Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Ergebnis Zuglasttest "Ulme" und weitere Vorgehensweise

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Ein Zugversuch an der alten Flatter-Ulme am Norderloog/Ecke Slurpad hat die fehlende Standfestigkeit bei Starkwind bestätigt. Ein Gutachter empfiehlt drei Optionen: Fällung, starken Kronenschnitt oder konstruktive Abstützung. Die Verwaltung hat bereits ein Angebot für Stützkonstruktionen eingeholt (rund 16.750 Euro netto) und sperrt den Gefahrenbereich bei bestimmten Windstärken temporär. Der Rat soll nun ein Stimmungsbild geben; vorgeschlagen wird, die Optionen Kronenschnitt und Stützkonstruktion weiter auszuarbeiten.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung Spiekeroog zur Folgeberatung nach einer Standfestigkeitsuntersuchung; die Vorlage dient als Stimmungsabfrage im Rat vor einer finalen Entscheidung.

Hintergrund

Die Flatter-Ulme am Norderloog 23 steht auf einem Privatgrundstück, prägt aber das Ortsbild Spiekeroogs erheblich. Sie wird seit 2012 regelmäßig durch einen vereidigten Sachverständigen begutachtet. Im April 2024 wurde ein Zugversuch mit Schall- und Widerstandstomographie durchgeführt. Das Ergebnis: Die Ulme gilt bei einem 50-jährigen Sturm (Windzone D4) als nicht stand- und nicht bruchsicher; der geringste Sicherheitsfaktor liegt bei 0,69 in Richtung Ost. Ein Vorgängerbeschluss zu dieser Ulme bestand bereits 2023.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Ulme steht an einer viel genutzten Wegeeinmündung im Dorfkern; bei bestimmten Windrichtungen und -stärken wird der Bereich bereits temporär gesperrt, was Wege und Erreichbarkeit einschränkt. Jede Lösung hat Folgen für das Ortsbild: Ein Kronenschnitt würde die charakteristische Windschurform stark verändern, eine Stützkonstruktion erfordert Straßenverlegungen. Die Finanzierung ist noch offen; Spendenaktionen oder Fördermittel werden erwogen.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Zugversuch belegt, dass die Ulme bei Sturm (ab etwa Windstärke 9) nicht stand- und bruchsicher ist
  • Drei Optionen liegen vor: Fällung, deutlicher Kronenschnitt oder konstruktive Stützung mit 3–4 Stützen
  • Ein Angebot für die Stützkonstruktion liegt vor und beläuft sich auf rund 16.750 Euro netto zuzüglich Fundamentbau und externer Leistungen
  • Die Straße muss voraussichtlich teilweise verlegt werden, um die Fundamente setzen zu können
  • Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Optionen Kronenschnitt und Stützkonstruktion weiter auszuarbeiten und dem Rat eine Kostenschätzung vorzulegen

Relevanz für Insulaner:innen: 5/10

ulmestandsicherheitflatter-ulmekronenschnittstützkonstruktioninselgrünverkehrssicherunggutachternorderloogwindsicherheit

Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/063/2024
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
4 Dokumente
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
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Anlagen (4)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
    Ergebnis Zuglasttest "Ulme" und weitere Vorgehensweise
    Sachverhalt:
    Die Standfestigkeit der Alten Ulme wurde untersucht (Beschlussvorlage 110/2023), das
    Ergebnis hat die Anfangsvermutung leider bestätigt. Bei Starkwindereignissen ist eine
    Standfestigkeit nach den entsprechenden Normen nicht ausreichend vorhanden.
    Der Gutachter sieht – kompakt zusammengefasst - drei Optionen
    1) Fällung des Baumes
    2) deutlicher Rückschnitt der Krone
    3) konstruktive Unterstützung
    Die Verwaltung hat ein Angebot für eine konstruktive Unterstützung eingeholt, dies muss
    durch einen Vor-Ort T erminweiter konkretisiert werden. Weiterhin ist davon auszugehen,
    dass die Straße teilweise verlegt werden muss.
    Die Verwaltung hat operative Vorsorge getroffen, dass kein unmittelbarer Handlungsdruck
    entsteht, bei einer bestimmten Windrichtung und Windstärke wird der Gefahrenbereich im
    Straßenraum temporär abgesperrt. Somit kann eine finale Lösung sorgfältig und ohne
    großen Zeitdruck erarbeitet werden.
    Um effizient und zielgerichtet vorgehen zu können bittet die Verwaltung die Mitglieder des
    Rates um ein erstes Stimmungsbild, welche Lösung präferiert wird und weiter ausgearbeitet
    werden soll. Weiterhin ist abzuwägen, wie die Finanzierung (z.B. über eine Spendenaktion
    oder Fördermittel) dargestellt werden kann.
    Beschlussvorschlag:
    Der Rat der Gemeinde beauftragt die Verwaltung, die Option 2 „deutlicher Kronenrückschnitt“
    sowie die Option 3 „konstruktive Unterstützung“ weiter auszuarbeiten und eine
    Kostenschätzung vorzunehmen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
    Gemeinde Spiekeroog
    Umwelt
    Vorlagen-Nr.
    01/063/2024
    ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 13.08.2024
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 22.08.2024
    Betreff:
    Spiekeroog, den 13.08.2024 Abstimmungsergebnis:
    - 2 -
    Anlagenverzeichnis:
    2024_Ulme_Norderloog 23_Spiekeroog_Schlussbewertung-Zugversuch
    20240507_1531_GA-Ulme_26474 Spiekeroog_Norderloog 23_Zugversuch-signed
    Angebot2024-06-06-001_L
    Skizze Baumstützen-signed
    (Kösters, Patrick)
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

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    2024 Ulme Norderloog 23 Spiekeroog Schlussbewertung-Zugversuch
    PDF; CHARSET=UTF-81.1 MB19 k Zeichen Volltext
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    2024_Ulme_Norderloog 23_Schlussbewertung-Zugversuch -Seite 1 von 8
    Ing.-Büro A. Block-Daniel, Riekestr. 19, 28359 Bremen
    von der Handelskammer Bremen öffentlich bestellt und vereidigter
    Sachverständiger für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung;
    Tel. 0421 3784312, andreas@block-daniel.de; Ust-Id.Nr.: DE157816884
    KSK SYKE - IBAN: DE12 2915 1700 1160 0057 30; SWIFT-BIC: BRLADE21SYK
    Abschließendes Gutachten zur ortsbildprägenden Ulme in der Gemeinde Spie-
    keroog, Norderloog 23 – Stand: 1.6.2024
    Hier: ergänzende Begutachtung durch Zugversuch
    Gutachter:
    Ing.- & Sachverständigenbüro
    Andreas Block-Daniel
    Riekestr. 19
    28359 Bremen
    Bremen, den 1.6.2024
    
