Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Dorfentwicklungsplan der Dorfregion VierInseln | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | Beteiligung der Träger öffentlicher Belange | Vorbereitung der Umsetzungsbegleitung

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Der Rat soll den Entwurf des Dorfentwicklungsplans für die Dorfregion VierInseln (Spiekeroog und drei weitere Inseln) beschließen und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange einleiten. Der Plan ist ein informelles Planungsinstrument nach der ZILE-Richtlinie und Voraussetzung für Fördermittelanträge. Gleichzeitig soll die Verwaltung die Umsetzungsbegleitung durch ein externes Büro ausschreiben und einen Förderantrag stellen. Spiekeroog übernimmt die Federführung für die gesamte Dorfregion.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung in der Phase des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses für den Dorfentwicklungsplan der Dorfregion VierInseln. Die Vorlage durchläuft Verwaltungsausschuss (10.03.2026) und Rat (19.03.2026).

Hintergrund

Die Dorfregion VierInseln wurde 2024 in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen. Im Dezember 2024 wurde die Bietergemeinschaft ARSU GmbH und Regionalplan & uvp mit der Planerstellung beauftragt. Der Plan entstand unter breiter Bürgerbeteiligung mit Versammlungen, Workshops und Arbeitskreisen. Nach Auslegung und Anerkennung durch das Amt für regionale Landesentwicklung bildet er die Grundlage für öffentliche und private Fördermittelanträge.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Alle Insulaner:innen können sich während der mindestens vierwöchigen öffentlichen Auslegung mit Stellungnahmen am Plan beteiligen. Der Plan soll Fördermittel für Projekte erschließen, die Infrastruktur, Wohnen und Lebensqualität auf der Insel verbessern. Spiekeroog trägt als federführende Gemeinde ab 2027 jährlich rund 1.562,50 Euro Eigenanteil an der Umsetzungsbegleitung; die übrigen Kosten werden durch Fördermittel und Beiträge der anderen Inselgemeinden gedeckt.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Dorfentwicklungsplan soll öffentlich ausgelegt und Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt werden
  • Ein externer Dienstleister soll die Umsetzungsphase von Juli 2026 bis Ende 2034 begleiten, Gesamtauftragswert rund 212.000 Euro
  • Die Umsetzungsbegleitung wird zu 75 Prozent gefördert, Spiekeroog trägt ab 2027 jährlich rund 1.562,50 Euro Eigenanteil
  • Für kommunale Projekte gilt in der Dorfregion VierInseln ein Fördersatz von 55 Prozent, die maximale Förderhöhe pro Projekt beträgt 500.000 Euro
  • Die Verwaltung wird beauftragt, Ausschreibung, Förderantrag und interkommunale Vereinbarung mit den anderen Inselgemeinden vorzubereiten

Relevanz für Insulaner:innen: 7/10

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Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/125/2026
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
26. Mai 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    Gemeinde Spiekeroog
     
    Entwicklung & Förderung
    Vorlagen-Nr.
    01/125/2026
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 10.03.2026  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 19.03.2026  
     
     
     
    Betreff:  
    Dorfentwicklungsplan der Dorfregion VierInseln | Entwurfs- und 
    Auslegungsbeschluss | Beteiligung der Träger öffentlicher Belange | 
    Vorbereitung der Umsetzungsbegleitung
    Sachverhalt:
    Die Dorfregion VierInseln wurde 2024 in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes 
    Niedersachsen aufgenommen. Nach positiver Rückmeldung vom Amt für regionale 
    Landesentwicklung wurde im Dezember 2024 die Bietergemeinschaft ARSU GmbH und 
    Regionalplan & uvp mit der Erstellung des Dorfentwicklungsplanes beauftragt. 
    Der Dorfentwicklungsplan ist ein informelles Planungsinstrument auf Grundlage der ZILE-
    Richtlinie und dient als strategische Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Dorfregion.
    Er bildet die Voraussetzung für öffentliche und private Förderanträge in den kommenden 
    Jahren.
     
