Spiekeroog-Radar

Tourismus & Kurbetrieb

Kurverwaltung, Tourismusangebote, Beherbergung, Saisonbetrieb.

Tourismus ist die wirtschaftliche Basis Spiekeroogs — und gleichzeitig der Punkt, an dem sich die meisten Konflikte mit dem Inselleben aufladen. Die Kurverwaltung steuert Marketing, Strandkörbe, Veranstaltungen und Gästebeitrag.

In den Sitzungen geht es um Sondernutzungsanträge gewerblicher Betriebe, Beherbergungsstatistik, Saisonprogramme, das Verhältnis zur Niedersächsischen Tourismus-Werbung (NTW) und immer wieder um die Frage, wie viel Wachstum die Insel verträgt.

Die Reibungsfläche zu Wohnen, Verkehr und Naturschutz ist groß: Jede zweite Vorlage berührt mehrere dieser Themen gleichzeitig.

56Vorlagen insgesamt zu diesem Thema

VorlagenSeite 1 von 3

60.1-00700-26 | Aufstockung & Erweiterung eines Gebäudes mit einer Dauerwohnung & zwei Ferienwohnungen
01/152/2026Sitzungsvorlage

Für das Grundstück Wittdün 4 wurde ein Bauantrag auf Aufstockung und Erweiterung eines ehemaligen Pensionsgebäudes gestellt. Das Vorhaben sieht eine Dauerwohnung sowie zwei Ferienwohnungen vor. Die Verwaltung sieht keine Bedenken und empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen nach der Erhaltungssatzung zu erteilen. Der Beschlussvorschlag lautet, den Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen und das Einvernehmen zu erteilen.

Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für Hotelerweiterung Inselfriede, Südermenss 1, gemäß § 11 Absatz 1 SpLärmSchVO
01/138/2026Sitzungsvorlage

Das Ordnungsamt beantragt eine Ausnahmegenehmigung von der gemeindlichen Bauzeitenregelung für die Hotelerweiterung Inselfriede, Südermenss 1. Wegen winterlicher Wetterlagen mit Schnee und Eis verzögerten sich die Bauarbeiten. Die wesentlichen Arbeiten sollen bis 31. Mai 2026 abgeschlossen sein; für Rest- und Aufräumarbeiten sowie die Rückführung einer Lagerfläche zur Pferdeweide wird eine Verlängerung bis 14. Juni 2026 beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung dieser Verlängerung vor, unter Einhaltung der Ruhezeiten.

Änderung der Oberflächenentwässerung im Rahmen der Baumaßnahme Hotel Inselfriede (Flurstücke 237/7 und 234/12) – Zustimmung zur Gestattung der Verlegung von Regenwasserleitungen auf öffentlichen Flächen
01/139/2026Sitzungsvorlage

Im Zuge der Sanierung und Erweiterung des Hotels Inselfriede soll das Regenwasserentwässerungskonzept geändert werden. Statt einer unfallgefährdenden offenen Rinne wird eine erdverlegte Rohrleitung unter einer Gemeindestraße verlegt. Die Gemeinde muss dieser Nutzung öffentlicher Flächen zustimmen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verlegung zu erlauben und eine Nutzungsvereinbarung mit dem Grundstückseigentümer zu schließen.

60.1-00319-26 | Nutzungsänderung eines Dachgeschosses von Personalwohnraum in Wohnraum für Kurteilnehmende
01/131/2026Sitzungsvorlage

Die Evangelische Frauen im Rheinland e.V. beantragt die Nutzungsänderung eines Dachgeschosses in einem Kurheim: Statt einer Mitarbeiterwohnung sollen dort künftig zwei Wohnungen für Kurteilnehmende sowie ein Gemeinschafts- und ein Bereitschaftsraum entstehen. Die Wohnfläche erhöht sich geringfügig um rund 4,5 Quadratmeter. Die Gemeinde muss dazu ihr planungsrechtliches Einvernehmen sowie ihr Einvernehmen nach der Erhaltungssatzung erteilen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, beide Einvernehmen zu erteilen.

