So viel zahlt heute jeder erwachsene Gast auf Spiekeroog pro Übernachtung in der Hauptsaison.Stand: 2025. Geltungsdauer der aktuellen Satzung bis 2026.
Der Gästebeitrag — bis 2017 amtlich noch „Kurbeitrag" genannt — finanziert wesentliche Teile der öffentlichen Infrastruktur, die Gäste auf Spiekeroog nutzen: Strand, Promenade, Veranstaltungen, Kultur. Erhoben wird er pro Übernachtung. Wer auf der Insel wohnt, zahlt nicht.
Die Höhe legt der Gemeinderat per Satzung fest. Seit 2013 wurde sie fünfmal angepasst — in der Regel mit Bezug auf eine neue Beitrags-Kalkulation, die ein externes Büro erstellt. Die Kalkulation rechnet aus, welche Kosten der Inselgemeinde für gästetouristische Leistungen entstehen und welcher Satz davon noch von Gästen mitgetragen wird.
Die jüngste Anpassung von 5,00 € auf 5,50 € pro Tag in der Hauptsaison galt rückwirkend ab dem 1. Dezember 2024. Der Gemeinderat blieb dabei unter dem rechnerisch zulässigen Höchstsatz von 6,07 € — eine politische Entscheidung gegen die Maximalbelastung der Gäste.
Die Reihe
Beschluss-Vorlagen aus dem Ratsinformationssystem. Werte ohne Eintrag sind aus der Original-Satzung nachzutragen.
- 20255,50 €
Neufassung ab 01.12.2024 mit Geltungszeitraum 2024–2026: 5,50 € Erwachsene Hauptsaison (zuvor 5,00 €). Maximal zulässig wären 6,07 € gewesen — Rat blieb bewusst darunter.
- 20215,00 €
3. Änderung: ab 15.03.2021 5,00 € Erwachsene Hauptsaison (zuvor 3,60 €). Kalkulationsbedarf wären 5,17 € gewesen — der Rat blieb darunter. Finanziert Investitionen in touristische Infrastruktur (siehe NSB-Lagebericht 2019).
- 20193,60 €
2. Änderung: bis 14.03.2019 noch 3,30 €, ab 15.03.2019 dann 3,60 € (Hauptsaison). Zugleich Umbenennung 'Kurbeitrag' → 'Gästebeitrag'.
- 20173,30 €
Neukalkulation 2017–2019 ergibt rechnerisch 3,32 € — Gemeinderat bestätigt aber den bisherigen Satz von 3,30 €.
- 20143,30 €
Neufassung der Kurbeitragssatzung zum 01.01.2014: 3,30 € (vorher 2,80 €). Kindersatz 1,40 € Hauptsaison, 0,50 € Nebensaison.