Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für Hotelerweiterung Inselfriede, Südermenss 1, gemäß § 11 Absatz 1 SpLärmSchVO

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Das Ordnungsamt beantragt eine Ausnahmegenehmigung von der gemeindlichen Bauzeitenregelung für die Hotelerweiterung Inselfriede, Südermenss 1. Wegen winterlicher Wetterlagen mit Schnee und Eis verzögerten sich die Bauarbeiten. Die wesentlichen Arbeiten sollen bis 31. Mai 2026 abgeschlossen sein; für Rest- und Aufräumarbeiten sowie die Rückführung einer Lagerfläche zur Pferdeweide wird eine Verlängerung bis 14. Juni 2026 beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung dieser Verlängerung vor, unter Einhaltung der Ruhezeiten.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung (Ordnungsamt) zur Genehmigung einer Einzelfallausnahme gemäß der gemeindlichen Lärmschutzverordnung. Sie durchläuft Verwaltungsausschuss und Rat.

Hintergrund

Die Gemeinde Spiekeroog hat eine eigene Verordnung zum Schutz vor Lärm (SpLärmSchVO), die Bauzeiten und Ruhezeiten regelt. Nach § 11 Abs. 1 dieser Verordnung kann die Gemeinde auf Antrag Ausnahmen zulassen, wenn berechtigte Gründe vorliegen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Das Hotel Inselfriede am Südermenss 1 befindet sich im Erweiterungsbau; der genaue Baubeginn und frühere Beschlüsse dazu sind in der Vorlage nicht ausgeführt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Betroffen sind vor allem Gäste und Anwohner:innen in der Nähe des Südermenss, wo die Baustelle liegt. Baustellenlärm und Baumaterialien auf der angrenzenden Fläche könnten noch bis Mitte Juni 2026 wahrnehmbar sein, also in die beginnende Hauptsaison hineinreichen. Die Ruhezeiten müssen laut Beschlussvorschlag weiterhin eingehalten werden.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Hotelerweiterung Inselfriede, Südermenss 1, wurde durch winterliche Wetterlagen verzögert
  • Die wesentlichen Bauarbeiten sollen bis 31. Mai 2026 abgeschlossen sein
  • Für Rest- und Aufräumarbeiten wird eine Verlängerung bis 14. Juni 2026 beantragt
  • Ziel ist auch die Rückführung einer Lagerfläche und eines Kranstandorts zur Pferdeweide
  • Der Beschlussvorschlag genehmigt die Verlängerung unter Pflicht zur Einhaltung der Ruhezeiten

Relevanz für Insulaner:innen: 4/10

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Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/138/2026
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
26. Mai 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Ordnungsamt
    Vorlagen-Nr.
    01/138/2026
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 21.04.2026  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 29.04.2026  
     
     
     
    Betreff:  
    Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für Hotelerweiterung 
    Inselfriede, Südermenss 1, gemäß § 11 Absatz 1 SpLärmSchVO
    Sachverhalt:
    Im Rahmen des Bauvorhabens kam es im Winter aufgrund langanhaltender Wetterlagen mit 
    Schnee und Eis zu erheblichen Verzögerungen der Bautätigkeiten.
    Der Antragssteller hat mitgeteilt, dass die wesentlichen Bauarbeiten bis zum 31.05.2026 
    abgeschlossen sein werden. 
     
    Für verbleibende Rest- und Aufräumarbeiten wird jedoch vorsorglich eine 
    Bauzeitenverlängerung bis zum 14.06.2026 beantragt. Ziel ist es, das Grundstück, auf dem 
    die Baumaterialien gelagert wurden sowie der Kran gestanden hat, in den ursprünglichen 
    Zustand als Pferdeweide zurück zu führen. 
     
    Die Baustelle befindet sich in unmittelbarer Nähe zu Beherbergungsbetrieben, die vom 
    Antragsteller selbst betrieben werden. Es ist daher davon auszugehen, dass eine 
    übermäßige Belästigung Dritter vermieden wird – dies liegt auch im originären Interesse des 
    Antragstellers.
     
    Gemäß § 11 Abs. 1 der Verordnung der Gemeinde Spiekeroog zum Schutz vor Lärm 
    (SpLärmSchVO) kann die Gemeinde auf Antrag Ausnahmen von den Bauzeiten- und 
    Ruhezeitenregelungen zulassen, sofern berechtigte Gründe vorliegen und öffentliche 
    Belange nicht entgegenstehen. 
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Die Gemeinde Spiekeroog genehmigt im Rahmen einer Einzelfallausnahme gemäß § 11 
    Abs. 1 SpLärmSchVO die Fortführung von Rest- und Aufräumarbeiten im genannten 
    Bauvorhaben bis einschließlich 14.06.2026. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass 
    Beeinträchtigungen für die Umgebung auf das unvermeidbare Maß beschränkt bleiben. Die 
    Ruhezeiten sind einzuhalten.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 16.04.2026 Abstimmungsergebnis:
    - 2 -
     
     
     
    (Fischer-Friebe, Simone)
     Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog29. April 2026, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig5:0:0