60.1-00073-26 | Nutzungsänderung
01/130/2026Sitzungsvorlage

Ein Gebäudeeigentümer beantragt die nachträgliche Genehmigung, ein als Dauerwohnen genehmigtes Gebäude offiziell als Ferienwohnungen nutzen zu dürfen. Das Gebäude ist Teil eines Drei-Gebäude-Ensembles und wird laut Vorlage seit seiner Errichtung faktisch ausschließlich als Ferienwohnung genutzt. Die Verwaltung sieht keinen Verstoß gegen die Erhaltungssatzung und empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Der Bauausschuss soll das Vorhaben zur Kenntnis nehmen und das Einvernehmen nach § 172 BauGB erteilen.

Anträge auf dauerhafte Sondernutzung überbreiter Anhänger der gewerblichen Müllentsorger Fa. Augustin und Fa. Nehlsen
01/127/2026Sitzungsvorlage

Zwei gewerbliche Müllentsorgungsunternehmen — Augustin Entsorgung Friesland GmbH und Nehlsen AWG GmbH — beantragen jeweils die dauerhafte Sondernutzungsgenehmigung für insgesamt vier überbreite Anhänger (Breite jeweils über 2,10 m) auf Spiekeroog. Die Gemeinde-Satzung und die KfZ-Richtlinie von 2008 lassen solche Maße nur in begründeten Ausnahmefällen zu. Der Rat entscheidet, ob er die Anträge genehmigt (unter Auflagen), ablehnt oder weitere Informationen anfordert.

Einholung eines Stimmungsbildes zum autonom betriebenen Ladenbetrieb im „Wattn Koophuus“
01/106/2025Sitzungsvorlage

Der Betreiber des 'Wattn Koophuuses' möchte seinen Laden in den Tagesrandzeiten künftig autonom — also ohne Personal — betreiben. Geplant sind bis zu einer Stunde vor und zwei bis drei Stunden nach den regulären Öffnungszeiten; die Nachtzeit (21:00–07:00 Uhr) soll ausgeschlossen bleiben. Die Verwaltung hat keine grundsätzlichen Bedenken und schlägt vor, dem Betreiber ein positives Stimmungsbild für eine zeitlich begrenzte Erprobungsphase zu übermitteln. Nach der Erprobung soll dem Rat eine Ergebnisrückmeldung im öffentlichen Sitzungsteil vorgelegt werden.

B-Plan Nr. 21 | Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof„
01/101/2025Sitzungsvorlage

Der Rat soll den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21 "Am Bahnhof" zur förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung freigeben. Das rund 0,54 Hektar große Plangebiet liegt am westlichen Rand des Inseldorfes zwischen der Straße "Westend" und der Trasse der Inselbahn. Ziel ist die Schaffung eines neuen Sondergebiets "Wohnen/Ferienwohnen", in dem mindestens 40 Prozent der Geschossfläche dauerhaft bewohnt sein müssen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Durchführung der formellen Beteiligung zu beauftragen.

8. FNP-Änderung | Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.
01/100/2025Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog legt den Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für ein rund 0,86 Hektar großes Areal am westlichen Rand des Inseldorfes zwischen Straße Westend und der Trasse der Inselbahn aus. Geplant ist, die bisherige Darstellung eines Sondergebiets in eine Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Wohnen/Ferienwohnen

Erweiterung der Trauangebote (Rettungshaus, Pferdebahnwagen)
01/077/2025Sitzungsvorlage

Die Verwaltung schlägt vor, das sanierte Rettungshaus am Zeltplatz und den geschlossenen Pferdebahnwagen als offizielle Trauzimmer zu widmen. Der Pferdebahnwagen würde dabei eine bundesweite Alleinstellung darstellen: Die Trauung beginnt am Bahnhof und wird nach einer Fahrt vor das Deichscharte verlegt. Der Rat soll zunächst ein Stimmungsbild abgeben, ob die Verwaltung die konkreten Schritte – Widmung, Gebührenordnung, Organisation – vorbereiten soll.