    2024_Ulme_Norderloog 23_Schlussbewertung-Zugversuch -Seite 2 von 8
    Ing.-Büro A. Block-Daniel, Riekestr. 19, 28359 Bremen
    von der Handelskammer Bremen öffentlich bestellt und vereidigter
    Sachverständiger für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung;
    Tel. 0421 3784312, andreas@block-daniel.de; Ust-Id.Nr.: DE157816884
    KSK SYKE - IBAN: DE12 2915 1700 1160 0057 30; SWIFT-BIC: BRLADE21SYK
    Einleitung
    Im Rahmen der jährlichen Kontrollen des öffentlichen und Ortsbild prägenden Baumbestan-
    des im urbanen Bereich der Gemeinde Spiekeroog wird auch die auf Privatgrundstück
    Norderloog 23 stehende Flatter-Ulme – Ulmus laevis seit 2012 fortlaufend von dem von der
    Handelskammer Bremen öffentlich bestellt und vereidigtem Sachverständigen für Baum-
    pflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung Dipl.-Ing. f. Gartenbau An-
    dreas Block-Daniel eingehend untersucht. Das letzte Einzelgutachten wurde 2022 erstellt.
    Aufgrund ihres Habitus kommt dieser Ulme eine herausragende Bedeutung als ortsbildprä-
    gender Baum zu.
    Baumartentypisch entwickelt die Flatter-Ulme brettartige Hauptwurzelanläufe, häufig ein-
    hergehend mit einer zunehmenden Wurzelstockfäule. Dies trifft auch auf diese Ulme zu.
    Dem Unterzeichner wurde seitens Inselbewohner mitgeteilt, dass bereits deutlich vor der re-
    gelmäßigen Kontrolle durch den Unterzeichner wurzelschädigende Aufgrabungen im Seiten-
    raum des Slurpad (Wurzelbereich der Ulme) durchgeführt wurden.
    Aufgrund der letztjährigen Kontrolle der Ulme wird seitens des Unterzeichners mit Kenntnis
    der Gemeindeverwaltung Spiekeroog eine ergänzende eingehende Untersuchung mittels ei-
    nes Zugversuchs (samt Schall- und Elektrowiderstandstomographischer Kontrolle des
    Stammfußes) zur weiteren Überprüfung der Stand- und Bruchsicherheit beauftragt.
    Diese ergänzende Spezialuntersuchung wird von der naturum GmbH & Co. KG, vertreten
    durch den von der Handelskammer Bremen öffentlich bestellt und vereidigtem Sachverstän-
    digem für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung Olav Johs-
    wich, Arberger Heerstr. 25, 28307 Bremen mit fachlicher Unterstützung durch Herrn Master
    of. Sc. Steffen Lüssing am 9.4.2024 unter Federführung des Unterzeichners durchgeführt
    Dieses ergänzende Fachgutachten liegt nun vor. Es ist der Anlage in Gänze angefügt.
    Seitens des beauftragenden Gutachters Andreeas Block-Daniel wird mit diesem Schlussgut-
    achten eine abschließende fachliche Bewertung des Zugversuchs samt Schalltomogramm un-
    ter besonderem Bezug der regelmäßigen Untersuchungen dieser Ulme samt Handlungsemp-
    fehlung erstellt.
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    Ing.-Büro A. Block-Daniel, Riekestr. 19, 28359 Bremen
    von der Handelskammer Bremen öffentlich bestellt und vereidigter
    Sachverständiger für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung;
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    Beschreibung der Ulme
    Standort:
    · Am Rand des Grundstücks Norderloog 23 / Slurpad mit Kronenüberhang mit starker
    Windschur über die Einmündung Slurpad / Norderloog.
    · Pflanzjahr: ca. 1850
    Stammdaten:
    · Stammumfang in 1m Höhe: 343 cm,
    · Baumhöhe ca. 14 m,
    · Kronendurchmesser ca. 18 m mit Windschur mit Hauptwindrichtung nach Ost von ca.
    13 m, nach West ca. 5 m – die Kronen wurde in 2017 um ca. 10% = 3 m eingekürzt.
    Zustandsbeschreibung:
    · Gute Vitalität – Stufe 1 gemäß Kronenmodell Prof. Roloff
    · Weit ausladende Krone, gute Kronenaufbau, Starkäste mit leichten Kurztrieben und
    teilweise mit Farnbewuchs,
    · einzelne, teilweise leicht eingefaulte Astungswunden sind vorhanden.
    · Der Stamm zeigt einen in Richtung Windschur leicht ovalen Querschnitt auf.
    · Der Übergang zum Stammfuß weist starke Rippen und Wulstbildung auf, die sich in
    starken Hauptwurzelanläufen mit gutem Zuwachs fortsetzen.
    · Besonders stark ausgeprägt sind die auf der Druckseite des Stammfußes vorhande-
    nen Stützwurzeln. Die auf Zugseite vorhanden Hauptwurzelanläufen sind ebenfalls
    gut, aber gegenüber den Druckwurzeln schwächer ausgeformt.
    · Der Stammfuß zwischen den Hauptwurzelanläufen ist baumartentypisch aufgrund
    des Alters zunehmend am Ausfaulen mit auch visuell deutlicher Holzzersetzung. Auf-
    fälliger Hohlklang ist vorhanden.
    Methodik der ergänzenden Untersuchungen
    Zugversuch
    Zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen wird ein Zugversuch nach der Inclino- /
    Elastomethode durchgeführt.
    Im Zuge des Versuchsablaufes wird der Baum einem statischen Belastungstest durch Seilzug
    in mind. 2 unterschiedlichen Richtungen unterzogen. Die Zugkraft wird mittels Kraftmess-
    dose (Forcemeter) aufgezeichnet. Zudem werden zwei unterschiedliche Messgerätetypen
    am Baum angebracht. Der eine Gerätetyp misst die Dehnung bzw. die Stauchung der Randfa-
    sern des Stammes im 1/1000 mm Bereich (Elastometer), der andere Gerätetyp zeichnet die
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    von der Handelskammer Bremen öffentlich bestellt und vereidigter
    Sachverständiger für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung;
    Tel. 0421 3784312, andreas@block-daniel.de; Ust-Id.Nr.: DE157816884
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    Veränderung des Winkels der Wurzelplatte am Stammfuß im 1/500 Grad Bereich auf (Incli-
    nometer). Die gewonnen Werte können nachfolgend in Kombination mit einer standortspe-
    zifischen Windlastanalyse zu einer Sicherheitsabschätzung für den untersuchten Baum zu-
    sammengeführt werden.
    Schalltomographie und Elektrowiderstandstomographie
    Bildgebende Verfahren können unter Verwendung unterschiedlicher technischer Geräte wie
    z. B. der Schall- oder der Elektrowiderstandstomographie, eine Querschnittebene im Bereich
    einer Schadstelle eines Baumes abbilden. Die gemessenen Werte werden mithilfe eines
    Computerprogramms in farbige Bilder umgesetzt. Hieraus können mit Einschränkungen
    Rückschlüsse auf ggf. vorhandene Fäulnis gezogen werden.
    Gutachterliche Bewertung der ergänzenden Untersuchung (Zugversuch,
    Schalltomographie und Elektrowiderstandstomographie)
    Auszüge aus dem Ergänzungsgutachten (Auf das detaillierte Gesamtergänzungsgutachten in der An-
    lage wird verwiesen):
    Im Zuge dieser Gutachtenerstellung wurde die ZUGVERSUCHS-METHODE angewendet, um
    eine ganzheitliche Betrachtung der Bruch- und vor allem der Standsicherheit vornehmen zu
    können. Zum Zwecke der Differenzialdiagnose wurde der Stammfußbereich zudem mittels
    bildgebender Verfahren, hier Schall- und Elektrischer Widerstandstomographie, begutachtet.
    Die Gesamtauswertung des SCHALLTOMOGRAMM am Stammfuß ergab, dass eine weitrei-
    chende Fäule zu erkennen ist. Der Stamm ist stark segmentiert, lediglich die mächtigen Wur-
    zelanläufe sind teilweise noch intakt. Der ausgehöhlte Bereich wird auch im ELEKTROWIDER-
    STANDSTOMOGRAMM mit deutlich verringerter Leitfähigkeit dargestellt. Von einem weite-
    ren Fortschreiten der Zersetzung ist auszugehen.
    Die Analyse der ZUGVERSUCHSDATEN unter Berücksichtigung der örtlichen und strukturellen
    Parameter ergab folgende Einschätzung:
    I. Die Werte der statischen Grundsicherheit erscheinen für die Größe und das Alter des Bau-
    mes in Lastrichtung 1 nach Norden relativ hoch. Dies erscheint aber in Bezug auf den solitä-
    ren Wuchs mit kräftigem Stamm bei geringer Baumhöhe als plausibel.
    II. Die Werte der statischen Grundsicherheit in Lastrichtung 2 nach Osten zeigen sich deutlich
    geringer. Die ist vor dem Hintergrund der starken Exzentrizität der Baumkrone als plausibel
    anzusehen. Das bedeutet auch, dass die statischen Reserven in diese Richtung (SF 3,8) nur
    halb so groß sind wie in Lastrichtung 1 (SF 8).
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    III. Für die beiden gemessenen Lastrichtungen kann festgestellt werden, dass die Sicherheits-
    faktoren für die Standsicherheit signifikant geringer ausfallen, als die Werte der Statischen
    Grundsicherheit. Dies deutet auf eine weitreichende Fäule im Wurzelbereich hin. Der ange-
    strebte Wert von 2,0 wird in Lastrichtung 1 erreicht. In Lastrichtung 2 nach Osten wird nicht
    einmal die einfache Sicherheit erreicht. Der Sicherheitsfaktor beträgt lediglich 0,78.
    IV. Für die Sicherheitsfaktoren der Bruchsicherheit kann ebenfalls festgestellt werden, dass
    auch hier die Werte signifikant geringer ausfallen, als die Werte der Statischen Grundsicher-
    heit. Hier zeigt sich in den Werten bei voller Windlast die bereits visuell wahrzunehmende
    Schwächung des Holzkörpers. Gleichwohl wird der angestrebte Wert von 2,0 in Lastrichtung 1
    gerade so erreicht. In Lastrichtung 2 nach Osten wird nicht einmal die einfache Sicherheit er-
    reicht. Der Sicherheitsfaktor beträgt lediglich 0,69.
    Auf Grundlage der ermittelten Werte wird die Ulme als nichtstandsicher beurteilt (geringster
    Wert 0,78).
    Die festgestellten Sicherheitsfaktoren der Bruchsicherheit im untersuchten Stammbereich
    (geringster Wert 0,69) führen dazu, dass der Baum im technisch untersuchten Bereich als
    nicht bruchsicher beurteilt werden muss.
    In der Gesamtschau ist die Ulme in Bezug auf das angenommene Maximalwindereignis
    (Windzone D4; 50-jähriger Sturm) als nicht verkehrssicher zu beurteilen.
    Die Alternativberechnung unter Annahme einer Windbelastung bis 117 km/h in Böen (De-
    signgeschwindigkeit 22,5 m/s) führt dazu, dass die Standsicherheit in Lastrichtung 2 unter
    dem geforderten Sicherheitsfaktor 2,0 bleibt, aber mit 1,21 die einfache Sicherheit aufweist.
    In Bezug auf die Bruchsicherheit ist hier aber von einem Sicherheitsfaktor von 0,88 auszuge-
    hen. Das heißt, auch bei der zuvor beschriebenen Windbelastung bis 117 km/h in Böen ist die
    einfache Sicherheit nicht gegeben.
    Das Risiko des Versagens des Baumes im untersuchten Stammbereich kann sich ab einer De-
    signwindgeschwindigkeit von 21,0 m/s (Windsstärke gemäß Beaufortskala 9) und einer Böen-
    geschwindigkeit von 26,6 m/s (Windsstärke gemäß Beaufortskala 10) realisieren.
    Bis zu einer Entscheidung, wie mit dem Baum weiter verfahren werden soll, ist der potentielle
    Fallbereich der Ulme gegen Betreten wenigstens temporär zu sperren, wenn sich abzeichnet,
    dass ein Windereignis mit mittlerer Windgeschwindigkeit von 20 m/s oder Böengeschwindig-
    keiten ab 24 m/s bevorsteht oder herrscht.
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    von der Handelskammer Bremen öffentlich bestellt und vereidigter
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    Tel. 0421 3784312, andreas@block-daniel.de; Ust-Id.Nr.: DE157816884
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    Zur kurz- bis mittelfristigen Herstellung der Verkehrssicherheit sind dringende Maßnahmen
    der Priorität 1 notwendig.
    I. Die Ulme sollte durch eine geeignete Konstruktion gestützt werden, um den be-
    sonderen Habitus des Baumes nicht zu beeinträchtigen Hierzu wären im stamm-
    kopfnahen Kronenbereich 2-3 maßgefertigte Halbschalen anzubringen. Hieran
    wären dann entsprechend stark dimensionierte Stützen zu montieren, welche im
    Bodenbereich auf entsprechende Fundamente gegründet werden müssten. Ggf.
    kann auch vorerst eine provisorische Abstützung (z. B. verschränkte Holzbalken
    mit entsprechender Tragfähigkeit nach Einschätzung von Zimmerleuten) die Lage
    entschärfen.
    Alternativ zur Stützkonstruktion:
    II. Massive Einkürzung der Ulme in seitlicher Ausdehnung wie in der Höhe. Der beson-
    dere Habitus würde hierdurch deutlich beeinträchtigt. Die Einkürzung müsste seitlich
    um wenigstens 4 m und in der Höhe bis auf die gelbe Linie in Abbildung 3.2 erfolgen.
    Eine Schnittskizze ist in Abbildung 6-3 & 6-4 dargestellt. Die Schnittlinie ist rot gestri-
    chelt eingezeichnet.
    Alternativ zur Erhaltung der Ulme
    III. Fällung des Baumes zur Herstellung der Verkehrssicherheit. Naturschutzfachliche
    und artenschutzrechtliche Belange nach §39 und §44 BNatschG wären hierbei zu be-
    achten
    Abschließende gutachterliche Gesamtbewertung der Verkehrssicherheit der
    Ulme samt Handlungsempfehlung
    Die stark ortsbildprägende Ulme ist aufgrund ihres einmaligen Habitus (ausgeprägte Wind-
    schur) grundsätzlich erhaltungswürdig.
    Das mittel- bis langfristige Ausfaulen des Stammfußes zwischen den brettartigen Hauptwur-
    zelanläufen ist baumartentypisch zu bewerten, ggf. sind zusätzliche schädigende Alteingriffe
    durch Aufgrabungen im Wurzelbereich vorhanden.
    Der Gesamtvitalitätszustand der Ulme hat sich in den vergangenen Jahren seit 2017 nicht
    verschlechtert.
    Die Kontrollen im Oktober 2021 als auch im Oktober 2023 fanden bei Starkwindereignissen
    mit Windstärken in Böen von bis zu Stärke 10 statt. Diese intensiven Kontrollen der Ulme
    wiesen dabei keine visuellen und spürbaren Einwirkungen / Einschränkungen am Stamm und
    Stammfuß nach.
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    Tel. 0421 3784312, andreas@block-daniel.de; Ust-Id.Nr.: DE157816884
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    Aufgrund der zunehmenden Wurzelstock-/Stammfußschäden wird am 9.4.2024 eine ergän-
    zende, eingehende Untersuchung mittels Zugversuchs samt Schall- und Elektrowider-
    standstomographie durchgeführt.
    Der Umfang als auch die potenziellen Auswirkungen des Stammfußschadens auf die Stand-
    und Bruchsicherheit wird neben den bereits vorhandenen gutachterlichen Bewertungen er-
    gänzend qualifiziert nachgewiesen.
    Es besteht grundsätzlich Handlungsbedarf zur Wiederherstellung bzw. Einhaltung einer aus-
    reichenden Verkehrssicherheit dieser Ulme bzw. an diesem Standort.
    Die gutachterlichen Aussagen und Empfehlungen des Ergänzungsgutachtens resultieren aus
    einer einmaligen Begutachtung des beauftragten Gutachters dieser Ulme und haben voll
    umfänglich Berechtigung.
    Aufgrund der nun seit 12 Jahren bekannten, intensiven Kontrollen durchgängig seitens des
    Unterzeichners einschließlich regelmäßiger, eingehender Untersuchungen besteht eine gut-
    achterliche Kenntnis der Entwicklung dieser Ulme.
    Grundsätzlich hat der gute und umfangreiche Baumbestand innerhalb des urbanen Bereichs
    neben den zahlreichen historischen Gebäuden als auch der Gestaltung diverser Neubauten
    maßgebliche Bedeutung für die Gesamtwirkung der „grünen“ Insel Spiekeroog.
    Als besonders herausragend aus dem Gesamtbaumbestand sind 2 außergewöhnliche Bäume
    im Dorfbereich zu benennen: dies ist die alten Linde mit ihrem charakteristischen Wuchs vor
    dem Hotel zur Linde als auch die hier begutachtete Ulme mit ihrer ausgeprägten Windschur
    und einmaligen Kronenform und der sich über der Einmündung des Slurpads zum Norder-
    loog beschützend wirkenden, ausbreitenden Krone.
    Aufgrund der gutachterlichen Bewertung des Unterzeichners wird grundsätzlich zu einem Er-
    halt dieser Ulme geraten. Die im Ergänzungsgutachten angeführte potenzielle Fällung zur
    Herstellung einer ausreichenden Verkehrssicherheit dieser Straßeneinmündung wird abge-
    lehnt.
    Auch scheidet aus Sicht des Unterzeichners ein starke Einkürzung der Gesamtkrone der Ulme
    wegen ihres dann verlorenen ausdrucksstarken Habitus aus.
    Grundsätzlich ist die eingeschränkte Verkehrssicherheit wieder herzustellen. Auch hat dies in
    angemessenem Zeitraum zu geschehen (nachvollziehbare Handlungsabläufe ohne große
    Zeitabstände). Dem Vorschlag der Installation von 2 – 3 Stützen wird zugestimmt. (Seitens des
    Unterzeichners wird derzeit ein detailliertes Angebot zur Installation der Stützen angefragt).
    2024_Ulme_Norderloog 23_Schlussbewertung-Zugversuch -Seite 8 von 8
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    von der Handelskammer Bremen öffentlich bestellt und vereidigter
    Sachverständiger für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung;
    Tel. 0421 3784312, andreas@block-daniel.de; Ust-Id.Nr.: DE157816884
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    Aufgrund der derzeit anzunehmenden Fundamente der Stützen im Fahrbahnbereich - zumin-
    dest im Slurpad, ggf. auch im Randbereich Norderloog - ist hier seitens der Gemeinde eine
    Lösung der Fahrbahnverläufe anzustreben / umzusetzen.
    Eine zunächst angedachte Lösung d zur Wiederherstellung der Stand- und Bruchsicherheit
    durch Seilabspannungen (Verankerung / Zugwirkung) lassen sich einerseits aufgrund der vor-
    handenen Gebäude gegenüber der westlich einwirkenden Hauptwindrichtung als auch auf-
    grund der mit Sicherheit fortschreitenden Fäule auf der Druckseite (östlich) des Stammfußes
    (Versagen der brettartigen Druckwurzeln) nicht realisieren.
    Die im Ergänzungsgutachten vorgeschlagene temporäre Sperrung des direkten Umfeldes der
    Ulme bei Sturm wird gestützt.
    Nach Einbau der Stützen dieser Ulme ist die Verkehrssicherheit wieder ausreichend gegeben.
    Aufgrund der vorhandenen Schäden ist die Ulme weiterhin jährlich zu kontrollieren und ein-
    gehend zu untersuchen. Es ist davon auszugehen, dass in Abhängigkeit der weiteren Ent-
    wicklung der Stammfußfäule eine vergleichende eingehende Untersuchung mittels Zugver-
    suchs notwendig sein kann.
    Andreas Block-Daniel
    Dipl.-Ing. f. Gartenbau
    Von der Handelskammer Bremen öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für
    Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung
    Anlage:
    Sachverständigengutachten -
    Beurteilung der Verkehrssicherheit an einer Flatter-Ulme -Durchführung eines
    Zugversuches sowie bildgebender Verfahren / naturum Gmbh & Co. KG vom 8.5.2024

