Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Jahresabschluss der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2014

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 förmlich beschließen und dem Bürgermeister Entlastung erteilen. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Abschluss geprüft und bestätigt, dass Haushaltsplan und Buchführungsgrundsätze grundsätzlich eingehalten wurden. Gleichzeitig werden nachträglich die Mittelverwendungsbeschlüsse für die Haushaltsjahre 2011 bis 2013 gefasst, die bisher noch ausstanden. Der Prüfbericht mahnt, die Aufholung weiterer ausstehender Jahresabschlüsse voranzutreiben.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Finanzen) zur förmlichen Feststellung des Jahresabschlusses 2014 sowie zur Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 129 NKomVG. Die Vorlage wird in Verwaltungsausschuss und Rat beraten.

Hintergrund

Kommunen in Niedersachsen sind nach § 128 NKomVG verpflichtet, jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen und vom Rat zu beschließen. Der Abschluss 2014 wurde erst 2024 vom Rechnungsprüfungsamt geprüft, was auf einen erheblichen Rückstand bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse hinweist. Für die Jahre 2011, 2012 und 2013 lagen zwar bereits beschlossene Abschlüsse vor, die Mittelverwendungsbeschlüsse fehlten jedoch noch. Die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 sind laut Verwaltung bereits erstellt, aber noch nicht beschlossen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft die buchhalterische und rechtliche Aufarbeitung der Gemeindefinanzen aus dem Jahr 2014 und ist überwiegend eine verwaltungsrechtliche Formalität. Für den Inselalltag der Insulaner:innen ergeben sich daraus keine unmittelbaren Auswirkungen. Der erhebliche Rückstand bei den Jahresabschlüssen zeigt jedoch, dass die Gemeinde über Jahre Pflichtaufgaben nachgeholt hat.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Rechnungsprüfungsamt bestätigt, dass der Haushaltsplan 2014 grundsätzlich eingehalten wurde
  • Der ordentliche Jahresüberschuss 2014 beträgt 205.839,81 Euro und wird großteils der Rücklage zugeführt
  • Für die Haushaltsjahre 2011, 2012 und 2013 werden nachträglich Mittelverwendungsbeschlüsse gefasst
  • Der Rat soll dem Bürgermeister förmlich Entlastung für die Haushaltsführung 2014 erteilen
  • Das Rechnungsprüfungsamt mahnt, die noch ausstehenden Jahresabschlüsse dringend aufzuholen

