Spiekeroog-Radar

Gästebeitrag

Wie der Tagessatz seit 2014 von 3,30 € auf 5,50 € gestiegen ist — und welche Beschlüsse dahinterstehen.

Der Gästebeitrag (vormals Kurbeitrag) finanziert wesentliche Teile der öffentlichen Infrastruktur, die Gäste nutzen: Strand, Promenade, Kultur. Die Höhe wird vom Gemeinderat per Satzung beschlossen. Diese Seite bündelt alle Beitrags-Vorlagen 2013–2025 und zeigt die Entwicklung in einer brand-eins-mäßigen Datengeschichte.

Bezug zu Themen:tourismushaushalt
Die Insel in Zahlen · Gästebeitrag
Vollanalyse →
5,50 €
pro Aufenthaltstag, Hauptsaison · 2025

Aktueller Tagessatz für erwachsene Gäste. Festgelegt in der jeweils gültigen Gästebeitragssatzung — vom Gemeinderat per Beschluss.

+2,20 €
Veränderung 2014 → 2025
+67 %
über 11 Jahre
6,07 €
Wäre zulässig gewesen — Rat blieb 2024 bewusst darunter.

Entwicklung 2014 – 2025

5 Datenpunkte aus Vorlagen

Passende Vorlagen (9)

Beratung und Beschluss über die 3. Änderung der Gästebeitragssatzung
01/072/2020Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog passt ihre Gästebeitragssatzung zum dritten Mal an. Der Gästebeitrag für Erwachsene steigt ab dem 15. März 2021 von 3,60 Euro auf 5,00 Euro pro Nacht in der Hauptsaison. Ab 2022 entfällt die automatische Beitragspflicht für Zweitwohnungsbesitzer; wer weiterhin einen Jahresgästebeitrag zahlen möchte, kann sich freiwillig anmelden. Außerdem wird für Rückerstattungsanträge eine Verwaltungsgebühr von 5,00 Euro eingeführt. Der Rat soll die geänderte Satzung beschließen.

Beratung und Beschluss zur 2. Änderung der Kurbeitragssatzung
01/118/2018Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog passt ihre Kurbeitragssatzung an gesetzliche Änderungen an und benennt sie in Gästebeitragssatzung um. Neben der Umbenennung werden rechtliche Anpassungen aufgrund neuer Rechtsprechung sowie redaktionelle Klarstellungen vorgenommen. Inhaltlich neu ist unter anderem eine explizite Jahresbeitragspflicht für Zweitwohnungsbesitzer:innen sowie eine Beitragserhöhung ab dem 15. März 2019. Der Rat soll die geänderte Satzung beschließen.

Beratung und Beschluss über die Satzung zur 1. Änderung der Neufassung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Gemeinde Spiekeroog (Kurbeitragssatzung) vom 23.05.2013
01/130/2016Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog passt die Finanzierungsstruktur ihres Kurbeitrags an. Grundlage ist eine neue Kalkulation für die Jahre 2017 bis 2019. Der Anteil, der durch Kurbeiträge gedeckt wird, sinkt von bisher 49,6 % auf künftig 45,16 %; der Anteil sonstiger Entgelte und Gebühren steigt. Der Rat soll die 1. Änderung der Kurbeitragssatzung beschließen, die zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt.

Beratung und Beschluss Neukalkulation Kurbeitrag
01/118/2016Sitzungsvorlage

Die Verwaltung legt eine neue Kurbeitragskalkulation für den Zeitraum 2017 bis 2019 vor, erstellt durch die K+W Wirtschaftsberatung GmbH. Die Kalkulation ergibt für Erwachsene in der Hauptsaison einen Satz von 3,32 Euro brutto pro Übernachtung — rechnerisch nahezu identisch mit dem bisherigen Satz von 3,30 Euro. Der Rat soll beschließen, den aktuellen Kurbeitragssatz ab dem 1. Januar 2017 unverändert beizubehalten.

Beratung und Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Neukalkulation des Kurbeitrages und die Vergabe der Beitragskalkulation für die Erhebung des Kurbeitrages im Rahmen der Kurbeitragssatzung an einen externen Dienstleister
01/085/2016Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog will die Höhe des Kurbeitrags neu berechnen lassen, wie es das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG) vorschreibt. Dafür soll ein externer Dienstleister beauftragt werden. Die Kosten der Kalkulation trägt die NSB GmbH. Der Rat soll das Verfahren einleiten und die Verwaltung zur Vergabe ermächtigen.

Beschluss über die Neufassung der Kurbeitragssatzung zum 01.01.2014 - Beschluss über die Höhe des Kurbeitrages
0040/2013Sitzungsvorlage

Die Verwaltung legt dem Rat eine neu gefasste Kurbeitragssatzung vor, die zum 1. Januar 2014 in Kraft treten soll. Grundlage ist eine Kalkulation einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Zeitraum 2014 bis 2016, die eine jährliche Unterdeckung von rund 325.900 Euro feststellte. Um etwa 270.000 Euro dieser Lücke zu schließen, werden höhere Beitragssätze vorgeschlagen: Erwachsene zahlen in der Hauptsaison künftig 3,30 Euro statt 2,80 Euro pro Übernachtung, Kinder 1,40 Euro statt 1,20 Euro.

1. Änderung der Gästebeitragssatzung
01/004/2025Sitzungsvorlage

Die Verwaltung legt eine Korrektur der Gästebeitragssatzung vom 22.11.2024 vor. Bei der Anwendung der Satzung stellte sich heraus, dass die neue Formulierung ungewollt einen zusätzlichen Aufenthaltstag erzeugt hätte, weil An- und Abreisetag getrennt gezählt worden wären. Die Änderung stellt klar, dass An- und Abreisetag zusammen als ein Aufenthaltstag gelten – wie bisher. Die Änderung gilt rückwirkend zum 01.12.2024.

Neufassung der Gästebeitragssatzung der Gemeinde Spiekeroog
01/085/2024Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog passt ihre Gästebeitragssatzung für den Zeitraum 2024 bis 2026 an. Der Beitragssatz für Erwachsene in der Hauptsaison (Saison A: 15. März bis 31. Oktober) steigt von bisher 5,00 Euro auf 5,50 Euro pro Aufenthaltstag. Der rechnerisch höchstmögliche Satz hätte 6,07 Euro betragen; der Gemeinderat bleibt bewusst darunter. Der Beschlussvorschlag sieht das Inkrafttreten der neuen Satzung ab 1. Dezember 2024 vor.

Beauftragung Gästebeitragskalkulation 2019 als Überplanmäßige Ausgabe
01/042/2018Sitzungsvorlage

Die Nordseebad Spiekeroog GmbH plant für 2019 eine Aufwertung des Außenbereichs am Gäste- und Kurzentrum, einschließlich einer Minigolfanlage. Das Projekt verursacht eine jährliche Unterdeckung, die auf den Gäste- bzw. Kurbeitrag umgelegt werden darf — daher muss dieser neu kalkuliert werden. Das Angebot der Beratungsfirma K+W Wirtschaftsberatungs GmbH liegt bei 9.401 Euro und übersteigt die im Haushaltsplan vorgesehenen 6.000 Euro, weshalb der Rat einer überplanmäßigen Ausgabe zustimmen soll.