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    20240507 1531 GA-Ulme 26474 Spiekeroog Norderloog 23 Zugversuch-signed
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    Sachverständigengutachten 
    Beurteilung der Verkehrssicherheit an einer Flatter‐Ulme, 
    Durchführung eines Zugversuches sowie bildgebender Verfahren 
    Liegenschaftsbezug: 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 
    Leistungserbringungszeitraum: 09.04.2024 bis 08.05.2024 
    Ausfertigung gedruckt: _____ 
    Ausfertigung digital: PDF, qualifiziert elektronisch signiert 
    Projekt‐Nr.: 
    Gutachten Nr.:   
     
    n‐2023‐11‐29‐004 
    20240507_1531 
     
    Auftrag vom: 15.02.2024 
    Gutachtensdatum: 08.05.2024 
    Korrekturzyklus:  /  
     
    Auftraggeber:  Ing.‐ & Sachverständigenbüro 
    Andreas Block‐Daniel 
    Riekestraße 19 
    28359 Bremen 
     
    Auftragnehmer:  naturum GmbH & Co. KG 
    Arberger Heerstraße 25 
    28307 Bremen 
    Tel. 0421‐ 33 61 89 90 
    Fax. 0421‐48 40 68 29 
     
    Sachverständiger/
    Honorargutachter: 
    Olav Johswich 
    von der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven 
    öffentlich  bestellter  und  vereidigter  Sachverständiger  für 
    Baumpflege,  Verkehrssicherheit  von  Bäumen  und 
    Baumwertermittlung 
     
      Mitglied der Sachverständigen‐Arbeitsgemeinschaft SAG Baumstatik e.V. 
    
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
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    INHALTSVERZEICHNIS 
     
    1  ANLASS UND ZIEL DES GUTACHTENS .....................................................................................................  4 
    2  THEORETISCHE GRUNDLAGEN UND METHODIK ....................................................................................  5 
    2.1  VISUELLE BEURTEILUNG VON BÄUMEN ............................................................................................................... 5 
    2.1.1  Vitalitätsbestimmung ...................................................................................................................... 5 
    2.1.2  Visuelle Baumkontrolle .................................................................................................................... 6 
    2.1.3  Altersbestimmung ........................................................................................................................... 6 
    2.2  EINGEHENDE UNTERSUCHUNGEN ...................................................................................................................... 6 
    2.2.1  Bohrendes Verfahren ....................................................................................................................... 6 
    2.2.2  Bildgebende Verfahren .................................................................................................................... 7 
    2.2.3  Baumstatische Untersuchung – Zugversuch ................................................................................... 9 
    2.2.4  Direkter Nachweis der Bruch‐ und Standsicherheit ....................................................................... 11 
    3  EINGANGSDATEN ...............................................................................................................................  13 
    3.1  ORTSTERMIN .............................................................................................................................................. 13 
    3.2  STANDORTBESCHREIBUNG ............................................................................................................................. 13 
    3.3  BAUMAUFNAHME ........................................................................................................................................ 14 
    3.3.1  Baumdaten .................................................................................................................................... 14 
    3.3.2  Fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme .................................................................................. 14 
    4  DURCHFÜHRUNG EINGEHENDER UNTERSUCHUNGEN .........................................................................  17 
    4.1  METHODENDISKUSSION ................................................................................................................................ 17 
    4.2  ANWENDUNG DES ZUGVERSUCHES .................................................................................................................. 17 
    4.2.1  Tab. 4. ‐ Parameteranpassung: ..................................................................................................... 18 
    4.3  BERÜCKSICHTIGUNG DER AUSWIRKUNG DER KRONENEXZENTRIZITÄT ...................................................................... 19 
    4.4  BETRACHTUNG DER EINZELWERTE – NACHWEIS DER MESSPUNKTE ........................................................................ 20 
    4.4.1  Lastrichtung LR1 – Nord, Standsicherheit ..................................................................................... 20 
    4.4.2  Lastrichtung LR1 – Nord, Bruchsicherheit ..................................................................................... 21 
    4.4.3  Lastrichtung LR2 – Ost, Standsicherheit ........................................................................................ 22 
    4.4.4  Lastrichtung LR2 – Ost, Bruchsicherheit ........................................................................................ 23 
    4.5  DURCHFÜHRUNG BILDGEBENDER VERFAHREN ................................................................................................... 24 
    4.6  ERGEBNISSE DER BILDGEBENDEN VERFAHREN .................................................................................................... 26 
    5  BEURTEILUNG ............................................................................................................................... ...... 27 
    5.1  ERGEBNIS DER VISUELLEN UNTERSUCHUNG ....................................................................................................... 27 
    5.2  ERGEBNIS DES ZUGVERSUCHES ....................................................................................................................... 27 
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
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    5.2.1  Messwerte für Windzone D4, 50‐jähriges Ereignis ........................................................................ 27 
    5.3  ERGEBNIS DER BILDGEBENDEN VERFAHREN ....................................................................................................... 29 
    6  SCHLUSSFOLGERUNG UND MAßNAHMENEMPFEHLUNG .....................................................................  29 
    6.1  WÜRDIGUNG DER ERGEBNISSE ....................................................................................................................... 29 
    6.2  MAßNAHMEN ZUR HERSTELLUNG DER VERKEHRSSICHERHEIT ................................................................................ 31 
    6.3  WEITERE BAUMSACHVERSTÄNDIGE BEGLEITUNG ................................................................................................ 34 
    6.3.1  Nachuntersuchungen .................................................................................................................... 34 
    6.3.2  Regel‐ und Zusatzkontrollen .......................................................................................................... 34 
    6.4  ZEITLICHE PRIORISIERUNG DER MAßNAHMEN .................................................................................................... 35 
    7  HILFSMITTEL ............................................................................................................................... ........ 36 
    8  KORREKTUREN ............................................................................................................................... .... 36 
    9  SCHLUSSBEMERKUNG .........................................................................................................................  37 
    10  ALLGEMEINER ANHANG ‐ FACHBEGRIFFE ............................................................................................  38 
    10.1  REGELWERKE / VERWENDET FACHBEGRIFFE .................................................................................................. 38 
    10.1.1  Baumkontrollrichtlinien (2020) ................................................................................................. 38 
    10.1.2  Regel‐ und Zusatzkontrollen ..................................................................................................... 38 
    10.1.3  Baumuntersuchungsrichtlinien (2013) ..................................................................................... 38 
    10.1.4  ZTV‐Baumpflege (2017) ............................................................................................................ 38 
    10.2  VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT .................................................................................................................. 41 
    10.2.1  Grundlagen ............................................................................................................................... 41 
    10.2.2  Handlungsbedarf ...................................................................................................................... 41 
    11  SPEZIFISCHER ANHANG: LITERATURVERZEICHNIS ................................................................................  42 
    12  SPEZIFISCHER ANHANG – GRUNDLAGEN ZUGVERSUCH .......................................................................  44 
    12.1  WINDSTÄRKENSKALA NACH BEAUFORT ........................................................................................................ 44 
    12.2  WINDZONENKARTE ................................................................................................................................. 45 
    12.3  WINDLASTANALYSEN UND MESSWERTE ZUGVERSUCH .................................................................................... 46 
     
      
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
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    1 Anlass und Ziel des Gutachtens 
    Am  15.02.2024  wurde  die  Baumsachverständigen‐  und  Beratungsgesellschaft 
    naturum GmbH & Co. KG, im Folgenden naturum genannt, von vorbezeichnetem Auftraggeber 
    damit  beauftragt,  eine  Flatter‐Ulme  auf  der  Liegenschaft  Norderloog  23  auf  Spiekeroog 
    eingehend zu untersuchen. 
    Der Baum wird seit Jahren durch den auftraggebenden Sachverständigen betreut. Das letzte 
    Gutachten datiert vom 01.08.2022. 
    Die hier zu untersuchende Ulme weist eine sehr stark asymmetrische Krone in Richtung Osten 
    auf. Im unteren Stammfußbereich ist eine massive Stammfäule zu Tage getreten. Der Stamm 
    zeigt sich zwischen den starken Wurzelanläufen teilweise deutlich zersetzt. 
    Aufgrund  der  Fäuleentwicklung  im  unteren  Stamm‐  und  im  Stammfußbereich  sowie  des 
    starken einseitigen Lastüberhangs in Richtung der Wege Norderloog und Slurpad sollte zur 
    zweifelsfreien  Abklärung  der  Standsicherheit  sowie  der  Bruchsicherheit  ein  Zugversuch 
    durchgeführt werden. 
    Der  Bereich  der  unteren  Wurzelanläufe  sollte  zudem  aus  differenzialdiagnostischer  Sicht 
    mittels bildgebender Verfahren untersucht werden. 
      
     
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    2 Theoretische Grundlagen und Methodik 
    2.1 Visuelle Beurteilung von Bäumen 
    2.1.1 Vitalitätsbestimmung 
    Die Beurteilung der Vitalität eines Baumes erfolgt mittels visueller Einschätzung vom Boden 
    aus.  Unter  der  Vitalität  eines  Baumes  versteht  man  die  nach  außen  sichtbare  Wuchs‐  und 
    Lebenskraft, die sogenannte Wuchspotenz. 
    Nachdem  lange  Jahre  zur  Bestimmung  der  Vitalität  die  Systematik  nach  ROLOFF  (1993) 
    verwendet wurde, die vornehmlich auf das Verzweigungsmuster, das Trieblängenwachstum 
    und die Belaubungsdichte abstellte, sind hierzu in den letzten Jahren fachliche Diskussionen 
    zur Anpassung der Methode aufgekommen. ROLOFF, WEIHS und RUST haben hierzu publiziert 
    (2019).  Wichtiger  weiterer  Ansatz  scheint  auf  jeden  Fall  die  Berücksichtigung  der 
    altersbedingten  Entwicklungsphase  des  Baumes,  aber  auch  stark  eingreifende 
    Schnittmaßnahmen zu sein. 
    Eine abschließende fachliche Festlegung auf einheitliche Parameter zwecks Vergleichbarkeit 
    von Vitalitätsaussagen ist noch nicht erfolgt. 
    Der Unterzeichner hat sich in seiner täglichen Praxis dazu entschieden, einen Mittelweg zu 
    wählen und geht hier wie folgt vor: 
    Die Bewertung erfolgt nach wie vor in einer vierstufigen Skala: 
    Vitalitätsstufe VS = 0  gesund 
    Vitalitätsstufe VS = 1  leicht geschädigt  
    Vitalitätsstufe VS = 2  deutlich geschädigt (Stagnation) 
    Vitalitätsstufe VS = 3  stark geschädigt (Degression) 
    Es  können  auch  feinere  Abstufungen  in  halben  Schritten  (z.  B.  VS  1‐2  oder  VS  1,5) 
    vorgenommen werden. 
    Zusätzlich zu den vorgenannten Kriterien werden auch weiche Faktoren wie die Einschätzung 
    des  sekundären  Dickenwachstums,  Bildung  von  Kompensationsholz,  Totholzbildung  und 
    natürliche Veränderungen des Verzweigungsmusters je nach Alter des Baumes Eingang in die 
    Beurteilung der Vitalität finden. 
    Die von ROLOFF 2015 im Jahrbuch der Baumpflege veröffentlichten Vitalitätsstufen VS‐S für 
    stark geschnittene Bäume bis 5 Jahre nach der Maßnahme sowie der Vitalitätsstufe VS‐K für 
    gekappte Bäume sind dem Sachverständigen bekannt, werden aber eher selten angewandt 
    und ggf. gesondert kommentiert. 
      
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
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    2.1.2 Visuelle Baumkontrolle 
    Die visuelle Baumkontrolle erfolgt durch eine fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme durch 
    den  Baumkontrolleur,  unter  Berücksichtigung  der  Baumkontrollrichtlinien  2020  der 
    Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. (FLL). Hierzu bedarf 
    es einer Person, die über die ausreichende Fachkenntnis verfügt. Es wird hierbei insbesondere 
    die  äußere  Erscheinungsform  des  Baumes  beurteilt.  Es  findet  die  Beurteilung  möglicher 
    Defektsymptome  und  deren  Dokumentation  statt.  Sollte  der  Baumkontrolleur  zu  der 
    Erkenntnis gelangen, Anhaltspunkte für eine Einschränkung der Verkehrssicherheit in visuell 
    nicht  zugänglichen  Bereichen  zu  haben,  so  ist  eine  eingehende  Untersuchung  mit 
    entsprechenden Diagnosemitteln durchzuführen (siehe nachfolgendes Kapitel 2.2). 
    Die Baumkontrolle wird mittels geeigneter Verfahren analog oder digital dokumentiert. 
    2.1.3 Altersbestimmung 
    Die Altersbestimmung wird grob überschlägig unter Anwendung der Alterswertberechnung 
    nach MITCHELL (1979) geschätzt. Vereinfachter Weise wird der Stammumfang durch 2,5 geteilt. 
    Nachfolgend  wird  sachverständig  die  Plausibilität  geprüft  und  unter  Berücksichtigung  des 
    Standortes Abschläge oder Zuschläge vorgenommen. 
    Dies  Verfahren  eignet  sich  nicht  für  Fragestellungen,  bei  denen  es  auf  die  exakte 
    Altersbestimmung  ankommt.  Abweichungen  bei  Altbäumen  von  +  / ‐   20  Jahre  sind  keine 
    Seltenheit. 
    2.2 Eingehende Untersuchungen 
    Bei  einer  eingehenden  Untersuchung  wird  grundsätzlich  zwischen  verletzenden  und 
    verletzungsfreien Methoden unterschieden, die je nach Situation zum Einsatz kommen. 
    2.2.1 Bohrendes Verfahren 
    Hierbei  wird  mittels  eines  Bohrwiderstandsmessgerätes  mit  einer  in  der  Regel  ca.  2‐3  mm 
    starken  Nadel  ein  Loch  in  das  Holz  gebohrt.  Der  Widerstand  des  Holzes  im  Vergleich  zur 
    Vortriebskraft  lässt  eine  punktuelle  Beurteilung  der  Holzfestigkeit  und  ggf.  vorhandener 
    Hohlräume  zu.  Es  handelt  sich  hierbei  um  eine  schnelle  und  kostengünstige  Methode,  die 
    jedoch von eingeschränkter Aussagekraft für die Gesamtbeurteilung des jeweiligen Baumes 
    ist. Diese Methode ist nicht verletzungsfrei und kann möglicherweise Abschottungszonen im 
    Baum  treffen  und  Brücken  für  holzzerstörende  Pilze  in  noch  gesundes  Holz  verursachen. 
    Gleichwohl eignet sich die Methode zur Verifizierung der Ergebnisse von z. B. bildgebenden 
    Verfahren. 
      
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
    26474 Spiekeroog, Norderloog 23       7 / 69 
    In Sonderfällen kann auch ein Bohrkern mit einem sogenannten Zuwachsbohrer entnommen 
    werden.  Dies  geschieht  z.  B.  dann,  wenn  vorherige  Diagnosemethoden  keine  eindeutigen 
    Ergebnisse  lieferten.  Durch  die  Entnahme  einer  Probe  kann  der  Holzkörper  durch 
    Inaugenscheinnahme begutachtet werden. 
    Dieses Diagnoseverfahren wurde im vorliegenden Fall nicht angewendet. 
    2.2.2 Bildgebende Verfahren 
    Bildgebende Verfahren können unter Verwendung unterschiedlicher technischer Geräte wie 
    z. B. der Schall‐ oder der Elektrowiderstandstomographie, eine Querschnittebene im Bereich 
    einer  Schadstelle  eines  Baumes  abbilden.  Die  gemessenen  Werte  werden  mithilfe  eines 
    Computerprogramms  in  farbige  Bilder  umgesetzt.  Hieraus  können  mit  Einschränkungen 
    Rückschlüsse  auf  ggf.  vorhandene  Fäulnis  gezogen  werden.  Diese  Verfahren  sind  als 
    verletzungsfrei zu bezeichnen. 
    In diesem Verfahren werden Messpunkte mittels kleinerer Nägel rund um den Baum in einer 
    Ebene  platziert.  An  diesen  Messpunkten  werden  schallempfindliche  Sensoren  befestigt. 
    Mittels  eines  Hammers  werden  Schallimpulse  an  einem  Messpunkt  eingeleitet  und 
    nachfolgend an den übrigen Messpunkten empfangen.  
    Aus  der  Laufzeitgeschwindigkeit  zwischen  den  Messpunkten  können  Rückschlüsse  auf  den 
    inneren Holzkörper gezogen werden. 
    Mithilfe  einer  Software  werden  die  verschiedenen  Laufzeiten  in  ein  Schnittbild  der 
    Stammebene  umgerechnet,  sodass  eine  Visualisierung  eventuell  vorliegender  Defekte  im 
    Stammesinneren möglich ist. 
    Abb. 2‐1: Beispielbild, Anordnung 
    des Schalltomographen am 
    Stammfuß 
     
    Durch  Anwendung  des  Triangulations‐Verfahrens  wurden  die  Strecken  zwischen  den 
    einzelnen Messpunkten errechnet. Die Bestimmung der genauen Streckenlänge ist Grundlage 
    für eine korrekte Auswertung der Schallmessung, da die Laufzeiten der Schallwellen mit den 
    Strecken ins Verhältnis gesetzt werden. 
    
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
    26474 Spiekeroog, Norderloog 23       8 / 69 
    Hierbei gilt: Gesundes Holz leitet den Schall gut (kurze Laufzeit ‐ hohe Schallgeschwindigkeit), 
    geschädigtes Holz leitet den Schall schlecht (lange Laufzeit ‐ niedrige Schallgeschwindigkeit). 
    Da auch andere Schallbarrieren wie z. B. Risse das Ergebnis verfälschen können, ist ein hohes 
    Maß an Erfahrung für die Auswertung und Interpretation der Ergebnisse notwendig. 
    Die  Laufzeitmessungen  des  Schalls  (SoT)  werden  zur  besseren  Verständlichkeit  in 
    unterschiedliche Farben umgesetzt. Diese werden in der Regel wie folgt beurteilt: 
     
     
    Brauntöne ‐ hohe Schallgeschwindigkeiten, 
    intaktes, tragfähiges Holz ohne Beeinträchtigung 
     
      Grün – mittlere Schallgeschwindigkeiten, 
    Bereich  beginnender  Fäule,  Übergangszone  zwischen  intaktem  und 
    defektem Holz, leichte Traglastminderung 
     
     
     
    Lila & Blau – stark geminderte Schallgeschwindigkeit, 
    Bereich  als  nicht  tragfähig  zu  beurteilen.  Ursachen  können  vielfältig 
    sein: Schallbarrieren, starke Fäule oder Höhlungen. 
     
    Die  gemessenen  elektrischen  Widerstände  (des  ERT)  werden  ausschließlich  im  Verhältnis 
    zueinander dargestellt und nicht in absoluten Werten. Die Farbgebung ist wie folgt: 
     
     
    Blauer Bereich 
    niedriger Widerstand, 
    gute Leitfähigkeit 
    Grün‐gelber Bereich 
    mittlerer 
    Widerstandsbereich 
    Orange‐roter Bereich 
    hoher Widerstand, 
    z. B trockene Bereiche oder 
    Höhlungen 
     
    Dieses Diagnoseverfahren wurde im vorliegenden Fall angewendet. 
     
     
     
      
    
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
    26474 Spiekeroog, Norderloog 23       9 / 69 
    2.2.3 Baumstatische Untersuchung – Zugversuch 
    Zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen kann ein Zugversuch nach der Inclino‐ / 
    Elastomethode durchgeführt werden. Relevant für eine Aussage zur Verkehrssicherheit ist die 
    Beurteilung  der  Bruch‐  und  Standsicherheit.  Bruchsicherheit  steht  für  die  Fähigkeit  eines 
    Baumes,  widrigen  Witterungsbedingungen  wie  Wind,  Regen  oder  Schneelasten  zu 
    widerstehen, ohne dass der Baum im Ganzen oder in Teilen bricht. 
    Die  Standsicherheit  steht  für  die  Eigenschaft  des  Baumes,  mechanischen  Belastungen  zu 
    widerstehen, ohne dass das Wurzelwerk des Baumes sich aus der Bodenmatrix löst und er zu 
    kippen beginnt. 
    Im Zuge des Versuchsablaufes wird 
    der  Baum  einem  statischen 
    Belastungstest unterzogen. 
     
    Die Krafteinwirkung F wird mittels 
    Kraftmessdose  (Forcemeter) 
    aufgezeichnet.  Zudem  werden 
    zwei  unterschiedliche 
    Messgerätetypen  am  Baum 
    angebracht.  Der  eine  Gerätetyp 
    misst  die  Dehnung  bzw.  die 
    Stauchung  der  Randfasern  des 
    Stammes  im  1/1000  mm  Bereich  (Elastometer),  der  andere  Gerätetyp  zeichnet  die 
    Veränderung  des  Winkels  der  Wurzelplatte  am  Stammfuß  im  1/500  Grad  Bereich  auf 
    (Inclinometer).  Die  gewonnen  Werte  können  nachfolgend  in  Kombination  mit  einer 
    standortspezifischen Windlastanalyse zu einer Sicherheitsabschätzung für den untersuchten 
    Baum zusammengeführt werden. 
    Dieses Diagnoseverfahren wurde im vorliegenden Fall angewendet. 
    2.2.3.1 Windlastanalyse 
    Für eine Abschätzung der Lasten, denen ein verkehrssicherer Baum standhalten muss, werden 
    die Windgeschwindigkeit am Standort und die Eigenschaften des Baumes im Wind in einer 
    Windlastanalyse abgeschätzt. 
    Zur Bemessung der Windlasteinzugsfläche wird der Baum in der zu beurteilenden Richtung 
    fotografisch  erfasst  und  als  vertikale  Projektion  in  die  Auswertungssoftware  arbostat 
    übertragen. Die Software kann über die Vermessung der Silhouette des untersuchten Baumes 
    die Anströmfläche sowie den Lastschwerpunkt der Krone als auch mögliche Exzentrizitäten 
    darstellen. 
     
     
    Abb. 2‐2: Schematischer Aufbau Zugversuch 
    (Detter, A. & Rust, S. 2013) 
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
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    Winddrücke und Windgeschwindigkeiten, die an einem bestimmten Standort in Deutschland 
    auftreten  können,  sind  im  nationalen  Anhang  zum  Eurocode  1  (DIN  EN  1991‐1‐4/NA)  als 
    repräsentative Windzonen angegeben und basieren auf langjährigen Wetterbeobachtungen. 
    In Deutschland hat sich ein System mit 4 Windzonen (D1 bis D4) etabliert, für welche jeweils 
    die  empirisch  ermittelte  Referenz‐Windgeschwindigkeit  (Vref)  gilt.  Die  Referenz‐
    Windgeschwindigkeit wurde  mit einer  Überschreitungswahrscheinlichkeit  von  2  %  pro  Jahr 
    festgelegt.  Dies  bedeutet,  dass  statistisch  gesehen  dieser  Wert  alle  50  Jahre  nur  einmal 
    überschritten wird. 
    Zusätzlich zu den Windzonen 
    wird noch eine 
    Geländekategorie zur 
    Berücksichtigung der 
    Geländerauhigkeit 
    einbezogen. In der DIN 
    1055‐ Teil 4 wird hierzu 
    zwischen vier 
    Geländekategorien 
    unterschieden: I‐offene See, 
    II freie Landschaft, III 
    Vorstadt und IV‐Stadtgebiet 
    (vgl. Abb. 2‐3). 
    Abb. 2‐3: Geländekategorien [DIN 
    1055‐4, Tab. B1] 
     
    Für die Bauwerksberechnung werden in der DIN 1055‐4 noch 2 Mischkategorien angegeben. 
    Im  fachlichen  Konsens  der  mit  Zugversuch  befassten  Baumsachverständigen  werden  diese 
    Kategorien aber nicht angewendet. Stattdessen wird in der Regel in den Übergangsbereichen 
    zwischen  den  Geländetypen  bis  zu  1000  m  Entfernung  die  Kategorie  mit  der  höheren 
    Windbelastung in die Berechnung eingestellt. 
    Seit dem 01.07.2012 ist die DIN 1055‐ Teil 4 zur Berechnung schwingungswilliger Bauwerke 
    nicht mehr gültig und wurde vom Eurocode 1 für Gebäudestatik abgelöst. Hierbei ersetzt ein 
    Strukturbeiwert den Böenreaktionsfaktor. Da sich die Anwendung des Böenreaktionsfaktors 
    auf die Übertragung der Rechenmodelle für Gebäudestatik laut Untersuchungen von KEN JAMES 
    als gute Annäherung erwiesen hat, wird diesseits in Bezug auf die Baumstatik weiterhin die 
    DIN 1055‐ Teil 4 angewendet. 
    Dies  ist  insoweit  möglich,  als  dass  der  Sachverständige  keine  Planung  für  zukünftig  zu 
    erstellende Bauwerke übernimmt, sondern rückbetrachtend auf die bereits vorhandene und 
    natürlich  gewachsene  Struktur  schaut  und  diese  in  Anlehnung  an  die  DIN  1055‐4  versucht 
    statisch nachzuvollziehen (reverse engineering).  
    
     
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    2.2.3.2 Strukturparameter 
    Die  Eigenfrequenz  des  Baumes,  die  sogenannte  Resonanzschwingung  und  das 
    Dämpfungsdekrement,  also  die  Fähigkeit  des  Baumes,  ein  Aufschwingen  abzufedern,  sind 
    Bestandteile des Böenreaktionsfaktors. Zudem wird noch der Windwiderstandsbeiwert (cw‐
    Wert) in die Berechnung eingestellt. Dieser geht als linearer Faktor zur Berücksichtigung der 
    Verformung  der  Krone  bei  orkanartiger  Windeinwirkung  im  Gegensatz  zur  Kronenform  bei 
    Windstille ein. 
    Je  nach  Standortsituation  kann  über  den  sogenannten  Nachbarschaftsfaktor  eine  lokale 
    Strömungsüberhöhung  (z.  B.  Nähe  zu  einem  großen  Gebäude)  oder  über  den 
    Expositionsfaktor ein Abschirmungseffekt dargestellt werden. 
     
    Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sind durch den Sachverständigen Werte 
    für  die  Strukturparameter  des  Baumes  wie  Eigenfrequenz  und  Dämpfungsdekrement  und 
    Standortrichtwerte hinsichtlich der Windbeeinflussung zu wählen. 
    2.2.3.3 Statische Grundsicherheit 
    Die  Auswertungssoftware,  hier  die  Software  arbostat,  verarbeitet  die  Gesamtheit  der 
    zusammengetragenen  Werte  zu  einer  ganzheitlichen  Berechnung,  die  als  Grundlage  zur 
    Einschätzung der statischen Grundsicherheit dient. 
    Die  statische  Grundsicherheit  beschreibt  die  Widerstandsfähigkeit  des  Baumes  bei  voller 
    Windlast in dem hypothetischen Zustand, dass dieser Baum an diesem Standort ohne jeden 
    Schaden sei. 
    2.2.4 Direkter Nachweis der Bruch‐ und Standsicherheit 
    Bis zum Erreichen der jeweils eingeleiteten Windersatzlast während des Zugversuches sind 
    Bruch‐  und  Standsicherheit  in  den  messtechnisch  untersuchten  Bereichen  faktisch  durch 
    Zugbelastung nachgewiesen. 
    Die prozentuale Angabe der Windersatzlast wird in Bezug auf das zugrundeliegende Maximal‐
    Windereignis in einem vereinfachten Verfahren in eine Windstärke der Beaufort‐Skala (siehe 
    Anhang Punkt 12.1) umgerechnet, damit der Leser des Gutachtens eine bessere Vorstellung 
    zur tatsächlichen Belastung entwickeln kann. 
    Die  errechneten  Werte  der  erreichten  Windersatzlast  unter  Anwendung  des  Zugversuches 
    müssen  korrigiert  werden,  wenn  Windgeschwindigkeiten  unter  19  m/s  (70  km/h)  simuliert 
    wurden. 
      
     
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    Zur  Erklärung:  Der  cw‐Wert  (siehe  2.2.3.1)  der  Baumkrone  hat  einen  Einfluss  auf  die 
    Berechnung des Bemessungswindmomentes, da er sich auf den Widerstand der Baumkrone 
    im Wind auswirkt. Da es sich bei der Baumkrone um ein flexibles Gebilde handelt, verändert 
    sich der cw‐Wert je nach Stärke des einwirkenden Windes. 
    Der in den Berechnungen des Maximal‐Windereignisses verwendete cw‐Wert bezieht sich auf 
    Windgeschwindigkeiten  ab  19  m/s,  da  der  cw‐Wert  dann  durch  Verformung  der  Äste  am 
    geringsten ist und auch bei höheren Geschwindigkeiten konstant bleibt. 
     
      
     
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    3 Eingangsdaten 
    3.1 Ortstermin 
    Am  09.04.2024  wurde  die  gutachtengegenständliche  Flatter‐Ulme  vom  unterzeichnenden 
    Sachverständigen  mittels  Zugversuch  eingehend  untersucht.  Zur  Unterstützung  des 
    Sachverständigen  war  sein  Kollege  Herr  Steffen  Lüssing  zugegen.  Der  beauftragende 
    Sachverständige Herr Block‐Daniel war ebenfalls vor Ort. 
    3.2 Standortbeschreibung 
    Die hier zu untersuchende Ulme steht im Bereich der Straße Norderloog 23, Spiekerogg an der 
    Ecke  zum  Slurpad.  Die  imposante  Ulme  wächst  mit  breiter,  niedriger  und  einseitig 
    ausgeprägter  Krone  annähernd  solitär  an  vorbezeichnetem  Standort  und  kann  als 
    ortsbildprägender  Altbaum  klassifiziert  werden.  Dem  Vernehmen  nach  ist  die  Krone  durch 
    Windschur so einseitig gewachsen. 
     
    Abb. 3‐1: Lageplan der Örtlichkeit, Quelle: LGLN [2024] 
    Der Baum wurde in zwei Richtungen belastet. Diese sind in der Abbildung 3‐1 mit roten Pfeilen 
    gekennzeichnet. In Lastrichtung (LR) 1 wurde nach Nord und in Lastrichtung (LR) 2 nach Osten 
    gezogen. Als Widerlager wurde ein Unimog der Feuerwehr Spiekeroog genutzt. 
    LR1_Nord auf Unimog 
    LR2_Ost auf Unimog 
     
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    3.3 Baumaufnahme 
    3.3.1 Baumdaten 
    Baumnummer:  01 
    Baumart:   Flatter‐Ulme  (Ulmus  laevis);  die  Baumartbestimmung  wurde  vom 
    Sachverständigen Block‐Daniel übernommen. 
      2024 
    Baumhöhe [m]  14 
    Stammumfang [cm]  343 
    LR1_Nord 
    Stammdurchmesser [cm]  109 / 116 
    Statische Grundsicherheit  8 
    LR2_Ost 
    Stammdurchmesser [cm]  116 / 109 
    Statische Grundsicherheit  3,8 
     
    Die Baumhöhe wurde mittels Laser‐Höhenmessgerät vom Boden aus gemessen. Es wurden  
    3 verschiedene Messungen vorgenommen, die gemittelt wurden. Es wird im Folgenden auf 
    diese  Höhenmessung  abgestellt.  Auf  die  Unwägbarkeiten  hinsichtlich  der  Genauigkeit  der 
    Höhenmessung und der sich daraus ergebenden Konsequenzen sei hiermit hingewiesen. Im 
    Zweifelsfall  wird  eine  größere  Höhe  angenommen,  um  die  Sicherheitsfaktoren  nicht  zu 
    überschätzen. 
    Der Stammumfang wurde in 1 m Höhe gemessen. Der Baum befindet sich in der Altersphase. 
    3.3.2 Fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme 
    An  dieser  Stelle  werden  neben  den  dendrologischen  Grunddaten  nur  die  für  diese 
    Begutachtung relevanten Aspekte stichpunktartig aufgeführt: 
    I. Der Habitus der Ulme fällt unmittelbar als Besonderheit ins Auge. Der einseitige und 
    gedrungene Wuchs ist nicht arttypisch für einen annähernd solitär gewachsenen Baum 
    (vgl. Abb. 3‐2). Die Krone ist deutlich breiter als hoch, die Krone hat sich offensichtlich 
    deutlich  nach  Osten  hin  entwickelt.  Gleichwohl  ist  eine  Veränderung  der 
    Kronenentwicklung in den letzten Jahrzehnten zu erkennen (vgl. Abb. 3‐3). 
     
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    II. Der  untere  Stamm‐  und  Stammfußbereich  ist  bis  in  eine  Höhe  von  etwa  110  cm 
    ostseitig  (druckseitig)  zwischen  den  Wurzelanläufen  eingefault  (vgl.  Abb.  3‐4)  und 
    weist einen sehr starke Hohlklang auf. 
    III. In etwa 200 cm Höhe weist der Baum auf der Nord‐Westseite eine Einfaulung auf, die 
    bis zu 30 cm tief sondiert werden kann (vgl. Abb. 3‐5). 
     
    Abb. 3‐2: Gesamtansicht von Norden (Lastrichtung 1) mit deutlich einseitiger Kronenausprägung. 
     
    Abb. 3‐3: Ansicht der Ulme vor Jahrzehnten; Bild wurde vom Auftraggeber ohne weitere Quellenangabe zur 
    Verfügung gestellt. Die Veränderung der Wuchsform mit Tendenz nach oben ist deutlich zu erkennen. 
    
     
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    Abb. 3‐4: Ostseitige, offene Stammfäule bis in 110 cm Höhe. 
     
     
    Abb. 3‐5: Nord‐Westseitige Faulstelle mit Sondierstab in etwa 200 cm Höhe. 
    
     
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    4 Durchführung eingehender Untersuchungen 
    4.1 Methodendiskussion 
    Im  Zuge  dieser  Gutachtenerstellung  wurde  die  ZUGVERSUCHS‐METHODE  angewendet,  um  eine 
    ganzheitliche  Betrachtung  der  Bruch‐  und  vor  allem  der  Standsicherheit  vornehmen  zu 
    können.  Zum  Zwecke  der  Differenzialdiagnose  wurde  der  Stammfußbereich  zudem  mittels 
    bildgebender Verfahren, hier Schall‐ und Elektrischer Widerstandstomographie, begutachtet. 
    Die Untersuchungen stellen eine Momentaufnahme eines jeden Baumes dar, die nur für diese 
    Situation  zum  Zeitpunkt  der  Untersuchung  Gültigkeit  hat.  Ziel  der  Messungen  ist  es,  die 
    schwächste  Stelle  in  der  untersuchten  ‚Konstruktion‘  zu  finden,  um  Aussagen  über  ein 
    mögliches  Versagen  zu  treffen.  Daher  werden  in  der  Beurteilung  und  Würdigung  der 
    Ergebnisse auch nur diese Messwerte verwendet. 
    4.2 Anwendung des Zugversuches 
    Die  Ulme  wurde  in  zwei  Richtungen  gezogen.  Der  angestrebte  Sicherheitsfaktor  wurde  im 
    vorliegenden  Fall  von  üblicher  Weise  1,5  auf  2,0  hochgesetzt,  da  die  Kronenexzentrizität 
    sowohl  im  Hinblick  auf  die  einseitige  Dauerbelastung  sowie  mit  Hinblick  auf  mögliche 
    Torsionskräfte in besonderem Maß zu berücksichtigen ist. Der Wert sollte nicht unterschritten 
    werden. 
    Bemessungsgrundlage ist die Geländekategorie Vorstadt / Dorf / Wald und die Zuordnung zur 
    Windzone  D4.  Mithin  wird  die  Belastung  des  Baumes  mit  30  m/s  mittlerer 
    Windgeschwindigkeit als Bemessungsgrundlage angenommen. 
    Nachfolgend ist die Tabelle mit den Anpassungen der Strukturparameter aufgeführt: 
      
     
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    4.2.1 Tab. 4. ‐ Parameteranpassung: 
    LR1‐Nord    Erklärungen 
    Geländekategorie  III  Vorstadt / Dorf / Wald 
    Expositionsfaktor  0,85  15  %  Abschirmung  durch  nebenstehendes  Gebäude 
    angenommen 
    Nachbarschaftsfaktor für 
    bodennahe Strömung 
    1,1  10 % Strömungserhöhung angenommen 
    Eigenfrequenz  0,6  Gedrungener Altbaum mit verzweigter Krone 
     mittlere Frequenz 
    Dämpfungsdekrement  0,6  Gedrungener Altbaum mit verzweigter Krone 
     mittlere Dämpfung 
    LR2‐Ost    Erklärungen 
    Geländekategorie  III  Vorstadt / Dorf / Wald 
    Expositionsfaktor  0,85 / 
    1,6 / 
    2,3 
    15  %  Abschirmung  durch  nebenstehendes  Gebäude 
    angenommen;  zur  Berücksichtigung  des  zusätzlichen 
    Biegemomentes  durch  die  einseitige  Krone  wurde  der 
    Expositionsfaktor auf 1,6 bzw. 2,3 erhöht, siehe Punkt 4.3. 
    Nachbarschaftsfaktor für 
    bodennahe Strömung 
    1,1  10 % Strömungserhöhung angenommen 
    Eigenfrequenz  0,6  Gedrungener Altbaum mit verzweigter Krone 
     mittlere Frequenz 
    Dämpfungsdekrement  0,6  Gedrungener Altbaum mit verzweigter Krone 
     mittlere Dämpfung 
     
      
     
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    4.3 Berücksichtigung der Auswirkung der Kronenexzentrizität 
    Die  starke  Exzentrizität  der  Baumkrone  der  Ulme  muss  in  der  Windlastanalyse  des 
    Zugversuches berücksichtigt werden. 
    Das Biegemoment durch das Eigengewicht ist dem Bemessungswindmoment hinzuzurechnen. 
    Um das zusätzliche Biegemoment zu errechnen, wird im vorliegenden Fall auf Daten aus der 
    Windlastanalyse der Lastrichtung 1, seitlich zur Hangrichtung, zurückgegriffen. 
    Das errechnete Gewicht des Baumes (10 to) wird in Kraft übersetzt (10 to x 9,81 = 98 kN) und 
    mit der Exzentrizität der Krone (3,92 m) multipliziert: 
    98 kN x 3,92 m = 384,16 kNm 
    Es  wird  aus Sachverständigensicht  davon  ausgegangen,  dass  nur  etwa 65  %  des  Gewichtes 
    tatsächlich  biegemomenterhöhend  wirken,  ein  Teil  des  besonders  schweren  unteren 
    Stammquerschnittes trägt sich innerhalb der Konstruktion im Stammverlauf ab. Hieraus ergibt 
    sich wie folgt: 
    384,16 : 0,65 = 256 kNm 
    Das  so  ermittelte  zusätzliche  Biegemoment  kann  als  linearer  Faktor  hilfsweise  über  den 
    Expositionsfaktor  Windlasterhöhend  in  die  Berechnung  eingestellt  werden.  Die  Software 
    arbostat verfügt über keine direkte Eingabemöglichkeit. Zur Berechnung des einzustellenden 
    Faktors wird das zusätzliche Biegemoment durch das Bemessungswindmoment geteilt: 
     
     
     
     
    Damit ergibt sich hier für die Bemessungsgrundlage nach Windzone D4 folgendes: 
    262 kNm: 338 kNm = 0,8 + 0,85 
    Der ursprüngliche Expositionsfaktor von 0,85 wird auf den errechneten Faktor von 1,6 erhöht.
     
     
    Damit ergibt sich hier für die Bemessungsgrundlage bis 117 km/h folgendes: 
    262 kNm: 184 kNm = 1,4 + 0,85 = 2,3 
    Der ursprüngliche Expositionsfaktor von 0,85 wird auf den errechneten Faktor von 2,3 erhöht. 
     
      
    (Anteil Eigengewicht) 
    Windlast bei ursprünglichem 
    Expofaktor 
    + ursprünglicher Expofaktor = Neuer Expofaktor 
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
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    4.4 Betrachtung der Einzelwerte – Nachweis der Messpunkte 
    4.4.1 Lastrichtung LR1 – Nord, Standsicherheit 
    Beurteilung Standsicherheit  
     
    Abb. 4‐1: Messkurve, Standsicherheit 
       
    Abb. 4‐2: Anordnung Messgeräte 
    Ersatzlast: 28,3 %, 
    das entspricht rechnerisch 16 m/s = WS 7 
    nach Korrektur WS 6(siehe 2.2.4). 
     
    Ergebnis: Alle Messkurven liegen im grünen 
    Bereich; das rote Inclinometer zeigt einen 
    Sicherheitsfaktor von 2,43. 
     
    Der Baum ist an gemessener Stelle als 
    standsicher mit geringen Reserven zu 
    beurteilen.   
    Abb. 4‐3: Auslenkung in Zugrichtung 
     
    
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
    26474 Spiekeroog, Norderloog 23       21 / 69 
    4.4.2 Lastrichtung LR1 – Nord, Bruchsicherheit 
     
      
    Beurteilung Bruchsicherheit  
     
    Abb. 4‐4: Messkurve, Bruchsicherheit 
     
     
    Abb. 4‐5: Anordnung Messgeräte 
    Ersatzlast: 23,1 %, 
    das entspricht rechnerisch 14 m/s = WS 7 
    nach Korrektur WS 6 (siehe 2.2.4). 
     
    Ergebnis: Die grüne Messkurve liegt knapp 
    im grünen Bereich, der Sicherheitsfaktor 
    beträgt 2,02. 
     
    Der Baum ist an der gemessenen Stelle als 
    bruchsicher ohne Reserven zu beurteilen. 
    
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
    26474 Spiekeroog, Norderloog 23       22 / 69 
     
    4.4.3 Lastrichtung LR2 – Ost, Standsicherheit 
    Beurteilung Standsicherheit  
     
    Abb. 4‐6: Messkurve, Standsicherheit 
     
     
    Abb. 4‐7: Anordnung der Messgeräte 
     
    Abb. 4‐8: Auslenkung in Zugrichtung 
    Ersatzlast: 14 %, 
    das entspricht rechnerisch 11 m/s = WS 6 
    nach Korrektur WS 5 (siehe 2.2.4). 
     
    Ergebnis: Die rote und die grüne Messkurve 
    liegen im roten Bereich. Der 
    Sicherheitsfaktor beträgt 0,78. 
     
    Der Baum ist an gemessener Stelle als nicht 
    standsicher zu beurteilen. 
     
    
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
    26474 Spiekeroog, Norderloog 23       23 / 69 
    4.4.4 Lastrichtung LR2 – Ost, Bruchsicherheit 
    Beurteilung Bruchsicherheit  
     
    Abb. 4‐9: Messkurve, Bruchsicherheit 
     
     
    Abb. 4‐10: Anordnung der Messgeräte 
     
    Ersatzlast: 12,8 %, 
    das entspricht rechnerisch 11 m/s = WS 6 
    nach Korrektur WS 5 (siehe 2.2.4). 
     
    Ergebnis: Die blaue Messkurve liegt im 
    roten Bereich, der Sicherheitsfaktor beträgt 
    0,69. 
     
    Der Baum ist an der gemessenen Stelle als 
    nicht bruchsicher zu beurteilen. 
     