    Die Erarbeitung des Plans erfolgte unter intensiver und breit angelegter Bürgerbeteiligung. In
    verschiedenen Beteiligungsformaten – darunter Bürgerversammlungen, 
    Arbeitskreissitzungen, thematische Workshops sowie weitere Beteiligungsangebote – 
    wurden zahlreiche Ideen, Projektansätze und Entwicklungsperspektiven durch Bürgerinnen 
    und Bürger eingebracht, diskutiert und priorisiert. Der Beteiligungsprozess war von einer 
    hohen Mitwirkungsbereitschaft und einem starken Engagement der Bevölkerung geprägt.
     
    Der dem Plan beigefügte Projektkatalog wurde im Rahmen eines interinsularen 
    Arbeitskreises, bestehend aus Bürger:innen und Dorfmoderator:innen priorisiert. Die 
    Priorisierung spiegelt die im Beteiligungsprozess erarbeiteten Einschätzungen und Bedarfe 
    wider. Sie bildet einen Orientierungsrahmen für die zeitliche und inhaltliche Umsetzung der 
    Projekte, ist jedoch nicht verbindlich. 
     
    Gemäß Ziffer 3.5.3 und 3.5.4 der ZILE-Richtlinie sind im Rahmen der 
    Dorfentwicklungsplanung sowohl die für die Planung relevanten bzw. von ihr betroffenen 
    Träger öffentlicher Belange (TÖB) zu beteiligen als auch die Öffentlichkeit einzubeziehen. 
    Die Dorfentwicklungsplanung ist hierzu nach den Vorgaben der Hauptsatzung der jeweiligen 
    Gemeinde für die Dauer von vier Wochen öffentlich auszulegen. Sofern der 
    Auslegungszeitraum maßgeblich in Ferienzeiten oder durch Feiertage geprägt ist, besteht 
    die Möglichkeit, die Auslegungsfrist bedarfsgerecht zu verlängern.
     
    Ratsmitglieder haben – wie alle Bürgerinnen und Bürger – die Möglichkeit, sich im Rahmen 
    der öffentlichen Auslegung zu beteiligen und Anmerkungen vorzubringen.
     
    Nach Abschluss der Beteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet, 
    - 2 -
    gegebenenfalls in den Plan eingearbeitet und dem Rat erneut zur abschließenden 
    Beschlussfassung vorgelegt. Anschließend erfolgt die Einreichung beim Amt für regionale 
    Landesentwicklung zur Anerkennung. Die Anerkennung des Dorfentwicklungsplans bildet die
    verbindliche Grundlage für mögliche Fördermittelanträge im Rahmen des 
    Dorfentwicklungsprogramms.
     
    Umsetzungsbegleitung
    Zur fachlich qualifizierten Begleitung der Umsetzungsphase ist die Beauftragung eines 
    externen Planungsbüros vorgesehen. Die Umsetzungsbegleitung dient der kontinuierlichen 
    Unterstützung sowohl privater als auch öffentlicher Projektträger bei der Projektkonzeption, -
    entwicklung und -umsetzung. Darüber hinaus begleitet das beauftragte Büro den gesamten 
    Dorfentwicklungsprozess durch Information, Beratung und Prozessmanagement.
     
    Die Umsetzungsphase kann unmittelbar anschließen und für den Zeitraum vom 01.07.2026 
    bis zum 31.12.2034 beim Amt für regionale Landesentwicklung beantragt werden. Für die 
    Umsetzungsbegleitung besteht eine Fördermöglichkeit mit einem Fördersatz von 75 %. Der 
    verbleibende Eigenanteil in Höhe von 25 % sowie gegebenenfalls nicht förderfähige 
    Mehrkosten sind von den beteiligten Gemeinden der Dorfregion VierInseln zu tragen.
     
    Finanzielle Auswirkungen
    Die Finanzierung der Planaufstellung erfolgt aus bereits bewilligten Fördermitteln sowie aus 
    den im Haushalt 2025/2026 veranschlagten Eigenmitteln.
     
    Für die anschließende Umsetzungsbegleitung kann die Dorfregion mit folgenden Kosten 
    rechnen (Erfahrungswerte aus anderen Dorfregionen):
     
     12.000 EUR für den Zeitraum 01.07.2026–31.12.2026 für das zu beauftragende 
    Planungsbüro
     jährlich 25.000 EUR für die Jahre 2027 bis 2034 für das zu beauftragende 
    Planungsbüro
     
    Hieraus ergibt sich ein Gesamtauftragswert in Höhe von 212.000 EUR. Dieser liegt unterhalb
    des EU-Schwellenwertes und macht daher keine europaweite Ausschreibung der 
    Dienstleistung erforderlich.
     
