60.1-01341-25-01 | Legalisierung als Nutzungsänderung in zwei Ferienwohnunmgen im Erdgeschoß und zwei
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Eigentümer des Grundstücks Gartenweg 16 beantragt die nachträgliche Legalisierung einer Nutzungsänderung: Aus bisher zwei Wohnungen sollen künftig zwei Ferienwohnungen im Erdgeschoss (118,82 qm und 28,44 qm) und zwei Dauerwohnungen im Dachgeschoss (32,11 qm und 46,51 qm) werden. Da weder eine Befreiung noch eine Abweichung vom Bebauungsplan beantragt wurde, muss die Gemeinde kein Einvernehmen erteilen. Der Bauausschuss soll das Vorhaben billigend zur Kenntnis nehmen und auf eine Stellungnahme verzichten.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung an den Bauausschuss zu einem Bauantrag vom 25. Juli 2025 — Nutzungsänderung am Gartenweg 16, eingereicht zur Stellungnahme durch den Landkreis.
Hintergrund
Das Grundstück Gartenweg 16 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 der Gemeinde Spiekeroog. Da keine Befreiung und keine Abweichung vom B-Plan beantragt wurden, fällt die inhaltliche Prüfung allein in die Zuständigkeit des Landkreises. Der Landkreis prüft unter anderem, ob es sich um eine einfache Nutzungsänderung oder wegen der Erhöhung der Wohnungszahl um eine weitergehende Vorhabensänderung handelt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft unmittelbar nur das Grundstück Gartenweg 16 und dessen Eigentümer:innen bzw. künftige Nutzer:innen. Für die übrigen Insulaner:innen ergibt sich aus diesem Beschluss keine unmittelbare Wirkung. Mittelbar berührt das Vorhaben das auf Spiekeroog sensible Verhältnis von Ferien- zu Dauerwohnraum, da aus einer größeren Erdgeschosswohnung zwei Ferienwohnungen werden.
Die wichtigsten Punkte
- Der Eigentümer beantragt die nachträgliche Genehmigung der bereits erfolgten Nutzungsänderung am Gartenweg 16
- Im Erdgeschoss entstehen zwei Ferienwohnungen mit 118,82 qm und 28,44 qm
- Im Dachgeschoss bleiben zwei Dauerwohnungen mit 32,11 qm und 46,51 qm
- Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen, weil kein Abweichungsantrag gestellt wurde
- Der Beschlussvorschlag lautet: billigende Kenntnisnahme ohne eigene Stellungnahme
Relevanz für Insulaner:innen: 5/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/070/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
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Anlagen (1)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Bauen & Planung Vorlagen-Nr. 01/070/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 18.09.2025 Betreff: 60.1-01341-25-01 | Legalisierung als Nutzungsänderung in 2 FeWo EG und 2 DW im DG Sachverhalt: Unter dem 25.7.2025 beantragte der Eigentümer des Grundstücks Gartenweg 16 die nachträgliche Legalisierung von zwei Ferienwohnungen im Erdgeschoß und zwei Dauerwohnungen im Dachgeschoß. Aus der beigefügten Wohnflächenberechnung ergibt sich, dass im Bestand eine Wohnung im Erdgeschoß mit einer Fläche von 147,88 qm und eine Wohnung im Dachgeschoß von 87,38 qm existieren. Künftig soll es Ferienwohnung im Erdgeschoß von 118,82 qm und eine weitere Ferienwohnung mit 28,44 qm geben. Die beiden Dachgeschosswohnungen (Dauerwohnen) haben Wohnflächen von 32,11 qm und 46, 51 qm. Mit Schreiben vom 4.9.2025 hat der Landkreis der Gemeinde den Bauantrag zur Stellungnahme zugeleitet. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22. Da weder eine Befreiung noch eine Abweichung beantragt worden ist, ist seitens der Gemeinde keine Entscheidung über das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu treffen. Vielmehr hat der Landkreis in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht. Das betrifft auch die Frage, ob es sich hier lediglich um eine Nutzungsänderung oder wegen der Erhöhung der Zahl der Wohnungen um die Änderung eines Vorhabens handelt. Städtebauliche Satzungen sind nicht betroffen. Auf eine Stellungnahme kann verzichtet werden. Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog nimmt das Vorhaben billigend zur Kenntnis. Auf eine Stellungnahme wird verzichtet. Spiekeroog, den 08.09.2025 Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: - 2 - (Kösters, Patrick) VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: Angabe_der_Gebäudeklasse_nach_Paragraf_2_Abs__3_und_5_NBauO AS_600233-9hTRM16C Bauantrag_Paragraf_63_bzw__Paragraf_64_NBauO_-_Anlage_3 Baubeschreibung_Paragraf_9_Abs__1_BauVorlVO Berechnung_der_Bauwerte Berechnung_der_Geschossflächen Statistik_der_Baugenehmigungen_0390580112 Zeichnung_EG_DG Zeichnung_KG_Speicher Zeichnung_Schnitt_Ansichten
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.