      
    
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
    26474 Spiekeroog, Norderloog 23       24 / 69 
     
    4.5 Durchführung bildgebender Verfahren 
    Die  gutachtengegenständliche  Ulme  wurde  zusätzlich  im  Stammfußbereich  mittels 
    Schalltomographie und Elektrischer Widerstandstomographie untersucht. 
    Es  wurden  18  Messpunkte  in  10  cm  über  Geländeoberkante  (GOK)  nach  fachlichen 
    Gesichtspunkten  um  den  Stamm  verteilt  und  mit  Hilfe  einer  Calliper‐Messkluppe 
    eingemessen. Der Messpunkt 1 zeigt dabei nach Norden. 
    4.5.1 Nachweis der Messpunkt 
    Nachfolgend sind die 18 Messpunkte in den nachfolgenden Abbildungen dargestellt. 
     
    Abb. 4‐11: Messpunkte 13 bis 3 
     
    Abb. 4‐12: Messpunkte 3 bis 10 
     
     
    MP 13 
    MP 3 
    MP 3 
     MP 10 
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
    26474 Spiekeroog, Norderloog 23       25 / 69 
     
     
    Abb. 4‐13: Messpunkte 5 bis 12 
     
    Abb. 4‐14: Messpunkte 12 bis 16 
      
    MP 5 
     MP 12 
    MP 16 
    MP 12 
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
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    4.6 Ergebnisse der bildgebenden Verfahren 
     
    Abb. 4‐15: Schalltomogramm, SoT 
    Die Gesamtauswertung des 
    Schalltomogramms ergab, 
    dass eine weitreichende 
    Fäule zu erkennen ist (blauer, 
    rosafarbener und grüner 
    Bereich). 
    Eine gute Korrelation zu den 
    errechneten Höhlungswerten 
    aus dem Zugversuch (96,5 %) 
    kann festgestellt werde. 
    Zwischen den MP 14 und 15 
    ist die offene Höhlung bereits 
    visuell zu erkennen. Im 
    Bereich der MP 6 bis 8 steht 
    ein Durchbruch kurz bevor. 
     
    Der Stamm ist stark 
    segmentiert, lediglich die 
    mächtigen Wurzelanläufe 
    sind teilweise noch intakt. 
     
    Der ausgehöhlte Bereiche 
    wird auch im ERT mit 
    deutlich verringerter 
    Leitfähigkeit (rot‐gelbes 
    Farbspektrum) dargestellt. 
    Von einem weiteren 
    Fortschreiten der Zersetzung 
    ist auszugehen. 
     
    Abb. 4‐16: Tomogramm der Elektrischen Widerstandstomographie 
    (ERT) 
     
    LR1‐N 
    LR2‐O 
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
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    5 Beurteilung 
    5.1 Ergebnis der visuellen Untersuchung 
    Im Vorgutachten aus 2022 wurde das Pflanzjahr mit 1850 angegeben. Mithin wäre das Alter 
    der  Ulme  mit  174  Jahren  anzugeben.  Der  Baum  wird  nach  gegenwärtiger  Einschätzung 
    aufgrund des Verzweigungsmusters der Vitalitätsstufe 1 zugeordnet. 
    Es  ist  ein  marginaler  Anteil  an  Totholz  in  der  Baumkrone  vorhanden.  Das  Lichtraumprofil 
    wurde im Zuge der Untersuchung in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Spiekeroog etwas 
    angehoben, damit das neue Einsatzfahrzeug hier passieren kann. 
    Wie bereits ausgeführt hat sich die Wuchsrichtung der terminalen Oberkrone im Laufe der 
    vergangenen Jahrzehnte etwas verändert. Die ehemals starke seitliche Kronenausbildung in 
    Folge  der  Windschur  hat  sich  zugunsten  einer  stärkeren  vertikalen  Entwicklung  verändert. 
    Über  die  Gründe  kann  diesseits  nur  gemutmaßt  werden.  Möglicherweise  gab  es 
    Veränderungen  der  Anströmtopographie  aus  Richtung  Westen.  Hier  kann  es  infolge 
    heranwachsender größerer Bäume oder durch weitere Besiedlung zu einer Verringerung der 
    direkten  Anströmstärke  des  Windes  gekommen  sein.  Für  die  weitere  Betrachtung  der 
    gegenwärtigen Baumstatik ist dieser Aspekt jedoch vorerst zu vernachlässigen. 
    5.2 Ergebnis des Zugversuches 
    5.2.1 Messwerte für Windzone D4, 50‐jähriges Ereignis 
    Bemessungsgrundlage der ausgewerteten Daten ist, wie bereits erwähnt, die Windlastanalyse 
    für die Maximalbelastung, die mit einer Überschreitungswahrscheinlichkeit von 2 % pro Jahr 
    festgelegt  wurde.  Dies  bedeutet,  dass  statistisch  gesehen  dieser  Wert  alle  50  Jahre  einmal 
    überschritten wird. 
    Die  Auswertung  zeigt  also  die  Sicherheiten  für  das  potentielle  Maximalereignis  unter 
    Anwendung der Windzonenkarte D4 und der Geländekategorie Vorstadt / Dorf / Wald. 
    Alternativ wurde zudem als Bemessungswindlast das Windereignis bis 117 km/h in Böen als 
    Szenario dargestellt. 
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
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    Tab. 5‐1: Tabelle mit Sicherheitsfaktoren 2024 
    Werte in grün   = Baum hat ausreichend Sicherheit (ab Sicherheitsfaktor 2,0). 
    Werte in gelb   = Baum ist aktuell nicht ausreichend sicher, keine Reserven (Sicherheitsfaktor 1,0 bis < 2,0). 
    Werte in rot   = Baum ist aktuell deutlich nicht verkehrssicher (Sicherheitsfaktor unter 1,0). 
     
    Die  Analyse  der  Zugversuchsdaten  unter  Berücksichtigung  der  örtlichen  und  strukturellen 
    Parameter ergab folgende Einschätzung: 
    I. Die Werte der statischen Grundsicherheit erscheinen für die Größe und das Alter des 
    Baumes in Lastrichtung 1 nach Norden relativ hoch. Dies erscheint aber in Bezug auf 
    den solitären Wuchs mit kräftigem Stamm bei geringer Baumhöhe als plausibel. 
    II. Die  Werte  der  statischen  Grundsicherheit  in  Lastrichtung  2  nach  Osten  zeigen  sich 
    deutlich geringer. Die ist vor dem Hintergrund der starken Exzentrizität der Baumkrone 
    als  plausibel  anzusehen.  Das  bedeutet  auch,  dass  die  statischen  Reserven  in  diese 
    Richtung (SF 3,8) nur halb so groß sind wie in Lastrichtung 1 (SF 8). 
    Lastrichtung 2024
    LR1_Nord, Windzone D4 8
    LR2_Ost, Windzone D4 3,8
    LR1_Nord, Szenario 117 km/h 14,7
    LR2_Ost, Szenario 117 km/h 4,9
    Lastrichtung 2024
    LR1_Nord, Windzone D4 2,43
    LR2_Ost, Windzone D4 0,78
    LR1_Nord, Szenario 117 km/h 4,48
    LR2_Ost, Szenario 117 km/h 1,21
    Lastrichtung 2024
    LR1_Nord, Windzone D4 2,02
    LR2_Ost, Windzone D4 0,69
    LR1_Nord, Szenario 117 km/h 3,71
    LR2_Ost, Szenario 117 km/h 0,88
    Übersicht der Messwerte  2024
    Jahr
    Jahr
    Jahr
    Grundsicherheit
    Standsicherheit
    Bruchsicherheit
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
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    III. Für  die  beiden  gemessenen  Lastrichtungen  kann  festgestellt  werden,  dass  die 
    Sicherheitsfaktoren für die Standsicherheit signifikant geringer ausfallen, als die Werte 
    der  Statischen  Grundsicherheit.  Dies  deutet  auf  eine  weitreichende  Fäule  im 
    Wurzelbereich hin. Der angestrebte Wert von 2,0 wird in Lastrichtung 1 erreicht. In 
    Lastrichtung  2  nach  Osten  wird  nicht  einmal  die  einfache  Sicherheit  erreicht.  Der 
    Sicherheitsfaktor beträgt lediglich 0,78. 
    IV. Für  die  Sicherheitsfaktoren  der  Bruchsicherheit  kann  ebenfalls  festgestellt  werden, 
    dass auch hier die Werte signifikant geringer ausfallen, als die Werte der Statischen 
    Grundsicherheit. Hier zeigt sich in den Werten bei voller Windlast die bereits visuell 
    wahrzunehmende  Schwächung  des  Holzkörpers.  Gleichwohl  wird  der  angestrebte 
    Wert von 2,0 in Lastrichtung 1 gerade so erreicht. In Lastrichtung 2 nach Osten wird 
    nicht  einmal  die  einfache  Sicherheit  erreicht.  Der  Sicherheitsfaktor  beträgt  lediglich 
    0,69. 
    5.3 Ergebnis der bildgebenden Verfahren 
    Die  im  Zugversuch  nachgewiesenen  Fäuleprozesse,  welcher  zum  Abbau  der  statischen 
    Reserven  geführt  haben,  konnten  auch  in  den  bildgebenden  Verfahren  sichtbar  gemacht 
    werden.  Der  untere  Stammbereich  erscheint  segmentiert,  lediglich  im  Bereich  der 
    Wurzelanläufe  ist  noch  tragfähiges  Holz  vorhanden.  Mithin  scheinen  die  Werte  der 
    Sicherheitsfaktoren aus dem Zugversuch plausibel zu sein. 
    6 Schlussfolgerung und Maßnahmenempfehlung 
    6.1 Würdigung der Ergebnisse 
    Die  im  Zuge  dieser  Expertise  untersuchte  Flatter‐Ulme  ist  wie  bereits  erwähnt  als 
    ortsbildprägender  Altbaum  zu  beschreiben  und  aufgrund  seiner  markanten  Wuchsform 
    besonders auffällig. Die Ulme ist somit als besonders erhaltenswert einzuschätzen. 
    Im Zuge der Untersuchungen und Auswertung der gesammelten Daten ist eine weitreichende 
    Fäule  im  Stammfuß  und  unteren  Stammbereich  festzustellen.  Dies  gilt  im  Hinblick  auf  die 
    Standsicherheit ebenso wie im Hinblick auf die Bruchsicherheit. 
    Die  berechtigte  Sicherheitserwartung  des  Verkehrs  hinsichtlich  der  Nutzung  der  im 
    Baumumfeld  liegenden  Grundstücke  erfordert  eine  dementsprechende  Verkehrssicherheit 
    des  Baumes,  die  im  vorliegenden  Fall  als  hoch  zu  bewerten  ist.  Das  Schadenspotential  bei 
    einem Versagen des Baumes im Ganzen ist ebenfalls als sehr hoch einzuschätzen. 
     