    Da die Gemeinde Spiekeroog weiterhin die Federführung in Hinblick auf 
    Fördermittelabwicklung für die Umsetzungsbegleitung übernimmt und die anderen Inseln 
    entsprechend einbindet, sind die jährlichen Rechnungsbeträge durch die Gemeinde 
    Spiekeroog abzubilden. 
     
    Die Kosten der Umsetzungsbegleitung sind zu 75 % förderfähig (75% von 25.000 EUR). Es 
    verbleibt somit ein jährlicher Eigenanteil in Höhe von 6.250 EUR, der von den vier 
    Gemeinden der Dorfregion VierInseln zu tragen ist.
     
    Für die Gemeinde Spiekeroog bedeutet dies einen Anteil von rund einem Viertel des 
    Eigenanteils zuzüglich möglicher nicht förderfähiger Mehrkosten (nach Fördermitteleingang 
    und Eingang der Eigenanteile der anderen Inseln): mind. 1.562,50 EUR jährlich. 
     
    Entsprechend ist jährlich einzuplanen (2027-2034):
    Kosten für die Umsetzungsbegleitung: - 25.000 EUR
    Fördermitteleingang: 18.750 EUR
    Eingang der Eigenanteile der anderen Inseln: 4.687,50 EUR (je Insel: 
    1.562,50 EUR)
     
    Bei Spiekeroog verbleibender Eigenanteil 1.562,50 EUR
    Nach Abrechnung aller Einnahmen und Ausgaben
     
    Entsprechend ist in 2026 mit folgenden Zahlen zu rechnen (01.07.2026-31.12.2026):
    Kosten für die Umsetzungsbegleitung:  - 12.000 EUR
    Fördermitteleingang: 9.000 EUR
    - 3 -
    Eingang der Eigenanteile der anderen Inseln: 2.250 EUR (je Insel: 750 
    EUR)
     
    Bei Spiekeroog verbleibender Eigenanteil 750 EUR
    Nach Abrechnung aller Einnahmen und Ausgaben
     
    Entscheidungen über die Finanzierung von Eigenanteilen einzelner Umsetzungsmaßnahmen
    erfolgen im Rahmen der jeweiligen konkreten Projektplanung sowie der dazugehörigen 
    Förderantragstellung.
     
    Für Vorhaben, bei denen die Gemeinde selbst als Projektträgerin auftritt, sind gesonderte 
    Beschlüsse der politischen Gremien erforderlich.
     
    Zur Orientierung gibt die nachfolgende Abbildung einen Überblick über die geltenden 
    Förderhöchstsummen und Fördersätze für kommunale Projekte.
     
     
    Für die Gemeinden der Dorfregion VierInseln ergibt sich derzeit ein Fördersatz in Höhe von 
    55% (45 % +10%). Darüber hinaus besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine ergänzende 
    Co-Finanzierung zu beantragen. Diese Mittel sind unmittelbar beim Amt für regionale 
    Landesentwicklung angesiedelt. Bereits in der Vergangenheit wurde darauf hingewiesen, 
    dass insbesondere finanzschwache Kommunen von dieser ergänzenden Förderung 
    profitieren können. Die Gemeinde der Dorfregion VierInseln sind antragsberechtigt. Zu 
    beachten ist jedoch, dass dieser Weg mit einer separaten Antragstellung verbunden ist und 
    die entsprechenden Co-Finanzierungsmittel haushaltsabhängig sind. 
     
    Die maximale Förderhöhe pro Projekt beträgt 500.000 EUR.
     
    Auswirkungen
    Mit der Dorfentwicklungsplanung wird eine langfristige, strategisch ausgerichtete und 
    bürgergetragene Entwicklungsperspektive für die Dorfregion VierInsel und damit auch für die
    Gemeinde Spiekeroog geschaffen. Die Umsetzung der Projekte bietet die Chance, sowohl 
    öffentliche als auch private Maßnahmen durch Fördermittel zu unterstützen und damit 
    nachhaltig zur Stärkung der Inselgemeinschaft, der Infrastruktur und der Lebensqualität 
    beizutragen.
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stellt fest, dass der vorliegende Entwurf des 
    Dorfentwicklungsplans die erforderliche inhaltliche Reife für die Durchführung des formellen 
    - 4 -
    Beteiligungsverfahrens erreicht hat.
     
    Der Rat nimmt die durch den interinsularen Arbeitskreis vorgenommene Priorisierung der 
    Projektideen zur Kenntnis. Diese basiert auf einem umfassenden Bürgerbeteiligungsprozess 
    und bildet die Grundlage für die weitere Umsetzungsplanung. Stellungnahmen von 
    Ratsmitgliedern können im Rahmen der Offenlage / Beteiligung abgegeben werden.
     
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stimmt dem Entwurf des Dorfentwicklungsplans 
    VierInseln einschließlich des Teils „Baukultur und Gestaltungsempfehlungen für private 
    Projektmaßnahmen“ sowie des beigefügten Projektkatalogs in der vorliegenden Fassung zu. 
     
    Zugleich beschließt der Rat die Durchführung der öffentlichen Auslegung sowie die 
    Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
     
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog unterstützt die Verwaltung in der Entscheidung, die 
    koordinierende Funktion innerhalb der Dorfregion zu übernehmen. Dies umfasst die 
    Beauftragung eines geeigneten Büros für die Umsetzungsbegleitung sowie die Verwaltung 
    der Fördermittel für diese Umsetzungsbegleitung. Die drei weiteren Inselgemeinden sind 
    personellen und finanziellen zu beteiligen.
     
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erklärt, im Rahmen der Haushaltsberatungen für die 
    Jahre 2027 bis 2034 jährlich Mittel in Höhe von 25.000 EUR für die Umsetzungsbegleitung 
    einzuplanen. Die Finanzierung erfolgt über Fördermittel in Höhe von 18.750 EUR (75 %) 
    sowie über Kostenbeteiligungen der drei weiteren Inselgemeinden in Höhe von insgesamt 
    4.687,50 EUR. Für die Gemeinde Spiekeroog verbleibt damit rechnerisch ein jährlicher 
    Eigenanteil in Höhe von 1.562,50 EUR.
     
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erklärt sich bereit, bei Bedarf außerplanmäßige 
    Haushaltsmittel für das Jahr 2026 bereitzustellen, sofern eine Rechnungstellung durch das 
    noch zu beauftragende Umsetzungsbüro bereits im Jahr 2026 erfolgt und die hierfür 
    eingeplanten Mittel nicht ausreichen sollten.
     
    Die Verwaltung wird beauftragt:
     die öffentliche Auslegung sowie die TÖB-Beteiligung ordnungsgemäß durchzuführen,
    die eingehenden Stellungnahmen auszuwerten und dem Rat zur weiteren 
    Beschlussfassung vorzulegen, 
     die Ausschreibung und Vergabe der Umsetzungsbegleitung vorzubereiten,
     einen Förderantrag für die Umsetzungsbegleitung (Fördersatz: 75 %) vorzubereiten 
    und zu stellen, 
     eine interkommunale Vereinbarung mit den weiteren Inselgemeinden der Dorfregion 
    für die gemeinsame Umsetzungsphase vorzubereiten (unter vergleichbaren 
    Bedingungen wie die Vereinbarung zur gemeinsamen Planerstellung; siehe anbei) 
    sowie 
     diese Vereinbarung unter vergleichbaren Bedingungen zu unterzeichnen.
     
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 10.03.2026
     
     
     
    (Bruns, Maren)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
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    Anlagenverzeichnis:
     
    01_DE-Plan Stand 02.03.2026
    02_DE-Plan Kapitel 5 - Projektkatalog Stand 02.03.2026
    03_DE-Plan Kapitel 7 - Baukultur_Gestaltungsempfehlungen Stand 10.03.2026
    04_Entwurf_Vereinbarung_Umsetzungsbegleitung_DERegion_2026-03-01
    05_Vereinbarung_Dorfregion_VierInseln_unterzeichnet_v2

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog19. März 2026, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig7:0:0