60.1-00700-26 | Aufstockung & Erweiterung eines Gebäudes mit einer Dauerwohnung & zwei Ferienwohnungen
Zusammenfassung
Wie das funktioniertFür das Grundstück Wittdün 4 wurde ein Bauantrag auf Aufstockung und Erweiterung eines ehemaligen Pensionsgebäudes gestellt. Das Vorhaben sieht eine Dauerwohnung sowie zwei Ferienwohnungen vor. Die Verwaltung sieht keine Bedenken und empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen nach der Erhaltungssatzung zu erteilen. Der Beschlussvorschlag lautet, den Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen und das Einvernehmen zu erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bauantrag für das Grundstück Wittdün 4 (Bebauungsplan Nr. 22), eingebracht im Bauausschuss zur Erstberatung. Die eigentliche Genehmigungsentscheidung liegt beim Landkreis Wittmund; die Gemeinde wird lediglich zur Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB gehört.
Hintergrund
Das Gebäude auf Wittdün 4 wurde seit seiner Errichtung als Pension genutzt; Teile wurden vom Inhaber dauerhaft bewohnt. Der Dauerwohnanteil lag bisher bei rund 36,5 % der Geschossfläche. Spiekeroog verfügt über eine Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB, die den Bestand der Wohnbevölkerung schützen soll. Im Rahmen dieser Satzung muss der Landkreis das gemeindliche Einvernehmen einholen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Durch das Vorhaben steigt der Anteil von Dauerwohnraum im Gebäude leicht an, was dem Ziel der Erhaltungssatzung entspricht, Wohnraum für Erstwohnsitze zu sichern. Für die Allgemeinheit der Insulaner:innen hat diese Einzelfallentscheidung keine unmittelbaren Auswirkungen. Mittelbar stärkt die Zustimmung das Instrument der Erhaltungssatzung als Schutz vor weiterer Verdrängung von Dauerwohnraum.
Die wichtigsten Punkte
- Der Bauantrag betrifft Wittdün 4 im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22
- Geplant sind Aufstockung und Erweiterung mit einer Dauerwohnung und zwei Ferienwohnungen
- Der Dauerwohnanteil steigt von bisher rund 36,5 % auf rund 41,3 % der Geschossfläche
- Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe nach der Erhaltungssatzung
- Der Beschlussvorschlag sieht die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor
Relevanz für Insulaner:innen: 4/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/152/2026
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 26. Mai 2026
- Original
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Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8114 kB