Dorfentwicklungsplan der Dorfregion VierInseln | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | Beteiligung der Träger öffentlicher Belange | Vorbereitung der Umsetzungsbegleitung
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll den Entwurf des Dorfentwicklungsplans für die Dorfregion VierInseln (Spiekeroog und drei weitere Inseln) beschließen und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange einleiten. Der Plan ist ein informelles Planungsinstrument nach der ZILE-Richtlinie und Voraussetzung für Fördermittelanträge. Gleichzeitig soll die Verwaltung die Umsetzungsbegleitung durch ein externes Büro ausschreiben und einen Förderantrag stellen. Spiekeroog übernimmt die Federführung für die gesamte Dorfregion.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung in der Phase des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses für den Dorfentwicklungsplan der Dorfregion VierInseln. Die Vorlage durchläuft Verwaltungsausschuss (10.03.2026) und Rat (19.03.2026).
Hintergrund
Die Dorfregion VierInseln wurde 2024 in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen. Im Dezember 2024 wurde die Bietergemeinschaft ARSU GmbH und Regionalplan & uvp mit der Planerstellung beauftragt. Der Plan entstand unter breiter Bürgerbeteiligung mit Versammlungen, Workshops und Arbeitskreisen. Nach Auslegung und Anerkennung durch das Amt für regionale Landesentwicklung bildet er die Grundlage für öffentliche und private Fördermittelanträge.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Alle Insulaner:innen können sich während der mindestens vierwöchigen öffentlichen Auslegung mit Stellungnahmen am Plan beteiligen. Der Plan soll Fördermittel für Projekte erschließen, die Infrastruktur, Wohnen und Lebensqualität auf der Insel verbessern. Spiekeroog trägt als federführende Gemeinde ab 2027 jährlich rund 1.562,50 Euro Eigenanteil an der Umsetzungsbegleitung; die übrigen Kosten werden durch Fördermittel und Beiträge der anderen Inselgemeinden gedeckt.
Die wichtigsten Punkte
- Der Dorfentwicklungsplan soll öffentlich ausgelegt und Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt werden
- Ein externer Dienstleister soll die Umsetzungsphase von Juli 2026 bis Ende 2034 begleiten, Gesamtauftragswert rund 212.000 Euro
- Die Umsetzungsbegleitung wird zu 75 Prozent gefördert, Spiekeroog trägt ab 2027 jährlich rund 1.562,50 Euro Eigenanteil
- Für kommunale Projekte gilt in der Dorfregion VierInseln ein Fördersatz von 55 Prozent, die maximale Förderhöhe pro Projekt beträgt 500.000 Euro
- Die Verwaltung wird beauftragt, Ausschreibung, Förderantrag und interkommunale Vereinbarung mit den anderen Inselgemeinden vorzubereiten
Relevanz für Insulaner:innen: 7/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/125/2026
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 26. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8166 kB≈ 11 k Zeichen Volltext
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Entwicklung & Förderung Vorlagen-Nr. 01/125/2026 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 10.03.2026 Rat der Gemeinde Spiekeroog 19.03.2026 Betreff: Dorfentwicklungsplan der Dorfregion VierInseln | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | Beteiligung der Träger öffentlicher Belange | Vorbereitung der Umsetzungsbegleitung Sachverhalt: Die Dorfregion VierInseln wurde 2024 in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen. Nach positiver Rückmeldung vom Amt für regionale Landesentwicklung wurde im Dezember 2024 die Bietergemeinschaft ARSU GmbH und Regionalplan & uvp mit der Erstellung des Dorfentwicklungsplanes beauftragt. Der Dorfentwicklungsplan ist ein informelles Planungsinstrument auf Grundlage der ZILE- Richtlinie und dient als strategische Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Dorfregion. Er bildet die Voraussetzung für öffentliche und private Förderanträge in den kommenden Jahren. Die Erarbeitung des Plans erfolgte unter intensiver und breit angelegter Bürgerbeteiligung. In verschiedenen Beteiligungsformaten – darunter Bürgerversammlungen, Arbeitskreissitzungen, thematische Workshops sowie weitere Beteiligungsangebote – wurden zahlreiche Ideen, Projektansätze und Entwicklungsperspektiven durch Bürgerinnen und Bürger eingebracht, diskutiert und priorisiert. Der Beteiligungsprozess war von einer hohen Mitwirkungsbereitschaft und einem starken Engagement der Bevölkerung geprägt. Der dem Plan beigefügte Projektkatalog wurde im Rahmen eines interinsularen Arbeitskreises, bestehend aus Bürger:innen und Dorfmoderator:innen priorisiert. Die Priorisierung spiegelt die im Beteiligungsprozess