Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

60.1-00732-25-01 | Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Dauerwohnungen & 2 Ferienwohnungen

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Für das Grundstück Süderloog 30 wurde ein Bauantrag für den Neubau einer Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen eingereicht. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist nach erster Einschätzung der Verwaltung planungsrechtlich zulässig. Eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans wurde nicht beantragt, daher entscheidet allein der Landkreis Wittmund. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt lediglich zur Kenntnis.

Einordnung

Informationsvorlage der Verwaltung an den Bauausschuss zu einem privaten Bauantrag für das Grundstück Süderloog 30, Flurstück 255/3. Da kein Befreiungsantrag gestellt wurde, ist keine Einvernehmensentscheidung der Gemeinde nach § 36 BauGB erforderlich.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 der Gemeinde Spiekeroog. Für Vorhaben, die vollständig den Festsetzungen eines qualifizierten B-Plans entsprechen, liegt die Genehmigungskompetenz ausschließlich beim Landkreis Wittmund. Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen und gibt keine Stellungnahme ab.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft unmittelbar den Bereich Süderloog und die Nachbarschaft des Grundstücks, etwa durch Baustellenlärm und -verkehr. Die Kombination aus zwei Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen hat eine gewisse Bedeutung für das Wohnraumangebot auf der Insel. Die Gemeinde selbst hat in diesem Verfahren keine Entscheidungsrolle; die Genehmigung obliegt dem Landkreis Wittmund.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Grundstück Süderloog 30 soll mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden, die zwei Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen umfasst
  • Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist nach Einschätzung der Verwaltung planungsrechtlich grundsätzlich zulässig
  • Eine Befreiung von B-Plan-Festsetzungen wurde nicht beantragt, daher ist kein gemeindliches Einvernehmen erforderlich
  • Die abschließende Prüfung und Genehmigung erfolgen durch den Landkreis Wittmund
  • Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt nur zur Kenntnis; ein Beschluss ist nicht erforderlich

Relevanz für Insulaner:innen: 4/10

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Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/035/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Bauen & Planung
    Vorlagen-Nr.
    01/035/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 05.06.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    60.1-00732-25-01 | Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Dauerwohnungen & 2 
    Ferienwohnungen
    Sachverhalt:
    Für das Grundstück Süderloog 30 (Gemarkung Spiekeroog, Flur 2, Flurstück 255/3) wurde 
    ein Bauantrag gestellt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22. 
    Es handelt sich um ein grundsätzlich planungsrechtlich zulässiges Vorhaben. Eine 
    ausdrückliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde nicht beantragt.
    Rechtliche Würdigung:
    Die Entscheidungskompetenz liegt allein beim Landkreis Wittmund. Eine 
    Einvernehmensentscheidung der Gemeinde nach § 36 BauGB ist im Geltungsbereich eines 
    qualifizierten Bebauungsplans nicht mehr erforderlich, sofern keine Befreiung beantragt wird.
    Nach erster Einschätzung der Verwaltung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen 
    das Vorhaben. Die prüfungsrelevanten Flächen- und Maßangaben unterliegen der 
    abschließenden bauaufsichtlichen Bewertung durch den Landkreis Wittmund.
    Empfehlung der Verwaltung:
    Es ist keine Beschlussfassung erforderlich. Der Bauausschuss wird über das eingereichte 
    Vorhaben informiert. Die Prüfung und Entscheidung erfolgen durch den Landkreis. Eine 
    Stellungnahme der Gemeinde erfolgt nicht.
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 21.05.2025
     
     
     
    (Kösters, Patrick)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
    - 2 -
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    01_Bauantragsformular_20250618_V1
    03_1.Obergeschoss_20250516_V1
    03_Dachgeschoss_20250516_V1
    03_Erdgeschoss_20250516_V1
    03_Freiflächenplan_20250516_V1
    03_Geschossflächen_20250516_V1
    03_Lageplan 500_20250516_signiert vom Vermesser
    03_Lageplan 500_20250516_V1
    03_Nebengebäude_20250516_V1
    03_Nordansicht_20250516_V1
    03_Schnitt AA_20250516_V1
    03_Schnitt BB_20250516_V1
    03_Schnitt CC_20250516_V1
    03_Südansicht_20250516_V1
    03_Westansicht_20250516_V1
    04_Baubeschreibung_20250516_V1
    05_Berechnung GRZ_20250516_V1
    05_Berechnung Wohn-& Nutzflächen_20250516_V1
    05_Bruttorauminhalt_20250516_V1
    05_Nachweis Gaubenlänge_20250516_V1
    05_Nachweis Geschossigkeit_20250516_V1
    05_Rohbaukosten_20250516_V1
    08_Vollmacht Breuer_20250516_V1
    09_Stellungnahme_SPI_Baustellenlogistik
    11_Anforderung Stellungnahme(Gemeinde Spiekeroog - Bauamt -)
    AS_600233-9BhsBaAj

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog5. Juni 2025, 20:00 UhrKenntnisnahmeeinstimmig4:0:0