8. FNP-Änderung | Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog legt den Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für ein rund 0,86 Hektar großes Areal am westlichen Rand des Inseldorfes zwischen Straße Westend und der Trasse der Inselbahn aus. Geplant ist, die bisherige Darstellung eines Sondergebiets in eine Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Wohnen/Ferienwohnen
Einordnung
Verwaltungsvorlage der Gemeinde Spiekeroog zur 8. FNP-Änderung im Parallelverfahren mit B-Plan Nr. 21 „Am Bahnhof
Hintergrund
Der östliche Teil der betroffenen Fläche wurde bereits 2009 mit der 6. FNP-Änderung als Sondergebiet dargestellt, aber nie in einen Bebauungsplan überführt. Mit der 7. FNP-Änderung und B-Plan Nr. 22 führte die Gemeinde eine neue Planungssystematik ein, nach der im FNP nur noch Bauflächen (keine Baugebiete) dargestellt werden. Die 8. Änderung passt die veraltete Darstellung dieser Systematik an und regelt zugleich die Flächen Richtung Deich neu, um Hochwasserschutz und Siedlungsentwicklung in Einklang zu bringen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Planung schafft planungsrechtliche Voraussetzungen für neuen Wohn- und Ferienwohnraum am Westrand des Inseldorfes, einer Fläche, die bislang überwiegend unbebaut ist. Insulaner:innen könnten von zusätzlichem Dauerwohnraum profitieren, der auf Spiekeroog knapp ist. Im nächsten Schritt können Bürger:innen im Rahmen der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen einreichen.
Die wichtigsten Punkte
- Das Plangebiet liegt am westlichen Rand des Inseldorfes zwischen Straße Westend und der Inselbahn-Trasse und umfasst rund 0,86 Hektar
- Das bisherige Sondergebiet (aus der 6. FNP-Änderung, 2009) wird in eine Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Wohnen/Ferienwohnen umgewidmet
- Der westliche Teilbereich nahe Deich wird künftig als Dünenfläche dargestellt, da er vollständig in der Deichschutzzone liegt
- Die FNP-Änderung läuft parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21 „Am Bahnhof
- confidence
Relevanz für Insulaner:innen: 7/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/100/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 5 Dokumente
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (5)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Bauen & Planung Vorlagen-Nr. 01/100/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 09.12.2025 Rat der Gemeinde Spiekeroog 18.12.2025 Betreff: 8. FNP-Änderung | Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am 22.11.2024 die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand des Inseldorfes westlich der Bebauung an der Straße „Westerloog“ zwischen der Straße „Westend“ im Norden und der Trasse der Inselbahn im Süden. Er ist rund 0,86 ha groß. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs kann der Anlage entnommen werden. Die Gemeinde Spiekeroog ist seit längerer Zeit bestrebt, Teile dieser Fläche einer Bebauung zuzuführen. Der östliche Teil wurde bereits in die 6. Änderung des Flächennutzungsplans einbezogen. Seinerzeit wurde bereits ein Sondergebiet als Baugebiet dargestellt, bisher aber noch nicht in verbindliche Bauleitplanung umgesetzt. Seit dem Inkrafttreten der 6. Änderung ist für alle Planbetroffenen ersichtlich, dass die Gemeinde auf den in Rede stehenden Flächen eine bauliche Entwicklung plant. Die Darstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans entspricht jedoch nicht der neuen Planungssystematik, die von der Gemeinde für die vorbereitende Bauleitplanung mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplans eingeführt wurde. Üblicherweise werden auf der Ebene des Flächennutzungsplans Bauflächen dargestellt, die dann auf der Ebene der Bebauungspläne durch die Festsetzung von Baugebieten konkretisiert werden. Dieser üblichen Planungssystematik hat sich die Gemeinde bei der Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 angeschlossen. Dem folgt jetzt die 8. Änderung des Flächennutzungsplans. Aus dem früher dargestellten Sondergebiet wird eine Sonderbaufläche. Bei dieser Gelegenheit wird auch der Umgriff des künftigen Baulands an die aktuelle städtebauliche Zielsetzung angepasst. Zudem besteht die Notwendigkeit, die Flächen bis zum Deich neu zu beregeln, um die Flächennutzung sowohl im Hinblick auf die geordnete Siedlungsentwicklung als auch den Hochwasserschutz verträglich zu gestalten. Dies bezieht sich auf die Darstellung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ für den westlichen Teil des Änderungsbereichs der 8. Änderung des Flächennutzungsplans, die aus der ursprünglichen Fassung des Flächennutzungsplans von 1978 stammt. Dies entspricht nicht mehr den Entwicklungsabsichten der Gemeinde Spiekeroog. Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans ist im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21 „Am Bahnhof“ erforderlich. Sie erfolgt - 2 - aus Gründen der Verfahrensökonomie im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Im Zeitraum vom 02.12.2024-07.01.2025 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf statt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern eingereicht worden. Im Rahmen des Verfahrens zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans ist auch die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt worden. Das Ergebnis dieser Beteiligung ist in die Planung eingeflossen. Unter den Anlagen findet sich eine tabellarische Zusammenstellung der im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung eingereichten Stellungnahmen. Als nächster Verfahrensschritt ist nun die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sollen für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans im selben Zeitraum durchgeführt werden (§ 4a Abs. 2 BauGB). Beschlussvorschlag: 1. Der Verwaltungsausschuss legt gem. § 58 Abs. 3 Satz 3 NKomVG die Beschlussfassungen zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans dem Rat zur Entscheidung vor. 2. Der Rat der Gemeinde nimmt die vorliegenden Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (siehe Anlagen) zur Kenntnis. 3. Der Rat der Gemeinde beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. 4. Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Spiekeroog, den 02.12.2025 (Bruns, Maren) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: 00_Aenderungsbereich_8 FNP 01_2025_11_03_11797_8 FNP Ae_E 02_2025_12_01_11797_fnp_begr_E 03_2025_12_01_11797_gem_UB_E 04_2025_11_03_11797_SN_FNP_Toeb 05_2025_11_03_11797_SN_FNP_Oeff 06_2025-11-25_Gegenueberstellung_Aenderungen_seit_Fruehzeitige
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- 📄00 Aenderungsbereich 8 FNPPDF; CHARSET=UTF-8157 kB≈ 0 k Zeichen Volltext
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Anlage: Ausschnitt aus der Amtlichen Basiskarte (ohne Maßstab) mit Änderungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplans
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- 📄01 2025 11 03 11797 8 FNP Ae EPDF; CHARSET=UTF-84.6 MB≈ 17 k Zeichen Volltext
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W eg W eg Gartenweg Mel ksett Weg Pferdebahn Up De D ünen Up D e H öch t Westerloog We g Richelwiesen 53 96 Süddeich 53 94 15 26 53 107 -Post-21 3 30 4 15 18 41 1 -Kurpark- 2030 5 15 38 40 Im Dorfe 30 6 37 117 1 32 2 -Kinderheim- 17 2 29 15 34 15 20 32 1 15 29 53 75 39 19 4 31 5 19 1 15 36 53 104 30 3 35 7 217 1 192 5 30 5 35 25 53 105 35 8 15 37 -Erholungsheim- 216 31 6 15 24 31 7 21 2 15 28 35 20 15 31 15 33 38 35 9 53 106 31 5 53 137 19 6 19 7 19 8 19 9 15 39 - Lagerplatz 25 9 1 3 26 7 26 2 21B 21C 9 23 29 21A 15 21 18 18A 15A 24 17 19 2016 16A 1 11 7 4 13 15B 25 2A 27 14 5 4 30 3 20 23 15 2822 28 14 2 9 19 34 12 1 38 27 2 23 32 21 5 31 17 7 18 26A 13 29 10 40 4 11 40A 8 12 36 1 8A 5A 5 16 18 24 16 15 22 3 25 24 4 6 20D20E 20C 20B20A 4 8 10 3 15 7 1217 13 10 7 9 9 8 8A 8B 9 7 9 7 1 14 8 11 2 5 10 7 15 13 6 4 3 7A 12 1 3 51 2 5 18 16 19 9 14 5 53 1 4 6 11 9 9A 5 2A 2B 2C 2D2E2F 7 8 9 12 8 10 3 3 2 35 5 6 6A 4 8 8A 10 1 2 33 49 1 47 6 12 7 5D 5A 5B 5C 39 43 41 1 14 16 12 37 8 10 4 2A 2B 64 56 52 2A 4 2 60 50 54 45 44 46 58 48 42 2A 10 6 22 10 12 14 6A8 6 17 5 19 2 8 2 8 15 6 13 7 11C 11D 11A 11B 9 2 20 23 18 25A 16 4 11 4 12 2 5 1 4 10 12 27B 27C 27D 27A 27I 27F 27G 27H 27E 25 3B 3A 3C 3D 1 6 21 3 8 8A 1 16 12 10 10 20 4 9 9 7 1 6 7 12 14 7 22 4 6 3 8 8 24 5 6 5 3 5B5A 11 14 18 4 4A 1B 2 1 1A 14 12 3A 2 1 9 3 3 14 1 3 1 13 15 11 2 6 9 8 1D 8 3 1C 4 12 7 1B 1 4 3 1A 5 10 2 6 4 4A 8 10 6A6B 7 5 15 22 24 11 16A 25 23 18A 27 16 17 13 21 21 9 17 7 3 20A 5 23 19 7 16 20 19 20B 20D 20C 22 24 9 18 26 4 7 5 1 2 1 3 2 2A 4 20 3 5 Up De Höcht Ostend Slurpad Slurpad Kussallee Noorderloog Noorderloog Lütt Pad Kaapdünenweg Noordertün Lütt Slurpad Wüppspoor Süderloog Süderloog Westerloog Gartenweg Friederikenweg Wittdün Richelweg Up De Dünen Melksett Noorderpad Tranpad In d' Kamp Bi d'Utkiek An d'nee Kark 53 26 53 94 53 145 286 4 265 1 277 4 264 1 69 31 270 1 69 33 269 1 280 4 271 1 297 9 291 4293 4 300 6 298 10 287 4289 4292 4 281 4 276 4 273 1 278 4 285 4 295 6 300 5 275 1 267 1 290 4 279 4 268 1 266 1 69 32 284 4 272 1 304 299 6 282 4 294 6 283 4 296 8 261 8 274 3 288 4 53 110 53 60 53 96 213 6 53 57 219 1 222 5 53 61 53 108 53 72 53 81 43 5 53 89 220 1 53 82 217 4 32 2 192 6 219 2 53 48 62 25 8 53 109 53 47 217 7 53 86 218 32 1 37 2 220 5 53 97 53 75 220/9 220 6 53 55 65 53 104 31 1 30 5 219 3 53 91 53 105 38 1 37/1 221 3 40 217 6 222 1 53 56 53 92 53 59 213 2 41 1 222 12 53 90 53 95 213 1 38 2 213 7 53 46 213 3 53 106 213 8 63 212 46 4 29 5 33 2 54 3 34 2 35 1 51 35 2 43 6 53 1 27 4 54 1 53 4 53 3 25 6 34 1 41 2 29 4 27 9 53 107 217 2 217 1216 53 62 303 7 302 6 303 6 301 5 302 5 301 6 222 13 192 5 213 4 21 14 50 214 2 53 49 52 1 52 2 48 4 214 1 36 1 53 114 21 16 147 53 111 19 1 49 138 5 3 148 21 15 4 1 53 135 26 4 139 53 129 23 25 7 22 117 124 4 63 137 150 154 101 6 62 4 2 141 55 1 2 2 117 2 53 44 114 83 10 116 53 87 152 53 130 153 99 7 146 149 53 128 61 53 121 155 95 53 132 142 97 144 145 25 10 96 143 93 4 3 140 94 2 92 2 92 3 53 139 71 4 71 5 56 1 100 4 25 12 55 455 5 25 11 106 3 7 4 107 55 2 16 12 1 1810 2 8 15 56 2 7 2 101 7 119 57 2 58 1 17 7 7 106 2 64 99 5 98 1 113 3 305 110 99 8 131 6 118 1 111 1 19 2 53/144 125 1 26 1 131 8 53 33 54 53 14 92 3 90 93 1 83 1 83 11 92 7 92 8 77 19 83 13 84 53 126 87 77 13 91 82 5 77 14 82 4 86 70 4 94 4 82 1 83/4 76 3 69 3 83 5 77 18 83 1276 4 71 2 93 3 59 1 88 1 115 85 307 112 151 65 53 147 53/116 53 113 53 148 94 1 53 150 7 8 298 3 246 2 193 8 145 3 158 206 1 165 255 2 143 145 1 157 1 226 1 155 6 155 5 155 7 155 8 155 4 159 231 2 236 4 262 276 3 292 3299 5 294 5 281 3 69 28 295 5 278 3 285 3 284 3289 3293 3296 7 286 3 297 8 277 3 263 2 280 3 290 3 282 3 279 3283 3 287 3 298 9 291 3 202/5 259 1 222 7 225 5 240 237 2 229 232 1 209 197 3 193 6 200 257 193 2 201/6 260 8235 3 260 4 254 187 260 13 193 5 204/2 258232 3 242 193 13 224 5 237 1 224 1 225 6 244 198/1 246 3245 193 4 189 248 1 259 2 252 228 203/2 243 197 2205 199/2 168 3 241 202/4 238 201 4 247 232/4 198 3 171 2 260 11 260 14 260 9 251 227 194 260 1 298 8 222 10 249 2 260 6 256 1 261 9 193 12 232 2 234 223 1 208 201/3 239 253 188 195 207 249 3 230 236 5 226 3 184 1 263 1 193 14 211 1 255 1 166 274 4 288 3 53 17 121 1 95 1 133 1 139 2 132 3 66 91 1 122 2 261 6 131 573/1 121 4 176 1 172 1 60 94 3 161 96 1 163 1 147 3 67 160 122 1 127 3 163 2 94 2 99 3 61 169 5 154 80 3 133 2 12399 2 155 2 74 2 169 6 92 6 152 203/1 150 155 3 151 182 73/2 80 4 77 16 162 91 281 58/3 149 64 94 9 153 134 6134 7 78 2 59 2 75 4 79 3 71 3 100/2 169 7 104 1 101 5 104 3 58 4 104 4 105 2 105 3 120 2 124 130 131 9 106 1 128 3 164 72 1 74 1 181 176 3 172 4 191 2 168 2 175 3 173 1 168 1178 1 172 5 190 2 191 3 180 1 180 2 170 1 131 7 105 1 102 5 192 7 170 2 75 3 167 136 1 127 2 99/1 77 17 78 1 68 77 15 128 2 120 1 121 3 134 3 70 36 129 139 4 59 140 4 89 60 57 1 70 29 140/5 90 1 147 1 69 15 140/1 139 5 140/2 139 7 139/8 99 9 53 142 88 53 141 131 10 141 69 18 69 35 69 13 138 1 69 16 138 2 140/3 69 14 137 70 28 35 10 21 3 129 130 125 30 4 15 18 41 1 20 134 115 30 5 120 53 124 15 38 40 30 6 37 117 1 35 24 45 1 132 47 1 1 1 103 35 18 128 42 1 15 34 136 135 39 127 31 5 106 48 43 1 30 3 35 7 122 102 35 25 119 45 2 35 8 44 1 104 31 6 110 15 24 107 1 31 7 21 2 15 28 109 36 1 35 20 15 31 35 23 123 35 12 38 124 35 22 35 9 121 133 31 5 53 137 19 6 19 7 19 8 19 9 17 2 15 36 15 29 105 15 26 15 20 15 37 15 33 15 39 108 131 126 19 4 19 1 29 Pollerdiek Südermenss Tranpad Gartenweg Up De Dünen Wittdün W W W W S S S S S S S S Tourismus / Gewerbe-Ortsmitte Wohnen / Ferienwohnen Ferienheim / Erholungsheim Ferienheim / Erholungsheim Wohnen / Ferienwohnen Ferienheim / Erholungsheim Lebensmittelmarkt Ferienheim / Erholungsheim 7. Änderung des Flächennutzungsplans und 2. Berichtigung des Flächen- nutzungsplans M 1:5.000 N 6. Änderung des Flächennutzungsplans mit Änderungsbereich Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungplanes DARSTELLUNGEN Änderungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungplanes BAUFLÄCHEN Sonderbauflächen Zweckbestimmung: Tourismus/ Gewerbe-Ortsmitte FLÄCHEN FÜR DEN GEMEINBEDARF Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung: Öffentliche Verwaltung Schule Kirchen und kirchlichen Dingen dienende Gebäude und Einrichtungen Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen GRÜNFLÄCHEN öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung: Friedhof FLÄCHEN FÜR WALD Waldfläche Wohnbauflächen Sonderbauflächen Zweckbestimmung: Wohnen / Ferienwohnen, Ostertorsteinweg 70-71 office@bpw-stadtplanung.de 28203 Bremen www.bpw-stadtplanung.de Planverfasser: Gemeinde Spiekeroog Landkreis Wittmund 7. Änderung des Flächennutzungsplans und 2. Berichtigung des Flächennutzungsplans Übersichtsplan Bearbeitungsstand: 05.12.2023 Parkanlage S S W FLÄCHEN FÜR VER- UND ENTSORGUNG Entsorgung Abwasser Sonderbauflächen Zweckbestimmung: Ferienheim / Erholungsheim S Deichschutzzone Umgrenzung der Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN Trinkwasserschutzgebiet Wasserschutzzone IIIW SONSTIGE FESTSETZUNGEN Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen von Baugebieten Sonderbauflächen Zweckbestimmung: Lebensmittelmarkt S BAUGEBIETE SO 1 Sonstiges Sondergebiet "Allgemein"SO 1 SO 2 Sonstiges Sondergebiet "Wohngebäude / Wohnen" SO 3 Sonstiges Sondergebiet "Gastronomie / Wohnen" SO 4 Sonstiges Sondergebiet "Hotel" SO 5 Sonstiges Sondergebiet "Apotheke" SO 6 Sonstiges Sondergebiet "Konzentrationsbereich des Kurwesens" SO 7 Sonstiges Sondergebiet "Ferienheim / Erholungsheim" SO 8 Sonstiges Sondergebiet "Künstlerhaus" SO 9 Sonstiges Sondergebiet "Eingeschränktes Gewerbe" SO 10 Sonstiges Sondergebiet "Reiterhof" SO 11 Sonstiges Sondergebiet "Gartenbaubetriebe" Feuerwehr VERKEHRSFLÄCHEN Öffentliche Straßenverkehrsfläche Straßenbegrenzungslinie Naturbelassene Grünfläche Spielplatz HGDauerklein- garten Hausgarten SO 2 SO 3 SO 4 SO 5 SO 6 SO 7 SO 8 SO 9 SO 10 SO 11 private Grünflächen mit der Zweckbestimmung: Grenze des Nationalparks "Niedersächsisches Wattenmeer" 2. Berichtigung Präambel Auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und des § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog diese 7. Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus der Planzeichnung beschlossen. Spiekeroog, den .............................. .............................. Bürgermeister Verfahrensvermerke Aufstellungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am .............................. die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am ...................... ortsüblich bekanntgemacht worden. Spiekeroog, den .............................. .............................. Bürgermeister Planunterlage Kartengrundlage: Amtliche Karte 1:5 000 (Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte) Maßstab: 1: 5 000 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, © 2024 Planverfasser Der Entwurf wurde ausgearbeitet von: BPW Stadtplanung Ostertorsteinweg 70-71; 28203 Bremen Bremen, den ........................... ............................. Büroinhaber Beteiligung der Öffentlichkeit Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am ........................... dem Entwurf der 7. Flächennutzungsplanänderung und der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am ........................... ortsüblich bekanntgemacht. Der Entwurf der 7. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung hat vom ........................... bis zum ........................... gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Spiekeroog, den ........................... .................... Bürgermeister Feststellungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat die 7. Flächennutzungsplanänderung nebst Begründung nach Prüfung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am ........................... beschlossen. Spiekeroog, den ........................... ........................... Bürgermeister Genehmigung Die 7. Flächennutzungsplanänderung ist mit Verfügung (AZ.: ........................... ) vom heutigen Tage unter Auflagen / mit Maßgaben / mit Ausnahme der durch ........................... kenntlich gemachten Teile gemäß § 6 BauGB genehmigt. ........................... , den ........................... Höhere Verwaltungsbehörde ........................... (Unterschrift) Beitrittsbeschluss Der Rat der Gemeinde Spiekeroog ist den in der Genehmigungsverfügung vom ...........................