60.1-00376-25-01 | Nachgenehmigung Wohnhaus
01/014/2025/1Sitzungsvorlage

Der Eigentümer des Grundstücks Noorderoog 17 beantragt die nachträgliche Genehmigung eines Wohnhauses, das geringfügig erweitert werden soll. Künftig sind zwei Wohneinheiten geplant: eine Ferienwohnung im Erdgeschoss und eine Dauerwohnung im Dachgeschoss. Da keine Befreiung oder Abweichung vom Bebauungsplan Nr. 22 beantragt wurde, muss die Gemeinde kein Einvernehmen erteilen. Der Bauausschuss soll die Vorlage billigend zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme verzichten.

60.1-01341-25-01 | Legalisierung als Nutzungsänderung in zwei Ferienwohnunmgen im Erdgeschoß und zwei
01/070/2025Sitzungsvorlage

Der Eigentümer des Grundstücks Gartenweg 16 beantragt die nachträgliche Legalisierung einer Nutzungsänderung: Aus bisher zwei Wohnungen sollen künftig zwei Ferienwohnungen im Erdgeschoss (118,82 qm und 28,44 qm) und zwei Dauerwohnungen im Dachgeschoss (32,11 qm und 46,51 qm) werden. Da weder eine Befreiung noch eine Abweichung vom Bebauungsplan beantragt wurde, muss die Gemeinde kein Einvernehmen erteilen. Der Bauausschuss soll das Vorhaben billigend zur Kenntnis nehmen und auf eine Stellungnahme verzichten.

Ausnahmegenehmigung vom allgemeinen Kraftfahrzeugverkehrsverbot – Antrag auf dauerhaften Einsatz eines überbreiten Kühlanhängers zur Belieferung des Grünen Inselmarkts
01/068/2025Sitzungsvorlage

Der Betreiber des Grünen Inselmarkts beantragt eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung vom Kraftfahrzeugverkehrsverbot für einen überbreiten EDEKA-Kühlanhänger (2,55 m Breite, 15 Paletten). Der Anhänger soll werktäglich vom Hafen über eine festgelegte Route zum Markt fahren und dort auf einer privaten Stellfläche entladen werden. Die Verwaltung befürwortet den Antrag und schlägt eine auf drei Jahre befristete Genehmigung mit Auflagen vor.

KFZ-Richtlinie | Regelung und Vollzug der Anhängernutzung auf Spiekeroog
01/066/2025Sitzungsvorlage

Die Verwaltung schlägt vor, die seit 2008 geltende KFZ-Richtlinie für Anhänger auf Spiekeroog wieder konsequent anzuwenden. In den vergangenen Jahren war der Vollzug eingeschlafen: Anhänger fuhren ohne Genehmigung, überbreite Modelle beschädigten Straßen und Grünflächen. Ab 1. November 2025 sollen alle Anhänger erfasst, genehmigt und vergebührt werden; über Dauergenehmigungen für Anhänger breiter als 2,10 m entscheidet künftig der Gemeinderat.

Barrierefreier Zugang zum Hotel Inselfriede – Zustimmung zum Abschluss des Nutzungsvertrags für eine Überbauung und Sondernutzung gemeindlicher Fläche (Flur 2, Flurstück 235/3)
01/057/2025Sitzungsvorlage

Das Hotel Inselfriede soll eine barrierefreie Rampe am Haupteingang erhalten, die teilweise auf einer gemeindlichen Straßenfläche (ca. 87 m²) errichtet wird. Die Verwaltung hat dafür einen Nutzungsvertrag mit dem Hotelbetreiber ausgearbeitet, der Duldung, Instandhaltungspflichten, Gebühren und Rückbaupflichten regelt. Der Rat soll dem Vertrag zustimmen und den Bürgermeister zur Unterzeichnung ermächtigen.

