Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Ausnahmegenehmigung vom allgemeinen Kraftfahrzeugverkehrsverbot – Antrag auf dauerhaften Einsatz eines überbreiten Kühlanhängers zur Belieferung des Grünen Inselmarkts

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Der Betreiber des Grünen Inselmarkts beantragt eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung vom Kraftfahrzeugverkehrsverbot für einen überbreiten EDEKA-Kühlanhänger (2,55 m Breite, 15 Paletten). Der Anhänger soll werktäglich vom Hafen über eine festgelegte Route zum Markt fahren und dort auf einer privaten Stellfläche entladen werden. Die Verwaltung befürwortet den Antrag und schlägt eine auf drei Jahre befristete Genehmigung mit Auflagen vor.

Einordnung

Beschlussvorlage des Ordnungsamts der Gemeinde Spiekeroog, eingebracht von der Verwaltung. Der Rat entscheidet abschließend über die Ausnahmegenehmigung vom inseleigenen Kraftfahrzeugverkehrsverbot.

Hintergrund

Spiekeroog ist eine autofreie Insel; Fahrzeuge benötigen für den Betrieb im Straßennetz eine Ausnahmegenehmigung. Die gemeindliche KFZ-Richtlinie begrenzt die Breite von Anhängern auf 2,10 m; Ausnahmen entscheidet der Rat. Bereits 2018 erteilte der Rat dem damaligen Vorgängerbetrieb des Marktes eine vergleichbare Ausnahmegenehmigung für einen überbreiten Transportanhänger. Der neue Antrag knüpft daran an, passt sich aber an den veränderten Betrieb und Logistikweg an.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Genehmigung betrifft alle Insulaner:innen und Gäste, die den Grünen Inselmarkt als Nahversorgungseinrichtung nutzen. Der überbreite Anhänger fährt werktags eine feste Strecke durch den Ort; Anwohnende entlang der Route Melksett und Pollerdiek sind von kurzen Fahrbewegungen und Lärm betroffen. Laut Beschlussvorschlag darf vor 07:00 Uhr nicht angeliefert werden, und der Anhänger wird ausschließlich auf einer privaten Stellfläche am Markt abgestellt.

Die wichtigsten Punkte

  • Der beantragte Kühlanhänger ist 2,55 m breit und überschreitet damit das Insel-Breitenlimit von 2,10 m
  • Die Lieferroute ist festgelegt: Hafen – Melksett – Pollerdiek – Grüner Inselmarkt – Rückfahrt
  • Der Anhänger fasst 15 Paletten und soll täglich montags bis freitags eingesetzt werden
  • Die Genehmigung soll auf drei Jahre befristet werden und danach überprüft werden
  • Straßenschäden durch den Anhängerbetrieb gehen laut Beschlussvorschlag zu Lasten des Betreibers