(AZ.: ...........................) aufgeführten Auflagen / Maßgaben / Ausnahmen in seiner Sitzung am ........................... beigetreten. Die 7. Flächennutzungsplanänderung hat wegen der Auflagen / Maßgaben vom ........................... bis ........................... öffentlich ausgelegen. Ort und Dauer wurden am ........................... ortsüblich bekanntgemacht. Spiekeroog, den ........................... ........................... Bürgermeister Inkraftreten (§ 10 Abs. 3 BauGB) Mit der Bekanntmachung ist die 7. Änderung des Flächennutzungsplans in Kraft getreten. Spiekeroog, den ........................... ........................... Bürgermeister Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften Innerhalb von einem Jahr nach Wirksamwerden der 7. Flächennutzungsplanänderung ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen der Flächennutzungsplanänderung nicht geltend gemacht worden. Spiekeroog, den ........................... ........................... Bürgermeister Urschrift SO 1 PRÄAMBEL AUFGRUND DES § 1 ABS. 3 DES BAUGESETZBUCHES (BAUGB) I. V. M. § 58 DES NIEDERSÄCHSISCHEN KOMMUNALVERFASSUNGSGESETZES HAT DER RAT DER GEMEINDE SPIEKEROOG DIESE 8. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG, BESTEHEND AUS DER PLANZEICHNUNG, BESCHLOSSEN. SPIEKEROOG, DEN ________ _________________________ BÜRGERMEISTER (SIEGEL) VERFAHRENSVERMERKE 1. AUFSTELLUNGSBESCHLUSS DER RAT DER GEMEINDE SPIEKEROOG HAT IN SEINER SITZUNG AM __________ DIE 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES BESCHLOSSEN. DER AUFSTELLUNGSBESCHLUSS WURDE GEMÄSS § 2 ABS. 1 BAUGB AM __________ ORTSÜBLICH BEKANNTGEMACHT. SPIEKEROOG, DEN ________ _________________________ BÜRGERMEISTER 2. PLANUNTERLAGE KARTENGRUNDLAGE ÜBERSICHTSKARTE: TOPOGRAFISCHE KARTE (TK 25) IM MAßSTAB 1:25.000, STAND: JUNI 2020 KARTENGRUNDLAGE FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG: AMTLICHE KARTE (AK5) IM MAßSTAB 1:5.000, STAND: JANUAR 2019 HERAUSGEBERVERMERK: AUSZUG AUS DEN GEOBASISDATEN DER NIEDERSÄCHSISCHEN VERMESSUNGS- UND KATASTERVERWALTUNG KARTENGRUNDLAGE VORMALIGE DARSTELLUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN: WIRKSAMER FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER GEMEINDE SPIEKEROOG IM MAßSTAB 1: 5.000, STAND: DEZEMBER 2023 HERAUSGEBERVERMERK: UNBEKANNT 3. ENTWURF UND VERFAHRENSBETREUUNG: PROJEKTBEARBEITUNG DIPL.-ING. R. BOTTENBRUCH TECHNISCHE MITARBEIT: DIPL. UMWELTWISS. C. BLOCK 4. VERÖFFENTLICHUNG DES ENTWURFS DER RAT DER GEMEINDE SPIEKEROOG HAT IN SEINER SITZUNG AM ______ DIE VERÖFFENTLICHUNG DES ENTWURFS DER 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BESCHLOSSEN. INFORMATIONEN ÜBER DIE ZUGÄNGLICHKEIT DER ENTWURFSUNTERLAGEN, DIE DAUER DER VERÖFFENTLICHUNGSFRIST SOWIE ANGABEN DAZU, WELCHE ARTEN UMWELTBEZOGENER INFORMATIONEN VERFÜGBAR SIND, WURDEN AM _____________ ORTSÜBLICH BEKANNTGEMACHT. DER ENTWURF DER 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS UND DER BEGRÜNDUNG SOWIE DIE WESENTLICHEN BEREITS VORLIEGENDEN UMWELTBEZOGENEN STELLUNGNAHMEN WURDEN VOM __________ BIS _________ GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB VERÖFFENTLICHT. SPIEKEROOG, DEN ________ _________________________ BÜRGERMEISTER GEMEINDE SPIEKEROOG 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES ENTWURF 1:25.000 2025_11_03_11797 MAßSTAB 1: 5.000 5. FESTSTELLUNGSBESCHLUSS DER RAT DER GEMEINDE SPIEKEROOG HAT NACH PRÜFUNG DER STELLUNGNAHMEN GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB DIE 8. FLÄCHENNUTZUNGS- PLANÄNDERUNG NEBST BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT IN SEINER SITZUNG AM __________ BESCHLOSSEN. SPIEKEROOG, DEN ________ _________________________ BÜRGERMEISTER 6. GENEHMIGUNG DIE 8. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG IST MIT VERFÜGUNG (AZ.:_______________________) VOM HEUTIGEN TAGE UNTER AUFLAGEN / MIT MASSGABEN / MIT AUSNAHME DER DURCH ________________ KENNTLICH GEMACHTEN TEILE GEMÄSS § 6 BAUGB GENEHMIGT. __________, DEN ________ HÖHERE VERWALTUNGSBEHÖRDE ________________________ (UNTERSCHRIFT) 7. BEITRITTSBESCHLUSS DER RAT DER GEMEINDE SPIEKEROOG IST DEN IN DER GENEHMIGUNGS- VERFÜGUNG VOM __________ (AZ.:____________________) AUFGEFÜHRTEN AUFLAGEN / MASSGABEN / AUSNAHMEN IN SEINER SITZUNG AM __________ BEIGETRETEN. DIE 8. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG WURDE WEGEN DER AUFLAGEN / MASSGABEN VOM __________ BIS __________ VERÖFFENTLICHT. ART UND DAUER DER VERÖFFENTLICHUNG WURDEN AM __________ ORTSÜBLICH BEKANNTGEMACHT. SPIEKEROOG, DEN ________ _________________________ BÜRGERMEISTER 8. INKRAFTTRETEN DIE ERTEILUNG DER GENEHMIGUNG DER FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG IST GEMÄSS § 6 ABS. 5 BAUGB AM __________ IM AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS WITTMUND BEKANNTGEMACHT WORDEN. DIE 8. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG IST DAMIT WIRKSAM GEWORDEN. SPIEKEROOG, DEN ________ _________________________ BÜRGERMEISTER 9. VERLETZUNG VON VERFAHRENS- UND FORMVORSCHRIFTEN INNERHALB VON EINEM JAHR NACH WIRKSAMWERDEN DER 8. FLÄCHEN- NUTZUNGSPLANÄNDERUNG IST DIE VERLETZUNG VON VERFAHRENS- ODER FORMVORSCHRIFTEN BEIM ZUSTANDEKOMMEN DER FLÄCHENNUTZUNGS- PLANÄNDERUNG NICHT GELTEND GEMACHT WORDEN. SPIEKEROOG, DEN ________ _________________________ BÜRGERMEISTER 0 200100 0 200100 PLANZEICHENERKLÄRUNG GEMÄß PLANZV 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES 1: 5.000 VORMALIGE DARSTELLUNG IM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT ÄNDERUNGSBEREICH 1: 5.000 Hinweis: Es gilt die BauNVO in der Fassung der Neubekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176). Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Landesvermessung und Geoinformation -Landesbetrieb- © S Waldfläche Sonderbaufläche Zweckbestimmung: Wohnen / FerienwohnenS öffentliche Grünfläche Zweckbestimmung: Parkanlage I. Darstellungen SO 1 Sonstiges Sondergebiet "Allgemein" Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung: Verwaltungsgebäude Fläche für Gleisanlagen Änderungsbereich II. Nachrichtliche Übernahmen Trinkwasserschutzgebiet Wasserschutzzone IIIW DünenflächeMaschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
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8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS Begründung (Entwurf) INGENIEURE - ARCHITEKTEN - STADTPLANER Thalen Consult GmbH Urwaldstraße 39 I 26340 Neuenburg T 04452 916-0 I F 04452 916-101 E-Mail info@thalen.de I www.thalen.de PROJ.NR. 11797 I 24.11.2025 Gemeinde Spiekeroog Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Begründung (Entwurf) 2/14 Projekt-Nr. 11797 Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Begründung (Entwurf) 3/14 Projekt-Nr. 11797 INHALTSVERZEICHNIS 1. Anlass der Planung ................................................................................................................. 4 2. Grundlagen der Planung ........................................................................................................ 4 2.1. Aufstellungsbeschluss .................................................................................................. 4 2.2. Rechtsgrundlagen ......................................................................................................... 4 2.3. Änderungsbereich ......................................................................................................... 5 3. Bestandssituation ................................................................................................................... 5 4. Planerische Vorgaben ............................................................................................................. 6 4.1. Landesplanung und Raumordnung ............................................................................. 6 4.2. Flächennutzungsplanung ............................................................................................. 8 4.3. Landschaftsplanung...................................................................................................... 8 4.4. Verbindliche Bauleitplanung und Ortsrecht ................................................................ 9 4.5. Weitere Vorgaben.......................................................................................................... 9 5. Ziele der Planung .................................................................................................................... 9 6. Konzeption ............................................................................................................................ 10 7. Inhalt der Änderung des Flächennutzungsplans ................................................................ 12 7.1. Sonderbaufläche Zweckbestimmung „Wohnen/Ferienwohnen“ ............................. 12 7.2. Dünenfläche ................................................................................................................ 12 8. Hinweise ............................................................................................................................... 13 9. Umweltbericht ...................................................................................................................... 13 10. FFH-Vorprüfung .................................................................................................................... 13 11. Artenschutzrechtliche Vorprüfung ....................................................................................... 13 12. Verfahrensvermerke .............................................................................................................. 13 13. Zusammenfassende Erklärung ............................................................................................ 14 Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Begründung (Entwurf) 4/14 Projekt-Nr. 11797 1. Anlass der Planung Zwischen dem westlichen Rand des Inseldorfs und dem Deich befinden sich nörd- lich der Inselbahn Spiekeroog (Museumspferdebahn) unbebaute Flächen. Die Ge- meinde ist bereits seit längerer Zeit bestrebt, Teile dieser Flächen einer Bebauung zuzuführen. Der betreffende Teil dieser Fläche wurde daher bereits in die 6. Änderung des Flächennutzungsplans (wirksam 2009) einbezogen, um die recht- lichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Zwischenzeitlich hat die Gemeinde im Zuge der 7. Änderung des Flächennutzungsplans den Großteil des Inseldorfes neu geordnet. Die Darstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans entspricht jedoch nicht dieser neuen Ordnung , da die Gemeinde die Planungssystematik für die vorberei- tende Bauleitplanung geändert hat. Zudem sieht sie die Notwendigkeit, die Flächen bis zum Deich neu zu beregeln, um die Flächennutzung sowohl im Hinblick auf die geordnete Siedlungsentwicklung als auch den Hochwasserschutz verträglich zu ge- stalten. Daher ist eine erneute Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Parallel zur vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans stellt die Gemeinde den Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ auf. 2. Grundlagen der Planung 2.1. Aufstellungsbeschluss Auf Grundlage des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am ………………. die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. 2.2. Rechtsgrundlagen Bei der Aufstellung der vorliegenden Bauleitplanung wurden die folgenden Rechts- grundlagen berücksichtigt: a) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), b) Baugesetzbuch (BauGB), c) Baunutzungsverordnung (BauNVO ) – Verordnung über die bauliche Nut- zung der Grundstücke, d) Planzeichenverordnung (PlanzV) – Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes, e) Niedersächsische Bauordnung (NBauO), f) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, g) Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG), h) Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Begründung (Entwurf) 5/14 Projekt-Nr. 11797 i) Niedersächsisches Wassergesetz (NWG), j) Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), k) Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG), l) Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG), m) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), n) Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG), o) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), p) Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) q) Niedersächsisches Landes-Raumordnungsprogramm (LROP), r) Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Wittmund, jeweils in der zurzeit gültigen Fassung. 2.3. Änderungsbereich Das Plangebiet liegt am südwestlichen Rand des Inseldorfes westlich der Bebauung an der Gemeindestraße „Westerloog“ zwischen der Gemeindestraße „Westend“ im Norden und der Trasse der Museumspferdebahn im Süden . Es ist rund 0,86 ha groß. Lage und genaue Abgrenzung des Plangebiets sind der Planzeichnung zu entneh- men. 3. Bestandssituation Zwischen „Westend“ und der Trasse der Museumspferdebahn ist entlang der Ge- meindestraße „Westerloog“ eine zusammenhängende Bebauung vorhanden. Die Gebäude dienen dem Wohnen und dem Ferienwohnen. Im alten Bahnhofsgebäude am „Westerloog“ Nr. 17 ist eine Gastronomie ansässig. Westlich der bebauten Grundstücke sind nur 2 kleine Gebäude vorhanden. Ansonsten stockt hier überwie- gend ein lückiger Gehölzbestand (Küstendünenwald), der im östlichen Teil als Aus- lauffläche für Pferde dient. Südlich der Trasse der Museumspferdebahn liegen das zugehörige neue Bahnhofs- gebäude, d er Bauhof sowie ein öffentliches Sanitärgebäude. Westlich neben den Gebäuden des Bauhofs liegende befestige Flächen dienen als Lagerplätze. Die Gebäude sind in orts - und regionaltypischer Weise mit gegeigten Dächern und verklinkerten Außenwänden gestaltet. Nördlich und östlich benachbart liegt das Inseldorf , u. a. mit dem Kurpark und der Postfiliale. Nach Süden, Westen und Nordwesten beginnt die offene Landschaft am Rande des Inseldorfs. Die Trasse der Museumspferdebahn führt südlich der Ge- meindestraße „Westend“ nach Westen bis zum Haltepunkt am Historischen Ret- tungsschuppen beim Strand am westlichen Ende der Insel. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Begründung (Entwurf) 6/14 Projekt-Nr. 11797 4. Planerische Vorgaben 4.1. Landesplanung und Raumordnung Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) des Landes Niedersachsen aus dem Jahr 2017 stellt die gesamte Fläche Spiekeroogs mit Ausnahme des Inseldorfs im Südwesten, des Strandes im Norden sowie der Internatsschule im Zentrum der In- sel als Vorranggebiet für den Biotopverbund (grüne Flächenfarbe) und Natura 2000-Gebiete (grüne Punktsignatur) dar. Die Insel wird vollständig umgrenzt vom Eignungsgebiet Ausschlusswirkung für die Erprobung der Windenergienutzung auf See (rosa Linie) sowie der nachrichtlich übernommenen mittleren Tide - Hochwasserlinie (blaue Linie). Die kürzlich erfolgte Fortschreibung des LROP hat keine Änderungen mit sich ge- bracht, die Spiekeroog oder die unmittelbare Umgebung betreffen. Für die vorliegende Planung ergeben sich keine direkten Vorgaben. Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Wittmund stammt aus dem Jahr 2006. Die allgemeinen Planungsabsichten zur Neuaufstel- lung des RROP wurden am 21.12.2015 bekanntgegeben, womit die Gültigkeit des vorhandenen RROP um 10 Jahre verlängert wurde. Spiekeroog wird eine Vielzahl von Funktionen zugewiesen. Das Inseldorf ist als Grundzentrum festgelegt (Umkreisung). Die Insel ist zudem als Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Fremdenverkehr (grün unterlegtes F) festgelegt. Am südlichen Rand des Inseldorfes sind ein Landeplatz, ein Hafen sowie ein Sport- boothafen dargestellt, im Osten eine zentrale Kläranlage und im Norden ein Was- serwerk. Der Großteil der Insel liegt innerhalb eines Vorranggebietes für Natur und Landschaft (enge senkrechte Schraffur grün), das mit einem Vorranggebiet Erho- lung mit starker Inanspruchnahme durch die Bevölkerung (waagerechte grüne Schraffur mit Kennzeichnung I) überlagert ist. Dem Nordwesten der Insel vorgela- gert ist ein Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft in Kombination mit einem Vorranggebiet für Erholung. Ein großer Teil der Insel, die auch den Großteil des In- seldorfs umfasst, ist als Vorranggebiet für Trinkwassergewinnung dargestellt (hell- blaue Umgrenzung). Die Grenze das Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer ist nachrichtlich übernommen (grüne Punktlinie). Das Plangebiet liegt innerhalb des Vorranggebiets Erholung mit starker Inan- spruchnahme durch die Bevölkerung und unmittelbar angrenzend an den Natio- nalpark und das Vorranggebiet für Trinkwassergewinnung. In der Begründung des RROP wird zu den raumordnerischen Festlegungen ausge- führt: Die Inselgemeinde Spiekeroog ha t trotz der geringen Einwohnerzahlen auf- grund ihrer peripheren Insellage grundzentrale Aufgaben zu übernehmen. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund der Tourismusfunktion, die die Insel prägt. Spiekeroog gehört zu den touristischen Schwerpunkträumen innerhalb des Nationalparks „Niedersächsisches Wattenmeer“. Bei der Vergabe der raumordneri- schen Kategorie „Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung und Fremdenverkehr“ handelt es sich um die raumordnerische Sicherung vorhandener Standorte. An diesen Standorten, die sich über die Jahrzehnte als Schwerpunkte der touristischen Entwicklung herausgehoben haben, soll vorrangig Qualitätssicherung und -verbesserung erfolgen. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Begründung (Entwurf) 7/14 Projekt-Nr. 11797 Im Hinblick auf den Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz (BRPH) ist fest- zuhalten, dass das Plangebiet innerhalb eines Risikogebiets für ein Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (HQextrem) liegt. Als Risikogewässer ist die Tideems angegeben, als Flutquelle die Küste. Das Plangebiet befindet sich in einem ge- schützten Bereich. Dies bedeutet, dass das Plangebiet im Falle eines extremen Hochwasserereignisses (insbesondere schwere Sturmfluten) einer Überflutungsge- fahr ausgesetzt ist, Schäden aber nur dann eintreten, wenn die Anlagen zum Hochwasserschutz (Schutzdünen und Deiche) versagen. Abbildung: Ausschnitt aus dem LROP (ohne Maßstab) mit Lage des Plangebiets (rot umkreist) Abbildung: Ausschnitt aus dem RROP (ohne Maßstab) mit Lage des Plangebiets (rot umkreist) Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Begründung (Entwurf) 8/14 Projekt-Nr. 11797 4.2. Flächennutzungsplanung Innerhalb des Gebiets der vorliegenden Planungen sind Darstellungen des Flä- chennutzungsplans wirksam, die verschiedenen Ständen der vorbereitenden Bau- leitplanung entsprechen. Aus der ursprünglichen Fassung des Flächennutzungsplans stammen die folgen- den Darstellungen: Der westliche Teil des Plangebiets als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage und die Trasse der Museumspferdebahn als Fläche für Gleisanlagen. Südlich davon das Gelände des Bauhofs als Fläche für den Ge- meinbedarf mit der Zweckbestimmung „Verwaltungsgebäude“ , die Fläche westlich davon bis zum Deich ebenfalls als Parkanlage. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst den Großteil des Inseldorfs. Hierzu zählt auch der östliche Teil des Plangebiets mit der Darstellung eines Son- dergebiets mit der Zweckbestimmung SO 1 „Allgemein“. Das Inseldorf wurde im Rahmen der 7. Änderung des Flächennutzungsplans erneut zum Großteil überplant. Dies schließt die bebauten Grundstücke an der Gemein- destraße „Westerloog“ (Hausnummern 17 bis 27) ein, für die als aktuelle Darstel- lung eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Wohnen/Ferienwohnen gilt.1 4.3. Landschaftsplanung Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Wittmund stellt die Insel Spiekeroog als Bereich mit wenig eingeschränkter Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts mit einer entsprechend hohen Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften dar. Ei- ne Reihe von bebauten Flächen wie das Inseldorf (einschließlich des gesamten Plangebiets), die Schule, Infrastrukturanlagen und auch der Badestrand mit den zugehörigen baulichen Anlagen sind hiervon jedoch ausgenommen. Analog dazu ist der Großteil Spiekeroogs als großflächig naturgeprägter Bereich der ostfriesi- schen Inseln mit einer hohen Bedeutung für Eigenart, Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes dargestellt. Auch hier sind die o. g. Flächen weitgehend ausge- nommen. Der Deich südlich des Inseldorfs und die Fläche zwischen „Richelweg“ und Deichlinie (Richelwiesen) sind als wichtige Bereiche für das Landschaftsbildes gekennzeichnet (Raumkante durch Hauptdeichlinie bzw. weitgehend siedlungs - und gehölzfreier Raum). Das Inseldorf soll als außerhalb des Nationalparks Nie- dersächsisches Wattenmeer liegender Bereich der ostfriesischen Inseln unter Be- rücksichtigung der Landschafts - und Lebensraumqualitäten sowie der inseltypi- schen Biotopformen erhalten und entwickelt werden. Ein Landschaftsplan für die Gemeinde Spiekeroog liegt nicht vor. Bezüglich der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege ist darauf hinzuwei- sen, dass auf Spiekeroog wie auf den anderen ostfriesischen Inseln der Großteil des Gemeindegebiets innerhalb des Nationalparks lieg t. Hier hat die Nationalparkver- 1 Die Abgrenzung des Wasserschutzgebiets Spiekeroog (Trinkwasserschutzgebiet Wasserschutzzone III) wurde nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommen. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Begründung (Entwurf) 9/14 Projekt-Nr. 11797 waltung gemäß Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NWattNPG) die meisten der entsprechenden Zuständigkeiten inne. 4.4. Verbindliche Bauleitplanung und Ortsrecht Das Plangebiet ist nicht von der verbindlichen Bauleitplanung erfasst. Östlich angrenzend ans Plangebiet liegt der räumliche Geltungsbereich des Bebau- ungsplans Nr. 22 (rechtswirksam 30.08.2024) . D essen Geltungsbereich ist zum Großteil deckungsgleich mit dem Änderungsbereich der 7. Änderung des Flächen- nutzungsplans. Westlich entlang der Gemeindestraße „Westerloog“ setzt dieser Bebauungsplan ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Woh- nen/Ferienwohnen“ fest.2 4.5. Weitere Vorgaben Da sich das Plangebiet in unmittelbarer Nähe zum Deich befindet, sind die Belange des Küsten - und Hochwasserschutzes in besonderem Maße zu berücksichtigen. Dies betrifft die ordnungsgemäße Unterhaltung des Deiches und notwendige Bau- maßnahmen. In diesem Rahmen gibt das Deichrecht verbindliche Vorgaben, die bei der Bebauung und anderweitigen Nutzung nahegelegener Flächen zu beachten sind. Träger der Deicherhaltung auf Spiekeroog ist der Niedersächsische Landesbe- trieb für Wasserwirtschaft, Küsten - und Naturschutz (NLWKN), Betriebsstelle Nor- den. Derzeit ist kein förmliches Verfahren zur Deicherhöhung auf Spiekeroog anhängig. Die vorliegende Planung muss das zur Zeit des Feststellungsbeschlusses geltende Recht und andere geltende Planungen berücksichtigen. Wenn das Deichrecht spä- ter einmal geändert werden soll oder entsprechende Planungen erfolgen , müssen diese den dann wirksamen Flächennutzungsplan beachten. 5. Ziele der Planung Die Gemeinde Spiekeroog ist wie alle Gemeinden der ostfriesischen Inseln mit dem Dauerproblem des Wohnungsmangels seiner Einwohner konfrontiert. Allerdings ist der Tourismus mit seinem hohen Raumbedarf für die Gästebeherbergung auch die wirtschaftliche Grundlage der Gemeinde. Für die Neuschaffung von (Dauer)Wohnraum im Gemeindegebiet sind die Mög- lichkeiten auf Spiekeroog eng begrenzt , da Neubau und Umnutzungen durch die Insellage in einem wertvollen Natur - und Landschaftsraum sowie die vielfältigen Nutzungsinteressen lokaler Akteure starken Einschränkungen unterliegen. Die Schaffung der Voraussetzungen für die Entstehung von zusätzlichem Wohnraum dient den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung. 2 Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass dieser Bereich ursprünglich mit dem Bebauungs- plan Nr. 13 „Am Bahnhof“ (rechtswirksam 30.06.2003) beplant war, der parallel zur 2. Änderung des Flä- chennutzungsplans aufgestellt wurde. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Begründung (Entwurf) 10/14 Projekt-Nr. 11797 Im Hinblick auf den Tourismus ist zu beachten, dass die Durchmischung von Wohnraum mit einem hohen Anteil an Gästewohnungen prägend für den allergröß- ten Teil des Inseldorfs ist. Auf der Insel Spiekeroog haben sich Pensionen und Feri- enwohnungen als Ausdruck eines ortsbezogenen, authentischen Tourismus etab- liert und sind damit ein wesentlicher Faktor für den Erfolg Spiekeroogs am Touris- musmarkt. Die Sicherung und Förderung der Gästebeherbergung ist daher ein wei- teres Planungsziel. Die Gemeinde hat bereits im Rahmen der 6. Änderung des Flächennutzungsplans entsprechend gehandelt und bisher nicht baulich genutzte Flächen für eine Ent- wicklung von Baugebieten vorgesehen. So sollen die beiden o. g. Anforderungen bei der Flächennutzung in Einklang gebracht werden. Dies entspricht auch und gerade den Vorgaben der Raumordnung . Die vorliegende Bauleitplanung vollzieht die Än- derung in der Planungssystematik der Gemeinde nach und bereinigt die Darstel- lungen des Flächennutzungsplans entsprechend (vgl. Kap. 7). Insofern ist ein wohlbegründetes öffentliches Interesse an einer Änderung des Flä- chennutzungsplans gegeben. Es besteht kein Grund, die Planung zurückzustellen oder ganz von ihr abzusehen. 6. Konzeption Wie bereits erwähnt hat die Gemeinde im Gebiet der vorliegenden Planung bereits vor längerer Zeit die Entwicklung von Neubaugebieten vorbereitet (s. Kap. 1 u. 4.2). Das mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplans ausgewiesene Sondergebiet SO 1 „Allgemein“ dient der Unterbringung der o. g. Durchmischung von Wohn- raum mit einem hohen Anteil an Gästewohnungen, der für den größten Teil des In- seldorfes üblich ist und wurde daher als Standardgebiet für die damalige Bauleit- planung bezeichnet. 4 Insofern ist eine Zweckbestimmung und Flächenauswahl be- reits erfolgt. In der Umsetzung hat sich die Gemeinde zuerst einer Fläche in ihrem Eigentum zugewandt, um dort Wohnungen zu schaffen. Hierbei handelt es sich um die Häu- ser an der Gemeindestraße „Achter d’Diek“ 5a bis 5d im östlichen Randbereich des Inseldorfes.5 Außerdem wu rden im nördlichen Randbereich des Inseldorfs am „Noorderpad“ westlich des Hallenbads (Nordseebad) neue Gebäude errichtet. Nunmehr soll das mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplans vorbereitete Neubaugebiet im westlichen Randbereich des Inseldorfes umgesetzt werden. Dafür muss die betreffende Fläche a uf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung zum einen inhaltlich an d ie aktuelle Planungssystematik angepasst werden (s. Kap. 7). Zum anderen wird die dargestellte Fläche geringfügig vergrößert, weil sich das für die vorgesehene Baulandentwicklung als zweckmäßig herausgestellt hat. Der Flä- chennutzungsplan hat zwar gemäß § 5 Abs. 1 BauGB die sich aus der beabsichtig- ten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den vo- 4 vgl. Ubben-Ihnken-Ufken Architekten + Ingenieure (2008): Begründung zur 6. Flächennutzungsplanände- rung der Gemeinde Spiekeroog. – Esens, S. 10 5 vgl. ebenda Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Begründung (Entwurf) 11/14 Projekt-Nr. 11797 raussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde lediglich in den Grundzügen darzustel- len. Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung kommt es somit auf eine exakt maßstäbliche bzw. parzellenscharfe Darstellung nicht entscheidend an. In der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans wird aber dennoch eine genaue Darstellung getroffen. Dies dient dazu, größtmögliche Transparenz über die Pla- nungsabsichten der Gemeinde zu schaffen. Der Siedlungszusammenhang wird weder funktional noch ästhetisch beeinträch- tigt, wenn im Plangebiet eine weitere Reihe von Gebäuden parallel zum Bestand er- richtet wird. Zudem ist durch die Lage in direkter Nachbarschaft zu bestehender Bebauung in der Nähe von bestehenden Gemeinde straßen eine Erschließung mit vertretbarem Aufwand möglich. Weder von der Museumspferdebahn noch vom Bauhof gehen übermäßige Emissionen aus, die zu städtebaulicher Spannung füh- ren könnten. Insofern sieht die Gemeinde keinen Anlass, die Standortwahl für das Neubaugebiet aus der 6. Änderung des Flächennutzungsplans infrage zu stellen. Die Belange von Küsten - und Hochwasserschutz verlangen einen bestimmten Ab- stand baulicher Anlagen vom Deichfuß. Dies begrenzt die bauliche Nutzbarkeit des Plangebiets, allerdings nicht in einem Maße, das eine Umsetzung der vorliegenden Planung unmöglich macht. Für den Nahbereich des Deiches ist vor diesem Hinter- grund eine Nutzung festzulegen, welche die aktuellen und absehbaren Gegebenhei- ten berücksichtigt (s. u.). Für eine Bebauung der bisher unbebauten Flächen ist eine teilweise Beseitigung der Küstendünenbiotope unvermeidlich. Hierbei handelt es sich um einen gesetzlich geschützten Biotop. Da die Standortwahl bereits seit längerer Zeit feststeht (s. o.), wird es im Rahmen der gemeindlichen Abwägung als vertretbar angesehen, in diese Biotope einzugreifen, zumal der Umfang des Eingriffs auf einen überschaubaren Umfang beschränkt bleibt. 6 Die rechtlichen Bestimmungen lassen für Situationen wie im vorliegenden Fall entsprechende Spielräume zu. Insofern wird die Notwen- digkeit, die Küstendünenbiotope teilweise zu beseitigen, nicht als Hindernis für den Planvollzug angesehen. Hinsichtlich der o. g. Lage des Plangebiets in einem Risikogebiet für ein Hochwas- ser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (HQextrem) ist zu beachten, dass der größte Teil des Inseldorfs sich in diesem Bereich befindet. Hierbei handelt es sich um ein generelles Risiko, das durch die naturräumliche Lage und die historische Sied- lungsentwicklung bedingt ist. Bestand und Entwicklung des Inseldorfs werden hier- durch nicht grundsätzlich infrage gestellt . Die allgemeine Exposition gegenüber Hochwasserereignissen im Gemeindegebiet wird durch die vorliegende Planung nicht erhöht. 6 Es ist nicht auszuschließen, dass weitergehende Eingriffe in den genannten Gehölzbestand aus Gründen von Unterhaltung und Schutz des Deiches in Zukunft notwendig sein werden. Dies wird hier nur der Voll- ständigkeit halber erwähnt, da die vorbereitende Bauleitplanung sich zu diesem Sachverhalt neutral verhält. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Begründung (Entwurf) 12/14 Projekt-Nr. 11797 7. Inhalt der Änderung des Flächennutzungsplans 7.1. Sonderbaufläche Zweckbestimmung „Wohnen/Ferienwohnen“ Wie oben erwähnt hat die Gemeinde vor kurzem im Rahmen der 7. Änderung des Flächennutzungsplans und der parallelen Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 „Dorf“ die generelle Richtung der Siedlungsentwicklung im Inseldorf festgelegt. Die Gemeinde hat die vorher übliche Darstellung von Baugebieten im F lächennut- zungsplan aufgegeben und stellt nur noch Bauflächen dar, während auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung daraus Baugebiete entwickelt werden. Es besteht kein Grund, mit der vorliegenden Planung davon abzuweichen, zumal es sich um eine im Verhältnis zum gesamten Inseldorf sehr kleine Fläche handelt. Daher wird eine Darstellung getroffen wie für die benachbarten Baugrundstücke auch. Insofern wird eine Sonderbaufläche dargestellt, womit die Zweckbestimmung an die aktuelle Planungssystematik angepasst und der Flächenumgriff präzisiert wird (vgl. o.). Die Darstellung einer Sonderbaufläche lässt ausreichend Spielraum für die verbindliche Bauleitplanung, insbesondere was eine Differenzierung in mehrere Sondergebiete angeht. So wird das Plangebiet ins Gesamtkonzept für das Inseldorf integriert. 7.2. Dünenfläche Die ursprüngliche Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkan- lage stammt aus der Zeit, als am „Westerloog“ außer auf dem ehemaligen Bahn- hofsgebäude und auf dem Grundstück des Bauhofs keine Bebauung vorhanden war. Seinerzeit reichte die Grünfläche im Bereich des Knotenpunktes von „Wes- tend“/„Gartenweg“/„Westerloog“ bis an die Straße „Westerloog“ heran und lag damit in direkter Nachbarschaft zum Kurpark. Die Nutzung als Parkanlage wurde allerdings niemals umgesetzt und hat sich durch die mittlerweile vorhandene sowie die nun geplante Bebauung überholt. Für die verbleibende Fläche sind die Nutzungsmöglichkeiten sehr eingeschränkt, da sie vollständig innerhalb der Deichschutzzone liegt, die im Bereich von 50 m ab der Grenze des Deichs bauliche Nutzungen sowie die Nutzung als öffentlich zugängli- che Grünfläche praktisch ausschließt. Damit scheidet sie aus der Nutzungsstruktur des Inseldorfes in engeren Sinne aus. Insofern wird die Darstellung einer Dünenflä- che getroffen. Hierbei handelt es sich um die Darstellung , die im wirksamen Flä- chennutzungsplan seit seiner Aufstellung verwendet wird, um die planungsrechtli- chen Eigenschaften von Flächen festzulegen , die generell keiner baulichen, aber auch keiner landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen und somit hauptsächlich in ihrer Eigenschaft als inseltypische Biotope für Natur und Landschaft von Bedeu- tung sind. Diese Flächen umschließen das Inseldorf bis zum nordwestlichen, nörd- lichen und nordöstlichen Rand und nehmen einen großen Teil de s Gemeindege- biets um das Inseldorf ein. Da die Nutzung als Pa rkanlage nicht umgesetzt wurde, ist der funktionale Zusammenhang der Fläche im Westen des Plangebiets mit den übrigen Dünenflächen bestehen geblieben. Nunmehr wird auch der pla nungsrecht- liche Status an diesen Zustand angepasst. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Begründung (Entwurf) 13/14 Projekt-Nr. 11797 8. Hinweise Die Baunutzungsverordnung gibt die Festsetzungsmöglichkeiten für die Bauleitpla- nung vor. Zur Klarstellung, welche Fassung anzuwenden ist, wird auf der Plan- zeichnung ein entsprechender Hinweis angebracht. 9. Umweltbericht Für die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplans und die parallele Aufstel- lung des Bebauungsplans Nr. 21 „Am Bahnhof“ liegt ein gemeinsamer Umweltbe- richt gesondert vor. Hierin werden der Bestand aufgenommen und die Eingriffe bewertet. Zudem werden die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen benannt. 10. FFH-Vorprüfung Die Vorprüfung zum europäischen ökologischen Netz Natura 2000 gemäß § 34 BNatSchG ist im gemeinsamen Umweltbericht dokumentiert. Der das Inseldorf umgebende Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, der zugleich FFH -Gebiet und EU -Vogelschutzgebiet ist, wird infolge der vorliegenden Planung nicht beeinträchtigt. 11. Artenschutzrechtliche Vorprüfung Die Vorprüfung gemäß § 44 BNatSchG ist im gemeinsamen Umweltbericht doku- mentiert. Die artenschutzrechtlichen Belange lassen sich im Wesentlichen durch Bauzeiten- regelungen und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigten. Sie stellen daher kein Hindernis für den Planvollzug dar. 12. Verfahrensvermerke Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am …………………. die Auf- stellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Aufstel- lungsbeschluss wurde am ………….. ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte über eine Veröffentlichung der Vorentwurfsunterlagen in der Zeit vom ……………….. bis zum ……………… Während dieser Zeit standen die Auslegungsunterlagen auch in digitaler Form auf der Website der Gemeinde Spiekeroog zur Verfügung. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte per Anschreiben vom ……………… mit der Auffor- derung zur Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen bis zum ………………………….. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am …………………. die Veröf- fentlichung des Entwurfs der 8. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Informationen über die Zugänglichkeit der Entwurfsunterlagen, die Dauer der Ver- öffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten um -weltbezogener Informa- tionen verfügbar sind, wurden am …………………….. ortsüblich bekanntgemacht. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Begründung (Entwurf) 14/14 Projekt-Nr. 11797 Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans wurde mit dem Entwurf der Begründung sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom ……………….. bis zum ……………… veröf- fentlicht. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte per Anschreiben vom ……………… mit der Aufforderung zur Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen bis zum ………………………….. Nach Prüfung der Stellungnahmen hat Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sit- zung am ………………………….. den Feststellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flä- chennutzungsplans gefasst. Unterzeichnet Spiekeroog, ……………………………. …………………………………………. Bürgermeister Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans wurde mit Datum vom ……………….. (Az.: ………………………..) vom Landkreis Wittmund genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans wurde am ………………… im Amtsblatt für den Landkreis Wittmund veröffentlicht und ist damit wirksam geworden. Unterzeichnet Spiekeroog, ……………………………. …………………………………………. Bürgermeister 13. Zusammenfassende Erklärung (Wird zum Feststellungsbeschluss ergänzt.) Aufgestellt: Thalen Consult GmbH Neuenburg, den 24.11.2025 i. A. Dipl.-Ing. Rolf Bottenbruch Dipl.-Umweltwiss. Constantin Block S:\Spiekeroog\11797_B_Plan_Bahnhof\06_F- Plan\02_Entwurf\Begruendung\2025_12_01_11797_fnp_begr_E.docxMaschinell extrahiert am 21. Mai 2026. 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8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS UND BEBAUUNGSPLAN NR. 21 „AM BAHNHOF“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) INGENIEURE - ARCHITEKTEN - STADTPLANER Thalen Consult GmbH Urwaldstraße 39 I 26340 Neuenburg T 04452 916-0 I F 04452 916-101 E-Mail info@thalen.de I www.thalen.de PROJ.NR. 11797 I 24.11.2025 Gemeinde Spiekeroog Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 2/38 Projekt-Nr. 11797 Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 3/38 Projekt-Nr. 11797 INHALTSVERZEICHNIS 1. Kurzdarstellung der Inhalte, Ziele und Festsetzungen der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans ....................................................................................................... 5 2. Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen ..................... 5 2.1. Fachgesetze ................................................................................................................... 5 2.2. Planerische Vorgaben ................................................................................................... 6 2.3. Berücksichtigung der Umweltschutzziele .................................................................... 7 3. Beschreibung des Planungsraumes ....................................................................................... 7 3.1. Naturräumliche Lage und Nutzungen ......................................................................... 7 3.2. Schutzgebiete, geschützte Objekte .............................................................................. 8 4. Beschreibung der Schutzgüter und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung .... 8 4.1. Luft, Lärm, Klima .......................................................................................................... 8 4.2. Boden ............................................................................................................................ 9 4.3. Wasserhaushalt ............................................................................................................. 9 4.4. Biotope, Lebensgemeinschaften und Arten............................................................... 10 4.5. Landschaftsbild und Erholung ................................................................................... 14 4.6. Sach- und Kulturgüter ................................................................................................. 15 4.7. Mensch ........................................................................................................................ 15 4.8. Wechselwirkungen ...................................................................................................... 16 5. Sonstige Angaben ................................................................................................................. 16 5.1. Kumulative Auswirkungen mit anderen Maßnahmen .............................................. 16 5.2. Gefährdung der Planung durch Katastrophen und Unfällen, Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels .................................................................................... 17 5.3. Prognose ohne aktuelles Bauleitplanverfahren ......................................................... 17 5.4. Anderweitige Planungsalternativen ............................................................................ 17 6. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffen in Natur und Landschaft ............................................................................................................................................... 17 7. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung ........................................................................................ 18 7.1. Vorgehensweise .......................................................................................................... 18 7.2. Bedarfsermittlung ....................................................................................................... 20 7.3. Ausgleichsmaßnahmen .............................................................................................. 21 Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 4/38 Projekt-Nr. 11797 8. FFH-Vorprüfung .................................................................................................................... 24 8.1. Rechtliche Grundlagen ............................................................................................... 24 8.2. Beschreibung des Nationalparks Nds. Wattenmeer ................................................. 24 8.3. Schutzzweck des Nationalparks ................................................................................. 28 8.4. Auswirkungen auf die Schutz- und Erhaltungsziele des Nationalparks Nds. Wattenmeer ................................................................................................................. 28 8.4.1. Schutz der Eigenart und des Landschaftsbildes ........................................................ 29 8.4.2. Schutz der natürlichen Abläufe .................................................................................. 30 8.4.3. Erhaltung der biologischen Vielfalt ............................................................................ 30 8.4.4. Schutz der Vogelarten................................................................................................. 30 8.4.5. Schutz der Lebensraumtypen ..................................................................................... 30 8.5. Zusammenfassende Wertung .................................................................................... 31 9. Artenschutzrechtliche Vorprüfung ....................................................................................... 31 9.1. Rechtliche Grundlagen ............................................................................................... 31 9.2. Artenschutzrelevante Wirkfaktoren ............................................................................ 32 9.3. Prüfungsrelevante Arten ............................................................................................. 33 9.4. Überprüfung möglicher artenschutzrechtlicher Verstöße ........................................ 34 9.5. Ergebnis der Vorprüfung ............................................................................................ 36 10. Quellenverzeichnis ............................................................................................................... 36 11. Allgemein verständliche Zusammenfassung ...................................................................... 37 Anhang: Biotoptypenplan Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 5/38 Projekt-Nr. 11797 1. Kurzdarstellung der Inhalte, Ziele und Festsetzungen der Flächen- nutzungsplanänderung und des Bebauungsplans Die Gemeinde Spiekeroog schafft mit der vorliegenden Planung neue s Bauland am westlichen Ortsrand. D as Plangebiet grenzt an den Deich sowie die vorhandene Bebauung an. In der Flächennutzungsplanänderung wird für d en ca. 0,86 ha großen Änderungs- bereich eine 0,40 ha große Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Woh- nen/Ferienwohnen“ sowie eine 0,46 ha große Dünenfläche dargestellt. Der Bebauungsplan s etzt auf einer insgesamt 0 ,54 ha großen Fläche ein 0,41 ha großes Sondergebiet „Wohnen/Ferienwohnen“, eine private Grünfläche auf einer Fläche von 0,01 ha, eine 0,06 ha große Erschließungsstraße und eine 0,05 ha große Retentionsfläche fest. Die Erschließung der Grundstücke erfolgt von der Straße „Westerloog“ über die Zuwegung nördlich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes und mündet im Norden des Plangebietes in die Straße „Westend“. Die Schutzdünen der Insel Spiekeroog beginnen rund 80 m nordwestlich des Plan- gebietes. Der Nationalpark beginnt westlich des angrenzenden Deiches. 2. Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen 2.1. Fachgesetze Für das anstehende Bauleitplanverfahren ist die Eingriffsregelung des § 1a Abs . 3 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017) i. V. m. dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG vom 29.07.2009 ) und dem Nds. Naturschutzgesetz (NNatSchG vom 19.02.2010 ), jeweils in der aktuellen Fassung , zu beachten. Die Einhaltung artenschutzrechtlicher Bestimmungen nach § 44 des BNatSchG und die Sicherung der Natura 2000 Gebiete gemäß § 34 BNatSchG sind ebenso zu be- achten wie die Vorgaben weiterer Bestimmungen zu Schutzgebieten und Schutzob- jekten. Innerhalb des Plangebiets lieg t ein gesetzlich geschützte r Biotop nach § 30 BNatSchG. Hierbei handelt es sich um einen sonstigen Pionierwald der Küs- tendünen aus heimischen Arten . Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung der Küs tendünen führen können, sind ver- boten. Von den Verboten kann eine Ausnahme zugelassen werden, wenn die Beein- trächtigungen ausgeglichen werden können. Hinsichtlich des Wasserhaushaltes ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I. S. 2585) i. V. m. dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 64), jeweils in der aktuellen Fassung, zu beachten. Oberirdische Gewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 6/38 Projekt-Nr. 11797 Das Grundwasser wird zur Trinkwassergewinnung auf der Insel genutzt. Das Plan- gebiet liegt nicht im Trinkwasserschutzgebiet Spiekeroog. Wesentlich für die Planung ist auch das Deich recht. Es gelten die Bestimmungen des § 14 Nds. Deichgesetz (NDG); hiernach ist jede B enutzung des Deiches (Nut- zung und Benutzen) außer zum Zwecke der Deicherhaltung durch den Träger ver- boten. Die Deichbehörde kann Ausnahmen genehmigen, wobei die Errichtung oder Erweiterung von Gebäuden nur in besonderen Fällen öffentlicher und allgemein wirtschaftlicher Belange zugelassen werden dürfen. Der Geltungsbereich ist nicht Teil, liegt aber nahe des Nationalparks Nds. Watten- meer (Gesetz über den Nationalpark „Nds. Wattenmeer“ (NWattNPG) vom 11.07.2001). Der Nationalpark Nds . Wattenmeer ist als EU -Vogelschutzgebiet V01 (EU-Kennzahl DE 2210 -401) und als FFH -Gebiet (Nenn-Nr. 01) (EU -Kennzahl DE 2306-301) Teil des Natura 2000 -Schutzgebietssystems. Ausgenommen von der Nennung als Vogelschutz - und FFH-Gebiet sind die Erholungszonen oberhalb des mittleren Tidehochwassers. Kulturdenkmale innerhalb des Gebietes sind nicht vorhanden. 2.2. Planerische Vorgaben Nach dem Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) liegt der Geltungsbereich nicht innerhalb der Vorranggebiete Natura 2000 und Biotopverbund. Gem. Regionalem Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Wittmund liegt der Geltungsbereich im Grundzentrum von Spiekeroog sowie im Vorrangge- biet für Erholung mit starker Beanspruchung durch die Bevölkerung. Dem Grund- zentrum wird die besondere Entwicklungsaufgabe des Fremdenverkehrs zugespro- chen. Südlich des Plangebiets liegt der Deich. Weiter nördlich beginnt das Vorrang- gebiet für die Trinkwassergewinnung. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Spiekeroog trifft keine speziellen Vorga- ben im Hinblick auf die Belange von Natur und Landschaft. Zudem wurde von der Gemeinde auch eine Lichtleitlinie beschlossen. Mit dieser sollen die Vorgaben der International Dark Sky Association (IDA) für einen aner- kannten Sternenpark erfüllt werden. Als Grundsatz für die Beleuchtung auf der Insel Spiekeroog sollen Leuchtkörper mit einer Farbtemperatur möglichst unter 2 .700 Kelvin gewählt werden; Leuchten mit 1 .000 Lumen sollen nur in vollabgeschirmte Lampen installiert werden. Das Landschaftsprogramm Niedersachsen kennzeichnet die natürliche Region als Watten und Marschen. Es weist aber besonders auf die hohe Bedeutung des Land- schaftsraumes als Feuchtgebiet für Wasser - und Watvögel sowie als Import Bird Area hin und beschreibt den großräumigen Nationalpark N iedersächsisches Wat- tenmeer. Der Landschaftsrahmenplan des LK Wittmund trifft im Plan Arten - und Lebens- räume für das Plangebiet keine Aussagen. Die Hauptdeichlinie im Süden bildet eine Raumkante. Für den bebauten Bereich trifft der LRP die Vorgabe des Erhalts und der Entwicklung umweltgerechter Nutzungen unter besonderer Berücksichtigung Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 7/38 Projekt-Nr. 11797 von naturbetonten Strukturen, Standortbedingungen sowie Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Planungsaussagen für die Bereiche des National- parks liegen im Zuständigkeitsbereich der Nationalparkverwaltung (Nationalpark- planung). Für die zentralen, nicht im Nationalpark liegenden Flächen der Ortschaft und dieses Vorhabens wird als Ziel im Landschaftsrahmenplan die „ Entwicklung der außerhalb des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer liegenden Berei- che der Inseln unter Berücksichtigung der Landschafts - und Lebensraumqualitäten sowie der inseltypischen Biotopformen“ festgelegt. Die Gemeinde Spiekeroog besitzt keinen Landschaftsplan. 2.3. Berücksichtigung der Umweltschutzziele Durch die Festlegung de s Baugebiets auf ein möglichst geringes, aber städtebau- lich noch sinnvolles Flächenausmaß wird der Eingriff in die naturnahen Vegetati- onsbestände bereits durch die Planung reduziert. In den Nationalpark wird nicht flächenmäßig eingegriffen. Wesentlich ist der Schutz von Boden, Biotopen und dem D eichschutzbereich im Zuge der Baumaßnahmen. Diese Belange werden im Folgenden mit beachtet. Eine abschließende Betrachtung ist nicht möglich, da auf den nachgeordneten Pla- nungsebenen und bei der Bauausführung entsprechende Fachgesetze abhängig vom jeweiligen Einzelfall anzuwenden sind. 3. Beschreibung des Planungsraumes 3.1. Naturräumliche Lage und Nutzungen Das Plangebiet liegt auf der Insel Spiekeroog und zählt somit zu den Inseln des Ostfriesischen Wattenmeeres. Er befindet sich am westlichen Rand der zusam- menhängenden Bebauung und wird im Süden von der Trasse der Inselbahn (Mu- seumspferdebahn) begrenzt. Das Gelände liegt auf einer Höhe von rund 3 m bis 3,5 m NHN im Norden; der Deich erreicht eine Höhe von etwa 6 m NHN. Das Plangebiet liegt in einem Bereich, der von Touristen aufgesucht wird. Zu der im Osten vorhandenen Bebauung gehört ein Restaurant (ehemaliges Bahnhofsge- bäude), eine öffentliche Toilettenanlage, sowie der Startpunkt der Museumspfer- debahn. Die Museumspferdebahn bringt Touristen nach Westen. Der westliche Be- reich mit Küstendünenvegetation wird als Auslauffläche für die Pferde genutzt. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 8/38 Projekt-Nr. 11797 3.2. Schutzgebiete, geschützte Objekte Im Plangebiet kommt der Biotoptyp sonstiger Pionierwald der Küstendünen (KGP) vor, der nach § 30 BNatSchG als gesetzlich geschützter Biotop dem direkten Schutz durch das Gesetz unterliegt. Südwestlich des Deiches liegt der Nationalpark Nds. Wattenmeer, gleichzeitig auch als Vogelschutzgebiet und FFH -Gebiet Teil des kohärenten Schutzgebietssystems Natura 2000. Nördlich des Durchgangs der Schienen durch den Deich befindet sich die Zwischenzone (II) des Nationalparks, südlich beginnt die Ruhezone (I). Die Schutzdünen nach dem Nds. D eichgesetz (Verordnung vom 29.09.2011) be- ginnen etwa 80 m nordwestlich des Plangebietes und werden durch die Planung nicht berührt. Das Plangebiet liegt vollständig außerhalb des Trinkwasserschutzgebietes Spie- keroog. 