Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Übeplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 117 NKomVG

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Die Verwaltung beantragt zwei Haushaltskorrekturen für 2025. Erstens werden 10.500 Euro zusätzlich für Sanierungsarbeiten im Haus Melksett 19 benötigt, weil nach dem Auszug einer Mieterin Fliesen-, Klempner- und Malerarbeiten anfallen. Zweitens sollen 12.038,10 Euro für drei neue Gartenhäuser auf dem Grundstück Noordertün 1 haushaltssystematisch korrekt als investive Ausgabe umgebucht werden. Die Deckungsmittel sollen jeweils aus dem Gesamthaushalt bereitgestellt werden.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung gemäß § 117 NKomVG zur Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben; beraten in Verwaltungsausschuss und Rat am 09.10.2025.

Hintergrund

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) schreibt vor, dass Ausgaben über den beschlossenen Haushaltsplan hinaus vom Rat genehmigt werden müssen. Für die Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden standen 2025 insgesamt 50.000 Euro bereit; davon waren bereits rund 35.000 Euro gebunden. Bei Noordertün 1 wurden Gartenhäuser zunächst im falschen Haushaltssegment gebucht und müssen in den Investitionshaushalt umgegliedert werden.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft Gemeindeeigentum und den kommunalen Haushalt; direkte Auswirkungen auf Insulaner:innen als Mieter:innen oder Gebührenzahler:innen ergeben sich nicht unmittelbar. Die Sanierung in Melksett 19 dient der Wiedervermietung einer gemeindlichen Wohnung. Die Gartenhäuser-Umbuchung ist ein rein buchhalterischer Vorgang ohne inhaltliche Änderung der Ausgabe.

Die wichtigsten Punkte

  • Für Sanierungsarbeiten in der Wohnung Melksett 19 werden zusätzlich 10.500 Euro im Haushalt benötigt
  • Die Gesamtkosten der Sanierung betragen rund 20.500 Euro für Fliesen-, Klempner- und Malerarbeiten
  • Auf dem Grundstück Noordertün 1 wurden drei alte Gartenhäuser durch neue ersetzt, Kosten: 12.038,10 Euro
  • Die Gartenhäuser-Ausgabe muss von einer laufenden in eine investive Buchungsstelle umgebucht werden
  • Deckungsmittel für beide Posten sollen aus dem Gesamthaushalt bereitgestellt werden
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Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/084/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Finanzen
    Vorlagen-Nr.
    01/084/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 09.10.2025  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 09.10.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 117 NKomVG
    Sachverhalt:
     
    I. Buchungsstelle 1.1.1.08.4211001 – Unterhaltung der Grundstücke und baulichen 
    Anlagen
     
    Für die Buchungsstelle 1.1.1.08.4211001 „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen 
    Anlagen“ wurden Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 Euro in den Haushalt 2025 eingestellt.
    Davon wurde im laufenden Haushaltsjahr bereits ein Betrag in Höhe von ca. 35.000 Euro in 
    Anspruch genommen. Für weitere Maßnahmen wird eine Reserve von ca. 5.000 Euro 
    benötigt. Somit stehen aktuell noch ca. 10.000 Euro zur Verfügung.
     
    Aufgrund des Auszugs einer langjährigen Mieterin im Haus Melksett 19 und der 
    beabsichtigten zeitnahen Neuvermietung, sind Sanierungsarbeiten erforderlich, für die 
    Angebote eingeholt wurden. Für Fliesen-, Klempner- und Installations- sowie Malerarbeiten 
    werden danach voraussichtlich Ausgaben in Höhe von ca. 20.500,00 Euro anfallen.
     
    Somit werden bei der Buchungsstelle 1.1.1.08.4211001 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe 
    von von 10.500 Euro benötigt.
     
    II. Einrichtung einer außerplanmäßigen Buchungsstelle „Gartenhäuser Noordertün 1“
     
    Auf dem Grundstück Noordertün 1 wurden im laufenden Haushaltsjahr 3 abgängige 
    Gartenhäuser durch neue ersetzt. Hierfür sind Gesamtkosten in Höhe von 12.038,10 Euro
    entstanden.
     
    Die Buchung erfolgte im Ergebnishaushalt. Weil es sich aber bei dieser Beschaffung um eine
    investive Maßnahme handelt, ist die Einrichtung einer entsprechenden Buchungsstelle 
    erforderlich, um ordentlich umbuchen zu können.
     
     
    Beschlussvorschlag:
     
    I. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt folgende überplanmäßigen Ausgabe:
     
    Buchungsstelle 1.1.1.08.4211001  in Höhe von 10.500,00 Euro
    Deckungsmittel sollen aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt werden.
     
    - 2 -
    II. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Einrichtung folgender
        außerplanmäßiger Buchungsstelle:
     
    Buchungsstelle 1.1.1.08/….…..  „Gartenhäuser Noordertün 1“
     
    III. Der Rat beschließt die Buchung einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von
         12.038,10 Euro. bei der neu einzurichtenden Buchungsstelle.
         Deckungsmittel sollen aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt werden.
     
     
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 09.10.2025
     
     
     
    (Seifert, Lutz)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog9. Oktober 2025, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig5:0:0