal 2026 abgebaut. Die Gemeinde möchte sie für gemeinwohlorientierte Zwecke erhalten; eine Zelle wird bereits als offener Bücherschrank genutzt. Der Rat soll den Kauf und den Abschluss des Kaufvertrags beschließen sowie die künftige Nutzung regeln.

Festlegung von Prioritäten für das Jahr 2026 – Rückblick 2025
01/116/2026Sitzungsvorlage

Die Verwaltung legt dem Gemeinderat einen strukturierten Überblick über die Arbeitsschwerpunkte für 2026 vor und zieht Rückblick auf das Jahr 2025. Da keine gesonderten Projektstellen vorhanden sind, soll eine klare Priorisierung sicherstellen, dass laufender Betrieb und Entwicklungsvorhaben gleichermaßen bewältigt werden. Als strategischer Rahmen dient der Dorfentwicklungsplan (DEP), dessen Abschluss für 2026 geplant ist. Konkrete Beschlusspunkte werden in der Sitzung selbst formuliert.

Barrierefreier Zugang zum Hotel Inselfriede – Zustimmung zum Abschluss des Nutzungsvertrags für eine Überbauung und Sondernutzung gemeindlicher Fläche (Flur 2, Flurstück 235/3)
01/057/2025Sitzungsvorlage

Das Hotel Inselfriede soll eine barrierefreie Rampe am Haupteingang erhalten, die teilweise auf einer gemeindlichen Straßenfläche (ca. 87 m²) errichtet wird. Die Verwaltung hat dafür einen Nutzungsvertrag mit dem Hotelbetreiber ausgearbeitet, der Duldung, Instandhaltungspflichten, Gebühren und Rückbaupflichten regelt. Der Rat soll dem Vertrag zustimmen und den Bürgermeister zur Unterzeichnung ermächtigen.

Festlegung von Prioritäten für das Jahr 2025
01/003/2025Informationsvorlage

Die Verwaltung Spiekeroog informiert den Gemeinderat über ihre Arbeitsschwerpunkte für 2025. Sie beschreibt die Spannung zwischen begrenzten Ressourcen, dem Aufarbeiten von Altlasten und neuen Anforderungen durch Bund und Land. Die Verwaltungsleitung möchte aktuelle Aufgaben, anstehende Projekte und Priorisierungen vorstellen und mit dem Rat beraten. Konkrete Projekte oder Beschlussvorschläge sind in der vorliegenden Vorlage nicht benannt.

Verlängerung Nutzungsvertrag: Mobilfunkanlage auf dem Dachboden des Rathauses
01/038/2024Sitzungsvorlage

Ein Mobilfunkanbieter betreibt seit längerem eine Mobilfunkanlage auf dem Dachboden des Rathauses Spiekeroog. Der bestehende Vertrag steht zur Erneuerung an; der neue Entwurf sieht eine Umfirmierung des Vertragspartners, eine Mietpreisanpassung und eine verlängerte Laufzeit vor. Der Rat soll die Verlängerung genehmigen und die Verwaltung beauftragen, eine Indexierung des Mietpreises durchzusetzen.

Berufung der Gemeindewahlleitung für die Kommunalwahl am 13.09.2026 und für die Wahl der Hauptverwaltungs
01/088/2025Sitzungsvorlage

Für die Kommunalwahl und die Bürgermeisterdirektwahl am 13. September 2026 muss die Gemeinde Spiekeroog eine neue Gemeindewahlleitung berufen. Bürgermeister Patrick Kösters hat angekündigt, erneut als Kandidat anzutreten, und darf deshalb nach dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz nicht gleichzeitig Wahlleiter sein. Die Verwaltung schlägt vor, den allgemeinen Vertreter Lutz Seifert zum Gemeindewahlleiter und Maren Bruns zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin zu berufen.

