Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Tagesordnung
- Ö 1·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussEröffnung der Sitzung
- Ö 2·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussFeststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
- Ö 3·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussFeststellung der Beschlussfähigkeit
- Ö 4·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussFeststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
- Ö 5·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussBeschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
- Ö 6·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 UhreinstimmigGenehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 30.04.2025
- Ö 7·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhreinstimmig4:0:001/035/2025·Sitzungsvorlage
Für das Grundstück Süderloog 30 wurde ein Bauantrag für den Neubau einer Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen eingereicht. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist nach erster Einschätzung der Verwaltung planungsrechtlich zulässig. Eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans wurde nicht beantragt, daher entscheidet allein der Landkreis Wittmund. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt lediglich zur Kenntnis.
- Ö 8·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhreinstimmig4:0:001/036/2025·Sitzungsvorlage
Für das Grundstück Süderloog 30 auf Spiekeroog wurde ein Bauantrag für eine neue Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und drei Ferienwohnungen gestellt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist danach grundsätzlich zulässig. Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen und gibt keine Stellungnahme ab. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt lediglich zur Kenntnis.
- Ö 9·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhreinstimmig4:0:001/037/2025·Sitzungsvorlage
Für das Grundstück Süderloog 28 wurde ein Bauantrag zum Umbau und zur Sanierung eines bestehenden Wohnhauses gestellt. Das Gebäude soll zu einer Dauerwohnung und einer Ferienwohnung umgebaut werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist planungsrechtlich grundsätzlich zulässig. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt nur zur Kenntnis; die Entscheidung liegt beim Landkreis Wittmund.
- Ö 10·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhreinstimmig4:0:001/038/2025·Sitzungsvorlage
Ein Grundstückseigentümer hat beim Landkreis Wittmund eine Bauvoranfrage gestellt, um eine Hotelpension im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 in mehrere Ferienwohnungen umzuwandeln. Da keine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt wurde, ist die Gemeinde formal nicht beteiligungspflichtig. Der Bauausschuss soll die Voranfrage lediglich zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme an den Landkreis verzichten.
- Ö 11·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhreinstimmig4:0:001/041/2025·Sitzungsvorlage
Ein Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 hat eine Bauvoranfrage für ein Wohn- und Geschäftsgebäude mit Kiosk im Sondergebiet A gestellt. Die Gemeindeverwaltung hält den Kiosk planungsrechtlich grundsätzlich für zulässig, weist aber darauf hin, dass der Nachweis zur Einhaltung der 60-%-Dauerwohnraumquote noch fehlt. Formell liegt die Entscheidungskompetenz beim Landkreis Wittmund; die Gemeinde will eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Der Bauausschuss soll diese Vorgehensweise zur Kenntnis nehmen und billigen.
- Ö 12·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhreinstimmig4:0:001/039/2025·Sitzungsvorlage
Der Eigentümer des Hotels Inselfriede möchte den Haupteingang barrierefrei umbauen und dafür eine Rampe errichten. Da das eigene Grundstück nicht ausreicht, soll die Rampe teilweise auf einer öffentlichen Gemeindefläche (rund 87 qm Straßenfläche) gebaut werden. Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorhaben grundsätzlich zuzustimmen und einen Nutzungsvertrag mit pauschaler Einmalzahlung als Ausgleich zu schließen.
- Ö 13·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein Beschluss01/040/2025·Sitzungsvorlage
Die Verwaltung legt dem Bauausschuss eine vorbereitende Beratungsvorlage zur Neuordnung der Erbbaurechtsverträge im Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad vor. Kern ist ein Entwurf für einen Änderungsvertrag, der eine einheitliche Laufzeit bis 2085, eine konsequente Erbbauzinsanpassung an den Verbraucherpreisindex sowie verbindliche Vergabekriterien für Verkaufsfälle einführen soll. Außerdem soll ein erweitertes Heimfallrecht Vertragsverstöße sanktionierbarer machen. Da es sich um eine vorbereitende Beratung handelt, enthält die Vorlage keinen konkreten Beschlussvorschlag.
- Ö 14·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussAnfragen und Anregungen
- Ö 15·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussSchließung der öffentlichen Sitzung und Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung