Benennung der Beisitzer:innen (Eltern- und Schülervertretung) für den Schulausschuss
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat der Gemeinde Spiekeroog soll zwei stimmberechtigte Beisitzer:innen in den Schulausschuss berufen. Die Inselschule hat die Elternvertreterin Anna Rau und die Schüler:innenvertreterin Lina Edenharter vorgeschlagen. Der Beschlussvorschlag sieht deren formelle Berufung durch den Rat vor.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur formellen Berufung von Beisitzer:innen in den gesetzlich vorgeschriebenen Schulausschuss der Gemeinde Spiekeroog.
Hintergrund
Der Schulausschuss ist nach § 110 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) ein Pflichtausschuss. Neben Ratsmitgliedern gehören ihm auch Vertreter:innen der Schule als stimmberechtigte Beisitzer:innen an. Die Berufung erfolgt auf Vorschlag der jeweiligen Gruppe durch die Vertretung des Schulträgers, also den Rat. Im laufenden Schuljahr haben Eltern- und Schülerschaft ihre Vertreter:innen bereits gewählt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Berufung betrifft vor allem Eltern und Schüler:innen der Inselschule Spiekeroog. Über den Schulausschuss können gewählte Vertreter:innen mit Stimmrecht an schulpolitischen Entscheidungen der Gemeinde mitwirken. Für den Inselalltag aller Bewohner:innen ergeben sich aus diesem Formalakt keine unmittelbaren Auswirkungen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Schulausschuss ist ein gesetzlicher Pflichtausschuss nach § 110 NSchG
- Eltern- und Schülerschaft der Inselschule haben ihre Vertreter:innen bereits gewählt
- Die Inselschule schlug Anna Rau als Elternvertreterin vor
- Als Schüler:innenvertreterin wurde Lina Edenharter vorgeschlagen
- Der Rat soll beide Personen als stimmberechtigte Beisitzer:innen formal berufen
Relevanz für Insulaner:innen: 3/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/137/2026
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 26. Mai 2026
- Original
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Anlagen (1)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Soziales Vorlagen-Nr. 01/137/2026 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 21.04.2026 Rat der Gemeinde Spiekeroog 29.04.2026 Betreff: Benennung der Beisitzer:innen (Eltern- und Schülervertretung) für den Schulausschuss Sachverhalt: Der Schulausschuss ist ein Pflichtausschuss und wird gemäß § 110 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) gebildet. Neben den Mitgliedern des Rates gehören dem Schulausschuss auch Vertreterinnen und Vertreter der Schule an, die als stimmberechtige Beisitzer zu benennen sind. Im laufenden Schuljahr wurden durch die Elternschaft sowie durch die Schülerschaft entsprechende Vertreterinnen bzw. Vertreter gewählt. Diese wurden von der Schule für die Mitwirkung im Schulausschuss vorgeschlagen. Gemäß § 110 NSchG werden die Mitglieder auf Vorschlag der jeweiligen Gruppe durch die Vertretung des Schulträgers berufen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog benennt entsprechend der Bekanntgabe der Inselschule die Elternvertreterin Anna Rau sowie die Schüler:innenvertreterin Lina Edenharter als stimmberechtigte Beisitzer:innen in den Schulausschuss. Spiekeroog, den 16.04.2026 (Bruns, Maren) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: - 2 -
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.