Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Gewährung einer einmaligen Ausgleichszahlung im Haushaltsjahr 2025 für hochprädikatisierte Tourismuskommunen

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Das Land Niedersachsen stellt hochprädikatisierten Tourismuskommunen im Jahr 2025 insgesamt 2 Millionen Euro als Ausgleich für touristische Mehraufwendungen bereit. Spiekeroog hat einen Antrag gestellt und eine Bewilligung über 46.503 Euro erhalten. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Betrag vollständig an die Nordseebad Spiekeroog GmbH weiterzuleiten, da diese die touristische Infrastruktur auf der Insel betreibt. Voraussetzung ist, dass die GmbH gegenüber der Gemeinde offenlegt, in welchem Bereich die Mittel eingesetzt werden.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht zur Erst-Beratung im Verwaltungsausschuss und zur Beschlussfassung im Rat am 26.06.2025. Gegenstand ist die Weiterleitung einer bereits bewilligten Landeszahlung an die kommunale Gesellschaft.

Hintergrund

Niedersachsen fördert seit mindestens 2024 Kommunen mit staatlicher Anerkennung als Kur- oder Erholungsort nach der KurortVO mit einmaligen Ausgleichszahlungen. Spiekeroog gehört als Nordseebad zu diesem Kreis. Die touristische Infrastruktur auf der Insel wird weitgehend von der Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) betrieben, an der die Gemeinde beteiligt ist. Die Fördersumme ist nach § 53 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung als Billigkeitsleistung ohne Rechtsanspruch gewährt worden.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Fördergelder sollen in die touristische Infrastruktur der Insel fließen, von der sowohl Gäste als auch Insulaner:innen profitieren. Welcher konkrete Bereich gefördert wird, steht noch nicht fest — die NSB muss dies erst mitteilen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen auf einzelne Bürger:innen entstehen durch diesen Beschluss nicht.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Land Niedersachsen stellt 2025 insgesamt 2 Millionen Euro für hochprädikatisierte Tourismuskommunen bereit
  • Spiekeroog hat einen Bewilligungsbescheid über 46.503 Euro erhalten
  • Die Verwaltung empfiehlt, den gesamten Betrag an die Nordseebad Spiekeroog GmbH weiterzuleiten
  • Die NSB muss vor Auszahlung erklären, in welchem touristischen Infrastrukturbereich die Mittel eingesetzt werden
  • Bereits 2024 hat Spiekeroog eine vergleichbare Sonderförderung erhalten

Relevanz für Insulaner:innen: 7/10

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Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/048/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Wirtschaftsförderung
    Vorlagen-Nr.
    01/048/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 17.06.2025  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 26.06.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    Gewährung einer einmaligen Ausgleichszahlung im Haushaltsjahr 2025 für 
    hochprädikatisierte Tourismuskommunen
    Sachverhalt:
    Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung 
    teilte der Gemeinde mit, dass das Land Niedersachsen für den teilweisen Ausgleich 
    der tourismusrelevanten Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2025 zusätzliche 
    Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro bereitstellt. Bereits im Jahr 2024 ist eine solche 
    Sonderförderung erfolgt. 
     
    Diese Ausgleichszahlungen sollen auf Kommunen verteilt werden, die eine staatliche
    Anerkennung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 12 der Verordnung über die staatliche 
    Anerkennung von Kur- und Erholungsorten (KurortVO) besitzen.
     
    Für den Erhalt einer Ausgleichszahlung war eine Antragstellung erforderlich. Die 
    Verwaltung hat einen entsprechenden Antrag gestellt und Mittel für die Stärkung der 
    touristischen Infrastruktur beantragt.
     
    Mit Schreiben vom 10.06.2025 hat die Gemeinde vom Ministerium ein 
    Bewilligungsschreiben über den Erhalt einer Billigkeitsleistung nach § 53 LHO in 
    Höhe von 46.503,00 Euro erhalten.
     
    Weil die touristische Infrastruktur weitgehend von der Nordseebad Spiekeroog GmbH
    vorgehalten und unterhalten wird, befürwortet die Verwaltung eine Weiterleitung der 
    vollständigen Billigkeitsleistung an die NSB.
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Weiterleitung der vom Land 
    Niedersachsen erhaltenen Billigkeitsleistung in Höhe von 46.503,00 Euro an die 
    Nordseebad Spiekeroog GmbH. Für den Erhalt der Leistung hat die Nordseebad 
    Spiekeroog GmbH der Gemeinde Spiekeroog zu erklären, in welchem touristischen 
    Infrastrukturbereich die Mittel verwendet werden sollen.
     
     
     
    - 2 -
     
    Spiekeroog, den 11.06.2025
     
     
     
    (Kösters, Patrick)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog26. Juni 2025, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig6:0:0