Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für Hotelerweiterung Inselfriede, Südermenss 1, gemäß § 11 Absatz 1 SpLärmSchVO
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDas Ordnungsamt beantragt eine Ausnahmegenehmigung von der gemeindlichen Bauzeitenregelung für die Hotelerweiterung Inselfriede, Südermenss 1. Wegen winterlicher Wetterlagen mit Schnee und Eis verzögerten sich die Bauarbeiten. Die wesentlichen Arbeiten sollen bis 31. Mai 2026 abgeschlossen sein; für Rest- und Aufräumarbeiten sowie die Rückführung einer Lagerfläche zur Pferdeweide wird eine Verlängerung bis 14. Juni 2026 beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung dieser Verlängerung vor, unter Einhaltung der Ruhezeiten.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Ordnungsamt) zur Genehmigung einer Einzelfallausnahme gemäß der gemeindlichen Lärmschutzverordnung. Sie durchläuft Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Die Gemeinde Spiekeroog hat eine eigene Verordnung zum Schutz vor Lärm (SpLärmSchVO), die Bauzeiten und Ruhezeiten regelt. Nach § 11 Abs. 1 dieser Verordnung kann die Gemeinde auf Antrag Ausnahmen zulassen, wenn berechtigte Gründe vorliegen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Das Hotel Inselfriede am Südermenss 1 befindet sich im Erweiterungsbau; der genaue Baubeginn und frühere Beschlüsse dazu sind in der Vorlage nicht ausgeführt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Betroffen sind vor allem Gäste und Anwohner:innen in der Nähe des Südermenss, wo die Baustelle liegt. Baustellenlärm und Baumaterialien auf der angrenzenden Fläche könnten noch bis Mitte Juni 2026 wahrnehmbar sein, also in die beginnende Hauptsaison hineinreichen. Die Ruhezeiten müssen laut Beschlussvorschlag weiterhin eingehalten werden.
Die wichtigsten Punkte
- Die Hotelerweiterung Inselfriede, Südermenss 1, wurde durch winterliche Wetterlagen verzögert
- Die wesentlichen Bauarbeiten sollen bis 31. Mai 2026 abgeschlossen sein
- Für Rest- und Aufräumarbeiten wird eine Verlängerung bis 14. Juni 2026 beantragt
- Ziel ist auch die Rückführung einer Lagerfläche und eines Kranstandorts zur Pferdeweide
- Der Beschlussvorschlag genehmigt die Verlängerung unter Pflicht zur Einhaltung der Ruhezeiten
Relevanz für Insulaner:innen: 4/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/138/2026
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 26. Mai 2026
- Original
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Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-890 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Ordnungsamt Vorlagen-Nr. 01/138/2026 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 21.04.2026 Rat der Gemeinde Spiekeroog 29.04.2026 Betreff: Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für Hotelerweiterung Inselfriede, Südermenss 1, gemäß § 11 Absatz 1 SpLärmSchVO Sachverhalt: Im Rahmen des Bauvorhabens kam es im Winter aufgrund langanhaltender Wetterlagen mit Schnee und Eis zu erheblichen Verzögerungen der Bautätigkeiten. Der Antragssteller hat mitgeteilt, dass die wesentlichen Bauarbeiten bis zum 31.05.2026 abgeschlossen sein werden. Für verbleibende Rest- und Aufräumarbeiten wird jedoch vorsorglich eine Bauzeitenverlängerung bis zum 14.06.2026 beantragt. Ziel ist es, das Grundstück, auf dem die Baumaterialien gelagert wurden sowie der Kran gestanden hat, in den ursprünglichen Zustand als Pferdeweide zurück zu führen. Die Baustelle befindet sich in unmittelbarer Nähe zu Beherbergungsbetrieben, die vom Antragsteller selbst betrieben werden. Es ist daher davon auszugehen, dass eine übermäßige Belästigung Dritter vermieden wird – dies liegt auch im originären Interesse des Antragstellers. Gemäß § 11 Abs. 1 der Verordnung der Gemeinde Spiekeroog zum Schutz vor Lärm (SpLärmSchVO) kann die Gemeinde auf Antrag Ausnahmen von den Bauzeiten- und Ruhezeitenregelungen zulassen, sofern berechtigte Gründe vorliegen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Spiekeroog genehmigt im Rahmen einer Einzelfallausnahme gemäß § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO die Fortführung von Rest- und Aufräumarbeiten im genannten Bauvorhaben bis einschließlich 14.06.2026. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass Beeinträchtigungen für die Umgebung auf das unvermeidbare Maß beschränkt bleiben. Die Ruhezeiten sind einzuhalten. Spiekeroog, den 16.04.2026 Abstimmungsergebnis: - 2 - (Fischer-Friebe, Simone) Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis:
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.