4. Beschreibung der Schutzgüter und Bewertung der Umweltauswir- kungen der Planung 4.1. Luft, Lärm, Klima Auf Spiekeroog herrscht Seeklima vor. Es ist geprägt durch hohe Windgeschwindig- keiten, hohe relative Luftfeuchte, Temperaturverlauf mit geringer Tages - und Jah- resschwankung und Abschwächung der Temperaturextrema. Das Seeklima besitzt hohe Bedeutung als Reizklima für die Erholungssuchenden. Es ist geprägt von einer Vielzahl maritimer Aerosole sowie großer Luftreinheit. Lokale Immissionsbelastungen sind im Planungsraum nicht zu erwarten. Lediglich durch die südlich benachbarte Fläche des Bauhofs sind durch die benötigten Ma- schinen und Fahrzeuge leichte Immissionsbelastungen möglich, die aufgrund der klimatischen Bedingungen abe r schnell verwirbelt, verdünnt und abgetrieben wer- den. Auch eine gewisse Verlärmung ist durch den touristischen Betrieb und die Nutzung des Baubetriebshofs möglich, die aber kein erheblich beeinträchtigendes Maß er- reicht. Baubedingte Auswirkungen Durch Baumaßnahmen sind zeitlich limitierte Immissionen (Luftimmissionen und Lärmimmissionen) nicht auszuschließen. Da diese Auswirkungen aber nur zeitlich beschränkt auftreten, kann nicht von erheblichen nachhaltigen Beeinträchtigungen der Luft und der Ruhe ausgegangen werden. Anlagebedingte Auswirkungen Anlagebedingte Immissionen sind nicht zu befürchten. Betriebsbedingte Auswirkungen Betriebsbedingte erhebliche Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 9/38 Projekt-Nr. 11797 4.2. Boden Im Plan gebiet liegt der Bodentyp Regosol vor. Hierbei handelt es sich um einen jungen, sandigen Boden, auf dem sich ein geringmächtiger Bodenhorizont gebildet hat. Die Böden zählen zu einem Graudünental, welches sich über Watt gebildet hat. Im nördlichen Bereich liegt der Bodentyp sehr tiefer Regosol vor, im überwiegenden Bereich des Plangebietes herrscht mittlerer Regosol vor.1 Regolsole sowie Lockersyroseme wurden in die Suchräume für schutzwürdige Bö- den aufgenommen, da sie selten, d. h. im landesweiten Vergleich nur gering flä- chenhaft verbreitet sind.2 Baubedingte Auswirkungen Die Planung ermöglicht den Neubau von Gebäuden, wodurch Flächen für die Be- dienung der Baustellen in Anspruch genommen werden. Die Verdichtungsgefahr der Böden ist sehr gering, daher sind keine langfristigen Beeinträchtigungen des Bodens zu befürchten. Anlagebedingte Auswirkungen Der Bebauungsplan erlaubt eine Versiegelung von maximal 2.882 m². Die Versiege- lungen führen zum Verlust der Bodenfunktionen sowie zum Verlust der Lebens- grundlage für Tiere und Pflanzen. Zudem wird der Bodenaufbau durch die Anlage der Retentionsfläche auf 538 m² wesentlich verändert. Diese Eingriffe sind daher zu kompensieren. Betriebsbedingte Auswirkungen Betriebsbedingte Auswirkungen sind bei ordnungsgemäßer Nutzung nicht zu be- fürchten, da es sich um eine (Ferien)Wohnnutzung (und ggf. damit verträgliche er- gänzenden Nutzungen) handelt. 4.3. Wasserhaushalt Oberflächenwasser kann durch die Sandböden schnell versickern ( hohe bis stark variable Durchlässigkeit der oberflächennahen Schichten), sodass am nördlichen Rand des Plangebiets eine recht hohe Grundwasserneubildung (300 - 450 mm/Jahr) zu verzeichnen ist. Im Hauptbereich des Plangebietes liegt die Grundwasserneubil- dung mit 150 – 200 mm/Jahr in einem geringeren Bereich. 3 Aufgrund der Sandbö- den wird das Schutzpotential des Bodens gegenüber dem Grundwasser als mittel 1 NIBIS® Kartenserver (2017): Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000. - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover 2 NIBIS® Kartenserver (2018): Suchräume für schutzwürdige Böden. - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover 3 NIBIS® Kartenserver (2022): GrundwasserneubildungmGROWA22. Klimabeobachtung 1991-2020. - Lan- desamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 10/38 Projekt-Nr. 11797 eingestuft.4 Der mittlere Grundwasserstand liegt im Planungsraum bei 6 bis 11 dm unter der Geländeoberfläche.5 Südlich der Museumspferdebahn auf dem Gelände des Bauhofs befindet sich ein kleines Stillgewässer, welches von einem kleinen Wall umgeben ist. Dieses dient als Regenrückhaltebecken. Entlang des Deiches ist außerdem ein Graben vorhanden, der sich damit südlich benachbart zum Geltungsbereich befindet. Baubedingte Auswirkungen Erhebliche Auswirkungen auf den Wasserhaushalt ergeben sich bei ordnungsge- mäßer Bauausführung nicht. Anlagebedingte Auswirkungen Erhebliche Auswirkungen auf das Grundwasser, v. a. die fehlende Versickerung auf versiegelten Flächen, werden aufgrund des engen Zusammenhangs mit den hydro- logischen Bodenfunktionen durch Maßnahmen für das Schutzgut Boden kompen- siert. Der zusätzlich anfallende Oberflächenabfluss aus dem Plangebiet wird dem o. g. Regenrückhaltebecken auf dem Gelände des Bauhofs zugeführt. Es muss nicht ausgebaut werden, um die zusätzlichen Abflüsse infolge der Umsetzung der vorlie- genden Planung aufnehmen zu können. Die übrigen o. g. Oberflächengewässer bleiben von der vorliegenden Planung unberührt. Betriebsbedingte Auswirkungen Betriebsbedingte Auswirkungen sind bei ordnungsgemäßer Nutzung nicht zu er- warten. 4.4. Biotope, Lebensgemeinschaften und Arten Als Grundlage für die Beschreibung der naturräumlichen Entwicklung im Plangebiet wurden im ersten Schritt die Ergebnisse der Vegetationskartierung der ostfriesi- schen Inseln von Peterson und Pott, die auf Kartierungen von 1967 zurückgriffen, herangezogen. Die historische Karte von 1957 zeigt, dass die Salzwiesenvegetation (vor dem Deichbau) bis an die Trasse der Museumspferdebahn heranreichte, wäh- rend die Flächen nördlich davon eine Dünenvegetation aufwiesen. Zu der Zeit war die Fläche bereits versiegelt; im Jahr 1958 wurde das (heute ehemalige) Bahnhofs- gebäude errichtet .6 Im nächsten Schritt wurden die Vermessung sdaten des LGLN sowie online verfügbare Daten der Biotoptypen für die Insel Spiekeroog 7 ausgewer- 4 NIBIS® Kartenserver (1982): Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung. - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover 5 NIBIS® Kartenserver (2017): Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000. - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover 6 PETERSEN, J.; POTT, R. (2005): Ostfriesische Inseln. Landschaft und Vegetation im Wandel. - Hrsg. Nds. Hei- matbund e.V., Hannover 7 NUMIS. Das niedersächsische Umweltportal (2004): Biotoptypen im Bereich von Spiekeroog. - Niedersäch- sisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Referat 14: Umweltinformation, Digitalisierung, eGovernment, Hannover Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 11/38 Projekt-Nr. 11797 tet. Die bisher letzte vorliegende Kartierung , die allgemein verfügbar ist, stellt die Biotoptypen im Bereich des Plangebiets wie folgt dar: Abb.: Biotoptypen im Bereich des Bahnhofgeländes von Spiekeroog9 KDE Krähenbeer-Küstendünenheide KDG Graudünen-Grasflur KGH Sonstiges Küstendünengebüsch aus heimischen Arten KGK Kriechweiden-Küstendünengebüsch KGF Salzwiesen-Düne KGX Kartoffelrosen-Gebüsch der Küstendünen KHO Obere Salzwiese KN Gehözfreies/-armes nasses Küstendünental D Deich OV Verkehrsfläche, befestigte Fläche Am 25.04.2022 wurde eine Ortsbegehung durch Thalen Con sult durchgeführt, um den aktuellen Bestand der Biotoptypen zu erheben , da dieser für die Beschreibung und Beurteilung im vorliegenden Umweltbericht maßgeblich ist (vgl. Biotoptypen- 9 Biotoptypenansprache und Flächenabgrenzung nach NUMIS 2004. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 12/38 Projekt-Nr. 11797 plan im Anhang). Die Ansprache der Biotoptypen erfolgt nach dem entsprechenden Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen.10 Ein großer Teil de s künftigen Baugebiets wird aktuell als Auslaufläche für Pferde genutzt. Im Randbereich und auch auf den abgezäunten Weideflächen stehen eini- ge Sträucher und kleinwüchsige, vielstämmige Bäume . Das o. g. Küstendünenge- büsch hat sich im Lauf der Zeit zu einem Pionierwald der Küstendünen (KGP) wei- terentwickelt. Im Plangebiet kommen folgende Strauch/Baumarten vor: Weiden (Salix spp. ), Birken ( Betula spp. ), Ebereschen ( Sorbus aucuparia ), Eichen ( Quercus robur), Weißdorn (Crataegus spp.), vereinzelt Kiefern (Pinus sp.), Sanddorn (Hippo- phae rhamnoides ), Kupfer-Felsenbirne ( Amelanchier lamarckii ), Kastanie ( Aesculus hippocastanum), Johannisbeere (Ribes sp. ). Die Flächen werden stellenweise von Brombeeren ( Rubus fruticosus ), Kartoffe l-Rosen ( Rosa rugosa ) und Wald -Geißblatt (Lonicera periclymenum ) dominiert. Einige Bodenbereiche im Küstendünen wald sind mit Pferdeäpfeln übersäht, sodass hier von einer regelmäßigen Störung aus- gegangen werden muss. Teilweise dominieren in diesen Bereichen Nährstoffzeiger wie Brennnesseln (Urtica dioica ). Zwischen den vorhandenen Gehölzen ist keine ausgeprägte Krautschicht vorhanden. Die vorhandenen Gehölze stellen für Brutvögel des Siedlungsraumes bzw. der Kul- turlandschaft einen Lebensraum dar. In den Bäumen hängen vereinzelt Nistkästen. Im Nordosten sind Fangnetze aufgestellt, um Vögel zu beringen. Während der Ortsbegehung konnten mehrere Fasane (Phasanius colchicus) im Plangebiet erfasst werden. Fledermausquartiere sind nicht bekannt und auch nicht zu erwarten, da Fleder- mäuse auf den ostfriesischen Inseln nicht heimisch sind. Aus hinreichend aktuellen Erhebungen lässt sich folgern, dass nicht ziehende und strukturgebunden fliegende Arten sich zufällig auf Spiekeroog aufhalten, während migratorische Arten regelmä- ßig zur Zugzeit anzutreffen sind. 11 Auf den Ostfriesischen Inseln ist die Wirbellosenfauna generell sehr vielfältig und weist oft seltene Arten aufweist. Im Rahmen der Informationseinholung für die vor- liegende Planung haben sich allerdings keine Hinweise darauf ergeben, dass das Plangebiet in dieser Hinsicht eine besondere Bedeutung aufweist. Die Auswertung verfügbarer schriftlicher Informationen und die Erhebungen der Ortsbegehung wurden durch Interviews mit ortskundigen Fachleuten ergänzt. Es folgen weitere Ausführungen zur Avifauna sowie Reptilien und Amphibien. Aufgrund der Nutzung und Lage angrenzend an die Bebauung sind keine störungs- empfindlichen, fakultativ offenlandbewohnenden oder sonstige für den National- 10 DRACHENFELS, O. V. (2021): Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen unter besonderer Berücksich- tigung der gesetzlich geschützten Biotope sowie der Lebensraumtypen von Anhang I der FFH -Richtlinie, Stand März 2021. – Hannover 11 BACH, L; NIERMANN, I. UND DONNING, A. (2016): Sommeraktivitäten von Fledermäusen auf den ostfriesi- schen Inseln, Natur- und Umweltschutz, hrsg.: Der Mellumrat e.V., Bd. 15, Heft 1, 2016 ÖKOLOGIS UMWELTANALYSE & LANDSCHAFTSPLANUNG GMBH (2023): Bebauungsplan Nr. 22 (Gemeinde Spie- keroog): Ökologische Bestandsaufnahme. Kurzbericht – Bremen, 11.10.2023 Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 13/38 Projekt-Nr. 11797 park wertbestimmende Vogelarten als Brutvögel anzutreffen. Vogelarten mit einem großen Akti onsradius ( z. B. Falken und Eulen) durchstreifen das Plangebiet bzw. nutzen es für Ruhepausen oder die Nahrungssuche.12 In den D ünen im Bereich der Krähenbeer -Heiden in Verbindung mit Gebüschen konnte auf Spiekeroog die Waldeidechse (Zootoca vivipara) beobachtet werden. Sie ist inzwischen aber selten geworden . Vermutlich ist der Prädatorendruck durch Krähen (Corvus corone), Dohlen (Coloeus monedula) und Fasane sehr hoch. Insbe- sondere im besiedelten Bereich der Insel ist die Waldeidechse nicht anzutreffen . Über d as Vorkommen der Zauneidechse (Lacerta agilis ) gibt es keine aktuellen Nachweise auf Spiekeroog. Die letzten Nachweise sind 30 Jahre alt. Zudem besteht eine sehr große Verwechslungsgefahr zwischen Wald- und Zauneidechse. Es ist da- her davon auszugehen, dass e s aktuell mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Zau- neidechsen auf Spiekeroog gibt, insbesondere nicht im Plangebiet. Die Nachweise des Grasfroschs ( Rana temporaria) auf Spiekeroog sind lückenhaft und die Bestandsdichte stark schwankend. Nach den verfügbaren Informationen ist davon auszugehen, dass diese Art auf der Insel nicht häufig anzutreffen ist. Aller- dings ist der Grasfr osch sehr anpassungsfähig und damit nicht auf spezielle Habi- tatbedingungen angewiesen. Das Regenrückhaltebecken auf dem Gelände des Bauhofs südlich der Trasse der Pferdebahn (ca. 20 m südlich des Plangebiets ) wird je nach Niederschlag als Laichgewässer genutzt. Versuche, den Teichmolch (Lissotriton vulgaris) auf Spiekeroog anzusiedeln, wurden seit 1970 unternommen. Nachgewiesen wurde der Teichmolch in den Richelwiesen zwischen Inseldorf und Hafengelände (1994) sowie in einem Teich in einem Garten (2007). Der Teichmolch ist ebenfalls anpassungsfähig und kann daher auch in Gär- ten und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen leben. Die Kreuzkröte (Epidalea calamita) ist auf den Ostfriesischen Inseln regelmäßig an- zutreffen. Auf Spiekeroog lebt sie v. a. in den Graudünen. In der Nähe des Plange- biets wurden im Februar/März 2018 im Rahmen des LIFE -Projekts "Atlantische Sandlandschaften" 2 Laichgewässer durch die Betriebss telle Norden des NLWKN gemäß den Ansprüchen der Kreuzkröte hergerichtet. Hierbei handelt es sich um das o. g. Gewässer auf dem Gelände des Bauhofs sowie um einen Teich am „Da- menpad“ (ca. 50 m nordwestlich des Plangebiets). Der Erfolg dieser Maßnahme wurde im Rahmen des LIFE -Projektes untersucht, nicht jedoch die Wanderwege zwischen Landhabitaten und den Laichgewässern. Allerdin gs wurde unabhängig vom Projekt beobachtet, dass Kreuzkröten sich durch das Plangebiet bewegen. Damit hat es eine Bedeutung als Wanderstrecke.13 12 Die Angaben zur Avifauna im Plangebiet beruhen auf einem Gespräch zwischen Thalen Consult und dem Inselornithologen von Spiekeroog am 08.05.2025. Der Inselornithologe betreut auch die o. g. Beringungs- station. 13 PODLOUCKY, R. (2008): Die Lurche und Kriechtiere der Ostfriesischen Inseln (Amphibia, Reptilia). – in: NIEDRINGHAUS, R., V. HAESELER & P. JANIESCH (Hrsg.): Die Flora und Fauna der Ostfriesischen Inseln – Artenverzeichnisse und Auswertungen zur Biodiversität. – Schriftenreihe Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer 11: 411-420, Wilhelmshaven. PODLOUCKY, R. (2009): Die Lurche und Kriechtiere der Ostfriesischen Inseln. - http://www.natosti.uni- oldenburg.de/tiere/46_1_amphibien.html, zuletzt abgerufen am 08.10.2024 Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 14/38 Projekt-Nr. 11797 Baubedingte Auswirkungen Im Zuge der Baumaßnahmen entstehen Lärmimmissionen, die jedoch weitgehend auf das Plangebiet begrenzt sind . Weiterreichende Beeinträchtigungen sind durch die abschirmende Wirkung von Deich und vorhandener Bebauung nicht zu erwar- ten. Anlagebedingte Auswirkungen Entfernung des Küstendünengehölzes sowie der Biotope im Bereich des künftigen Baulandes. Hier werden die bisherigen Biotope durch Bebauung und die zugehöri- gen Gärten ersetzt. Innerhalb de s westlich angrenzenden Küstendünenwalds kommt es infolge der Aufstellung des Bebauungsplans zu keinen Veränderungen der Biotopstrukturen, da Änderungen an der bisherigen Nutzung hier nicht vorge- sehen sind. Tierarten, die das Plangebiet durchstreifen bzw. z ur Nahrungssuche nutzen, erfahren insofern keine erheblichen Beeinträchtigungen. Die weiteren Aus- wirkungen auf die lokale Fauna werden im Rahmen der artenschutzrechtlichen Vor- prüfung in Kap. 9 näher betrachtet. Betriebsbedingte Auswirkungen Erhebliche betriebsbedingte Auswirkungen gehen von einer Wohnnutzung im Plan- gebiet nicht aus. 4.5. Landschaftsbild und Erholung Die Inseln besitzen durch ihre besondere Lage und die einzigartige Naturausstat- tung ein besonders wertvolles Landschaftsbild, das wesentliche Grundlage für den Tourismus auf den Inseln ist. Das Landschaftsbild im Geltungsbereich selbst sowie in der unmittelbaren Umgebung ist durch die im Osten angrenzenden baulichen Anlagen sowie den westlich und südlich angrenzenden Deich geprägt. Prägnant sind die Museumspferdebahn und die Pferdekoppeln sowie die als Lagerplatz ge- nutzten Flächen auf dem Grundstück des Bauhofs . Insgesamt ist das Plangebiet durch den Einfluss des Menschen geprägt und lässt sich räumlich dem Inseldorf zuordnen. Das Restaurant sowie die Museumspferdebahn und öffentliche Toilette werden von Einheimischen und Touristen besucht. https://www.sandlandschaften.de/de/massnahmen/projektphasen/nds/c37a_wiederherrichtung_kreukroeten gewaesser/index.html, zuletzt abgerufen am 27.05.2025 https://www.sandlandschaften.de/de/projekt_des_monats/2018_05_kreuzkroetenbiotop_spiekeroog/index.h tml, zuletzt abgerufen am 27.05.2025 Diese Informationen wurden eingeordnet und ergänzt durch Gespräche zwischen Thalen Consult und Herrn PODLOUCKY, der NLWKN-Betriebsstelle Norden, der NABU-Naturschutzstation Ostfriesland und dem Nationalparkranger der Insel Spiekeroog zwischen dem 08. und 19.05.2025 Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 15/38 Projekt-Nr. 11797 Baubedingte Auswirkungen Während der Bauphase von neuen Gebäuden sind kurzfristig Baufahrzeuge und Materialien vor Ort, die keine nachhaltige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes darstellen. Anlagebedingte Auswirkungen Durch den Bau von neuen Gebäuden werden bisher freie Flächen auf der Insel bau- lich genutzt. Der Siedlungsrand wird weiter nach Westen verschoben. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes treffen Vorgaben zur Höhe sowie der Ge- staltung (Giebelausrichtung, Dachformen und -aufbauten, Dacheindeckung und - begrünung, Außenwände usw.) der Häuser, wodurch sie sich in das generelle Orts- bild von Spiekeroogs eingliedern werden. Hierdurch wird die Wahrnehmung der Neubauten als Fremdkörper vermieden. Insgesamt ist durch den geringen Umfang des Baugebiets eine verträgliche ergänzende Bebauung bezogen auf das Land- schaftsbild festzustellen. Betriebsbedingte Auswirkungen Betriebsbedingte Auswirkungen auf das Landschaftsbild oder die Erholungsnut- zung sind nicht gegeben. 4.6. Sach- und Kulturgüter Die Nutzung der vorhandenen Grundstücke und Gebäude in ihrer Eigenschaft als Sachgüter wird durch die vorliegende Planung nicht beeinträchtigt. Die im Jahr 1885 eröffnete Museumspferdebahn weist aufgrund der langjährigen Nutzung und der allgemeinen Seltenheit von Pferdebahnen eine kulturelle Bedeu- tung auf. Sie stellt heute eine touristische Attraktion dar. Die Planung beeinträchtigt die Pferdebahn und die damit verbundenen Abläufe nicht. 4.7. Mensch Das Plangebiet selbst hat keine besondere Bedeutung für Einheimische und Besu- cher der Insel. Spaziergänger nutzen die anliegenden befestigten Straßen und den Weg auf der Deichkrone. Die Pferdebahn wird hauptsächlich von Touristen genutzt. Baubedingte Auswirkungen Die Bauphase der neuen Gebäude führt vorübergehend zu Belästigungen der An- wohner und Erholungssuchenden. Dies stellt jedoch keine erhebliche Beeinträchti- gung der Erholungssuchenden und Inselbewohner dar. Anlagebedingte und betriebsbedingte Auswirkungen Die ergänzende Bebauung stellt keine Beeinträchtigung für Touristen oder Anwoh- ner dar. