Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

60.1-00573-25-01 | Voranfrage: Nutzungsänderung und Umbau der Hotelpension "Uns to Huus" in Ferienwohnungen

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Ein Grundstückseigentümer hat beim Landkreis Wittmund eine Bauvoranfrage gestellt, um eine Hotelpension im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 in mehrere Ferienwohnungen umzuwandeln. Da keine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt wurde, ist die Gemeinde formal nicht beteiligungspflichtig. Der Bauausschuss soll die Voranfrage lediglich zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme an den Landkreis verzichten.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung (Bauen & Planung) an den Bauausschuss zur Kenntnisnahme einer Bauvoranfrage eines privaten Eigentümers. Das Verfahren liegt in der Zuständigkeit des Landkreises Wittmund als Bauaufsichtsbehörde.

Hintergrund

Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 der Gemeinde Spiekeroog. Eine Bauvoranfrage klärt vorab, ob ein Vorhaben grundsätzlich planungsrechtlich zulässig ist. Da der Antragsteller keine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt hat, ist eine formelle Beteiligung der Gemeinde nach aktuellem Stand nicht vorgesehen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Eine Umwandlung von Beherbergungsbetrieben in Ferienwohnungen verändert das touristische Angebot auf der Insel und kann die Zahl der Hotelbetten dauerhaft reduzieren. Der Ausschuss soll hier bewusst keine Stellungnahme abgeben, sodass die Entscheidung allein beim Landkreis liegt. Für Insulaner:innen hat diese Vorlage zunächst keine unmittelbaren Folgen.

Die wichtigsten Punkte

  • Ein privater Eigentümer möchte eine Hotelpension im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 in Ferienwohnungen umwandeln
  • Die Voranfrage wird vom Landkreis Wittmund als Bauaufsichtsbehörde geprüft, nicht von der Gemeinde
  • Eine Befreiung vom Bebauungsplan wurde nicht beantragt, daher ist die Gemeinde formal nicht beteiligungspflichtig
  • Der Bauausschuss soll die Voranfrage nur zur Kenntnis nehmen und keine Stellungnahme abgeben

Relevanz für Insulaner:innen: 5/10

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Stand 22. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/038/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Bauen & Planung
    Vorlagen-Nr.
    01/038/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 05.06.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    60.1-00573-25-01 | Voranfrage: Nutzungsänderung und Umbau der 
    Hotelpension in Ferienwohnungen
    Sachverhalt:
    Der Eigentümer eines Grundstücks im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 hat eine 
    Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes von einem 
    Beherbergungsbetrieb in mehrere Ferienwohnungen gestellt. Eine ausdrückliche Befreiung 
    vom Bebauungsplan wurde nicht beantragt.
    Für die Bauvoranfrage ist keine förmliche Entscheidung der Gemeinde erforderlich. Es 
    handelt sich um eine planungsrechtliche Prüfung durch den Landkreis Wittmund als 
    zuständige Bauaufsichtsbehörde.
    Eine Befreiung wurde – wie oben erwähnt – nicht beantragt. In diesem Falle wäre die 
    Gemeinde zu beteiligen.
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Der Bauausschuss nimmt die Bauvoranfrage zur Kenntnis. Von der Möglichkeit einer 
    Stellungnahme der Verwaltung an den Landkreis Wittmund wird abgesehen.
     
     
     
    Spiekeroog, den 26.05.2025
     
     
     
    (Kösters, Patrick)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    02_einfacher_Lageplan_20250415_V1
    03_Ansicht_Norden_20250415_V1
    03_Ansicht_Sueden_20250415_V1
    - 2 -
    03_Ansicht_Westen_Osten_20250415_V1
    03_Grundriss_DG_20250415_V1
    03_Grundriss_EG_20250415_V1
    03_Grundriss_KG_20250415_V1
    03_Grundriss_OG_20250415_V1
    03_Schnitte_A-A_B-B_20250415_V1
    04_Baubeschreibung_20250415_V1
    04_Betriebsbeschreibung_20250415_V1
    05_Berechnung_Wohnflaeche-Nutzflaeche_20250415_V1
    08_Vollmacht_20250415_V1
    09_Erlaeuterung_Fragestellung_Bauvoranfrage_20250415_V1
    11_Anforderung Stellungn.  Gemeinde(Gemeinde Spiekeroog - Bauamt -)
    AS_600243-ZtFVpdRp

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog5. Juni 2025, 20:00 UhrKenntnisnahmeeinstimmig4:0:0