Nachbesetzung von Ausschüssen
01/083/2025Sitzungsvorlage

Ein Ratsmitglied hat sein Mandat niedergelegt, dadurch sind mehrere Sitze in kommunalen Gremien vakant. Der Rat soll am 09.10.2025 Nachfolger:innen für den Verwaltungsausschuss, den Bauausschuss, den Haushalts- und Finanzausschuss sowie den Aufsichtsrat der Nordseebad Spiekeroog GmbH bestellen. Zudem wird die Vertretung von Ratsmitglied Bellstedt in der Gesellschafterversammlung der Nordseebad Spiekeroog GmbH formell widerrufen.

Beratung und Beschluss über die 3. Änderung der Gästebeitragssatzung
01/072/2020Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog passt ihre Gästebeitragssatzung zum dritten Mal an. Der Gästebeitrag für Erwachsene steigt ab dem 15. März 2021 von 3,60 Euro auf 5,00 Euro pro Nacht in der Hauptsaison. Ab 2022 entfällt die automatische Beitragspflicht für Zweitwohnungsbesitzer; wer weiterhin einen Jahresgästebeitrag zahlen möchte, kann sich freiwillig anmelden. Außerdem wird für Rückerstattungsanträge eine Verwaltungsgebühr von 5,00 Euro eingeführt. Der Rat soll die geänderte Satzung beschließen.

Schülerförderung – Anhebung des freiwilligen Zuschusses des Landkreises Wittmund
01/047/2025Sitzungsvorlage

Der Landkreis Wittmund zahlt seit 1999 unverändert 54 Euro monatlich als freiwilligen Zuschuss für Spiekerooger Schüler:innen, die weiterführende Schulen oder die Hermann-Lietz-Schule auf dem Festland besuchen. Die Schulgebühren stiegen seitdem stark an, während die Gesamtförderung durch den Wegfall des Beförderungszuschusses gesunken ist. Der Eigenanteil der Familien wuchs so von 339 Euro (2014) auf 531 Euro (2024) monatlich. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, beim Landkreis Wittmund auf eine Erhöhung dieses Zuschusses hinzuwirken.

Neubau Mensa für Ganztagsschule & Wohnraum - Entscheidung
01/083/2024Sitzungsvorlage

Der Rat soll entscheiden, ob auf dem Gelände der Inselschule ein Neubau errichtet wird, der im Erdgeschoss eine Mensa und Schulräume (ca. 300 m²) und im Obergeschoss Wohnungen für kommunale Beschäftigte (ca. 220 m²) umfasst. Die Gesamtkosten werden grob auf rund 4,06 Millionen Euro brutto geschätzt; der Gemeindeanteil beträgt rund 2,85 Millionen Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Landkreis Wittmund die Baufreigabe zu erteilen – unter der Bedingung, dass die Gemeinde das Eigentum an den Wohnungen erhält.

Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025
01/087/2024Sitzungsvorlage

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll die Haushaltssatzung 2025 beschließen. Weder Ergebnishaushalt noch Finanzhaushalt können 2025 ausgeglichen werden. Zur Gegensteuerung schlägt die Verwaltung vor, den Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 auf 400 Prozent anzuheben sowie die Hebesätze für Grundsteuer A und B jeweils auf 550 Prozent festzusetzen.

Ganztagsschule | Sachstand Ferienbetreuung im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG)
01/143/2026Sitzungsvorlage

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Grundschulkinder schrittweise einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung, auch in den Ferien. Die Verwaltung informiert den Schulausschuss über den aktuellen Stand der Umsetzung auf Spiekeroog, wo wegen der Insellage besondere Bedingungen gelten. Die VHS Friesland-Wittmund soll ein spezifisches Angebot entwickeln, möglichst mit lokalem Personal. Der Ausschuss soll die Umsetzung grundsätzlich unterstützen und den Schließzeiten (drei Winterferienwochen plus eine Sommerferienwoche) zustimmen.