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 16/38 Projekt-Nr. 11797 4.8. Wechselwirkungen Schutzgut Beeinträchtigung des Schutzgutes Wechselwir- kungen zu anderen Schutzgütern Beurteilung der hierdurch zu erwartenden Beeinträch- tigungen Klima / Luft / Lärm --- --- --- Boden zunehmende Versie- gelung Pflanzen- und Tierwelt durch Ge- hölzbeseiti- gung erheblich Wasser- haushalt Zusätzliche Versiege- lung, Erhöhter Ober- flächenabfluss, ver- minderte Grundwas- serneubildung --- erheblich auf von Versiege- lung betroffenen Flächen Pflanzen- und Tierwelt Verlust Küstendü- nenwald aus heimi- schen Arten Landschafts- bild Durch Begrenzung des Baugebiets auf das notwen- dige Maß deutliche Minde- rung Landschafts- bild Optische Verände- rung durch ergänzen- de Bebauung Mensch aufgrund der Größe aber keine erhebliche Beeinträch- tigung Mensch Schaffung von Wohn- raum --- --- Sach- und Kulturgüter --- --- --- 5. Sonstige Angaben 5.1. Kumulative Auswirkungen mit anderen Maßnahmen Es sind keine weiteren Baumaßnahmen geplant, die eine kumulierende Wirkung ausüben. Somit wird das Baugebiet Teil der zusammenhängenden Bebauung des Inseldorfs. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 17/38 Projekt-Nr. 11797 5.2. Gefährdung der Planung durch Katastrophen und Unfällen, Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels Das Plangebiet liegt im Risikogebiet HQextrem und kann durch die Lage in Küsten- nähe möglicherweise von Überflutung oder Hochwasser betroffen sein. Eine be- sondere Gefährdung der Planung durch Überflutungen oder andere Katastrophen ist nicht zu befürchten. Aufgrund der Lage des Plangebietes in einem vom Deich geschützten Bereich ist die Gefährdung nicht größer als in anderen bebauten Berei- chen des Inseldorfs. 5.3. Prognose ohne aktuelles Bauleitplanverfahren Ohne das aktuelle Bauleitplanverfahren würde das Plangebiet weiter ohne Bebau- ung genutzt wie bisher . Es bestehen keine anderweitigen Planungen oder Nut- zungsinteressen. 5.4. Anderweitige Planungsalternativen Ein Absehen von oder Aufschieben der Planung kommt nicht in Betracht, da die dringend benötige Neuschaffung von Wohnraum auf der Insel sonst nicht umge- setzt werden könnte. Eine Prüfung auf alternative Standorte erfolgt im Rahmen d er vorliegenden Bau- leiplanung nicht, da über die Entwicklung von Bauland bereits im Rahmen der 6. Änderung des Flächennutzungsplans entschieden wurde und kein Anlass be- steht, diese Entscheidung infrage zu stellen. Eine andere Nutzung als das gewählte Sondergebiet (z. B. Wohngebiet oder reines Ferienhausgebiet) kommt nicht infrage, da sich die zulässigen Nutzungen im Plan- gebiet sonst nicht in das städtebauliche Gesamtkonzept für das Inseldorf einfügen würden. 6. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffen in Natur und Landschaft Folgende Planinhalte dienen dazu, Natur und Landschaft vor Beeinträchtigungen zu schützen: Schutz der Retentionsfläche und somit des angrenzenden Küstendünenwaldes vor unzulässiger Nutzung durch bauliche Abgrenzung (z. B. mit einem Draht- zaun) Für die Bauausführung werden die folgenden Hinweise gegeben: Bereits v or Beginn der Baumaßnahmen ist durch eine Abgrenzung ( Bauzaun) si- cherzustellen, dass keine Beeinträchtigungen de s gesetzlich geschützten Biotop s (Küstendünenwald) stattfinden können. Auch auf während der Bauphase benötig- ten Flächen außerhalb des Plangebiets, mit gesetzlich geschützten Biotopen oder Schutzdünen muss in einem gesonderten Verfahren eine jeweilige Ausnahmege- nehmigung nach BNatSchG bzw. NDG beantragt werden. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 18/38 Projekt-Nr. 11797 Für die Ausführung der Baumaßnahmen dürfen nur ordnungsgemäß gewartete und zugelassene Fahrzeuge und Maschinen eingesetzt werden. Baubedingte Beeinträchtigungen des Bodens können durch eine geordnete Bauaus- führung minimiert werden. Unnötige bzw. unnötig starke Bodenverdichtungen durch Baufahrzeuge und -materialien sind zu vermeiden und Teilbereiche, die nur während der Bauphase benötigt werden, mit Baggermatten zu schützen. Die Mut- terbodenauflage ist ordnungsgemäß abzuschieben und falls erforderlich sachge- recht zu lagern. Es ist zu prüfen, ob ein Wiedereinbau möglich ist. Genaue Angaben hierüber sind DIN 18 915 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten), DIN 19 731 (Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial) und DIN 19 639 (Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben) zu entnehmen, die bei der Ausführung von Bodenarbeiten zu beachten sind. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm ist zu beachten. Sofern wassergefährdende Stoffe zum Einsatz kommen, ist auf den sachgerechten Umgang mit diesen zu achten. Nicht zur Beseitigung vorgesehene Gehölze sind zu schonen. Sollte es dennoch zu Beschädigungen von Ästen, Zweigen oder Wurzeln kommen, sind diese fachge- recht zurückzuschneiden. Genaue Angaben hierüber sind der DIN 18 920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) zu entnehmen, die bei der Ausführung von Baumaßnahmen zu beachten ist. Für Eingriffe, die nicht § 15 des BNatSchG unterfallen, gelten die Bestimmungen des allgemeinen Artenschutzes gemäß § 39 BNatSchG. Für Maßnahmen zum Artenschutz siehe Kap. 9.4. 7. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung 7.1. Vorgehensweise Die Bilanzierung und die Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen erfolgt nach dem sog. Breuer-Modell. Hierbei werden die nach dem niedersächsischen Kartierschlüs- sel15 angesprochenen Biotoptypen mit Bewertungen versehen.16 Die Einstufung um- fasst 5 Wertstufen, die aus ökologischem Wert und Regenerationsfähigkeit abgelei- tet werden: Wertstufe V: sehr hohe bis hervorragende Bedeutung Wertstufe IV: hohe Bedeutung 15 DRACHENFELS, O. V. (2021): Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen unter besonderer Berücksich- tigung der gesetzlich geschützten Biotope sowie der Lebensraumtypen von Anhang I der FFH -Richtlinie, Stand März 2021. – Hannover 16 DRACHENFELS, O. V. (2024): Rote Liste der Biotoptypen in Niedersachsen. - Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 43(2), S. 102-139, herunterzuladen unter: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/veroeffentlichungen-naturschutz/aktualisierte-rote-liste-der- biotoptypen-in-niedersachsen-veroffentlicht-232767.html Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 19/38 Projekt-Nr. 11797 Wertstufe III: mittlere Bedeutung Wertstufe II: geringe Bedeutung Wertstufe I: geringe bis sehr geringe Bedeutung Wertstufe 0: sehr geringe oder keine Bedeutung E: Einzelgehölz; keine Zuweisung von Wertstufen, gleichwertiger Ersatz Für die Quantifizierung des Kompensationsbedarfs und die Entwicklung von Kom- pensationsmaßnahmen gilt Folgendes: Die Beseitigung von Biotoptypen der Wertstufen 0, I und II ist nicht kom- pensationspflichtig. Zur Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen von Biotoptypen der Wertstufe III sind Flächen mit Biotoptypen der Wertstufe 0, I oder II mög- lichst zum betroffenen Biotoptyp in möglichst naturnäherer Ausprägung im Verhältnis 1 : 1 zu entwickeln. Zur Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen von Biotoptypen der Wertstufe IV oder V sind Flächen mit Biotoptypen der Wertstufe 0, I oder II möglichst zum betroffenen Biotoptyp in möglichst naturnäherer Ausprä- gung im Verhältnis 1 : 1 zu entwickeln. Bei mittelfristig nicht wiederherstell- baren Biotoptypen erhöht sich das Verhältnis auf 1:2 bis 1:3. Bei Beeinträchtigung von gefährdeten Tieren oder Pflanzen hat ein zusätzli- cher Ausgleich des zerstörten oder erheblich beeinträchtigen Lebensraumes im Verhältnis 1 : 1 zu erfolgen. Die Kompensationsmaßnahmen für die Oberflächenversiegelung sind an der Bedeutung der betroffenen Böden ausgerichtet. Böden mit besonderer Bedeutung sind:17 – Böden mit besonderen Standorteigenschaften/Extremstandorte (u. a. sehr nährstoffarme Böden, sehr nasse Böden, sehr trockene Böden), – Naturnahe Böden (z. B. alte Waldstandorte, nicht oder wenig entwässerte Hoch- und Niedermoorböden) – Böden mit naturhistorischer Bedeutung (z. B. Plaggenesche - sofern selten, Wölbäcker) – Böden mit naturhistorischer und geowissenschaftlicher Bedeutung, – Sonstige seltene Böden (landesweit oder in Naturraum/Bodengroßlandschaft mit einem Anteil unter 1 % als Orientierungswert) Das Verhältnis zwischen versiegelter Fläche und Kompensationsfläche be- trägt 1 : 1 bei Böden mit besonderer Bedeutung und 1 : 0,5 bei den übrigen Böden unabhängig von der Art der Versiegelung. Die Kompensation für 17 NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR ÖKOLOGIE (NLÖ) (2001): Hinweise zur Ausarbeitung und Fortschrei- bung des Landschaftsrahmenplanes. – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 21(3), S. 121 -192 Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 20/38 Projekt-Nr. 11797 Versiegelung sollte vorrangig durch Entsiegelung und Entwicklung naturna- her Biotope erfolgen. Wenn das nicht möglich ist, sollen auf Flächen, die zum Zeitpunkt der Planung geringere Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege besitzen, naturnahe Biotope der Wertstufen IV bis V ent- wickelt oder Ruderalisierungen bzw. Brachen zugelassen werden. Die Kompensation für die Beeinträchtigung von Biotoptypen sowie Arten und Lebensgemeinschaften und für die Versiegelung des Bodens ist nicht in derselben Maßnahme kombinierbar. Hinsichtlich der restlichen Schutzgüter können Kompensationsmaßnahmen jedoch eine mehrfache Funktion erfül- len. 7.2. Bedarfsermittlung Biotope Der im Plangebiet vorhandene Bestand des Pionierwalds der Küstendünen weist keine ausgeprägte Reife auf. Die Krautschicht ist artenarm bzw. zu großen Teilen von Brombeeren (Rubus sectio rubus) und Efeu (Hedera helix) dominiert. Daher wird dem Bestand die Wertstufe IV zugeordnet. Damit ist er bedingt regenerierbar. Er ist daher im Verhältnis 1:1 auszugleichen. Im Zuge der Umsetzung der vorliegenden Planung werden 2.785 m² Pionierwald der Küstendünen beseitigt. Da es sich bei der Kartoffelrose (Rosa rugosa) um einen Neophyten handelt, der für die autochthone Dünenvegetation problematisch ist, weil er sie verdrängt, werden Kartoffelrosen-Gebüsche der Küstendünen (sowie sonstige standortfremde Küsten- dünengehölze) in der Bewertung der Biotope weniger hoch eingestuft als andere Küstendünenbiotope (Wertstufe II). Kartoffelrosen -Gebüsche haben allerdings trotzdem einen gesetzlichen Schutzstatus, der sich aber nur auf den Dünenstand- ort und ggf. standortgemäße Bestandteile der Vegetation bezieht.18 Da die Neu- schaffung von Kartoffelrosen -Gebüschen kein Ziel des Naturschutzes ist, sind sie hinsichtlich ihrer Regenerationsfähigkeit nicht eingestuft. Es gilt der Grundsatz, dass zum Ausgleich des Eingriff s in den Dünenstandort die Entwicklung einer standortgerechten Dünenvegetation anzustreben ist. Insofern wird der Ausgleichs- faktor mit 1:1 angesetzt. Das Kartoffelrosen-Gebüsch ist 137 m² groß. Die halbruderale Gra s- und S taudenflur am nordöstlichen Rand des Plangebiets weist eine typische Ausprägung auf. Ihr wird daher die übliche Wertstufe III zuge- ordnet. Das Ausgleichsverhältnis beträgt auch hier 1:1. Die Flächengröße beträgt 146 m². Entsprechendes gilt für das artenarme Extensivgrünland trockener Standorte. Das Ausgleichsverhältnis wird mit 1:1 angesetzt, die Flächengröße beträgt 833 m² . Die weiteren Biotope innerhalb des Plangebiets sind aufgrund ihrer Werteinstufung nicht kompensationspflichtig. Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben die Niedersächsischen Landesforsten (Forstamt Neue nburg) für einen Teil des Pionierwalds der Küstendünen die Waldeigenschaft im Sinne des Waldrechts 18 vgl. DRACHENFELS 2021, S. 140 Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 21/38 Projekt-Nr. 11797 festgestellt. Gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Land- schaftsordnung (NWaldLG) ist für Waldflächen, die in eine andere Nutzung über- führt werden, eine Ersatzaufforstung zu leisten. Die vorliegende Bauleitplanung läuft darauf hinaus, dass ein Teil dieses Waldbestandes gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans in die Nutzungen Baugebiet und Retentionsfläche überführt wird. Die hiervon betroffen e Fläche ist 489 m² groß . Das Flächenverhältnis von Aufhebung der Waldeigenschaft zu Ersatzaufforstung wurde von der zust ändigen Waldbehörde auf 1:1 festgelegt. Boden Der im Plangebiet vorliegende Bodentyp Regolsol ist in Niedersachsen nur gering flächenhaft verbreitet (vgl. Kap. 4.2) und fällt daher unter die o. g. Definition eines seltenen Bodens. Das Ausgleichsverhältnis beträgt daher 1:1. Das mit dem Bebauungsplan festgesetzte Baugebiet ist 4.084 m² groß. Eine Versie- gelung ist auf 55 % der Grundfläche zulässig. Daraus ergibt sich eine Fläche von 2.246 m². Die 620 m² große öffentliche Verkehrsfläche wird in vollem Umfang als versiegelbar festgesetzt. Für die Retentionsfläche wird die Herstellung eines techni- schen Bauwerks angenommen und als kompensationspflichtiger Eingriff in den Boden gewertet. Die hiervon betroffene Fläche ist 538 m² groß. Insgesamt ergibt sich daraus für das Schutzgut Boden ein Kompensationsbedarf von 3.404 m². 7.3. Ausgleichsmaßnahmen Innerhalb des Plangebiets können die Eingriffe in Natur und Landschaft nicht aus- geglichen werden. Zum einen ist das Flächenangebot hierfür nicht ausreichend. Zum anderen stehen die Belange von Unterhaltung und Schutz des Deiches der Si- cherung von Kompensationsflächen innerhalb der Deichschutzzone entgegen. Es muss daher auf plangebietsexterne Flächen zurückgegriffen werden. Dünenbiotope Die Gemeinde hat mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt, dass die Eingriffe in die Dünenbiotope durch Aufwertungsmaßnahmen an degene- rierten bzw. beeinträchtigten Dünen ausgeglichen werden können. Unter degenerierten Dünen sind in diesem Zusammenhang solche zu verstehen , deren typische Vegetation durch eingeschleppte bzw. angepflanzte Bestände ver- fälscht ist. Bei den betreffenden Pflanzenarten handelt es sich um die bereits oben erwähnte Kartoffelrose, die Spätblühende Traubenkirsche ( Prunus serotina) und die Schwarzkiefer (Pinus nigra). Die beiden erstgenannten Pflanzen wachsen strauchig und verdrängen die standorttypische Dünenvegetation durch direkte Flächenkon- kurrenz. Schwarzkiefern als Bäume setzen mit zunehmender Größe die Vegetation innerhalb ihres Kronentrauf - und Wurzelbereichs durch Beschattung sowie den Entzug von Wasser und Nährstoffen unter Druck. Alle diese Pflanzenarten breiten sich durch Samen innerhalb der Dünen aus. Die Kartoffelrose treibt außerdem un- terirdische Ausläufer, so dass aus einzelnen Pflanzen im Laufe der Zeit dichte, flä- chendeckende Bestände entstehen können. Aufgrund dieser Tatsache werden auch Dünen als beeinträchtigt im o. g. Sinne an- gesehen, wenn zwar keine flächigen Bestände oder etablierte Bäume vorhanden Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 22/38 Projekt-Nr. 11797 sind, aber sich einzelne Pflanzen der gen annten Arten auf der jeweiligen Fläche be- finden. Eine Wiederherstellung der typischen Dünenbiotope ist möglich, wenn Bestände der o. g. Pflanzenarten beseitigt werden und ein Wiederaufkommen verhindert wird. Die Dünenvegetation kann sich dann aus der Samenbank im Boden und durch vegetative Vermehrung regenerieren. Kartoffelrosen und Spätblühende Traubenkirschen müssen zu diesem Zweck inklu- sive der unterirdischen Pflanzenteile vollständig entnommen werden. Da beide Ar- ten in der Lage sind, aus Wurzeln und Sprossen bzw. Teilen davon neue Pflanzen auszubilden (vegetative Regeneration) , ist nach den ersten Beseitigungsmaßnah- men eine „ Nachsorge“ durchzuführen, damit sich eine nachhaltige Wirkung ein- stellt. Hierbei sind in der auf die Initialmaßnahmen folgenden Vegetationsperioden neu die o. g. Neuaustriebe konsequent zu entfernen. Die Beseitigung von Schwarzkiefern gestaltet sich einfacher, da sie nicht in der Lage sind neu auszutreiben, wenn sie gefällt werden. Die am Standort verbleibenden Tei- le des Baumes inklusive der Wurzeln beginnen unmittelbar nach der Durchführung der Schnittmaßnahme abzusterben. Der größte Aufwand steht zu Beginn der Maßnahme an, da zunächst etablierte Be- stände der o. g. Pflanzenarten zu entfernen sind. Nach wenigen Jahren wird der Wiederaufwuchs aus der vegetativen Regeneration dieser Bestände aufhören, so dass die Fläche weitgehend wieder sich selbst überlassen werden kann. Ein einheit- licher und exakt eingrenzbarer Zeitrahmen lässt sich hierfür allerdings nicht ange- ben, da dies von den Bedingungen am jeweiligen Standort abhängt. Die Beseiti- gung von kleinen Sämlingen wird abhängig vom Eintrag von keimfähigen Samen absehbar dauerhaft notwendig sein. Dies stellt allerdings keinen wesentlichen Ein- griff in die Dünenbiotope dar, ist wenig aufwändig und muss nur soweit Bedarf be- steht durchgeführt werden. So wird gewährleistet, dass die typische Dünenvegetati- on sich regenerieren kann und dauerhaft erhalten bleibt. Die Anrechnung dieser Ausgleichsmaßnahmen erfolgt differ enziert nach Pflanzen- art und Bestandsdichte. Die Beseitigung von flächig ausgeprägten Beständen der Kartoffelrose und der Spätblühenden Traubenki rsche, die in einer Biotoptypenkar- tierung als Kartoffelrosen-Gebüsche der Küstendünen (KGX) bzw. Gebüsch aus Später Traubenkirsche (BRK) anzusprechen sind, wird nach Grundfläche im Ver- hältnis 1:1 auf die Beeinträchtigung von Dünenbiotopen angerechnet. Die Beseiti- gung von Schwarzkiefern wird pauschal mit 10 m² pro Baum angesetzt, wenn die- ser in einer Höhe von 1 bis 1,3 m über dem Erdboden einen Stammdurchmesser von 7-10 cm aufweist. Die „Säuberung“ von beeinträchtigten Dünen im o. g. Sinne kann je Schwere des „Befalls“ mit den o. g. Pflanzenarten angerechnet werden . Hierbei wird ein Modell verwendet, das an die p flanzensoziologische Vegetationsaufnahme nach der Me- thode von Braun-Blanquet angelehnt ist. Hierfür wird der Deckungsgrad in % der jeweiligen Fläche ermittelt. Die o. g. Anrechnung von geschlossenen Beständen entspricht dem Deckungsgrad 5 von > 75 bis 100 %. Insgesamt werden die folgenden Abstufungen definiert: Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 23/38 Projekt-Nr. 11797 Tabelle 1: Ausgleichswerte für Pflege und Entwicklungsmaßnahmen in beeinträchtigten Dünen- bereichen Stufe Deckungsgrad % Anrechnungsverhältnis Eingriff : Kompensation m² 5 > 75 bis 100 1:1 4 50 bis 75 3:4 3 25 bis 50 1:2 2 5 bis 25 1:5 1 < 5 1:10 Der Eingriff in die Biotope und ein Verstoß gegen die Verbote des § 30 BNatSchG wird nicht durch die Aufstellung des Bebauungsplans bewirkt, sondern durch tat- sächliche Handlungen, die regelmäßig baugenehmigungspflichtig sind. Ungeachtet dessen macht die Gemeinde hier von der Möglichkeit des § 30 Abs. 4 BNatSchG Gebrauch. Danach kann auf Antrag der Gemeinde über eine erforderliche Ausnah- me oder Befreiung bereits vor der Aufstellung des Bebauungsplanes entschieden werden, wenn auf Grund der Aufstellung eines Bebauungsplans Handlungen im Sinne des § 30 Abs. 2 BauGB zu erwarten sind. Das Verfahren nach § 30 Abs. 4 BNatSchG i st nicht inkludierter Teil des Planverfahrens, sondern läuft als eigen- ständiges Verfahren parallel zur Planung. Die Ausgleichsflächen, auf denen die o. g. Maßnahmen stattfinden und die Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen wird in die- sem Rahmen nachgewiesen. Weitere Biotope und Boden Die Beseitigung der halbruderalen Gras- und Staudenflur sowie des artenarmen Ex- tensivgrünlands trockener Standorte sowie die Eingriffe in den Boden können nicht durch Aufwertungsmaßnahmen an Dünenbiotopen ausgeglichen werden, da Ei- genschaften und Funktion zu unterschiedlich sind. Auf Spiekeroog selbst stehen al- lerdings keine für entsprechende Ausgleichsmaßnahmen geeignete Flächen zur Verfügung. Daher greift die Gemeinde auf einen privaten Flächenpool im Marsch- land auf dem Festland zurück. Dies ist möglich, weil die Ostfriesischen Inseln , das küstennahe Wattenmeer und die Marschen die gemeinsame naturräumliche Region der Watten und Marschen der Nordseeküste bilden. Der Flächenpool befindet sich im Arler Hammrich im Landkreis Aurich. Der Arler Hammrich liegt im Dreieck Hage/ Großheide/Dornum. Hier hat die Niedersächsi- sche Landgesellschaft (NLG) einen Kompensationspool eingerichtet. Auf den be- treffenden Flächen wird v. a. extensive Grünlandbewirtschaftung betrie ben, was durch die Anlage und Erhaltung von Kleingewässern ergänzt wird. Durch die Be- wirtschaftung und Strukturierung wird ein Lebensraum geschaffen, der insbesonde- re Wiesenvögeln zugutekommt. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 24/38 Projekt-Nr. 11797 Die Gemeinde erhält gegen die Entrichtung eines Entgelts ein Kompensationsgut- haben in entsprechender Höhe für die vorliegende Planung. Da der Kompensati- onspool schlussabgestimmt is t und sich in der Umsetzung befindet, sind keine weiteren Sicherungsmaßnahmen notwendig. Wald Die o. g. Ersatzaufforstung wird nicht auf Spiekeroog durchgeführt. Abgesehen von der allgemeinen Flächenknappheit auf der Insel wäre eine Aufforstung auch nicht landschaftsgerecht. Daher greift die Gemeinde auch hier darauf zurück, den ermit- telten Bedarf durch Erwerb von Poolflächen auf dem Festland zu decken. 8. FFH-Vorprüfung 8.1. Rechtliche Grundlagen Zum europäischen ökologischen Netz Natura 2000 gehören FFH -Gebiete und EU - Vogelschutzgebiete. Auch Projekte, die außerhalb der Natura 2000 -Gebiete durch- geführt werden, müssen gemäß § 34 BNatSchG darauf überprüft werden, ob sie al- lein oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten in der Lage sind, ein solches Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. Im Folgenden wird eine Vorprüfung durchge- führt in der ermittelt wird, ob die vorliegende Planung potenziell Auswirkungen nach sich ziehen kann, die beeinträchtigend auf die Erhaltungsziele der Natura 2000-Gebiete wirken. Durch die Lage der Insel Spiekeroog im Wattenmeer sind im Rahmen der vorlie- genden Planung das FFH -Gebiet 001 „ Nationalpark Niedersächsisches Watten- meer“ und das EU -Vogelschutzgebiet V01 „ Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer“ zu überprüfen. Diese Schutzgebiete sind in der Umge- bung Spiekeroogs miteinander und mit dem Nationalpark deckungsgleich. Sie wer- den daher im Folgenden zusammengefasst behandelt. 8.2. Beschreibung des Nationalparks Nds. Wattenmeer Am 01.01.1986 wurde der ca. 240.000 ha große Nationalpark Nds. Wattenmeer als eine der letzten europäischen Naturlandschaften mit national und international be- deutenden Funktionen eingerichtet. Ausgenommen wurden die vom Menschen dauerhaft überformten Bereiche. Primäres Ziel des Naturschutzes im Nationalpark ist die Erhaltung der natürlichen und naturnahen Ökosysteme im freien Wechsel- spiel der Kräfte, daneben als sekundäres Ziel die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz einzelner Tier - und Pflanzenarten. Am 11. Juli 2001 wurde das Natio- nalparkgesetz neu gefasst 19. Die Karte zeigt die Grenzen des Nationalparks in der Umgebung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Hiernach liegt der Geltungsbereich außerhalb de r Nationalparkfläche; die Grenzen verlaufen hinter dem Deich, der eine räumliche Trennung bzw. Abgrenzung bewirkt. 19 Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NWattNPG) vom 11. Juli 2001, Nds. GVBl. 2001, S. 443ff Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 25/38 Projekt-Nr. 11797 Abb.: Zonierung des Nationalparks Nds. Wattenmeer (ohne Maßstab) mit Lage des Plangebiets (rot um- kreist) Rot: Ruhezone, Grün: Zwischenzone, Gelb: Erholungszone Der Nationalpark Nds. Wattenmeer ist in Ruhe -, Zwischen - und Erholungszonen eingeteilt. Nordwestlich des Deichs befindet sich die Zwischenzone, die im Süd- westen in die Ruhezone übergeht. Der Nationalpark Nds. Wattenmeer ist Teil des ökologischen Netzes Natura 2000. Ausgenommen kleinerer Bereiche, vor allem Teile der Erholungszone, wurde der Nationalpark Nds. Wattenmeer von der Bundesrepublik Deutschland dem Rat der europäischen Gemeinschaft als europäisches Vogelschutzgebiet sowie als FFH - Schutzgebiet gemeldet. Die westlich des Deichs angrenzenden Flächen des Natio- nalparks gehören zu dem V ogelschutzgebiet V01 Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer und zum FFH-Gebiet 001 Nationalpark Nds. Wat- tenmeer. Im Gesetz über den Nationalpark Nds. Wattenmeer wird der Schutzzweck des Ge- bietes genannt. „In dem Nationalpark soll die besondere Eigenart der Natur und Landschaft der Wattre- gion vor der niedersächsischen Küste einschließlich des charakteristischen Landschaftsbil- des erhalten bleiben und vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Die natürlichen Ab- läufe in diesen Lebensräumen sollen fortbestehen. Die biologische Vielfalt der Tier - und Pflanzenarten im Gebiet des Nationalparks soll erhalten werden. Für Biotope im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes soll der Nationalpark den nach dieser Vorschrift Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 26/38 Projekt-Nr. 11797 erforderlichen Schutz sicherstellen; […]“. 20 Zusätzlich zu diesem allgemeinen Schutzzweck sind den einzelnen Ruhezonen be- sondere Schutzzwecke zugewiesen. Ziel der Ausweisung der EU -Vogelschutzgebiete ist, das Überleben und die Ver- mehrung der in der EU-Vogelschutzrichtlinie genannten Vogelarten sicherzustellen. In der Erklärung zum EU -Vogelschutzgebiet durch das Nds. MU werden die wert- bestimmenden Vogelarten nach Anhang 1 der Verordnung und Zugvogelarten auf- geführt: Wertbestimmende Vogelarten nach Art. 4 Abs. 1 (Anhang I) als Brutvögel Wertbestimmende Vogelarten nach Art. 4 Abs. 1 (Anhang I) als Gastvögel Wertbestimmende Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 als Brutvögel Wertbestimmende Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 als Gastvögel Brandseeschwalbe Flussseeschwalbe Kornweihe Küstenseeschwalbe Löffler Rohrdommel Rohrweihe Säbelschnäbler Seeregenpfeifer Sumpfohreule Wanderfalke Zwergseeschwalbe Brandseeschwalbe Flussseeschwalbe Goldregenpfeifer Küstenseeschwalbe Löffler Nonnengans Pfuhlschnepfe Säbelschnäbler Sterntaucher Wanderfalke Zwergseeschwalbe Zwergmöwe Eiderente Feldlerche Großer Brachvogel Heringsmöwe Kiebitz Kormoran Löffelente Rotschenkel Schafstelze Steinschmätzer Uferschnepfe Alpenstrandläufer Austernfischer Berghänfling Blässgans Brandgans Dreizehenmöwe Eiderente Graugans Großer Brachvogel Grünschenkel Heringsmöwe Kiebitz Kiebitzregenpfeifer Knutt Kormoran Krickente Lachmöwe Löffelente Mantelmöwe Meerstrandläufer Ohrenlerche 20 Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NWattNPG) vom 11. Juli 2001, Nds. GVBl. 2001, S. 443ff Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 27/38 Projekt-Nr. 11797 Wertbestimmende Vogelarten nach Art. 4 Abs. 1 (Anhang I) als Brutvögel Wertbestimmende Vogelarten nach Art. 4 Abs. 1 (Anhang I) als Gastvögel Wertbestimmende Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 als Brutvögel Wertbestimmende Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 als Gastvögel Pfeifente Regenbrachvogel Ringelgans Rotschenkel Sanderling Sandregenpfeifer Schneeammer Sichelstrandläufer Silbermöwe Spießente Steinwälzer Stockente Strandpieper Sturmmöwe Tordalk Trauerente Neben diesen wertbestimmenden Arten sind weitere Brut - und Rastvogelarten im Standarddatenbogen erfasst. Erhaltungsziele des FFH -Gebietes (Nenn-Nr. 01) (EU -Kennzahl DE 2306 -301) sind die Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes für die prioritären Lebensraumtypen Entkalkte Dünen mit Krähenbeeren (Braundünen), festliegende Küstendünen mit krautiger Vegetation (Graudünen), Lagunen des Küstenraumes (Strand- seen), die weiteren Lebensraumtypen Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser, ve- getationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt, flache große Meeresarme und – buchten (Flachwasserzonen und Seegraswiesen), Riffe, einjährige Arten auf Schlamm und Sand (Quellenwatt), Schlickgrasbestände, atlantische Salzwie- sen (Glauco-Puccinellietalie maritimae), Primärdünen, Weißdünen mit Strand- hafer, Dünen mit Sanddorn, Dünen mit Kriechweide, bewaldete Dünen der at- lantischen Region, feuchte Dünentäler, Ästuarien, oligo - bis mesotrophe ste- hende Gewässer sowie Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 28/38 Projekt-Nr. 11797 die nicht prioritären Tier- und Pflanzenarten Seehund, Schweinswal, Meerneunauge und Sumpfglanzkraut. 8.3. Schutzzweck des Nationalparks Im Folgenden wird überprüft, ob die Schutz- und Erhaltungsziele des Nationalparks Nds. Wattenmeer durch bau-, anlage- oder betriebsbedingte Auswirkungen des Be- bauungsplans beeinträchtigt werden. Als Maßstab dient der Schutzzweck der Ver- ordnung: Im Nationalpark soll die besondere Eigenart der Natur und Landschaft der Wattregion vor der niedersächsischen Küste einschließlich des charakteristi- schen Landschaftsbildes erhalten bleiben und vor Beeinträchtigungen ge- schützt werden. Die natürlichen Abläufe in diesen Lebensräumen sollen fortbestehen. Die biologische Vielfalt der Tier - und Pflanzenarten im Gebiet des National- parks soll erhalten werden. Der besondere Schutzzweck der einzelnen Gebiete der Ruhezone wird in der Verordnung aufgeführt Die Flächen des Nationalparks mit Ausnahme der Erholungszone oberhalb der mittleren Tidehochwasser-Linie, (...) sind Europäisches Vogelschutzgebiet. Die in Satz 1 bezeichneten Flächen dienen auch dem Ziel, das Überleben und die Vermehrung der dort vorkommenden, in Anhang I und Artikel 4 Abs. 2 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. EG Nr. L 103 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung genannten Vogelarten sicherzustellen Die Flächen des Nationalparks sind Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung, soweit sich aus der Anlage 4 nichts anderes ergibt. Gemäß Anlage 4 ist im Be- reich Spiekeroog die Erholungszone aus dem Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgenommen. Die Flächen dienen auch der Bewahrung oder Wie- derherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der für den Nationalpark genannten wertbestimmenden Lebensraumtypen sowie der Tier- und Pflan- zenarten. Im weiteren Verlauf der Prüfung werden die Schutzzwecke wie folgt bezeichnet 1. Schutz der Eigenart und des Landschaftsbildes 2. Schutz der natürlichen Abläufe 3. Erhaltung der biologischen Vielfalt 4. Schutz der Vogelarten 5. Schutz der Lebensraumtypen 8.4. Auswirkungen auf die Schutz- und Erhaltungsziele des Nationalparks Nds. Wat- tenmeer Im Zuge der Bauleitplanung muss festgestellt werden, ob durch den Bebauungs- Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 29/38 Projekt-Nr. 11797 plan eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzzwecke des Nationalparks ermög- licht wird. Hierzu werden die Wirkfaktoren ermittelt, die zu einer Beeinträchtigung der Schutzzwecke des Nationalparks führen können. Eine direkte Flächeninanspruch- nahme findet nicht statt, da der Bebauungsplan außerhalb der Nationalparkfläche liegt. Die Fläche für Au fwertungsmaßnahmen an Dünenbiotopen liegt innerhalb des Nationalparks. Die hier vorgesehenen Maßnahmen dienen den Schutzzwecken und wirken damit Beeinträchtigungen entgegen. Insofern sind folgende Wirkfakto- ren im übrigen Plangebiet hinsichtlich der Auswirkungen auf die Schutzzwecke ge- nauer zu überprüfen: Wirkfaktoren Mögliche Auswirkungen auf den Nationalpark Möglicherweise berührte Schutzzwecke21 1 2 3 4 5 Verlärmung, Beunru- higung der angren- zenden Flächen Geringe Beeinträchtigung der Tierwelt der Dünenbe- reiche möglich, Deich wirkt als Barriere x Änderung der Vegeta- tion im Geltungsbe- reich, Beseitigung von Vegetationsbeständen Keine Auswirkungen auf Nationalpark erkennbar Ergänzende Bebau- ung Veränderung des Land- schaftsbildes möglich, Deich und Küstendünen- wald wirken als Barriere x Bezüglich der Baumaßnahmen muss sichergestellt werden, dass Flächen im Natio- nalpark nicht berührt werden. Im Folgenden werden die möglichen Beeinträchtigungen der Schutzzwecke im Ein- zelnen nochmals untersucht. 8.4.1. Schutz der Eigenart und des Landschaftsbildes Die Eigenart und das Landschaftsbild können auch durch Baumaßnahmen außer- halb des Nationalparks beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für Baumaß- nahmen, die über die natürlichen Landschaftselemente dominieren. Dies gilt zum Beispiel für ein Gebäude, das über die Dünenlandschaft hinausragt. Wesentlich sind daher eine natur- und landschaftsbildangepasste Dimensionierung und Gestaltung der Gebäude. Die geplanten Gebäude erweitern den Ortsrand und 21 S. Kap. 8.3. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 30/38 Projekt-Nr. 11797 können von der Straße „Westend“, die über den Deich nordwestlich des Plange- biets führt, wahrgenommen werden. Durch die Lage nahe dem Deich und die vor- handenen Küstendünengehölze ist jedoch keine direkte Beeinträchtigung der Ei- genart des Landschaftsbildes im Nationalpark erkennbar. Die Gebäude sind optisch als Ortsrand wahrnehmbar, während die Flächen des Nationalparks westlich des Deiches beginnen. Für die Gebäude ist eine orts- und landschaftsgerechte Gestal- tung vorgegeben. 8.4.2. Schutz der natürlichen Abläufe Die natürlichen Abläufe des Nationalparks werden durch die Planung nicht beein- trächtigt. Der Deich wirkt als Barriere zwischen Nationalpark und Plangebiet, wodurch eine Beeinträchtigung der Vegetationsentwicklung im Nationalpark zum Beispiel durch die Verdriftung von Abfällen oder zusätzliche Trittbelastungen nicht gegeben sind. 8.4.3. Erhaltung der biologischen Vielfalt Die Planung grenzt an die vorhandene Bebauung des Inseldorfs an. Im Bestand werden die Flächen teilweise als Pferde auslauf genutzt, sodass eine gewisse Vorbe- lastung vorliegt. Im Zuge der Planung geht ein Teil des Küstendünen walds verloren, der jedoch zum Teil bereits durch die Pferdehaltung beeinträchtigt wurde. Aufgrund der genannten Faktoren sowie dem Abstand zu den Flächen des Natio- nalparks ist nicht mit einer erheblichen Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt zu rechnen. Ein großer Teil des Küstendünen walds bleibt erhalten. Ein Vorkommen von für den Nationalpark bedeutenden Tieren ist im Plangebiet nicht zu erwarten. Die Vermeidung der Beeinträchtigung von Insekten durch Lichtimmissionen von Außenbeleuchtung harmoniert mit den Vorgaben der Lichtleitlinie. 8.4.4. Schutz der Vogelarten Vogelarten können grundsätzlich von betriebsbedingten Auswirkungen, insbeson- dere Verlärmung, betroffen sein. Die zusätzliche Bebauung für eine Wohn - und Fe- riennutzung führt allerdings nicht zu erheblichen Lärmbelastungen. Es grenzen keine empfindlichen Dünenbiotope direkt an die geplante Wohnbebauung an, so- dass eine Beeinträchtigung der wertbestimmenden Vogelarten des Nationalparks nicht zu erwarten ist. D er verbleibende Küstendünenwald kann weiterhin von stö- rungsunempfindlichen Arten als Lebensraum genutzt werden. 8.4.5. Schutz der Lebensraumtypen Die natürlichen Lebensraumtypen des Nationalparks werden nicht direkt betroffen . Der vorhandene Deich wirkt als Barriere und Abgrenzung zu den offenen Flächen des Nationalparks. Es sind keine direkten Einwirkungen der Planung in die zu schützenden Lebensraumtypen zu erkennen. Die vorhandenen Sträucher und Bäume (Küstendünenge hölz) bleiben zu einem großen Teil erhalten und können durch eine bauliche Abgrenzung vor einer Vergärtnerung bzw. Mitnutzung durch die Anwohner bzw. Feriengäste effektiv geschützt werden. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 31/38 Projekt-Nr. 11797 8.5. Zusammenfassende Wertung Bei einer naturschutz - und landschaftsbildverträglichen Nutzung des Plangebiets sind keine Beeinträchtigungen der Schutzziele des Nationalparks zu erwarten. Die- se wird soweit es im Rahmen der Bauleitplanung möglich ist gewährleistet, insbe- sondere durch die Dimensionierung der Gebäude und die örtlichen Bauvorschriften. Hier spielt auch die Lichtleitlinie Spiekeroogs eine Rolle, nach der eine übermäßige Außenbeleuchtung vermieden werden soll. Bei einer ordnungsgemäßen Bebauung und Nutzung des Plangebiets und der Beachtung des Schutzstatus der Biotope im Plangebiet sind keine Beeinträchtigungen erkennbar. 