Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Die Gemeinde Spiekeroog passt ihre Zweitwohnungssteuersatzung rechtlich an, weil die bisherige Berechnungsgrundlage (Jahresrohmiete nach § 79 Bewertungsgesetz) weggefallen ist. Als Vorlage dient eine gerichtlich bestätigte Satzung der Gemeinde Clausthal-Zellerfeld, empfohlen vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund. Der Steuersatz wird angepasst, um eine übermäßige Besteuerung durch die neuen Berechnungsgrundlagen zu vermeiden. Der Rat soll die neue Satzung beschließen; sie tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur Neufassung einer kommunalen Steuersatzung, eingebracht nach einem Beauftragungsbeschluss des Verwaltungsausschusses vom 19. August 2025. Die Vorlage durchläuft Verwaltungsausschuss und Rat in Erst-Beratung und Beschlussfassung.

Hintergrund

Die bisherige Zweitwohnungssteuer wurde auf Basis der jährlichen Jahresrohmiete nach § 79 Bewertungsgesetz berechnet. Dieser Paragraph ist weggefallen, sodass die Berechnungsgrundlage fehlt und die Satzung angepasst werden muss. Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund empfiehlt, sich an der Satzung der Gemeinde Clausthal-Zellerfeld zu orientieren, die gerichtlich bestätigt wurde. Teilerlasse bei nachgewiesener Vermietung bleiben unverändert erhalten.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Betroffen sind alle Eigentümer:innen einer Zweitwohnung auf Spiekeroog, also in der Regel Ferienhausbesitzer:innen. Die genaue Steuerhöhe ändert sich durch den angepassten Steuersatz und die neue Berechnungsmethode; die Vorlage nennt keine konkreten Beträge. Wer die Wohnung nachweislich vermietet, kann weiterhin einen Teilerlass beantragen.

Die wichtigsten Punkte

  • Die bisherige Rechtsgrundlage für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer (§ 79 Bewertungsgesetz) ist entfallen
  • Die neue Satzung orientiert sich am Modell der Gemeinde Clausthal-Zellerfeld, das gerichtlich bestätigt wurde
  • Der Steuersatz wird angepasst, um eine übermäßige Besteuerung durch die neue Berechnungsmethode zu verhindern
  • Teilerlasse bei nachgewiesener Vermietung bleiben unverändert erhalten
  • Die neue Satzung soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten

Relevanz für Insulaner:innen: 7/10

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Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/074/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Finanzen
    Vorlagen-Nr.
    01/074/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 30.09.2025  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 09.10.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung
    Der Verwaltungsausschuss hat die Verwaltung mit Beschluss vom 19.08.2025 beauftragt, 
    die Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung vorzubereiten.
    Die Notwendigkeit für die Satzungsanpassung bzw. Neufassung ergibt sich daraus, dass mit 
    dem Wegfall des § 79 des Bewertungsgesetzes die Rechtsgrundlage für die Bemessung des
    Mietwertes nach der jährlichen Jahresrohmiete entfallen ist.
    Für die Rechtsanpassung orientiert sich die Verwaltung auf Grund einer Empfehlung des 
    Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes an der zwischenzeitig durch Gerichtsurteil 
    bestätigten Satzung der Gemeinde Clausthal-Zellerfeld.
    Dabei bleiben die bisher geltenden Regelungen für Teilerlasse bei nachgewiesener 
    Vermietung erhalten.
    Auf Grund der veränderten Berechnungsgrundlagen ist eine Anpassung des Steuersatzes 
    notwendig, um eine übermäßige Besteuerung zu vermeiden.
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Neufassung der Satzung der Gemeinde 
    Spiekeroog über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der vorgelegten Fassung. Die 
    Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
     
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 19.09.2025
     
     
     
    ()
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    - 2 -
    Anlage zur Mail NSGB vom 26.08.2025 - 20200924-Vermerk-Zweitwohnungssteuer
    Clausthal-Zellerfeld - Zweitwohnungssteuersatzung-zwsts-v.-12.10.2023
    Gerichtsurteil
    ZWSt-Satzung - Wohnwert (002)

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog9. Oktober 2025, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig5:0:0