Gewährung einer einmaligen Ausgleichszahlung im Haushaltsjahr 2025 für hochprädikatisierte Tourismuskommunen
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDas Land Niedersachsen stellt hochprädikatisierten Tourismuskommunen im Jahr 2025 insgesamt 2 Millionen Euro als Ausgleich für touristische Mehraufwendungen bereit. Spiekeroog hat einen Antrag gestellt und eine Bewilligung über 46.503 Euro erhalten. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Betrag vollständig an die Nordseebad Spiekeroog GmbH weiterzuleiten, da diese die touristische Infrastruktur auf der Insel betreibt. Voraussetzung ist, dass die GmbH gegenüber der Gemeinde offenlegt, in welchem Bereich die Mittel eingesetzt werden.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht zur Erst-Beratung im Verwaltungsausschuss und zur Beschlussfassung im Rat am 26.06.2025. Gegenstand ist die Weiterleitung einer bereits bewilligten Landeszahlung an die kommunale Gesellschaft.
Hintergrund
Niedersachsen fördert seit mindestens 2024 Kommunen mit staatlicher Anerkennung als Kur- oder Erholungsort nach der KurortVO mit einmaligen Ausgleichszahlungen. Spiekeroog gehört als Nordseebad zu diesem Kreis. Die touristische Infrastruktur auf der Insel wird weitgehend von der Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) betrieben, an der die Gemeinde beteiligt ist. Die Fördersumme ist nach § 53 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung als Billigkeitsleistung ohne Rechtsanspruch gewährt worden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Fördergelder sollen in die touristische Infrastruktur der Insel fließen, von der sowohl Gäste als auch Insulaner:innen profitieren. Welcher konkrete Bereich gefördert wird, steht noch nicht fest — die NSB muss dies erst mitteilen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen auf einzelne Bürger:innen entstehen durch diesen Beschluss nicht.
Die wichtigsten Punkte
- Das Land Niedersachsen stellt 2025 insgesamt 2 Millionen Euro für hochprädikatisierte Tourismuskommunen bereit
- Spiekeroog hat einen Bewilligungsbescheid über 46.503 Euro erhalten
- Die Verwaltung empfiehlt, den gesamten Betrag an die Nordseebad Spiekeroog GmbH weiterzuleiten
- Die NSB muss vor Auszahlung erklären, in welchem touristischen Infrastrukturbereich die Mittel eingesetzt werden
- Bereits 2024 hat Spiekeroog eine vergleichbare Sonderförderung erhalten
Relevanz für Insulaner:innen: 7/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/048/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
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Anlagen (1)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Wirtschaftsförderung Vorlagen-Nr. 01/048/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 17.06.2025 Rat der Gemeinde Spiekeroog 26.06.2025 Betreff: Gewährung einer einmaligen Ausgleichszahlung im Haushaltsjahr 2025 für hochprädikatisierte Tourismuskommunen Sachverhalt: Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung teilte der Gemeinde mit, dass das Land Niedersachsen für den teilweisen Ausgleich der tourismusrelevanten Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2025 zusätzliche Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro bereitstellt. Bereits im Jahr 2024 ist eine solche Sonderförderung erfolgt. Diese Ausgleichszahlungen sollen auf Kommunen verteilt werden, die eine staatliche Anerkennung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 12 der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Kur- und Erholungsorten (KurortVO) besitzen. Für den Erhalt einer Ausgleichszahlung war eine Antragstellung erforderlich. Die Verwaltung hat einen entsprechenden Antrag gestellt und Mittel für die Stärkung der touristischen Infrastruktur beantragt. Mit Schreiben vom 10.06.2025 hat die Gemeinde vom Ministerium ein Bewilligungsschreiben über den Erhalt einer Billigkeitsleistung nach § 53 LHO in Höhe von 46.503,00 Euro erhalten. Weil die touristische Infrastruktur weitgehend von der Nordseebad Spiekeroog GmbH vorgehalten und unterhalten wird, befürwortet die Verwaltung eine Weiterleitung der vollständigen Billigkeitsleistung an die NSB. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Weiterleitung der vom Land Niedersachsen erhaltenen Billigkeitsleistung in Höhe von 46.503,00 Euro an die Nordseebad Spiekeroog GmbH. Für den Erhalt der Leistung hat die Nordseebad Spiekeroog GmbH der Gemeinde Spiekeroog zu erklären, in welchem touristischen Infrastrukturbereich die Mittel verwendet werden sollen. - 2 - Spiekeroog, den 11.06.2025 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis:
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.