60.1-00376-25-01 | Nachgenehmigung Wohnhaus
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Eigentümer des Grundstücks Noorderoog 17 beantragt die nachträgliche Genehmigung eines Wohnhauses, das geringfügig erweitert werden soll. Künftig sind zwei Wohneinheiten geplant: eine Ferienwohnung im Erdgeschoss und eine Dauerwohnung im Dachgeschoss. Da keine Befreiung oder Abweichung vom Bebauungsplan Nr. 22 beantragt wurde, muss die Gemeinde kein Einvernehmen erteilen. Der Bauausschuss soll die Vorlage billigend zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme verzichten.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bauantrag eines privaten Eigentümers (Noorderoog 17) auf nachträgliche Legalisierung und geringfügige Erweiterung eines Wohnhauses mit zwei Einheiten; Erstberatung im Bauausschuss.
Hintergrund
Der Antrag wurde erstmals im März 2025 gestellt, die ursprüngliche Bauvorlage war jedoch widersprüchlich und wurde vom Landkreis zurückgewiesen. Anfang September 2025 reichte der Antragsteller eine überarbeitete, konsistente Planung ein. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22; die Prüfung der Plankonformität obliegt dem Landkreis, nicht der Gemeinde.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft ein einzelnes Privatgrundstück in der Noorderoog-Straße und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Allgemeinheit. Für die Insel relevant ist allenfalls, dass im Dachgeschoss Dauerwohnraum entstehen soll — ein Aspekt, der in der Wohnraumdiskussion auf Spiekeroog von Bedeutung sein kann.
Die wichtigsten Punkte
- Das Grundstück Noorderoog 17 soll nachträglich für ein erweitertes Wohnhaus genehmigt werden
- Das Gebäude soll zwei Einheiten erhalten: eine Ferienwohnung im Erdgeschoss und eine Dauerwohnung im Dachgeschoss
- Die erste Bauvorlage war widersprüchlich und wurde zurückgewiesen; eine überarbeitete Fassung liegt seit September 2025 vor
- Da keine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 22 beantragt wurde, entscheidet allein der Landkreis über die Genehmigung
- Der Bauausschuss soll die Vorlage billigend zur Kenntnis nehmen und keine eigene Stellungnahme abgeben
Relevanz für Insulaner:innen: 4/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/014/2025/1
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-896 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Bauen & Planung Vorlagen-Nr. 01/014/2025/1 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 18.09.2025 Betreff: 60.1-00376-25-01 | Nachgenehmigung Wohnhaus Sachverhalt: Unter dem 17.3.2025 beantragte der Eigentümer des Grundstücks Noorderoog 17 die nachträgliche Legalisierung eines Wohnhauses, die Bauvorlage war in sich nicht konsistent und wurde an den Landkreis zurückgewiesen. Anfang September reichte der Antragssteller eine überarbeitete Planung ein, das Wohnhaus soll geringfügig erweitert werden und künftig zwei Wohneinheiten beherbergen. Die Wohnung im Erdgeschoß als Ferienwohnung, die Wohnung im Dachgeschoss als Dauerwohnung genutzt werden soll. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22. Da weder eine Befreiung noch eine Abweichung beantragt worden ist, ist seitens der Gemeinde keine Entscheidung über das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu treffen. Vielmehr hat der Landkreis in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Gestaltungssatzung entspricht. Weitere städtebauliche Satzungen sind nicht betroffen. Auf eine Stellungnahme kann verzichtet werden. Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog nimmt die Bauvorlage billigend zur Kenntnis, auf die Abgabe einer Stellungnahme wird verzichtet. Spiekeroog, den 11.10.2025 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: - 2 - 00 Bauantrag mit Erweiterung Spiekeroog 02_Auszug_Amtliche_Karte_1-5000_20241205_signed 02_einfacher_Lageplan_20241205_signed 1 Grundflächenzahl nach BauNVO 1977 1 Lageplan 10 Ansicht West 11 Ermittlung Abstandsflächen 12 Berechnungszeichnungen GRZ, GFZ, umbauter Raum 13 Berechnungszeichnungen Herstellungskosten, Wohnfläche 1Berechnung umbauter Raum DIN 277 2 Geschossflächenzahl nach BauNVO 1977 2 Grundriss EG 3 Berechnung umbauter Raum DIN 277 3 Grundriss OG 4 Ermittlung Herstellungskosten 4 Schnitt A 5 Ermittlung Wohnfläche nach WoFlV 5 Schnitt B 6 Schnitt C 7 Ansicht Nord 8 Ansicht Ost 9 Ansicht Süd N-Bescheinigung Tragwerksplaner N-Grundbuch-Norderloog
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.