Beratende Diskussion über Abwägungsvorschläge zum Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf“
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat der Gemeinde Spiekeroog berät über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur beratenden Diskussion der Abwägungsvorschläge im laufenden Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf
Hintergrund
Der Rat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 am 14.10.2021, nachdem das OVG Lüneburg den Vorgängerplan „Dorf – Teil A
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Bebauungsplan betrifft nahezu den gesamten Siedlungsbereich der Gemeinde auf rund 42 Hektar und damit alle Insulaner:innen. Er soll sicherstellen, dass bezahlbarer Dauerwohnraum erhalten und neu geschaffen wird, während gleichzeitig Ferienwohnungen geordnet bleiben. Für Einheimische und dauerhaft Beschäftigte ist das Ergebnis dieses Verfahrens direkt entscheidend für die Wohnraumsituation auf der Insel.
Die wichtigsten Punkte
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 umfasst nahezu den gesamten Siedlungsbereich Spikeroogs auf rund 42 Hektar
- Planungsziele sind die Sicherung von Dauerwohnraum, geordnete Gästebeherbergung, Gewerbeflächen im Innendorf und öffentliche Daseinsvorsorge
- Die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung fanden vom 29.12.2023 bis 19.02.2024 statt
- Diese Sitzung dient nur der Diskussion der Abwägungsvorschläge; ein Satzungsbeschluss erfolgt in einer späteren Sitzung
- Der Beschlussvorschlag war zum Vorlagenzeitpunkt noch offen und sollte erst in der Sitzung formuliert werden
Relevanz für Insulaner:innen: 7/10
Stand 22. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/046/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-892 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
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- 1 - BESCHLUSSVORLAGE öffentlich Beratende Diskussion über Abwägungsvorschläge zum Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf„ Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am 14.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 umfasst nahezu den gesamten Siedlungsbereich der Gemeinde Spiekeroog auf einer Fläche von rund 42 ha. Die Gemeinde Spiekeroog leidet durch die kontinuierliche Umwandlung von Dauerwohnungen zu Ferienwohnungen unter einem akuten Mangel an bezahlbaren Wohnungen für Einheimische und Dauerarbeitskräfte. Eine Erweiterung des Siedlungsraums ist aufgrund des sensiblen Landschafts- und Naturraums kaum bzw. nur in sehr begrenztem Maße möglich. Daher versucht die Gemeinde seit einigen Jahren, das Dauerwohnen und das touristische Wohnen über einen Bebauungsplan „Dorf“ abzusichern. Gemäß Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 07.10.2021 unter dem Aktenzeichen 1 KN 92/19 wurde der im Jahr 2018 aufgestellte Bebauungsplan Dorf – T eilA allerdings für unwirksam erklärt. Die verfolgte Planungsabsicht zur Steuerung von Dauerwohnen und Ferienwohnungen hat das OVG jedoch grundsätzlich für durchführbar erachtet. Der Bebauungsplan Nr. 22 wird nun unter Beibehaltung der wesentlichen Planungsziele auf Grundlage des Urteils des OVG neu aufgestellt. Die wesentlichen Planungsziele sind: Die Sicherung von Dauerwohnraum und dessen Neuschaffung, die geordnete Neuschaffung von Gästebeherbergungsflächen in dessen verschiedenen Ausprägungsformen und die Sicherung deren Vielfalt, die Sicherung und Entwicklung von Gewerbeflächen im Innendorfbereich sowie die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsoge. Der Bebauungsplan Nr. 22 wird im Regelverfahren nach §§ 2 ff. BauGB aufgestellt. Am 22.06.2023 fand im Rahmen der öffentlichen „Inselwerkstatt“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 22 statt. Das Protokoll zu diesem T erminliegt dieser Sitzungsvorlage als Anlage bei. Darüber hinaus sind bei der Gemeinde im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB weitere Stellungnahmen eingegangen. Stellungnahmen von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind ebenfalls eingegangen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fanden nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig im Zeitraum vom 29.12.2023 bis zum 19.02.2024 statt. Das Ergebnis dieser Beteiligungen ist in die Planung eingeflossen. Gemeinde Spiekeroog Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau Vorlagen-Nr. 01/046/2024 ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 11.06.2024 Rat der Gemeinde Spiekeroog 21.06.2024 Betreff: - 2 - Die eingegangenen Stellungnahmen zu den Beteiligungsschritten sind tabellarisch zusammengestellt worden und liegen dieser Vorlage bei. Zu den Eingängen ist jeweils ein Entscheidungsvorschlag beigefügt über den der Rat abschließend befindet. Die Zustimmung zu den Entscheidungsvorschlägen erfolgt in der satzungsbeschließenden Sitzung. Eine finale Zustimmung ist nicht Bestandteil dieser Sitzung. In dieser Sitzung liegt der Fokus auf der Diskussion der Abwägungsvorschläge. Aus einigen Abwägungsvorschlägen haben sich redaktionelle Änderungen / Ergänzungen in der Begründung zum B-Plan ergeben. Der aktuelle Arbeitsstand der Begründung ist ebenfalls angefügt. Beschlussvorschlag: Ist in der Sitzung zu formulieren Anlagenverzeichnis: 01_B-Plan_22_Abwaegungen_Oeffentlichkeit_fruehzeitige_Beteiligung_2023_2024-05-22 02_B-Plan_22_Abwaegungen_Oeffentlichkeit_Auslegung_2024_2024-06-05 03_B-Plan_22_Abwaegungen_TOEB_Behoerden_fruehzeitige_Beteiligung_2023_2024-04- 25 04_B-Plan_22_Abwaegungen_TOEB_Behoerden_Auslegung_2024_2024-04-23 05_BPlan_22_Protokoll_frühzeitige_Öffentlichkeitsbeteiligung 06_B-Plan_22_Clusterung_Abwaegungsvorschlaege 07_B-Plan_22_Begruendung_Umweltbericht_2024-05-21 Spiekeroog, den 06.06.2024 (Bruns, Maren) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.:
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.