60.1-00573-25-01 | Voranfrage: Nutzungsänderung und Umbau der Hotelpension "Uns to Huus" / geänderte Planunterlagen
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Eigentümer der Hotelpension „Uns to Huus
Einordnung
Es handelt sich um eine Beschlussvorlage der Verwaltung zur Bauvoranfrage eines privaten Eigentümers für die Hotelpension „Uns to Huus
Hintergrund
im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22; es ist die zweite Befassung des Bauausschusses nach der Sitzung vom 5. Juni 2025.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Gemeinde hat in diesem Verfahren keine formale Einvernehmenspflicht, da keine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt wurde. Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens trifft allein der Landkreis Wittmund. Für Insulaner:innen ist relevant, dass ein bestehendes Beherbergungsangebot möglicherweise in Ferienwohnungen umgewandelt werden soll.
Die wichtigsten Punkte
- Der Eigentümer beantragte die Umnutzung der Hotelpension „Uns to Huus
- ] von Beherbergungsbetrieb zu mehreren Ferienwohnungen
- Der Landkreis Wittmund hat die ursprüngliche Voranfrage abschlägig beurteilt
- Geänderte Planunterlagen wurden am 8. Oktober 2025 erneut zur Beteiligung der Gemeinde eingereicht
- Eine formale Einvernehmensentscheidung der Gemeinde nach § 36 BauGB ist nicht erforderlich
- Der Bauausschuss soll die Voranfrage nur zur Kenntnis nehmen und keine Stellungnahme abgeben
Relevanz für Insulaner:innen: 5/10
Stand 22. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/085/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
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Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8102 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Bauen & Planung Vorlagen-Nr. 01/085/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 23.10.2025 Betreff: 60.1-00573-25-01 | Voranfrage: Nutzungsänderung und Umbau der Hotelpension "Uns to Huus" / geänderte Planunterlagen Sachverhalt: Der Eigentümer eines Grundstücks im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 hat im April 2025 eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes von einem Beherbergungsbetrieb in mehrere Ferienwohnungen gestellt. Eine ausdrückliche Befreiung vom Bebauungsplan wurde nicht beantragt. Mit Sitzung vom 5.06.2025 wurde unter der Vorlagen-Nr. 01/038/2025 darüber beraten und keine Stellungnahme abgegeben, da es sich um eine planungsrechtliche Prüfung durch den Landkreis Wittmund als zuständige Bauaufsichtsbehörde handelt. Der Landkreis hat das Vorhaben abschlägig beurteilt und dem Vorhabenträger alternative Möglichkeiten aufgezeigt, mit Datum vom 8.10.2025 wurde die Gemeinde erneut beteiligt, die geänderten Planunterlagen sind der Beschlussvorlage beigefügt. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22. Da weder eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes noch Abweichungen nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) beantragt wurden, ist eine Einvernehmensentscheidung der Gemeinde gemäß § 36 BauGB nicht erforderlich. Die Prüfung, ob das Vorhaben mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB übereinstimmt, obliegt dem Landkreis in eigener Zuständigkeit. Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss nimmt die Bauvoranfrage zur Kenntnis. Von der Möglichkeit einer Stellungnahme der Verwaltung an den Landkreis Wittmund wird abgesehen. Spiekeroog, den 11.10.2025 Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: - 2 - (Kösters, Patrick) RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: 03_Ansicht Norden_20250716_V2 03_Ansicht Sueden_20250716_V2 03_Ansicht Westen Osten_20250716_V2 03_Grundriss DG_20250716_V2 03_Grundriss EG_20250716_V2 03_Grundriss KG_20250716_V2 03_Grundriss OG_20250716_V2 03_Schnitte A-A B-B_20250716_V2 04_Betriebsbeschreibung_20250716_V2 05_Berechnung Wohnflaeche-Nutzflaeche 20250716_V2 11_Anforderung Stellungn. Gemeinde - Nachreichung
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.