erarbeiteten Einschätzungen und Bedarfe wider. Sie bildet einen Orientierungsrahmen für die zeitliche und inhaltliche Umsetzung der Projekte, ist jedoch nicht verbindlich. Gemäß Ziffer 3.5.3 und 3.5.4 der ZILE-Richtlinie sind im Rahmen der Dorfentwicklungsplanung sowohl die für die Planung relevanten bzw. von ihr betroffenen Träger öffentlicher Belange (TÖB) zu beteiligen als auch die Öffentlichkeit einzubeziehen. Die Dorfentwicklungsplanung ist hierzu nach den Vorgaben der Hauptsatzung der jeweiligen Gemeinde für die Dauer von vier Wochen öffentlich auszulegen. Sofern der Auslegungszeitraum maßgeblich in Ferienzeiten oder durch Feiertage geprägt ist, besteht die Möglichkeit, die Auslegungsfrist bedarfsgerecht zu verlängern. Ratsmitglieder haben – wie alle Bürgerinnen und Bürger – die Möglichkeit, sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung zu beteiligen und Anmerkungen vorzubringen. Nach Abschluss der Beteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet, - 2 - gegebenenfalls in den Plan eingearbeitet und dem Rat erneut zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt. Anschließend erfolgt die Einreichung beim Amt für regionale Landesentwicklung zur Anerkennung. Die Anerkennung des Dorfentwicklungsplans bildet die verbindliche Grundlage für mögliche Fördermittelanträge im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms. Umsetzungsbegleitung Zur fachlich qualifizierten Begleitung der Umsetzungsphase ist die Beauftragung eines externen Planungsbüros vorgesehen. Die Umsetzungsbegleitung dient der kontinuierlichen Unterstützung sowohl privater als auch öffentlicher Projektträger bei der Projektkonzeption, - entwicklung und -umsetzung. Darüber hinaus begleitet das beauftragte Büro den gesamten Dorfentwicklungsprozess durch Information, Beratung und Prozessmanagement. Die Umsetzungsphase kann unmittelbar anschließen und für den Zeitraum vom 01.07.2026 bis zum 31.12.2034 beim Amt für regionale Landesentwicklung beantragt werden. Für die Umsetzungsbegleitung besteht eine Fördermöglichkeit mit einem Fördersatz von 75 %. Der verbleibende Eigenanteil in Höhe von 25 % sowie gegebenenfalls nicht förderfähige Mehrkosten sind von den beteiligten Gemeinden der Dorfregion VierInseln zu tragen. Finanzielle Auswirkungen Die Finanzierung der Planaufstellung erfolgt aus bereits bewilligten Fördermitteln sowie aus den im Haushalt 2025/2026 veranschlagten Eigenmitteln. Für die anschließende Umsetzungsbegleitung kann die Dorfregion mit folgenden Kosten rechnen (Erfahrungswerte aus anderen Dorfregionen): 12.000 EUR für den Zeitraum 01.07.2026–31.12.2026 für das zu beauftragende Planungsbüro jährlich 25.000 EUR für die Jahre 2027 bis 2034 für das zu beauftragende Planungsbüro Hieraus ergibt sich ein Gesamtauftragswert in Höhe von 212.000 EUR. Dieser liegt unterhalb des EU-Schwellenwertes und macht daher keine europaweite Ausschreibung der Dienstleistung erforderlich. Da die Gemeinde Spiekeroog weiterhin die Federführung in Hinblick auf Fördermittelabwicklung für die Umsetzungsbegleitung übernimmt und die anderen Inseln entsprechend einbindet, sind die jährlichen Rechnungsbeträge durch die Gemeinde Spiekeroog abzubilden. Die Kosten der Umsetzungsbegleitung sind zu 75 % förderfähig (75% von 25.000 EUR). Es verbleibt somit ein jährlicher Eigenanteil in Höhe von 6.250 EUR, der von den vier Gemeinden der Dorfregion VierInseln zu tragen ist. Für die Gemeinde Spiekeroog bedeutet dies einen Anteil von rund einem Viertel des Eigenanteils zuzüglich möglicher nicht förderfähiger Mehrkosten (nach Fördermitteleingang und Eingang der Eigenanteile der anderen Inseln): mind. 1.562,50 EUR jährlich. Entsprechend ist jährlich einzuplanen (2027-2034): Kosten für die Umsetzungsbegleitung: - 25.000 EUR Fördermitteleingang: 18.750 EUR Eingang der Eigenanteile der anderen Inseln: 4.687,50 EUR (je Insel: 1.562,50 EUR) Bei Spiekeroog verbleibender Eigenanteil 1.562,50 EUR Nach Abrechnung aller Einnahmen und Ausgaben Entsprechend ist in 2026 mit folgenden Zahlen zu rechnen (01.07.2026-31.12.2026): Kosten für die Umsetzungsbegleitung: - 12.000 EUR Fördermitteleingang: 9.000 EUR - 3 - Eingang der Eigenanteile der anderen Inseln: 2.250 EUR (je Insel: 750 EUR) Bei Spiekeroog verbleibender Eigenanteil 750 EUR Nach Abrechnung aller Einnahmen und Ausgaben Entscheidungen über die Finanzierung von Eigenanteilen einzelner Umsetzungsmaßnahmen erfolgen im Rahmen der jeweiligen konkreten Projektplanung sowie der dazugehörigen Förderantragstellung. Für Vorhaben, bei denen die Gemeinde selbst als Projektträgerin auftritt, sind gesonderte Beschlüsse der