Relevanz für Insulaner:innen: 6/10

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Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/068/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Ordnungsamt
    Vorlagen-Nr.
    01/068/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 19.08.2025  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 28.08.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    Ausnahmegenehmigung vom allgemeinen Kraftfahrzeugverkehrsverbot – 
    Antrag auf dauerhaften Einsatz eines überbreiten Kühlanhängers zur 
    Belieferung des Grünen Inselmarkts
    Sachverhalt:
    Der Betreiber des Grünen Inselmarkts, beantragt den Einsatz eines speziell angefertigten 
    EDEKA-Kühlanhängers (L: 6,4 m, B: 2,55 m, H: 3,5 m, Fassungsvermögen: 15 Paletten) zur 
    täglichen Belieferung des Marktes vom Hafen aus. Der Anhänger ist überbreit (> 2,10 m) und
    fällt damit unter die kritischen Maßvorgaben der KFZ-Richtlinie. Gemäß Richtlinie sollen 
    Genehmigungen für überbreite, dauerhaft genutzte Anhänger nur in eng begründeten 
    Ausnahmefällen erteilt werden. Über solche Genehmigungen entscheidet der Rat.
    Die Belieferung soll werktags (Mo–Fr) erfolgen; in Ausnahmefällen ist auch eine 
    Samstagsbelieferung möglich, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Versorgung notwendig 
    ist. Der Anhänger wird unmittelbar nach Ankunft entladen, mit Leergut/Retouren beladen und
    umgehend zurückgeführt. Standzeiten werden auf das notwendige Minimum beschränkt. 
    Das Logistikkonzept sieht eine feste Anlieferroute (Hafen → Melksett → Pollerdiek → Markt 
    → Rückfahrt) vor, um Verkehrsbelastung und Lärmemissionen zu minimieren. Details ins in 
    beigefügtem Antrag dargestellt.
    Für den Vorgängerbetrieb des Marktes hatte der Rat bereits 2018 eine 
    Ausnahmegenehmigung für einen vergleichbaren, überbreiten Transportanhänger erteilt, um 
    eine gebündelte, effiziente Warenanlieferung sicherzustellen. Die jetzige Antragstellung 
    entspricht in der Zielrichtung diesem früheren Beschluss, passt sich jedoch an die neuen 
    betrieblichen Gegebenheiten und den veränderten Logistikweg an.
    Rechtliche Würdigung
     KFZ-Richtlinie: Breitenlimit für Anhänger 2,10 m; Ausnahmen nur in besonderen 
    Fällen, Entscheidung durch den Rat.
     Sondernutzungssatzung: Abstellen von Anhängern im öffentlichen Raum ist 
    erlaubnispflichtig (§ 2 Abs. 1).
     Sondernutzungsgebührensatzung: Gebührenpflicht für erlaubte und unerlaubte 
    Sondernutzungen; Rahmengebühr bis 520 €.
     StVO (§§ 45, 46): Rechtsgrundlage für Ausnahmegenehmigungen vom 
    Kraftfahrzeugverkehrsverbot.
    - 2 -
    Der beantragte Anhänger überschreitet das Breitenlimit, die Ausnahmegenehmigung ist aber
    aus Sicht der Verwaltung sachlich gerechtfertigt:
     Sicherstellung der Grundversorgung mit Frischwaren für Einheimische und Gäste
     Reduzierung von Fahrten durch gebündelte Lieferungen
     Einhaltung eines klar definierten und kontrollierbaren Fahrwegs
     Minimierung von Lärm- und Verkehrsbelastungen durch festgelegte Abläufe und 
    kurze Standzeiten
    Abwägung
    Vorteile:
     Versorgungssicherheit bei frischen Lebensmitteln
     Verringerung der Fahrtenzahl im Vergleich zu kleineren Transportmitteln
     Planbare, kontrollierbare Logistik mit klarer Route und festen Zeitfenstern
     Fortführung einer bewährten Ausnahmeregelung aus 2018
     Im Zuge des Umbaus des Marktes wurde eine Stellfläche geschaffen, auf der der 
    Anhänger während des Entladens abgestellt werden kann. Dadurch wird der 
    Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt – nur für einen kurzen Moment beim Ein- bzw. 
    Ausrangieren. Eine Abstellung im öffentlichen Raum entfällt vollständig.
    Nachteile:
     Überbreite Anhänger erhöhen grundsätzlich das Risiko von Straßenschäden und 
    Engstellenproblemen
    Ausnahme darf nicht zur Aufweichung der restriktiven Anhängerpolitik führen, um den 
    Charakter der autofreien Insel zu schützen
     
     
    Beschlussvorschlag:
    1. Der Firma Eilers (Grüner Inselmarkt) wird eine Ausnahmegenehmigung zum Einsatz 
    eines überbreiten Kühlanhängers (2,55 m Breite) zur Belieferung des Marktes erteilt.
    2. Die Genehmigung gilt ausschließlich für die festgelegte Strecke: Hafen – Melksett – 
    Pollerdiek (Wendung) – Grüner Inselmarkt – Rückfahrt.
    3. Standzeiten sind auf das notwendige Minimum zu begrenzen; Lärmvermeidung ist 
    einzuhalten (z.B. keine Anlieferung vor 07:00 Uhr).
    4. Die Genehmigung wird für drei Jahre befristet und anschließend überprüft.
    5. Schäden, die im Zusammenhang mit dem Anhängerbetrieb entstehen, sind vom 
    Betreiber zu beheben oder zu erstatten.
    6. Die Sondernutzungserlaubnis und die Gebührenpflicht nach der 
    Sondernutzungsgebührensatzung bleiben unberührt.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 19.08.2025 Abstimmungsergebnis:
    - 3 -
     
     
     
    (Kösters, Patrick)
     Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    Logistikkonzept_Gruener_Inselmarkt_Eilers_Aktualisiert

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog28. August 2025, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig7:0:0