Jahresabschluss der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2016
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll den Jahresabschluss der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2016 förmlich beschließen. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Abschluss im Oktober 2024 geprüft und als weitgehend zutreffend bewertet. Die Jahresüberschüsse (ordentlich: 148.111 Euro, außerordentlich: 45.833 Euro) sollen den jeweiligen Rücklagen zugeführt werden. Außerdem soll der Bürgermeister für die Haushaltsführung 2016 entlastet werden.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Finanzen) zum formalen Abschluss des Haushaltsjahres 2016, einschließlich Entlastungsbeschluss für den Bürgermeister. Die Vorlage durchläuft Verwaltungsausschuss und Rat im November 2024.
Hintergrund
Nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist für jedes Haushaltsjahr ein Jahresabschluss aufzustellen und vom Rat zu beschließen. Die gesetzliche Frist (31. Dezember des Folgejahres) wurde für 2016 deutlich überschritten. Das Rechnungsprüfungsamt mahnt ausdrücklich, ausstehende Jahresabschlüsse weiterer Jahre aufzuholen. Die Prüfung des Abschlusses 2016 erfolgte als verkürzte Plausibilitätsprüfung ohne Prüfung einzelner Geschäftsvorfälle.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Abschluss betrifft die Finanzlage der Gemeinde aus dem Jahr 2016 und ist für Insulaner:innen nur mittelbar relevant. Er schließt ein acht Jahre zurückliegendes Haushaltsjahr formal ab und bildet die Grundlage für die Kontrolle der Gemeindefinanzen durch den Rat.
Die wichtigsten Punkte
- Der Jahresabschluss 2016 wird erst im November 2024 vom Rat beschlossen
- Die Gemeinde erzielte 2016 einen ordentlichen Jahresüberschuss von 148.111 Euro
- Ein außerordentlicher Überschuss von 45.833 Euro kommt hinzu
- Beide Überschüsse sollen den gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen zugeführt werden
- Das Rechnungsprüfungsamt drängt darauf, auch die übrigen ausstehenden Jahresabschlüsse zügig nachzuholen
Relevanz für Insulaner:innen: 3/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/081/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8146 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
- 1 - BESCHLUSSVORLAGE öffentlich Jahresabschluss der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2016 Sachverhalt: Gemäß § 128 Abs.1 NKomVG ist für jedes Haushaltsjahr ein Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. In diesem sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune darzustellen. Der Jahresabschluss für das Jahr 2016 wurde erstellt und dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Hierzu wurde am 02.10.2024 der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Gemeinde Spiekeroog erstellt. Darin wird im Ergebnis bestätigt, dass - der Jahresabschluss der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2016 eine weitgehend zutreffende und plausible Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermittelt. Der Prüfungsbericht enthält folgende Prüfungsfeststellung, die einer Stellungnahme bedarf: 1. Die Aufholung der ausstehenden Jahresabschlüsse ist unbedingt voranzutreiben und zu erledigen. Stellungnahme: Die Aufholung der ausstehenden Jahresabschlüsse wird weiterhin vorangetrieben. Neben dem Beschluss über die Jahresrechnung und die Mittelverwendung ist auch noch über die außer- und überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2016 zu beschließen. Die Übersichten hierzu sind für die Ratsentscheidung der Sitzungsvorlage als nichtöffentliche Anlagen beigefügt. Die noch erforderlichen Beschlüsse werden nachstehend im Beschlussvorschlag dargestellt. Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog nimmt die im Haushaltsjahr 2016 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zustimmend zur Kenntnis. Gemeinde Spiekeroog Finanzen Vorlagen-Nr. 01/081/2024 ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 12.11.2024 Rat der Gemeinde Spiekeroog 22.11.2024 Betreff: - 2 - 2. Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 02.10.2024 wird zur Kenntnis genommen. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt gemäß § 129 Abs.1 1 Satz 3 i.V. mit § 128 NKomVG den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016. 3. Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 148.111,04 € wird der gem. § 123 Abs.1 Nr.1 NKomVG aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt. Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 45.833,09 € wird der gem. § 123 Abs.1 Nr.2 NKomVG aus den Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt. Daraus ergibt sich zum 31.12.2016 folgender Rücklagenbestand: - Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses: 252.399,19 € - Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses: 265.108,50 € :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016 Sachdarstellung: Nach § 129 Abs.1. NKomVG beschließt der Rat über die Jahresabschlüsse bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und erteilt gleichzeitig dem Bürgermeister die Entlastung. Mit der Entlastungserteilung billigt der Rat nachträglich die Haushaltsführung der Verwaltung im Haushaltsjahr 2016. Der Beschlussfassung über den Jahresabschluss geht die Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit durch den Bürgermeister (§ 129 Abs.1 NKomVG) und die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (§ 155 Abs.1 und 156 Abs.1 NKomVG) voraus. Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 hat der Bürgermeister am 08.05.2024 festgestellt. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 schließt mit folgendem Prüfungsvermerk: „Das Rechnungsprüfungsamt kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2016 eine weitgehend zutreffende und plausible Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermittelt. Hingewiesen wird auf die im Bericht enthaltenen Prüfungsbemerkungen und die Prüfungsfeststellung: - „Die Aufholung der ausstehenden Jahresabschlüsse ist unbedingt voranzutreiben und zu erledigen.“ „Es wird darauf hingewiesen, dass die Prüfung im Rahmen der gesetzlichen Erleichterungen als verkürzte Plausibilitätsprüfung durchgeführt wurde und keine Prüfung einzelner Geschäftsvorfälle erfolgte.“ Im Übrigen wird auf die Vorlage zum Beschluss des Jahresabschlusses für das Jahr 2016 sowie die Jahresabschlussunterlagen 2016 hingewiesen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt gem. § 129 Abs.1 Satz 3 NKomVG dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2016 die Entlastung zu erteilen. Spiekeroog, den 19.11.2024 Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: - 3 - Anlagenverzeichnis: Beschlussvorlage üpl + apl für T eilhaushalt1 - Aufwendungen Beschlussvorlage üpl + apl für T eilhaushalt2 - Aufwendungen Beschlussvorlage üpl + apl für T eilhaushalt2 - Investitionen Beschlussvorlage üpl + apl für T eilhaushalt3 - Aufwendungen Beschlussvorlage üpl + apl für T eilhaushalt3 - Investitionen Beschlussvorlage üpl + apl für T eilhaushalt4 - Aufwendungen Beschlussvorlage üpl + apl für T eilhaushalt5 - Aufwendungen Beschlussvorlage üpl + apl für T eilhaushalt5 - Investitionen (Seifert, Lutz) VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.:
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.