60.1-00573-25-01 | Voranfrage: Nutzungsänderung und Umbau der Hotelpension "Uns to Huus" in Ferienwohnungen
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Grundstückseigentümer hat beim Landkreis Wittmund eine Bauvoranfrage gestellt, um eine Hotelpension im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 in mehrere Ferienwohnungen umzuwandeln. Da keine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt wurde, ist die Gemeinde formal nicht beteiligungspflichtig. Der Bauausschuss soll die Voranfrage lediglich zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme an den Landkreis verzichten.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Bauen & Planung) an den Bauausschuss zur Kenntnisnahme einer Bauvoranfrage eines privaten Eigentümers. Das Verfahren liegt in der Zuständigkeit des Landkreises Wittmund als Bauaufsichtsbehörde.
Hintergrund
Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 der Gemeinde Spiekeroog. Eine Bauvoranfrage klärt vorab, ob ein Vorhaben grundsätzlich planungsrechtlich zulässig ist. Da der Antragsteller keine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt hat, ist eine formelle Beteiligung der Gemeinde nach aktuellem Stand nicht vorgesehen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Eine Umwandlung von Beherbergungsbetrieben in Ferienwohnungen verändert das touristische Angebot auf der Insel und kann die Zahl der Hotelbetten dauerhaft reduzieren. Der Ausschuss soll hier bewusst keine Stellungnahme abgeben, sodass die Entscheidung allein beim Landkreis liegt. Für Insulaner:innen hat diese Vorlage zunächst keine unmittelbaren Folgen.
Die wichtigsten Punkte
- Ein privater Eigentümer möchte eine Hotelpension im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 in Ferienwohnungen umwandeln
- Die Voranfrage wird vom Landkreis Wittmund als Bauaufsichtsbehörde geprüft, nicht von der Gemeinde
- Eine Befreiung vom Bebauungsplan wurde nicht beantragt, daher ist die Gemeinde formal nicht beteiligungspflichtig
- Der Bauausschuss soll die Voranfrage nur zur Kenntnis nehmen und keine Stellungnahme abgeben
Relevanz für Insulaner:innen: 5/10
Stand 22. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/038/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
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Anlagen (1)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Bauen & Planung Vorlagen-Nr. 01/038/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 05.06.2025 Betreff: 60.1-00573-25-01 | Voranfrage: Nutzungsänderung und Umbau der Hotelpension in Ferienwohnungen Sachverhalt: Der Eigentümer eines Grundstücks im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 hat eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes von einem Beherbergungsbetrieb in mehrere Ferienwohnungen gestellt. Eine ausdrückliche Befreiung vom Bebauungsplan wurde nicht beantragt. Für die Bauvoranfrage ist keine förmliche Entscheidung der Gemeinde erforderlich. Es handelt sich um eine planungsrechtliche Prüfung durch den Landkreis Wittmund als zuständige Bauaufsichtsbehörde. Eine Befreiung wurde – wie oben erwähnt – nicht beantragt. In diesem Falle wäre die Gemeinde zu beteiligen. Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss nimmt die Bauvoranfrage zur Kenntnis. Von der Möglichkeit einer Stellungnahme der Verwaltung an den Landkreis Wittmund wird abgesehen. Spiekeroog, den 26.05.2025 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: 02_einfacher_Lageplan_20250415_V1 03_Ansicht_Norden_20250415_V1 03_Ansicht_Sueden_20250415_V1 - 2 - 03_Ansicht_Westen_Osten_20250415_V1 03_Grundriss_DG_20250415_V1 03_Grundriss_EG_20250415_V1 03_Grundriss_KG_20250415_V1 03_Grundriss_OG_20250415_V1 03_Schnitte_A-A_B-B_20250415_V1 04_Baubeschreibung_20250415_V1 04_Betriebsbeschreibung_20250415_V1 05_Berechnung_Wohnflaeche-Nutzflaeche_20250415_V1 08_Vollmacht_20250415_V1 09_Erlaeuterung_Fragestellung_Bauvoranfrage_20250415_V1 11_Anforderung Stellungn. Gemeinde(Gemeinde Spiekeroog - Bauamt -) AS_600243-ZtFVpdRp
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.