Ganztagsschule | Ausweitung Mittagsverpflegung im Rahmen des Ganztagsangebotes
01/146/2026Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog prüft, ob das warme Mittagessen an der Inselschule von derzeit drei auf vier oder fünf Tage pro Woche ausgeweitet werden soll. Aktuell liefert die Dünenklinik die Mahlzeiten; Kosten und Einnahmen werden hälftig mit dem Landkreis geteilt. Die Verwaltung schätzt, dass der Haushaltsansatz 2026 vorläufig ausreicht, empfiehlt aber eine Anpassung ab 2027. Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, die Ausweitung weiterzuverfolgen und organisatorische sowie finanzielle Voraussetzungen abschließend zu klären.

Beratung und Beschluss zur 2. Änderung der Kurbeitragssatzung
01/118/2018Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog passt ihre Kurbeitragssatzung an gesetzliche Änderungen an und benennt sie in Gästebeitragssatzung um. Neben der Umbenennung werden rechtliche Anpassungen aufgrund neuer Rechtsprechung sowie redaktionelle Klarstellungen vorgenommen. Inhaltlich neu ist unter anderem eine explizite Jahresbeitragspflicht für Zweitwohnungsbesitzer:innen sowie eine Beitragserhöhung ab dem 15. März 2019. Der Rat soll die geänderte Satzung beschließen.

Beratung und Beschluss über die Satzung zur 1. Änderung der Neufassung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Gemeinde Spiekeroog (Kurbeitragssatzung) vom 23.05.2013
01/130/2016Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog passt die Finanzierungsstruktur ihres Kurbeitrags an. Grundlage ist eine neue Kalkulation für die Jahre 2017 bis 2019. Der Anteil, der durch Kurbeiträge gedeckt wird, sinkt von bisher 49,6 % auf künftig 45,16 %; der Anteil sonstiger Entgelte und Gebühren steigt. Der Rat soll die 1. Änderung der Kurbeitragssatzung beschließen, die zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt.

Beratung und Beschluss Neukalkulation Kurbeitrag
01/118/2016Sitzungsvorlage

Die Verwaltung legt eine neue Kurbeitragskalkulation für den Zeitraum 2017 bis 2019 vor, erstellt durch die K+W Wirtschaftsberatung GmbH. Die Kalkulation ergibt für Erwachsene in der Hauptsaison einen Satz von 3,32 Euro brutto pro Übernachtung — rechnerisch nahezu identisch mit dem bisherigen Satz von 3,30 Euro. Der Rat soll beschließen, den aktuellen Kurbeitragssatz ab dem 1. Januar 2017 unverändert beizubehalten.

Beratung und Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Neukalkulation des Kurbeitrages und die Vergabe der Beitragskalkulation für die Erhebung des Kurbeitrages im Rahmen der Kurbeitragssatzung an einen externen Dienstleister
01/085/2016Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog will die Höhe des Kurbeitrags neu berechnen lassen, wie es das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG) vorschreibt. Dafür soll ein externer Dienstleister beauftragt werden. Die Kosten der Kalkulation trägt die NSB GmbH. Der Rat soll das Verfahren einleiten und die Verwaltung zur Vergabe ermächtigen.

Beschluss über die Neufassung der Kurbeitragssatzung zum 01.01.2014 - Beschluss über die Höhe des Kurbeitrages
0040/2013Sitzungsvorlage

Die Verwaltung legt dem Rat eine neu gefasste Kurbeitragssatzung vor, die zum 1. Januar 2014 in Kraft treten soll. Grundlage ist eine Kalkulation einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Zeitraum 2014 bis 2016, die eine jährliche Unterdeckung von rund 325.900 Euro feststellte. Um etwa 270.000 Euro dieser Lücke zu schließen, werden höhere Beitragssätze vorgeschlagen: Erwachsene zahlen in der Hauptsaison künftig 3,30 Euro statt 2,80 Euro pro Übernachtung, Kinder 1,40 Euro statt 1,20 Euro.

Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad | Änderungsvertrag Erbbaurecht
01/056/2025Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog legt einen Änderungsvertrag für die Erbbaurechtsverträge im Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad vor. Ziel ist es, alle laufenden Erbbaurechtsverträge auf eine einheitliche Laufzeit bis 2085 zu verlängern, Vergabekriterien für sozialen Wohnraum zu schärfen und frühere Unstimmigkeiten mit dem Land Niedersachsen zu bereinigen. Neu eingeführt werden unter anderem ein erweitertes Heimfallrecht, eine regelmäßige Erbbauzins-Anpassung an den Verbraucherpreisindex sowie klarere Regeln bei Weiterverkauf und Vermietung. Der Rat soll dem Vertragsmuster zustimmen und die Verwaltung beauftragen, Erbbauberechtigte zu informieren.

1. Änderung der Gästebeitragssatzung
01/004/2025Sitzungsvorlage

Die Verwaltung legt eine Korrektur der Gästebeitragssatzung vom 22.11.2024 vor. Bei der Anwendung der Satzung stellte sich heraus, dass die neue Formulierung ungewollt einen zusätzlichen Aufenthaltstag erzeugt hätte, weil An- und Abreisetag getrennt gezählt worden wären. Die Änderung stellt klar, dass An- und Abreisetag zusammen als ein Aufenthaltstag gelten – wie bisher. Die Änderung gilt rückwirkend zum 01.12.2024.

Neufassung der Gästebeitragssatzung der Gemeinde Spiekeroog
01/085/2024Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog passt ihre Gästebeitragssatzung für den Zeitraum 2024 bis 2026 an. Der Beitragssatz für Erwachsene in der Hauptsaison (Saison A: 15. März bis 31. Oktober) steigt von bisher 5,00 Euro auf 5,50 Euro pro Aufenthaltstag. Der rechnerisch höchstmögliche Satz hätte 6,07 Euro betragen; der Gemeinderat bleibt bewusst darunter. Der Beschlussvorschlag sieht das Inkrafttreten der neuen Satzung ab 1. Dezember 2024 vor.

Lehrerwohnraum – Anfrage der Inselschule zur Wohnraumgestellung
01/041/2024Sitzungsvorlage

Die Inselschule benötigt für die geplante Neueinstellung eines Englischlehrers zum Schuljahr 2024/25 eine Wohnung auf der Insel. Die Verwaltung schlägt vor, dem neuen Lehrer eine Gemeindewohnung befristet bis 31. Juli 2025 zu einer Kaltmiete von ca. 12,50 Euro pro Quadratmeter anzubieten und dabei den regulären Vergabeweg auszusetzen. Langfristig soll Lehrerwohnraum im Neubau über einer neuen Schulmensa entstehen.

Hausmeisterversorgung und Ganztagsverpflegung – Optionen und Bedarfe
01/044/2025Informationsvorlage

Die Inselschule hat seit dem Ruhestand ihres langjährigen Hausmeisters keine festangestellte Hausmeisterkraft mehr. Der Landkreis hat Reinigung und Hausmeisterdienste auf externe Dienstleister übertragen. Die Schulleitung sieht darin einen Nachteil für das schulische Miteinander und wünscht eine Rückkehr zur Festanstellung. Der Schulausschuss soll Optionen und Handlungsmöglichkeiten diskutieren, auch mit Blick auf die geplante Schulerweiterung.

Gewährung einer einmaligen Ausgleichszahlung im Haushaltsjahr 2025 für hochprädikatisierte Tourismuskommunen
01/048/2025Sitzungsvorlage

Das Land Niedersachsen stellt hochprädikatisierten Tourismuskommunen im Jahr 2025 insgesamt 2 Millionen Euro als Ausgleich für touristische Mehraufwendungen bereit. Spiekeroog hat einen Antrag gestellt und eine Bewilligung über 46.503 Euro erhalten. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Betrag vollständig an die Nordseebad Spiekeroog GmbH weiterzuleiten, da diese die touristische Infrastruktur auf der Insel betreibt. Voraussetzung ist, dass die GmbH gegenüber der Gemeinde offenlegt, in welchem Bereich die Mittel eingesetzt werden.

