Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Berufung der Gemeindewahlleitung für die Kommunalwahl am 13.09.2026 und für die Wahl der Hauptverwaltungs

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Für die Kommunalwahl und die Bürgermeisterdirektwahl am 13. September 2026 muss die Gemeinde Spiekeroog eine neue Gemeindewahlleitung berufen. Bürgermeister Patrick Kösters hat angekündigt, erneut als Kandidat anzutreten, und darf deshalb nach dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz nicht gleichzeitig Wahlleiter sein. Die Verwaltung schlägt vor, den allgemeinen Vertreter Lutz Seifert zum Gemeindewahlleiter und Maren Bruns zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin zu berufen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur Erstberufung einer neuen Gemeindewahlleitung für die Kommunalwahl 2026, eingebracht im Verwaltungsausschuss und Rat der Gemeinde Spiekeroog.

Hintergrund

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 NKWG ist der Bürgermeister grundsätzlich kraft Amtes Gemeindewahlleiter. Kandidiert er jedoch selbst bei der Direktwahl, schließt § 9 Abs. 4 NKWG dieses Amt für ihn aus. Der Rat kann nach § 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG andere Gemeindebeschäftigte berufen. Bürgermeister Patrick Kösters hat am 24. Oktober 2025 seine erneute Kandidatur angekündigt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Berufung der Wahlleitung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Verwaltungsformalität zur Vorbereitung der Wahl 2026. Für Insulaner:innen hat sie keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Alltag. Indirekt stellt sie sicher, dass die Kommunalwahl ordnungsgemäß organisiert und neutral geleitet wird.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Kommunalwahl und die Bürgermeisterdirektwahl finden am 13. September 2026 statt, eine mögliche Stichwahl am 27. September 2026
  • Bürgermeister Patrick Kösters kandidiert erneut und scheidet daher als Wahlleiter aus
  • Lutz Seifert, allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters, soll zum Gemeindewahlleiter berufen werden
  • Maren Bruns, Verwaltungsangestellte, soll zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin berufen werden
  • Die Berufung gilt für die gesamte Wahl 2026 einschließlich der nachfolgenden Wahlperiode

Relevanz für Insulaner:innen: 3/10

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Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/088/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Verwaltung
    Vorlagen-Nr.
    01/088/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 18.11.2025  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 27.11.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    Berufung der Gemeindewalleitung für die Kommunalwahl am 13.09.2026 und 
    für die Wahl der Hauptverwaltungsbeamtin/des Hauptverwaltungsbeamten am 
    13,09,2026
     
    Sachverhalt:
     
    Für die Vorbereitung und Durchführung der kommunalen allgemeinen Neuwahlen und der 
    Direktwahl einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters am 13.09.2026, eine ggf. 
    erforderliche Stichwahl am 27.09.2026 sowie für die nachfolgende Wahlperiode ist eine neue
    Gemeindewahlleitung sowie dessen Stellvertretung zu berufen.
     
    Gem. § 9 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 7 Nr. 1 Niedersächsisches 
    Kommunalwahlgesetz (NKWG) ist der Bürgermeister kraft Amtes Gemeindewahlleiter und 
    der allgemeine Vertreter der stellvertretende Gemeindewahlleiter.
     
    Am 24.10.2025 hat der Bürgermeister Patrick Kösters gegenüber dem Wahlamt der 
    Gemeinde Spiekeroog mitgeteilt, dass er beabsichtigt bei der Direktwahl der 
    Hauptverwaltungsbeamtin/des Hauptverwaltungsbeamten am 13.09.2026 erneut als 
    Kandidat anzutreten.
     
    Vor dem Hintergrund der Kandidatur des Bürgermeisters Patrick Kösters für das 
    Bürgermeisteramt, kann dieser nach § 9 Absatz 4 NKWG nicht gleichzeitig Wahlleiter für die 
    Kommunalwahlen 2026 sein.
     
    Der Gemeinderat hat allerdings gemäß § 9 Absatz 3 Nr. 2 NKWG die Möglichkeit andere 
    Beschäftigte der Gemeinde Spiekeroog zur Gemeindewahlleitung und deren Stellvertretung 
    zu berufen.
     
    Daher wird vorgeschlagen, den allgemeinen Vertreter Herrn Lutz Seifert zum 
    Gemeindewahlleiter und die Verwaltungsmitarbeiterin Maren Bruns zur stellvertretenden 
    Gemeindewahlleiterin für die Kommunalwahl und die Direktwahl der Bürgermeisterin/des 
    Bürgermeisters 2026 sowie die nachfolgende Wahlperiode zu berufen.
     
     
     
    Beschlussvorschlag:
     
    Der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters, Herr Lutz Seifert, wird zum 
    - 2 -
    Gemeindewahlleiter für die Allgemeine Kommunalwahl, die Direktwahl der 
    Hauptverwaltungsbeamtin/des Hauptverwaltungsbeamten am 13.09.2026, einer ggf. 
    erforderlichen Stichwahl sowie für die nachfolgende Wahlperiode berufen.
     
    Die Verwaltungsangestellte Maren Bruns wird zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin 
    berufen.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 10.11.2025
     
     
     
    (Seifert, Lutz)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog27. November 2025, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig6:0:0