Relevanz für Insulaner:innen: 3/10

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Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/079/2024
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
    Jahresabschluss der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2014
    Sachverhalt:
    Gemäß § 128 Abs.1 NKomVG ist für jedes Haushaltsjahr ein Jahresabschluss nach den
    Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. In diesem
    sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
    Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-,
    Ertrags- und Finanzlage der Kommune darzustellen.
    Der Jahresabschluss für das Jahr 2014 wurde erstellt und dem Rechnungsprüfungsamt
    vorgelegt. Hierzu wurde am 30.08.2024 der Bericht über die Prüfung des
    Jahresabschlusses 2014 der Gemeinde Spiekeroog erstellt. Darin wird im Ergebnis
    bestätigt, dass
    - der Haushaltsplan grundsätzlich eingehalten worden ist,
    - die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung grundsätzlich eingehalten worden
    sind,
    - bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen
    des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs grundsätzlich nach bestehenden
    Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgeblichen
    Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
    und
    - sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
    Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen grundsätzlich enthalten
    sind und der Jahresabschluss grundsätzlich die tatsächliche Vermögens-, Ertrags-
    und Finanzlage der Gemeinde Spiekeroog darstellt.
    Der Prüfungsbericht enthält folgende Prüfungsfeststellung, die einer Stellungnahme bedarf:
    1. Die Aufholung der ausstehenden Jahresabschlüsse ist unbedingt
    voranzutreiben und zu erledigen.
    Stellungnahme:
    Die Aufholung der ausstehenden Jahresabschlüsse wird weiterhin vorangetrieben. Die
    Jahresabschlüsse für die Jahre 2015 und 2016 sind bereits erstellt.
    Neben dem Beschluss über die Jahresrechnung und die Mittelverwendung ist auch noch
    über die außer- und überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2014 zu beschließen.
    Die Übersichten hierzu sind für die Ratsentscheidung der Sitzungsvorlage als nichtöffentliche
    Anlagen beigefügt.
    Gemeinde Spiekeroog
    Finanzen
    Vorlagen-Nr.
    01/079/2024
    ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 12.11.2024
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 22.11.2024
    Betreff:
    - 2 -
    Für die Haushaltsjahre 2011, 2012 und 2013 wurden noch keine
    Mittelverwendungsbeschlüsse gefasst. Aus diesem Grund wird der
    Mittelverwendungsbeschluss für diese Haushaltsjahre dem Verwendungsbeschluss für das
    Jahr 2014 vorangestellt.
    Die noch erforderlichen Beschlüsse werden nachstehend im Beschlussvorschlag dargestellt.
    Beschlussvorschlag:
    1. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog nimmt die im Haushaltsjahr 2014 angefallenen
    über- und außerplanmäßigen Ausgaben zustimmend zur Kenntnis.
    2. Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.08.2024 wird zur Kenntnis
    genommen. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt gemäß § 129 Abs.1 1 Satz
    3 i.V. mit § 128 NKomVG den Jahrsabschluss für das Haushaltsjahr 2014.
    3. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog fasst zu den bereits beschlossenen
    Jahresabschlüssen 2011, 2012 und 2013 den nachfolgenden
    Mittelverwendungsbeschluss:
    Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres 2011
    in Höhe von 75.418,30 € wird gem. § 24 Abs.3 S.2 für die Deckung des in Höhe
    von 76.777,40 € vorliegenden Jahresfehlbetrages des außerordentlichen
    Ergebnisses verwandt. Der Restfehlbetrag in Höhe von 1.359,10 € des
    außerordentlichen Ergebnisses ist grundsätzlich gem § 24 Abs.3 S.3 i.V.m. § 24
    Abs.2 KomHKVO in der Bilanz vorzutragen.
    Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres 2012
    in Höhe von 68.687,79 € wird gem. § 123 Abs.1 Nr.1 NKomVG der aus den
    Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.
    Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres
    2012 in Höhe von 4.754,57 € wird gem. 24 Abs.3 S.1 KomHKVO in Höhe von
    1.359,10 € zur Deckung des Fehlbetrages aus 2011 verwandt. In Höhe von
    3.395,47 € wird der Jahresüberschuss gem. § 123 Abs.1 Nr.2 der aus den
    Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage
    zugeführt.
    Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres 2013 in
    Höhe von 58.222,87 € wird gem. § 24 Abs.1 S.1 KomHKVO aus der mit den
    Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt.
    Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahre
    2013 in Höhe von 3.690,08 € wird gem. § 123 Abs.1 Nr.2 der aus den
    Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt
    Daraus ergibt sich zum 31.12.2013 folgender Rücklagenbestand:
    - Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses:
    10.464,92 €
    - Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses:
    7.085,55 €
    4. Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 205.839,81 € wird
    gem. § 123 Abs.1 Nr.1 NKomVG in Höhe von 193.672,78 € der aus den
    Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.
    Der Jahresfehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 19.252,58 €
    wird gem. § 24 Abs.3 S.1 KomHKVO in Höhe von 7.085,55 € aus der mit
    Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage und in Höhe
    - 3 -
    von 12.167,03 € gem. § 24 Abs.2 S.3 aus den Überschüssen des ordentlichen
    Ergebnisses gedeckt.
    Daraus ergibt sich zum 31.12.2014 folgender Rücklagenbestand:
    - Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses:
    204.137,70 €
    - Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses: 0 €
    ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
    Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2014
    Sachdarstellung:
    Nach § 129 Abs.1. NKomVG beschließt der Rat über die Jahresabschlüsse bis spätestens
    zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und erteilt gleichzeitig dem
    Bürgermeister die Entlastung. Mit der Entlastungserteilung billigt der Rat nachträglich die
    Haushaltsführung der Verwaltung im Haushaltsjahr 2014.
    Der Beschlussfassung über den Jahresabschluss geht die Feststellung der Vollständigkeit
    und Richtigkeit durch den Bürgermeister (§ 129 Abs.1 NKomVG) und die Prüfung durch das
    Rechnungsprüfungsamt (§ 155 Abs.1 und 156 Abs.1 NKomVG) voraus.
    Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 hat der
    Bürgermeister am 02.04.2024 festgestellt.
    Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses
    2014 schließt mit folgendem Prüfungsvermerk:
    „Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss
    grundsätzlich den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der
    Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Hingewiesen wird auf die im
    Bericht enthaltenen Prüfungsbemerkungen und die Prüfungsfeststellung:
    - „Die Aufholung der ausstehenden Jahresabschlüsse ist unbedingt voranzutreiben und
    zu erledigen.“
    Im Übrigen wird auf die Vorlage zum Beschluss des Jahresabschlusses für das Jahr 2014
    sowie die Jahresabschlussunterlagen 2014 hingewiesen.
    Beschlussvorschlag:
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt gem. § 129 Abs.1 Satz 3 NKomVG dem
    Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2014 die Entlastung zu erteilen.
    Anlagenverzeichnis:
    Beschlussvorlage über die apl + üpl 2014
    Beschlussvorlage über die apl + üpl 2014 - Investitionen
    Beschlussvorlage über die apl + üpl 2014 - Zahlungsunwirksame Aufwendungen
    Spiekeroog, den 19.11.2024
    (Seifert, Lutz)
    Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog22. November 2024, 20:03 UhrEntscheidungeinstimmig