Beteiligung der Nordseebad Spiekeroog GmbH an der WattnExpress Besitz GmbH
01/084/2024Sitzungsvorlage

Die Nordseebad Spiekeroog GmbH ist seit September 2021 zu 50 % an der WattnExpress Besitz GmbH beteiligt, die den Wasserbus WattnExpress hält und verchartert. Die erforderliche Ratsbeteiligung nach niedersächsischem Kommunalverfassungsrecht wurde damals versäumt. Der Rat soll diese Beteiligung nun rückwirkend formell beschließen, um den rechtlichen Mangel zu heilen.

Antrag des Spiekerooger Sportvereins (SSV) auf Aufstockung der jährlichen Zuwendung
01/141/2026Sitzungsvorlage

Der Spiekerooger Sportverein (SSV) beantragt eine Verdoppelung der jährlichen Gemeindezuwendung von 5.000 auf 10.000 Euro, rückwirkend ab 1. Januar 2026. Grund sind stark gestiegene Hallennutzungskosten für das Sportdeck, die der SSV auf bis zu 20.000 Euro im Jahr 2026 schätzt. Der Rat soll dem Antrag grundsätzlich zustimmen und für 2027 die erhöhten Mittel einplanen; für 2026 stehen zwei Varianten zur Wahl: keine Anpassung oder eine überplanmäßige Ausgabe von 5.000 Euro.

Baumpflanzaktion 2025/26
01/098/2025Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog plant für Herbst/Winter 2025/26 eine Baumpflanzaktion im Dorfbereich. Da externe Angebote deutlich über dem Budget lagen (18.655 € bis 54.443 €), soll die Maßnahme in Eigenleistung durch den gemeindlichen Bauhof und die Nordseebad Spiekeroog GmbH durchgeführt werden. Die Finanzierung der Materialkosten erfolgt aus dem Baumbudget der Gemeinde sowie aus einer Spendenaktion „Zukunftsbäume

Schülerförderung bei Auslandsaufenthalten von Schüler:innen | Klärungsbedarf zur Auslegung der Förderrichtlinie der Gemeinde
01/079/2025Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog fördert seit 2021 Schulkinder mit Hauptwohnsitz auf der Insel mit monatlichen Zuschüssen, wenn diese die Hermann Lietz-Schule oder Festlandschulen besuchen. In den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 sind Fälle aufgetreten, in denen Schüler:innen Auslandsaufenthalte absolvierten – teils im Rahmen des schulischen Projekts 'High Seas High School', teils privat organisiert. Die bestehende Förderrichtlinie deckt diese Fälle nicht eindeutig ab; der Gemeinderat muss nun entscheiden, welche Auslandsaufenthalte künftig förderfähig sind und ob rückwirkend Förderung für drei Fälle aus 2024/2025 ausgezahlt wird.

Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung
01/074/2025Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog passt ihre Zweitwohnungssteuersatzung rechtlich an, weil die bisherige Berechnungsgrundlage (Jahresrohmiete nach § 79 Bewertungsgesetz) weggefallen ist. Als Vorlage dient eine gerichtlich bestätigte Satzung der Gemeinde Clausthal-Zellerfeld, empfohlen vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund. Der Steuersatz wird angepasst, um eine übermäßige Besteuerung durch die neuen Berechnungsgrundlagen zu vermeiden. Der Rat soll die neue Satzung beschließen; sie tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Beauftragung Gästebeitragskalkulation 2019 als Überplanmäßige Ausgabe
01/042/2018Sitzungsvorlage

Die Nordseebad Spiekeroog GmbH plant für 2019 eine Aufwertung des Außenbereichs am Gäste- und Kurzentrum, einschließlich einer Minigolfanlage. Das Projekt verursacht eine jährliche Unterdeckung, die auf den Gäste- bzw. Kurbeitrag umgelegt werden darf — daher muss dieser neu kalkuliert werden. Das Angebot der Beratungsfirma K+W Wirtschaftsberatungs GmbH liegt bei 9.401 Euro und übersteigt die im Haushaltsplan vorgesehenen 6.000 Euro, weshalb der Rat einer überplanmäßigen Ausgabe zustimmen soll.

