Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

60.1-00655-25-01 | Umbau und Sanierung eines Wohnhauses zu einer Dauer- und einer Ferienwohnung

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Für das Grundstück Süderloog 28 wurde ein Bauantrag zum Umbau und zur Sanierung eines bestehenden Wohnhauses gestellt. Das Gebäude soll zu einer Dauerwohnung und einer Ferienwohnung umgebaut werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist planungsrechtlich grundsätzlich zulässig. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt nur zur Kenntnis; die Entscheidung liegt beim Landkreis Wittmund.

Einordnung

Bauantrag eines privaten Vorhabenträgers für Süderloog 28 (Umbau und Sanierung zu einer Dauer- und einer Ferienwohnung), vorgelegt dem Bauausschuss zur Information. Die Gemeinde gibt keine formelle Stellungnahme ab; Genehmigungsbehörde ist der Landkreis Wittmund.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22, in dem das Vorhaben ohne Befreiung zulässig ist. Eine Einvernehmensentscheidung der Gemeinde nach § 36 BauGB ist bei einem qualifizierten Bebauungsplan ohne Befreiungsantrag nicht erforderlich. Die Erhaltungssatzung (§ 172 BauGB) greift nicht, weil Dauerwohnraum erhalten bleibt. Das Gebäude wurde von der Arbeitsgruppe „Baukultur

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft direkt nur das Grundstück Süderloog 28. Für die Inselbewohner:innen relevant ist, dass eine Dauerwohnung erhalten bleibt und kein Abriss-Neubau stattfindet. Die Bausubstanz gilt als erhaltenswert; Fördermittel zur Altbausanierung können beantragt werden. Auf den Inselalltag der übrigen Bewohner:innen hat die Vorlage keine unmittelbaren Auswirkungen.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Wohnhaus Süderloog 28 soll zu einer Dauerwohnung und einer Ferienwohnung umgebaut und saniert werden
  • Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist planungsrechtlich zulässig
  • Eine Befreiung vom Bebauungsplan wurde nicht beantragt; die Gemeinde gibt daher keine Stellungnahme ab
  • Die Entscheidung über den Bauantrag trifft allein der Landkreis Wittmund
  • Das Gebäude gilt als besonders erhaltenswerte Bausubstanz und wird saniert, nicht abgerissen

Relevanz für Insulaner:innen: 4/10

bauantragwohnendauerwohenferienwohnungsanierungumbaubebauungsplansüderloogbaudverfahren

Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/037/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8101 kB3 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Bauen & Planung
    Vorlagen-Nr.
    01/037/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 05.06.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    60.1-00655-25-01 | Umbau und Sanierung eines Wohnhauses zu einer Dauer- 
    und einer Ferienwohnung
    Sachverhalt:Für das Grundstück Süderloog 28 (Gemarkung Spiekeroog, Flur 2, Flurstück 
    255/1) wurde ein Bauantrag gestellt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des 
    Bebauungsplans Nr. 22. Es handelt sich um ein grundsätzlich planungsrechtlich zulässiges 
    Vorhaben. Eine ausdrückliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde
    nicht beantragt.
    Im Antrag ist zudem eine Abweichung von § 32a NBauO (Photovoltaikpflicht) enthalten. 
    Diese betrifft ausschließlich bauordnungsrechtliche Vorgaben. Eine Stellungnahme der 
    Gemeinde ist hierzu nicht erforderlich, da keine örtliche Gestaltungssatzung betroffen ist.
    Rechtliche Würdigung:
    Die Entscheidungskompetenz liegt allein beim Landkreis Wittmund. Eine 
    Einvernehmensentscheidung der Gemeinde nach § 36 BauGB ist im Geltungsbereich eines 
    qualifizierten Bebauungsplans nicht mehr erforderlich, sofern keine Befreiung beantragt wird.
    Nach erster Einschätzung der Verwaltung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen 
    das Vorhaben. Die prüfungsrelevanten Flächen- und Maßangaben unterliegen der 
    abschließenden bauaufsichtlichen Bewertung durch den Landkreis Wittmund.
    Die Erhaltungssatzung (§ 172 BauGB) findet auf dieses Vorhaben keine Anwendung, da mit 
    dem beantragten Vorhaben weiterhin Dauerwohnraum erhalten bleibt. Dies entspricht dem 
    Schutzziel der Satzung zur Sicherung der Wohnbevölkerung. 
    Positiv hervorzuheben ist, dass das bestehende Insulanerhaus im Bestand saniert und nicht 
    durch einen Abriss mit anschließendem Neubau ersetzt wird. Das Gebäude wurde von der 
    Arbeitsgruppe „Baukultur“ als besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft. In 
    diesem Zusammenhang kann der Vorhabenträger Fördermittel (z. B. aus Programmen zur 
    Altbausanierung oder zum Erhalt regionaltypischer Bausubstanz) einwerben.
    Empfehlung der Verwaltung:
    Es ist keine Beschlussfassung erforderlich. Der Bauausschuss wird über das eingereichte 
    Vorhaben informiert. Die Prüfung und Entscheidung erfolgen durch den Landkreis. Eine 
    Stellungnahme der Gemeinde erfolgt nicht.
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
     
    - 2 -
     
     
     
    Spiekeroog, den 21.05.2025
     
     
     
    (Kösters, Patrick)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    01.2_Ergänzende_Angaben_zum_Bauantrag_250610_20250423_V1
    01.3_Abweichung_250610_20250424_V1
    01.3_Angabe_der_Gebäudeklasse_250610_20250423_V1
    02.1_Auszug_Amtliche_Karte_1-5000_250610_20250417_V1
    02.2_Auszug_Eigentumsnachweis_mit_Lageplan_250610_20250417_V1
    02.3_Lageplan_1-500_250610_20250423_V1
    02.4_Freiflächenplan_1-500_250610_20250423_V1
    03.1_Erdgeschoss_250610_20250423_V1
    03.2_Dachgeschoss_250610_20250423_V1
    03.3_Schnitte_250610_20250423_V1
    03.4_Ansichten_250610_20250423_V1
    03.5_Nachweis_Dauerwohnung_250610_20250423_V1
    04.1_Baubeschreibung_250610_20250423_V1
    05.1_Berechnungen_zum_Bauantrag_250610_20250423_V1
    06_Erklärung_Tragwerksplaner.pdf_signed
    07.1_Kanal-_und_Entwässerungssystem_250610_20250423_V1
    08.1_Vollmacht_250610_20250404_V1
    08.2_Erhebungsbogen_250610_20250423_V1
    09_Stellungnahme_SPI_Baustellenlogistik
    11_Anforderung Stellungnahme(Gemeinde Spiekeroog - Bauamt -)
    AS_600233-WkeRsm5p

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog5. Juni 2025, 20:00 UhrKenntnisnahmeeinstimmig4:0:0