9. Artenschutzrechtliche Vorprüfung 9.1. Rechtliche Grundlagen In § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) werden die sogenannten Zu- griffsverbote für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten festgelegt. Hiernach ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Na- tur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogel- arten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders ge- schützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zer- stören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwick- lungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu be- schädigen oder zu zerstören Diese Verbote werden allerdings für unvermeidbare Beeinträchtigungen durch zu- gelassene Eingriffe in Natur und Landschaft modifiziert. Gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG gilt: „[...] Sind in Anhang IV Buchstabe aus der Richtlinie 92/43/EWG aufge- führte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechts- verordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen 1. das Tötungs- und Verletzungsverbot (Nr. 1) nicht vor, wenn die Beeinträchtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs - und Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und die Beeinträchtigung bei Anwendung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden kann. 2. das Verbot des Nachstellens und Fangens wild lebender Tiere und der Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen (Nr. 1) nicht vor, wenn Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 32/38 Projekt-Nr. 11797 die Tiere oder ihre Entwicklungsformen im Rahmen einer erforderlichen Maß- nahme, die auf den Schutz der Tiere vor Tötung oder Verletzung oder ihrer Ent- wicklungsformen vor Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung und die Erhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs - oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gerichtet ist, beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unvermeidbar sind, 3. das Verbot nach Nr. 3 nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Ein- griff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs - und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden. Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gilt Satz 2 und 3 entsprechend. Sind andere beson- ders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote vor.“ Ist ein Verbotstatbestand erfüllt, kann nach § 45 Abs. 7 BNatSchG unter bestimm- ten Voraussetzungen eine Ausnahme erteilt werden. 9.2. Artenschutzrelevante Wirkfaktoren Folgende Wirkfaktoren werden bei der artenschutzrechtlichen Prüfung beachtet: Baubedingte Wirkfaktoren o Beseitigung der Bodenvegetation (Räumung des Baugebiets) o Vorübergehende Nutzung angrenzender Bereiche während der Baupha- se o Lärm und optische Beeinträchtigung beim Bau Anlagebedingte Wirkfaktoren o Lichtbeeinträchtigung, Betriebsbedingte Wirkfaktoren o Beeinträchtigung durch Verlärmung Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 33/38 Projekt-Nr. 11797 Verbotstatbestand Zu überprüfende Wirkfaktoren Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwick- lungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Räumung des Baugebiets, baube- dingte Nutzung angrenzender Be- reiche Es ist verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht- Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der loka- len Population einer Art verschlechtert. baubedingte Lärmimmissionen und optische Beunruhigung Licht- und Lärmbeeinträchtigung beim Betrieb Es ist verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhe- stätten der wild lebenden Tiere der beson- ders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstö- ren. Beseitigung der Bodenvegetation, (Räumung des Baugebiets), baube- dingte Nutzung angrenzender Be- reiche Es ist verboten, wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Ent- wicklungsformen aus der Natur zu entneh- men, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören Beseitigung der Bodenvegetation, (Räumung des Baugebiets), baube- dingte Nutzung angrenzender Be- reiche 9.3. Prüfungsrelevante Arten Grundsätzlich werden die prüfungsrelevanten Arten zunächst anhand der drei nachstehend aufgeführten Rechtsnormen festgelegt: FFH-Richtlinie (FFH-RL 92/43/EWG) , Tier - und Pflanzenarten im Anhang IV (streng geschützte Arten) Es werden die Arten berücksichtigt, die nach dem vorhandenen Kenntnisstand im Untersuchungsgebiet (UG) bzw. im Wirkungsraum des Vorhabens tatsächlich vor- kommen bzw. die im UG als rezente Arten nachgewiesen sind. Veröffentlichungen und Listen des behördlichen Naturschutzes Niedersachsens werden bei der Aus- wahl der Arten berücksichtigt (vgl. Kap. 4.4). Dieses Vorgehen wird deshalb gewählt, weil für zahlreiche Arten des Anhangs IV ein Vorkommen im Untersuchungsgebiet bzw. innerhalb des Wirkungsraums des Vorhabens von vornherein auszuschließen ist. Solche Arten werden somit bereits im Vorfeld „aussortiert“, da sie nicht betroffen sein können. Vogelschutzrichtlinie (V -RL 2009/147/EG ), in Europa natürlich vorkommende Vogelarten im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie (besonders und streng ge- Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 34/38 Projekt-Nr. 11797 schützte Arten). Die Auswahl beschränkt sich auf die im Wirkungsbereich des Vorhabens natürlich vorkommenden europäischen Vogelarten („bodenständige Arten“). Rastvögel und deren relevante Rast- bzw. Ruheplätze werden bei der Artenauswahl zur Bewertung der Brut -, Nist -, Wohn - und Zufluchtsstätten nur dann berücksichtigt, wenn die entsprechenden Ruheplätze regelmäßig und stetig aufgesucht werden. Eine Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG liegt nicht vor. Im Folgenden wird zunächst ermittelt, welche artenschutzrechtlich relevanten Arten im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG im Untersuchungsgebiet vorkommen bzw. zu erwarten sind. Danach wird anhand der projektbezogenen Wirkfaktoren geprüft, ob diese Arten durch das Vorhaben beein- trächtigt werden können. Eine Durchsicht der prüfungsrelevanten Pflanzenarten zeigte keine Pflanzenarten des Anhang IV der FFH -Richtlinie, die im Planungsraum durch die Maßnahmen beeinträchtigt werden könnte. Ein Vorkommen von Fledermäusen, Reptilien oder Wirbellosen, die im Anhang IV der FFH-RL stehen und von dem Vorhaben betroffen werden können, ist nicht zu erwarten (vgl. Kap. 4.4). Genauer überprüft werden müssen daher zum einen die Vogelarten, die in Gehöl- zen brüten und durch Baumaßnahmen beeinträchtigt werden könnten. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass d as Plangebiet durch die Beweidung, angrenzende Be- bauung und den touristischen Betrieb der Pferdebahn zumindest zeitweise Störun- gen ausgesetzt ist. Vogelarten, die diese Störungen nicht tolerieren, werden daher nicht im Geltungsbereich und in seiner näheren Umgebung brüten. Zum anderen sind die Amphibienarten Grasfrosch, Teichmolch und Kreuzkröte zu betrachten. 9.4. Überprüfung möglicher artenschutzrechtlicher Verstöße Im Folgenden wird geprüft, ob die Umsetzung der Planung einen Verstoß gegen die Artenschutzbestimmungen verursacht. Hierbei wird auf die oben dargestellten Wirkfaktoren und die zu erwartenden Beeinträchtigungen zurückgegriffen. Verbot 1: Tötungsverbot Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzu - stellen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Dieses Verbot ist bei der Baufeld- räumung und Einrichtung der Baustellen zu beachten. Saisonale Niststandorte von Vögeln können in Gehölzen oder krautiger Vegetation, in bzw. an Gebäuden, Zäunen, Holzstößen oder an ähnlichen Orten vorhanden sein. Zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verstößen sollen Eingriffe in sol- che Biotopstrukturen nur von Oktober bis Februar, also außerhalb der Vogelbrut- zeit, vorgenommen werden. Durch die Ausführung von Maßnahmen während der Brutzeit dürfen besetzte Niststandorte nicht zerstört werden. Vor Beginn solcher Maßnahmen ist eine dahingehende Überprüfung vor Ort vorzunehmen. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 35/38 Projekt-Nr. 11797 Zudem ist auch auf die Ruhezeit der Amphibien zu achten. D ie jeweilige Baustelle ist mit einem geeigneten Absperrzaun zu sichern, der Amphibien im Frühjahr aus dem Baufeld herauswandern lässt, aber nicht wieder hinein. Insofern hat sich die Baustelleneinrichtung an ein enges Zeitfenster zu halten. Verbot 2: Störungsverbot Es kann davon ausgegangen werden, dass Lärmimmissionen oder optische Beun- ruhigungen durch die Baumaßnahmen in einem Bereich, der ohnehin heute durch menschliche Aktivitäten geprägt ist, nicht zu Störungen von Brutvögeln führen wird, die zu einer Beeinträchtigung der Spiekerooger Population führen könnte. Die o. g. Vermeidungsmaßnahmen in Bezug auf saisonale Niststandorte gelten entsprechend auch zur Einhaltung des Störungsverbots während der Vogelbrutzeit. Der Bebauungsplan setzt eine Retentionsfläche fest, die funktions bedingt von Ge- hölzen und hochwachsender krautiger Vegetation frei gehalten werden muss. Dies ist auch im Bebauungsplan verbindlich vorgegeben . Damit eignet sie diese Fläche als gut passierbarer Korridor, der es Amphibien erlaubt, das Plangebiet zu durch- queren. Insbesondere bleibt so eine Verbindung zwischen den beiden bekannten Laichgewässern der Kreuzkröte erhalten. Durch den geringen Geländewiderstand kann mit einer Konzentration der Wanderbewegungen (insbesondere zur Laichzeit) auf der Retentionsfläche gerechnet werden, zumal die Beseitigung von Gehölzen innerhalb des verbleibenden Küstendünenwalds nicht vorgesehen und bis auf Wei- teres aus Gründen des Biotopschutzes auch nicht zulässig ist. Bauliche Anlagen, die sich nicht wesentlich über das Niveau der Geländeoberfläche erheben, können insbesondere durch Kreuzkröten zur Wanderung genutzt werden, da sie eben sind, sich schnell erwärmen und somit oft auch viele Insekten hier zu finden sind. Daher ist für die vorhandenen Straßen und befestigten Wege in der Umgebung des Plangebiets ebenfalls eine Funktion als Wanderroute anzunehmen . Entsprechendes gilt auch für die Erschließungsstraße, die innerhalb des Plange- biets entstehen wird. Durch Bauarbeiten werden Wanderungsb ewegungen von Amphibien durch das Plangebiet nicht beeinträchtigt, wenn die Baustellen wie oben beschrieben gesichert werden. Durch die Nutzung der Wohngebäude sind keine erheblichen Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen zu erwarten. Die Gemeinde hat außerdem eine Lichtleitli- nie beschlossen, die damit als Empfehlung für eine insektenfreundliche Außenbe- leuchtung gilt. Verbot 3: Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Es ist verboten, Fortpflanzungs - oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der be- sonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Unter Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind dabei nur solche Strukturen zu verste- hen, die räumlich abgrenzbar sind und regelmäßig genutzt werden, d. h. solche Stätten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, Lage und Einzigartigkeit dauernd besetzt Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 36/38 Projekt-Nr. 11797 oder immer wieder aufgesucht werden (z. B. dauerhaft genutzte Bruthöhlen von Vögeln, Laichgewässer u. ä.). Für die V ogelbrut nutzbare Höhlungen in den Gehölzen des Küstendünen waldes oder im Pferdeunterstand sind nicht auszuschließen. Um eine Zuwiderhandlung gegen das Verbot zu vermeiden, ist Folgendes zu beachten: Vor Beginn von Baufeldräumungen sowie Umbau - oder Abbruchmaßnahmen ist eine Kontrolle auf das Vorhandensein von Baumhöhlen, Stammrissen, zu- gänglichen Hohlräumen in baulichen Anlagen u. ä. durchzuführen. Die im Plangebiet vorhandenen Nistkästen sind nötigenfalls abzunehmen und an geeigneten Stellen wieder anzubringen. Sollten weitere Fortpflanzungs- und Ruhestätten vorgefunden werden und ein Eingriff bzw. die Beseitigung beab- sichtigt sein oder ist ihre Entwertung zu erwarten, ist dies der zuständigen un- teren Naturschutzbehörde mitzuteilen. Diese berät in der Sache und entschei- det auf Antrag über eine ggf. notwendige artenschutzrechtliche Ausnahmege- nehmigung. Der verbleibende Küstendünenwald ist für die Anlage von (weiteren) baulichen An- lagen grundsätzlich nicht freigegeben. Diese bisher nicht genutzten Bereiche, die auch als § 30 -Biotope geschützt sind, werden daher für die Umsetzung des Bebau- ungsplans nicht zerstört werden. Die o. g. Laichgewässer bleiben von der vorliegenden Planung in Bestand und Funktion unberührt. 9.5. Ergebnis der Vorprüfung Bei Einhaltung der Vorgaben: die Vegetationsbeseitigung zur Baufeldräumung findet nur außerhalb der Brut- zeit statt, die Baustellen sind so abzusichern, dass Amphibien nicht gefährdet werden, es befinden sich keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln in den zu fällenden Gehölzen oder dem Pferdeunterstand, die Lichtimmissionen werden auf eine insekten- und vogelverträgliche Beleuch- tung beschränkt, sind keine artenschutzrechtlichen Verstöße zu erwarten. 10. Quellenverzeichnis BACH, L; NIERMANN, I. UND DONNING, A. (2016): Sommeraktivitäten von Fledermäu- sen auf den ostfriesischen Inseln, Natur - und Umweltschutz, hrsg.: Der Mellumrat e.V., Bd. 15, Heft 1, 2016 NIBIS® Kartenserver ( 1982): Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung . - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 37/38 Projekt-Nr. 11797 NIBIS® Kartenserver (20 17): Bodenkarte von Niedersachsen 1:50 000. - Landes- amt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover NIBIS® Kartenserver (20 18): Suchräume für schutzwürdige Böden . - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover NIBIS® Kartenserver (2022): GrundwasserneubildungmGROWA22. Klimabeobach- tung 1991-2020. - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover NUMIS. Das niedersächsische Umweltportal (2004): Biotoptypen im Bereich von Spiekeroog. - Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Referat 14: Umweltinformation, Digitalisierung, eGovernment, Hannover ÖKOLOGIS UMWELTANALYSE & LANDSCHAFTSPLANUNG GMBH (2023): Bebauungsplan Nr. 22 (Gemeinde Spie -keroog): Ökologische Bestandsaufnahme. Kurzbericht – Bremen, 11.10.2023 PETERSEN, J.; POTT, R. (2005): Ostfriesische Inseln . Landschaft und Vegetation im Wandel. - Hrsg. Nds. Heimatbund e.V., Hannover PODLOUCKY, R. (2008): Die Lurche und Kriechtiere der Ostfriesischen Inseln (Am- phibia, Reptilia). – in: NIEDRINGHAUS, R., V. HAESELER & P. JANIESCH (Hrsg.): Die Flora und Fauna der Ostfriesischen Inseln – Artenverzeichnisse und Auswer- tungen zur Biodiversität. – Schriftenreihe Nationalpark Niedersächsisches Watten- meer 11: 411-420, Wilhelmshaven. PODLOUCKY, R. (2009): Die Lurche und Kriechtiere der Ostfriesischen Inseln. - http://www.natosti.uni-oldenburg.de/tiere/46_1_amphibien.html, zuletzt abgerufen am 08.10.2024 11. Allgemein verständliche Zusammenfassung Die Gemeinde Spiekeroog plant die Ausweisung eines Sondergebiets „Wohnen/ Ferienwohnen“, um Wohnraum auf der Insel zu schaffen und den Tourismus als wirtschaftliche Grundlage der Gemeinde zu stärken. Hierfür werden die 8. Ände- rung und der Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ parallel aufgestellt. Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand. Es grenzt an die vorhandene Bebau- ung an. Auf einem großen Teil der Fläche stockt ein Küstendünen wald, welche r nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützt ist. Das Gebiet liegt nicht im Bereich des Nationalparks oder in der Nähe von Schutzdünen. In der Flächennutzungsplanänderung wird für den ca. 0,86 ha großen Änderungs- bereich eine 0,40 ha große Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Woh- nen/Ferienwohnen“ sowie eine 0,46 ha große Dünenfläche dargestellt. Der Bebauungsplan setzt auf einer insgesamt 0,54 ha großen Fläche ein 0,4 1 ha großes Sondergebiet „Wohnen/Ferienwohnen“, eine private Grünfläche auf einer Fläche von 0,01 ha, eine 0,06 ha große Erschließungsstraße und eine 0,05 ha große Retentionsfläche fest. Auswirkungen auf die Schutzgüter durch den Bebauungsplan sind durch die zuläs- sige Neuversiegelung der bisher unbebauten Fläche gegeben. Ein Teil des Küsten- Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: info@thalen.de - www.thalen.de Gemeinde Spiekeroog 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ Gemeinsamer Umweltbericht (Entwurf) 38/38 Projekt-Nr. 11797 dünenwalds wird überplant. Beeinträchtigungen de s Nationalparks Niedersächsi- sches Wattenmeer sind nicht zu erwarten; artenschutzrechtliche Verbotstagbestän- de werden bei Einhaltung von entsprechenden Schutzmaßnahmen nicht berührt. Innerhalb des Gebiets, das der Bebauung zugänglich gemacht wird, ist kein hinrei- chender Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft zu erzielen . Der Aus- gleichsbedarf für die Beeinträchtigung der Dünenbiotope wird daher außerhalb des Plangebiets, aber auf dem Gemeindegebiet von Spiekeroog gedeckt. Der übrige Kompensationsbedarf wird durch Rückgriff auf einen privaten Flächenpool gedeckt. Dieser befindet sich auf dem Festland im Arler Hammrich im Landkr eis Aurich. Auch die Ersatzaufforstung für die teilweise Beseitigung des Waldbestandes im Plangebiet wird durch Rückgriff auf Poolflächen auf dem Festland nachgewiesen. Aufgestellt: Thalen Consult GmbH Neuenburg, den 24.11.2025 i. A. Dipl.-Umweltwiss. Constantin Block M. Sc. Linda Auping S:\Spiekeroog\11797_B_Plan_Bahnhof\05_B- Plan\02_Entwurf\Umweltbericht\2025_12_01_11797_gem_UB_E.docxMaschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.