Zuwendung an den Sportverein Spiekeroog (SSV) zur Unterstützung der Sporthallennutzung
01/001/2025Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog gewährt dem Sportverein Spiekeroog (SSV) künftig eine direkte Zuwendung zur Nutzung der Mehrzweckhalle (Sportdeck), die der Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) gehört. Bisher zahlte die Gemeinde einen Anteil direkt an die NSB; künftig erhält der SSV den Zuschuss und bezahlt das Nutzungsentgelt eigenständig. Für 2025 sind 5.000 Euro im Haushalt eingeplant. Der Rat soll diese Neuregelung des Geldflusses beschließen.

Gewährung einer einmaligen Ausgleichszahlung im Haushaltsjahr 2024 für hochprädikatisierte Tourismuskommunen
01/059/2024Sitzungsvorlage

Das Land Niedersachsen stellt 2024 insgesamt 2 Millionen Euro als einmalige Ausgleichszahlung für staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte bereit. Die Gemeinde Spiekeroog hat fristgerecht einen Antrag gestellt und einen Bewilligungsbescheid über 45.229,32 Euro erhalten. Da die touristische Infrastruktur auf der Insel überwiegend von der Nordseebad Spiekeroog GmbH betrieben wird, schlägt die Verwaltung vor, den gesamten Betrag an diese weiterzuleiten. Die NSB muss dabei erklären, für welchen touristischen Infrastrukturbereich die Mittel eingesetzt werden sollen.

Aufstellen und Schmücken des Weihnachtsbaums auf dem Dorfplatz
01/124/2026Sitzungsvorlage

Eine Gruppe ehrenamtlicher Insulaner:innen hat sich bereit erklärt, in den Jahren 2026 bis 2028 den Weihnachtsbaum auf dem Dorfplatz aufzustellen, zu schmücken und abzubauen. Die Gemeinde erstattet dabei lediglich tatsächliche Sachauslagen für Material und Schmuck. Der Rat soll die Gruppe offiziell beauftragen und jährlich 250 Euro Haushaltsmittel bereitstellen, insgesamt 750 Euro über drei Jahre.

Prüfung der Berechtigung zur Weiterveräußerung des Erbbaurechts und des Vorkaufsrechts im Lütt Slurpad
01/090/2025Sitzungsvorlage

Ein Haus im Lütt Slurpad soll verkauft werden; das damit verbundene Erbbaurecht der Gemeinde Spiekeroog muss dabei mitübertragen werden. Die Gemeinde ist Grundstückseigentümerin und muss der Weiterveräußerung zustimmen; zudem hat sie ein vertraglich gesichertes Vorkaufsrecht. Der Käufer hat seinen Hauptwohnsitz auf Spiekeroog und erklärt, den Dauerwohnraum selbst zu nutzen. Die Verwaltung empfiehlt, dem Verkauf zuzustimmen und das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.

Ergänzende Unfallversicherung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
01/078/2025Sitzungsvorlage

Die Verwaltung schlägt vor, eine ergänzende Unfallversicherung für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Spiekeroog abzuschließen. Bei der Überprüfung bestehender Verträge wurden seltene Fallkonstellationen entdeckt, in denen der bisherige Versicherungsschutz nicht greift. Die zusätzliche Absicherung kostet die Gemeinde jährlich 289,46 Euro brutto. Der Rat soll den Vertragsabschluss beschließen.

Zustimmung zur Leistung von überplanmässigen Ausgaben
01/063/2025Sitzungsvorlage

Die Verwaltung beantragt die Zustimmung zu zwei überplanmäßigen Ausgaben aus dem laufenden Haushalt. Erstens werden bis zu 7.000 Euro für eine neue Küche in der Gemeindewohnung Melksett 19 (Wohnung 4) benötigt, weil die vorhandene Küche aus dem Jahr 1984 vor einer Neuvermietung ersetzt werden muss. Zweitens entstanden ungeplant höhere Reparaturkosten für die Inselmobis, weshalb weitere 2.500 Euro über das Budget hinaus freigegeben werden sollen. Der Rat soll beiden Ausgaben zustimmen; Deckungsmittel kommen aus dem Gesamthaushalt.