Gewährung einer einmaligen Ausgleichszahlung im Haushaltsjahr 2025 für hochprädikatisierte Tourismuskommunen
01/048/2025Sitzungsvorlage

Das Land Niedersachsen stellt hochprädikatisierten Tourismuskommunen im Jahr 2025 insgesamt 2 Millionen Euro als Ausgleich für touristische Mehraufwendungen bereit. Spiekeroog hat einen Antrag gestellt und eine Bewilligung über 46.503 Euro erhalten. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Betrag vollständig an die Nordseebad Spiekeroog GmbH weiterzuleiten, da diese die touristische Infrastruktur auf der Insel betreibt. Voraussetzung ist, dass die GmbH gegenüber der Gemeinde offenlegt, in welchem Bereich die Mittel eingesetzt werden.

Barrierefreier Zugang zum Hotel Inselfriede – Zustimmung zur Errichtung einer Rampe auf öffentlicher Fläche (Flur 2, Flurstück 235/3)
01/039/2025Sitzungsvorlage

Der Eigentümer des Hotels Inselfriede möchte den Haupteingang barrierefrei umbauen und dafür eine Rampe errichten. Da das eigene Grundstück nicht ausreicht, soll die Rampe teilweise auf einer öffentlichen Gemeindefläche (rund 87 qm Straßenfläche) gebaut werden. Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorhaben grundsätzlich zuzustimmen und einen Nutzungsvertrag mit pauschaler Einmalzahlung als Ausgleich zu schließen.

60.1-00799-25-01 | Voranfrage: Errichtung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes
01/041/2025Sitzungsvorlage

Ein Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 hat eine Bauvoranfrage für ein Wohn- und Geschäftsgebäude mit Kiosk im Sondergebiet A gestellt. Die Gemeindeverwaltung hält den Kiosk planungsrechtlich grundsätzlich für zulässig, weist aber darauf hin, dass der Nachweis zur Einhaltung der 60-%-Dauerwohnraumquote noch fehlt. Formell liegt die Entscheidungskompetenz beim Landkreis Wittmund; die Gemeinde will eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Der Bauausschuss soll diese Vorgehensweise zur Kenntnis nehmen und billigen.

60.1-00573-25-01 | Voranfrage: Nutzungsänderung und Umbau der Hotelpension "Uns to Huus" in Ferienwohnungen
01/038/2025Sitzungsvorlage

Ein Grundstückseigentümer hat beim Landkreis Wittmund eine Bauvoranfrage gestellt, um eine Hotelpension im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 in mehrere Ferienwohnungen umzuwandeln. Da keine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt wurde, ist die Gemeinde formal nicht beteiligungspflichtig. Der Bauausschuss soll die Voranfrage lediglich zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme an den Landkreis verzichten.

60.1-00655-25-01 | Umbau und Sanierung eines Wohnhauses zu einer Dauer- und einer Ferienwohnung
01/037/2025Sitzungsvorlage

Für das Grundstück Süderloog 28 wurde ein Bauantrag zum Umbau und zur Sanierung eines bestehenden Wohnhauses gestellt. Das Gebäude soll zu einer Dauerwohnung und einer Ferienwohnung umgebaut werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist planungsrechtlich grundsätzlich zulässig. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt nur zur Kenntnis; die Entscheidung liegt beim Landkreis Wittmund.

60.1-00731-25-01 | Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Dauerwohnungen & 3 Ferienwohnungen
01/036/2025Sitzungsvorlage

Für das Grundstück Süderloog 30 auf Spiekeroog wurde ein Bauantrag für eine neue Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und drei Ferienwohnungen gestellt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist danach grundsätzlich zulässig. Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen und gibt keine Stellungnahme ab. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt lediglich zur Kenntnis.

60.1-00732-25-01 | Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Dauerwohnungen & 2 Ferienwohnungen
01/035/2025Sitzungsvorlage

Für das Grundstück Süderloog 30 wurde ein Bauantrag für den Neubau einer Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen eingereicht. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist nach erster Einschätzung der Verwaltung planungsrechtlich zulässig. Eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans wurde nicht beantragt, daher entscheidet allein der Landkreis Wittmund. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt lediglich zur Kenntnis.