60.1-00731-25-01 | Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Dauerwohnungen & 3 Ferienwohnungen
Zusammenfassung
Wie das funktioniertFür das Grundstück Süderloog 30 auf Spiekeroog wurde ein Bauantrag für eine neue Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und drei Ferienwohnungen gestellt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist danach grundsätzlich zulässig. Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen und gibt keine Stellungnahme ab. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt lediglich zur Kenntnis.
Einordnung
Informationsvorlage der Gemeindeverwaltung über einen privaten Bauantrag am Süderloog 30 (Flurstück 255/4). Die Entscheidung trifft allein der Landkreis Wittmund; die Gemeinde ist nicht zur Einvernehmensentscheidung verpflichtet.
Hintergrund
Das Grundstück Süderloog 30 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 22 der Gemeinde Spiekeroog. Im Geltungsbereich eines solchen Plans ist eine Einvernehmensentscheidung der Gemeinde nach § 36 BauGB nur dann erforderlich, wenn eine Befreiung von den Festsetzungen beantragt wird. Eine Befreiung wurde hier nicht beantragt. Die Verwaltung sieht nach erster Einschätzung keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft unmittelbar die Nachbarschaft am Süderloog 30. Für die übrigen Insulaner:innen ist die Vorlage vor allem im Hinblick auf den Wohnungsmarkt relevant: Es entstehen zwei Dauerwohnungen und drei Ferienwohnungen. Die Gemeinde hat in diesem Verfahren keine aktive Rolle; eine eigene Stellungnahme gibt sie nicht ab.
Die wichtigsten Punkte
- Geplant ist eine Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und drei Ferienwohnungen am Süderloog 30
- Das Vorhaben liegt im Bebauungsplan Nr. 22 und ist planungsrechtlich grundsätzlich zulässig
- Eine Befreiung von den B-Plan-Festsetzungen wurde nicht beantragt
- Genehmigungsbehörde ist der Landkreis Wittmund, nicht die Gemeinde
- Der Bauausschuss wird nur informiert; ein Beschluss ist nicht erforderlich
Relevanz für Insulaner:innen: 5/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/036/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
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Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8102 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Bauen & Planung Vorlagen-Nr. 01/036/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 05.06.2025 Betreff: 60.1-00731-25-01 | Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Dauerwohnungen & 3 Ferienwohnungen Sachverhalt: Für das Grundstück Süderloog 30 (Gemarkung Spiekeroog, Flur 2, Flurstück 255/4) wurde ein Bauantrag gestellt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22. Es handelt sich um ein grundsätzlich planungsrechtlich zulässiges Vorhaben. Eine ausdrückliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde nicht beantragt. Rechtliche Würdigung: Die Entscheidungskompetenz liegt allein beim Landkreis Wittmund. Eine Einvernehmensentscheidung der Gemeinde nach § 36 BauGB ist im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans nicht mehr erforderlich, sofern keine Befreiung beantragt wird. Nach erster Einschätzung der Verwaltung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Die prüfungsrelevanten Flächen- und Maßangaben unterliegen der abschließenden bauaufsichtlichen Bewertung durch den Landkreis Wittmund. Empfehlung der Verwaltung: Es ist keine Beschlussfassung erforderlich. Der Bauausschuss wird über das eingereichte Vorhaben informiert. Die Prüfung und Entscheidung erfolgen durch den Landkreis. Eine Stellungnahme der Gemeinde erfolgt nicht. Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Spiekeroog, den 21.05.2025 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: - 2 - Anlagenverzeichnis: 01_Bauantragsformular_20250618_V1 03_1.Obergeschoss_20250516_V1 03_Dachgeschoss_20250516_V1 03_Erdgeschoss_20250516_V1 03_Freiflächenplan_20250516_V1 03_Geschossflächen_20250516_V1 03_Lageplan 500_20250516_signiert vom Vermesser 03_Lageplan 500_20250516_V1 03_Nebengebäude_20250516_V1 03_Nordansicht_20250516_V1 03_Ostansicht_20250516_V1 03_Schnitt AA_20250516_V1 03_Schnitt BB_20250516_V1 03_Schnitt CC_20250516_V1 03_Südansicht_20250516_V1 04_Baubeschreibung_20250516_V1 05_Berechnung GRZ_20250516_V1 05_Berechnung Wohn-& Nutzflächen_20250516_V1 05_Bruttorauminhalt_20250516_V1 05_Nachweis Gaubenlänge_20250516_V1 05_Nachweis Geschossigkeit_20250516_V1 05_Rohbaukosten_20250516_V1 08_Vollmacht Hauke Feil_20250516_V1 08_Vollmacht Thore Feil_20250516_V1 09_Stellungnahme_SPI_Baustellenlogistik 11_Anforderung Stellungnahme(Gemeinde Spiekeroog - Bauamt -) (1) AS_600233-8JdB56nq
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.