Erhöhung des Zuschusses der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Spiekeroog
01/095/2025Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog soll den jährlichen Zuschuss zur Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr um 500 Euro auf künftig 2.000 Euro erhöhen. Hinzu kommt ein separater Zuschuss für die Jugendfeuerwehr von 1.000 Euro jährlich. Der Gemeindebrandmeister regte die Erhöhung im Rahmen der Haushaltsberatungen an. Der Rat soll die Erhöhung beschließen und in der Mittelfristplanung fortschreiben.

Jahresabschluss der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2016
01/081/2024Sitzungsvorlage

Der Rat soll den Jahresabschluss der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2016 förmlich beschließen. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Abschluss im Oktober 2024 geprüft und als weitgehend zutreffend bewertet. Die Jahresüberschüsse (ordentlich: 148.111 Euro, außerordentlich: 45.833 Euro) sollen den jeweiligen Rücklagen zugeführt werden. Außerdem soll der Bürgermeister für die Haushaltsführung 2016 entlastet werden.

Jahresabschluss der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2015
01/080/2024Sitzungsvorlage

Der Rat soll den Jahresabschluss der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2015 beschließen — neun Jahre nach dem betreffenden Haushaltsjahr. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Abschluss als weitgehend zutreffend bewertet, mahnt aber die Aufholung weiterer ausstehender Abschlüsse an. Im ordentlichen Ergebnis entstand ein Fehlbetrag von rund 99.850 Euro, der aus Rücklagen gedeckt wird; das außerordentliche Ergebnis schloss mit einem Überschuss von rund 219.275 Euro. Zugleich soll der Bürgermeister für die Haushaltsführung 2015 entlastet werden.

Jahresabschluss der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2014
01/079/2024Sitzungsvorlage

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 förmlich beschließen und dem Bürgermeister Entlastung erteilen. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Abschluss geprüft und bestätigt, dass Haushaltsplan und Buchführungsgrundsätze grundsätzlich eingehalten wurden. Gleichzeitig werden nachträglich die Mittelverwendungsbeschlüsse für die Haushaltsjahre 2011 bis 2013 gefasst, die bisher noch ausstanden. Der Prüfbericht mahnt, die Aufholung weiterer ausstehender Jahresabschlüsse voranzutreiben.

Überplanmäßige Ausgaben gemäß § 117 Abs.1 NKomVG
01/081/2025Sitzungsvorlage

Die Verwaltung beantragt eine überplanmäßige Ausgabe von 17.000 Euro für Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit der Abwicklung des aufgelösten Eigenbetriebs der Gemeinde. Ein Steuerberaterbüro hat den Jahresabschluss 2020 sowie eine E-Bilanz für das Jahr 2020 erstellt und dafür 21.740,59 Euro in Rechnung gestellt. Im laufenden Haushalt fehlen die entsprechenden Mittel, weshalb der Rat eine überplanmäßige Ausgabe beschließen soll.

Übeplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 117 NKomVG
01/084/2025Sitzungsvorlage

Die Verwaltung beantragt zwei Haushaltskorrekturen für 2025. Erstens werden 10.500 Euro zusätzlich für Sanierungsarbeiten im Haus Melksett 19 benötigt, weil nach dem Auszug einer Mieterin Fliesen-, Klempner- und Malerarbeiten anfallen. Zweitens sollen 12.038,10 Euro für drei neue Gartenhäuser auf dem Grundstück Noordertün 1 haushaltssystematisch korrekt als investive Ausgabe umgebucht werden. Die Deckungsmittel sollen jeweils aus dem Gesamthaushalt bereitgestellt werden.