Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

60.1-01341-25-01 | Legalisierung als Nutzungsänderung in zwei Ferienwohnunmgen im Erdgeschoß und zwei

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Der Eigentümer des Grundstücks Gartenweg 16 beantragt die nachträgliche Legalisierung einer Nutzungsänderung: Aus bisher zwei Wohnungen sollen künftig zwei Ferienwohnungen im Erdgeschoss (118,82 qm und 28,44 qm) und zwei Dauerwohnungen im Dachgeschoss (32,11 qm und 46,51 qm) werden. Da weder eine Befreiung noch eine Abweichung vom Bebauungsplan beantragt wurde, muss die Gemeinde kein Einvernehmen erteilen. Der Bauausschuss soll das Vorhaben billigend zur Kenntnis nehmen und auf eine Stellungnahme verzichten.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung an den Bauausschuss zu einem Bauantrag vom 25. Juli 2025 — Nutzungsänderung am Gartenweg 16, eingereicht zur Stellungnahme durch den Landkreis.

Hintergrund

Das Grundstück Gartenweg 16 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 der Gemeinde Spiekeroog. Da keine Befreiung und keine Abweichung vom B-Plan beantragt wurden, fällt die inhaltliche Prüfung allein in die Zuständigkeit des Landkreises. Der Landkreis prüft unter anderem, ob es sich um eine einfache Nutzungsänderung oder wegen der Erhöhung der Wohnungszahl um eine weitergehende Vorhabensänderung handelt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft unmittelbar nur das Grundstück Gartenweg 16 und dessen Eigentümer:innen bzw. künftige Nutzer:innen. Für die übrigen Insulaner:innen ergibt sich aus diesem Beschluss keine unmittelbare Wirkung. Mittelbar berührt das Vorhaben das auf Spiekeroog sensible Verhältnis von Ferien- zu Dauerwohnraum, da aus einer größeren Erdgeschosswohnung zwei Ferienwohnungen werden.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Eigentümer beantragt die nachträgliche Genehmigung der bereits erfolgten Nutzungsänderung am Gartenweg 16
  • Im Erdgeschoss entstehen zwei Ferienwohnungen mit 118,82 qm und 28,44 qm
  • Im Dachgeschoss bleiben zwei Dauerwohnungen mit 32,11 qm und 46,51 qm
  • Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen, weil kein Abweichungsantrag gestellt wurde
  • Der Beschlussvorschlag lautet: billigende Kenntnisnahme ohne eigene Stellungnahme

Relevanz für Insulaner:innen: 5/10

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Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/070/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Bauen & Planung
    Vorlagen-Nr.
    01/070/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 18.09.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    60.1-01341-25-01 | Legalisierung als Nutzungsänderung in 2 FeWo EG und 2 
    DW im DG
    Sachverhalt:
    Unter dem 25.7.2025 beantragte der Eigentümer des Grundstücks Gartenweg 16 die
    nachträgliche Legalisierung von zwei Ferienwohnungen im Erdgeschoß und zwei
    Dauerwohnungen im Dachgeschoß. Aus der beigefügten Wohnflächenberechnung ergibt sich,
    dass im Bestand eine Wohnung im Erdgeschoß mit einer Fläche von 147,88 qm und eine
    Wohnung im Dachgeschoß von 87,38 qm existieren. Künftig soll es Ferienwohnung im
    Erdgeschoß von 118,82 qm und eine weitere Ferienwohnung mit 28,44 qm geben. Die beiden
    Dachgeschosswohnungen (Dauerwohnen) haben Wohnflächen von 32,11 qm und 46, 51 qm.
    Mit Schreiben vom 4.9.2025 hat der Landkreis der Gemeinde den Bauantrag zur
    Stellungnahme zugeleitet.
     
    Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22. Da weder eine
    Befreiung noch eine Abweichung beantragt worden ist, ist seitens der Gemeinde keine
    Entscheidung über das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu treffen. Vielmehr hat der Landkreis
    in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob das Vorhaben den Festsetzungen des
    Bebauungsplanes entspricht. Das betrifft auch die Frage, ob es sich hier lediglich um eine
    Nutzungsänderung oder wegen der Erhöhung der Zahl der Wohnungen um die Änderung
    eines Vorhabens handelt. 
     
    Städtebauliche Satzungen sind nicht betroffen. Auf eine Stellungnahme kann verzichtet
    werden.
     
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Der Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog nimmt das Vorhaben billigend zur Kenntnis. 
    Auf eine Stellungnahme wird verzichtet.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 08.09.2025
     
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    - 2 -
     
     
    (Kösters, Patrick)
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    Angabe_der_Gebäudeklasse_nach_Paragraf_2_Abs__3_und_5_NBauO
    AS_600233-9hTRM16C
    Bauantrag_Paragraf_63_bzw__Paragraf_64_NBauO_-_Anlage_3
    Baubeschreibung_Paragraf_9_Abs__1_BauVorlVO
    Berechnung_der_Bauwerte
    Berechnung_der_Geschossflächen
    Statistik_der_Baugenehmigungen_0390580112
    Zeichnung_EG_DG
    Zeichnung_KG_Speicher
    Zeichnung_Schnitt_Ansichten

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog18. September 2025, 20:00 UhrKenntnisnahmeeinstimmig3:0:0