60.1-00732-25-01 | Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Dauerwohnungen & 2 Ferienwohnungen
Zusammenfassung
Wie das funktioniertFür das Grundstück Süderloog 30 wurde ein Bauantrag für den Neubau einer Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen eingereicht. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist nach erster Einschätzung der Verwaltung planungsrechtlich zulässig. Eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans wurde nicht beantragt, daher entscheidet allein der Landkreis Wittmund. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt lediglich zur Kenntnis.
Einordnung
Informationsvorlage der Verwaltung an den Bauausschuss zu einem privaten Bauantrag für das Grundstück Süderloog 30, Flurstück 255/3. Da kein Befreiungsantrag gestellt wurde, ist keine Einvernehmensentscheidung der Gemeinde nach § 36 BauGB erforderlich.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 der Gemeinde Spiekeroog. Für Vorhaben, die vollständig den Festsetzungen eines qualifizierten B-Plans entsprechen, liegt die Genehmigungskompetenz ausschließlich beim Landkreis Wittmund. Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen und gibt keine Stellungnahme ab.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft unmittelbar den Bereich Süderloog und die Nachbarschaft des Grundstücks, etwa durch Baustellenlärm und -verkehr. Die Kombination aus zwei Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen hat eine gewisse Bedeutung für das Wohnraumangebot auf der Insel. Die Gemeinde selbst hat in diesem Verfahren keine Entscheidungsrolle; die Genehmigung obliegt dem Landkreis Wittmund.
Die wichtigsten Punkte
- Das Grundstück Süderloog 30 soll mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden, die zwei Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen umfasst
- Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist nach Einschätzung der Verwaltung planungsrechtlich grundsätzlich zulässig
- Eine Befreiung von B-Plan-Festsetzungen wurde nicht beantragt, daher ist kein gemeindliches Einvernehmen erforderlich
- Die abschließende Prüfung und Genehmigung erfolgen durch den Landkreis Wittmund
- Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt nur zur Kenntnis; ein Beschluss ist nicht erforderlich
Relevanz für Insulaner:innen: 4/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/035/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
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Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8100 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Bauen & Planung Vorlagen-Nr. 01/035/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 05.06.2025 Betreff: 60.1-00732-25-01 | Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Dauerwohnungen & 2 Ferienwohnungen Sachverhalt: Für das Grundstück Süderloog 30 (Gemarkung Spiekeroog, Flur 2, Flurstück 255/3) wurde ein Bauantrag gestellt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22. Es handelt sich um ein grundsätzlich planungsrechtlich zulässiges Vorhaben. Eine ausdrückliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde nicht beantragt. Rechtliche Würdigung: Die Entscheidungskompetenz liegt allein beim Landkreis Wittmund. Eine Einvernehmensentscheidung der Gemeinde nach § 36 BauGB ist im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans nicht mehr erforderlich, sofern keine Befreiung beantragt wird. Nach erster Einschätzung der Verwaltung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Die prüfungsrelevanten Flächen- und Maßangaben unterliegen der abschließenden bauaufsichtlichen Bewertung durch den Landkreis Wittmund. Empfehlung der Verwaltung: Es ist keine Beschlussfassung erforderlich. Der Bauausschuss wird über das eingereichte Vorhaben informiert. Die Prüfung und Entscheidung erfolgen durch den Landkreis. Eine Stellungnahme der Gemeinde erfolgt nicht. Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Spiekeroog, den 21.05.2025 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: - 2 - Anlagenverzeichnis: 01_Bauantragsformular_20250618_V1 03_1.Obergeschoss_20250516_V1 03_Dachgeschoss_20250516_V1 03_Erdgeschoss_20250516_V1 03_Freiflächenplan_20250516_V1 03_Geschossflächen_20250516_V1 03_Lageplan 500_20250516_signiert vom Vermesser 03_Lageplan 500_20250516_V1 03_Nebengebäude_20250516_V1 03_Nordansicht_20250516_V1 03_Schnitt AA_20250516_V1 03_Schnitt BB_20250516_V1 03_Schnitt CC_20250516_V1 03_Südansicht_20250516_V1 03_Westansicht_20250516_V1 04_Baubeschreibung_20250516_V1 05_Berechnung GRZ_20250516_V1 05_Berechnung Wohn-& Nutzflächen_20250516_V1 05_Bruttorauminhalt_20250516_V1 05_Nachweis Gaubenlänge_20250516_V1 05_Nachweis Geschossigkeit_20250516_V1 05_Rohbaukosten_20250516_V1 08_Vollmacht Breuer_20250516_V1 09_Stellungnahme_SPI_Baustellenlogistik 11_Anforderung Stellungnahme(Gemeinde Spiekeroog - Bauamt -) AS_600233-9BhsBaAj
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.