politischen Gremien erforderlich. Zur Orientierung gibt die nachfolgende Abbildung einen Überblick über die geltenden Förderhöchstsummen und Fördersätze für kommunale Projekte. Für die Gemeinden der Dorfregion VierInseln ergibt sich derzeit ein Fördersatz in Höhe von 55% (45 % +10%). Darüber hinaus besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine ergänzende Co-Finanzierung zu beantragen. Diese Mittel sind unmittelbar beim Amt für regionale Landesentwicklung angesiedelt. Bereits in der Vergangenheit wurde darauf hingewiesen, dass insbesondere finanzschwache Kommunen von dieser ergänzenden Förderung profitieren können. Die Gemeinde der Dorfregion VierInseln sind antragsberechtigt. Zu beachten ist jedoch, dass dieser Weg mit einer separaten Antragstellung verbunden ist und die entsprechenden Co-Finanzierungsmittel haushaltsabhängig sind. Die maximale Förderhöhe pro Projekt beträgt 500.000 EUR. Auswirkungen Mit der Dorfentwicklungsplanung wird eine langfristige, strategisch ausgerichtete und bürgergetragene Entwicklungsperspektive für die Dorfregion VierInsel und damit auch für die Gemeinde Spiekeroog geschaffen. Die Umsetzung der Projekte bietet die Chance, sowohl öffentliche als auch private Maßnahmen durch Fördermittel zu unterstützen und damit nachhaltig zur Stärkung der Inselgemeinschaft, der Infrastruktur und der Lebensqualität beizutragen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stellt fest, dass der vorliegende Entwurf des Dorfentwicklungsplans die erforderliche inhaltliche Reife für die Durchführung des formellen - 4 - Beteiligungsverfahrens erreicht hat. Der Rat nimmt die durch den interinsularen Arbeitskreis vorgenommene Priorisierung der Projektideen zur Kenntnis. Diese basiert auf einem umfassenden Bürgerbeteiligungsprozess und bildet die Grundlage für die weitere Umsetzungsplanung. Stellungnahmen von Ratsmitgliedern können im Rahmen der Offenlage / Beteiligung abgegeben werden. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stimmt dem Entwurf des Dorfentwicklungsplans VierInseln einschließlich des Teils „Baukultur und Gestaltungsempfehlungen für private Projektmaßnahmen“ sowie des beigefügten Projektkatalogs in der vorliegenden Fassung zu. Zugleich beschließt der Rat die Durchführung der öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog unterstützt die Verwaltung in der Entscheidung, die koordinierende Funktion innerhalb der Dorfregion zu übernehmen. Dies umfasst die Beauftragung eines geeigneten Büros für die Umsetzungsbegleitung sowie die Verwaltung der Fördermittel für diese Umsetzungsbegleitung. Die drei weiteren Inselgemeinden sind personellen und finanziellen zu beteiligen. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erklärt, im Rahmen der Haushaltsberatungen für die Jahre 2027 bis 2034 jährlich Mittel in Höhe von 25.000 EUR für die Umsetzungsbegleitung einzuplanen. Die Finanzierung erfolgt über Fördermittel in Höhe von 18.750 EUR (75 %) sowie über Kostenbeteiligungen der drei weiteren Inselgemeinden in Höhe von insgesamt 4.687,50 EUR. Für die Gemeinde Spiekeroog verbleibt damit rechnerisch ein jährlicher Eigenanteil in Höhe von 1.562,50 EUR. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erklärt sich bereit, bei Bedarf außerplanmäßige Haushaltsmittel für das Jahr 2026 bereitzustellen, sofern eine Rechnungstellung durch das noch zu beauftragende Umsetzungsbüro bereits im Jahr 2026 erfolgt und die hierfür eingeplanten Mittel nicht ausreichen sollten. Die Verwaltung wird beauftragt: die öffentliche Auslegung sowie die TÖB-Beteiligung ordnungsgemäß durchzuführen, die eingehenden Stellungnahmen auszuwerten und dem Rat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen, die Ausschreibung und Vergabe der Umsetzungsbegleitung vorzubereiten, einen Förderantrag für die Umsetzungsbegleitung (Fördersatz: 75 %) vorzubereiten und zu stellen, eine interkommunale Vereinbarung mit den weiteren Inselgemeinden der Dorfregion für die gemeinsame Umsetzungsphase vorzubereiten (unter vergleichbaren Bedingungen wie die Vereinbarung zur gemeinsamen Planerstellung; siehe anbei) sowie diese Vereinbarung unter vergleichbaren Bedingungen zu unterzeichnen. Spiekeroog, den 10.03.2026 (Bruns, Maren) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: - 5 - Anlagenverzeichnis: 01_DE-Plan Stand 02.03.2026 02_DE-Plan Kapitel 5 - Projektkatalog Stand 02.03.2026 03_DE-Plan Kapitel 7 - Baukultur_Gestaltungsempfehlungen Stand 10.03.2026 04_Entwurf_Vereinbarung_Umsetzungsbegleitung_DERegion_2026-03-01 05_Vereinbarung_Dorfregion_VierInseln_unterzeichnet_v2
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.