    Auf Grundlage der ermittelten Werte wird die Ulme als nicht standsicher beurteilt (geringster 
    Wert 0,78). 
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
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    Die  festgestellten  Sicherheitsfaktoren  der  Bruchsicherheit  im  untersuchten  Stammbereich 
    (geringster  Wert  0,69)  führen  dazu,  dass  der  Baum  im  technisch  untersuchten  Bereich  als 
    nicht bruchsicher beurteilt werden muss. 
    In  der  Gesamtschau  ist  die  Ulme  in  Bezug  auf  das  angenommene  Maximalwindereignis 
    (Windzone D4; 50‐jähriger Sturm) als nicht verkehrssicher zu beurteilen. 
    Die  Alternativberechnung  unter  Annahme  einer  Windbelastung  bis  117  km/h  in  Böen 
    (Designgeschwindigkeit 22,5 m/s) führt dazu, dass die Standsicherheit in Lastrichtung 2 unter 
    dem geforderten Sicherheitsfaktor 2,0 bleibt, aber mit 1,21 die einfache Sicherheit aufweist. 
    In  Bezug  auf  die  Bruchsicherheit  ist  hier  aber  von  einem  Sicherheitsfaktor  von  0,88 
    auszugehen.  Das  heißt,  auch  bei  der  zuvor  beschriebenen  Windbelastung  bis  117  km/h  in 
    Böen ist die einfache Sicherheit nicht gegeben. 
    Das  Risiko  des  Versagen  des  Baumes  im  untersuchten  Stammbereich  kann  sich  ab  einer 
    Designwindgeschwindigkeit  von  21,0  m/s  und  einer  Böengeschwindigkeit  von  26,6  m/s 
    realisieren. Auf die Vorsichtsmaßnahmen unter Punkt 6.2 wird verwiesen. Da es sich um eine 
    Hauptzuwegung im Ort handelt wird diesseits davon ausgegangen, dass diese nicht dauerhaft 
    bis  zur  Herstellung  der  Verkehrssicherheit  gesperrt  werden.  Die  faktische  Bruch‐  und 
    Standsicherheit  bis  zur  eingeleiteten  Windersatzlast  wurde  im  Zugversuch  nachgewiesen. 
    Insoweit werden die unter 6.2 empfohlenen Maßnahmen zur temporären Sperrung als noch 
    ausreichend erachtet. 
    Sollte sich die Absperrung des Fallbereiches aus Sicht der Verantwortlichen bis zur Umsetzung 
    einer der unter 6.2 empfohlenen Maßnahmen als möglich darstellen, wäre diese Maßnahme 
    der anlassbezogenen temporären Sperrung vorzuziehen.  
      
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
    26474 Spiekeroog, Norderloog 23       31 / 69 
    6.2 Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit 
    Bis zu einer Entscheidung, wie mit dem Baum weiter verfahren werden soll, ist der potentielle 
    Fallbereich der Ulme gegen Betreten wenigstens temporär zu sperren, wenn sich abzeichnet, 
    dass  ein  Windereignis  mit  mittlerer  Windgeschwindigkeit  von  20  m/s  oder 
    Böengeschwindigkeiten ab 24 m/s bevorsteht oder herrscht. 
    Aufgrund der Dringlichkeit dieser Maßnahme wurde der Auftraggeber vom unterzeichnenden 
    Sachverständigen  nach  Auswertung  der  Daten  umgehend  am  08.05.2024  telefonisch 
    informiert.  Der  Auftraggeber  wollte  sodann  den  zuständigen  Bürgermeister  hiervon  in 
    Kenntnis setzen. 
    Zur kurz‐ bis mittelfristigen Herstellung der Verkehrssicherheit sind dringende Maßnahmen 
    der Priorität 1 notwendig. 
    I. Die  Ulme  sollte  durch  eine  geeignete  Konstruktion  gestützt  werden,  um  den 
    besonderen Habitus des Baumes nicht zu beeinträchtigen (vgl. Abb. 6‐1, 6‐2). Hierzu 
    wären  im  stammkopfnahen  Kronenbereich  2‐3  maßgefertigte  Halbschalen 
    anzubringen.  Hieran  wären  dann  entsprechend  stark  dimensionierte  Stützen  zu 
    montieren,  welche  im  Bodenbereich  auf  entsprechende  Fundamente  gegründet 
    werden  müssten.  Hier  kann  je  nach  Eigenleistung  mit  Kosten  von  12‐18  T€  netto 
    gerechnet  werden.  Die  exakte  Konstruktion  müsste  bei  einem  weiteren  Vor‐Ort‐
    Termin  besprochen  und  aufgemessen  werden.  Ggf.  kann  auch  vorerst  eine 
    provisorische  Abstützung  (z.  B.  verschränkte  Holzbalken  mit  entsprechender 
    Tragfähigkeit nach Einschätzung von Zimmerleuten) die Lage entschärfen. 
    Alternativ zur Stützkonstruktion: 
    II. Massive Einkürzung der Ulme in seitlicher Ausdehnung wie in der Höhe. Der besondere 
    Habitus würde hierdurch deutlich beeinträchtigt. Die Einkürzung müsste seitlich um 
    wenigstens 4 m und in der Höhe bis auf die gelbe Linie in Abbildung 3.2 erfolgen. Eine 
    Schnittskizze ist in Abbildung 6‐3 & 6‐4 dargestellt. Die Schnittlinie ist rot gestrichelt 
    eingezeichnet. 
    Alternativ zur Erhaltung der Ulme 
    III. Fällung des Baumes zur Herstellung der Verkehrssicherheit. Naturschutzfachliche und 
    artenschutzrechtliche Belange nach §39 und §44 BNatschG wären hierbei zu beachten. 
     
     
     
      
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
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    Abb. 6‐1: Skizzierung der Stützkonstruktion, Ansicht von Osten 
     
     
    Abb. 6‐2: Skizzierung der Stützkonstruktion, Ansicht von Norden 
     
    
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
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    Abb. 6‐3: Rote Linie als Schnittskizze Lastrichtung 1, starke seitliche Einkürzung und in der Höhe 
     
    Abb. 6‐4: Rote Linie als Schnittskizze Lastrichtung 2, starke seitliche Einkürzung und in der Höhe 
     
     
     
     
    
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
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    6.3 Weitere baumsachverständige Begleitung 
    Vor dem Hintergrund des festgestellten Abbaus statischer Reserven sowie zur Beurteilung der 
    Vitalitätsentwicklung  sollte  der  Baum  bei  Erhaltung  weiterhin  intensiv  sachverständig 
    begleitet werden. 
    6.3.1 Nachuntersuchungen 
    Sollte der Baum eingekürzt werden, ist eine erneute Begutachtung mittels Zugversuch und 
    bildgebender  Verfahren  innerhalb  von  24  Monaten  zur  Verifizierung  der  weiteren 
    Entwicklung der Sicherheitsfaktoren notwendig. 
     
    Im Vergleich der Sicherheitsfaktoren der unterschiedlichen Jahre kann eine bessere Prognose 
    für den weiteren Verlauf der Fäule gemacht werden. 
    6.3.2 Regel‐ und Zusatzkontrollen 
    Gemäß  Baumkontrollrichtlinien  (FLL  2020)  sind  ältere  Bäume  mit  entsprechender 
    Vorschädigung  regelmäßig  visuell  im  Zuge  einer  Regelkontrolle  innerhalb  von  12  Monaten 
    einmal zu kontrollieren.
     Dies soll gewährleisten, dass etwaige Veränderungen am Baum, die 
    auf eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit hinweisen, rechtzeitig erkannt werden. 
    Bei besonderer Indikation kann das Intervall auch verkürzt werden. 
    Dies ist im vorliegenden Fall angezeigt, der Baum sollte zukünftig regelmäßig alle 6 Monate 
    visuell kontrolliert werden. 
    Bei einer massiven Verschlechterung der Vitalität vor Ablauf der folgenden 24 Monate wäre 
    über eine vorzeitige eingehende Untersuchung oder Fällung zu beraten. 
      
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
    26474 Spiekeroog, Norderloog 23       35 / 69 
    6.4 Zeitliche Priorisierung der Maßnahmen 
    Der  Sachverständige  schätzt  die  konkrete  Gefährdung  der  vorbezeichneten  Situation  auf 
    Grundlage  der  geschilderten  Ergebnisse  und  Schlussfolgerungen  ab.  Er  empfiehlt  einen 
    vertretbaren Zeitraum hinsichtlich der Gefahrenabwehr durch die aufgezeigten Maßnahmen. 
    Priorität 0 – Sofortmaßnahme, Gefahr im Verzug 
    Entscheidung vor Ort, Abstimmung mit dem Auftraggeber, keine Verzögerung. 
    Priorität 1 – hohe Dringlichkeit 
    Ausführung umgehend ohne schuldhafte Verzögerung, in der Regel innerhalb von 4 Wochen. 
     
    Hier: Abstützung (ggf. vorerst provisorisch) oder Einkürzung oder 
    Fällung bis zum 20 Juni. 
     
    Priorität 2 – mittlere Dringlichkeit 
    Maßnahmen sollten innerhalb von 6 Monaten ausgeführt werden. 
    Priorität 3 – geringe Priorität 
    Ausführung als Pflegemaßnahme wünschenswert, ohne Zeitbezug. 
     
    Die  weitere  sachverständige  Betreuung  sollte  bei  Erhalt  des  Baumes  im  Sinne  der 
    empfohlenen eingehenden Untersuchung nach 6.3.1 bis  
     
    Mai 2026 
    ausgeführt werden. 
      
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
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    7 Hilfsmittel 
    Beim Ortstermin: 
    ‐ TreeQinetic Messsensoren, argus electronic, Rostock 
    ‐ Dehnungsmesser (Elastometer, 1/1000mm) 
    ‐ Neigungsmesser (Inclinometer, 1/500 Grad) 
    ‐ Kraftmessdose (Forcemeter) 
    ‐ TreeQinetic Messsoftware, argus electronic, Rostock 
    ‐ PICUS‐3 Schalltomograph, argus electronic, Rostock 
    ‐ PICUS Treetronic 3, argus electronic, Rostock 
    ‐ PICUS Software Q74, argus electronic, Rostock 
    ‐ PICUS Calliper Version 3, argus electronic, Rostock 
    ‐ Winkel‐ und Höhenmessgerät 
    ‐ Maßband, Kluppe, Kompass 
    ‐ 3,0 Tonnen Greifzug mit Stahlseil und Dyneemaseil, Unimog als Widerlager 
    ‐ Messlatte mit E‐Teilung 
    ‐ Digitalkamera Canon EOS 5 D Mark IV 
     
    Bei der Auswertung: 
    ‐ Digitale Bildbearbeitung mit Adobe Lightroom 
    ‐ Arbostat Auswertungssoftware, Version 2.2.0.17 
    ‐ Auswertung der Tomographien: PICUS Q74 (74.02.003.3) 
    ‐ PC, Standardsoftware 
     
    8 Korrekturen 
    Bis dato keine Korrektur erfolgt. 
      
     
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    9 Schlussbemerkung 
    Die im Zuge der Untersuchung festgestellten und der Ausarbeitung zugrunde gelegten Fakten 
    besitzen  allein  für  den  Gegenstand  dieser  Untersuchung  Gültigkeit.  Eine  Übertragung  auf 
    andere  Objekte  selbst  ähnlicher  Standortsituation  führt  zwangsläufig  zu  falschen 
    Schlussfolgerungen.  Das  Gutachten  ist  ausschließlich  zum  Gebrauch  des  Auftraggebers 
    bestimmt. Eine Weitergabe an die mit diesem Objekt befassten Behörden ist zulässig, jedoch 
    nur in vollständiger Form, ohne Herausnahmen von Textteilen, Unterlagen, Fotos, Karten, etc. 
    Eine Weitergabe oder Vervielfältigung des Gutachtens unterliegt den geltenden gesetzlichen 
    Bestimmungen des Urheberrechts. 
    Die  Abbildungen  wurden  digital  erstellt.  Der  Unterzeichner  versichert,  in  diesem 
    Zusammenhang keine Manipulationen an den Abbildungen durchgeführt zu haben. Lediglich 
    Helligkeits‐  und  Kontrastkorrekturen  sowie  Vergrößerungen  und  Verkleinerungen  wurden 
    vorgenommen. 
    Die  Einwirkung  von  außergewöhnlichen  Bedingungen,  wie  z.B.  Windhosen  können 
    grundsätzlich  nicht  vorhergesagt  werden.  Alle  Äußerungen  sind  aus  sachverständiger  Sicht 
    getätigt und stellen in keiner Weise eine rechtliche Würdigung der Umstände dar. 
     
    Bremen, 08.05.2024 
    Korrekturzyklus /  
     
     
     
     
     
     
     
     
    Olav Johswich 
    Gutachter 
    von der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven, 
    öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baumpflege, 
    Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung 
      
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
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    10 Allgemeiner Anhang ‐ Fachbegriffe 
    10.1 Regelwerke / verwendet Fachbegriffe 
    10.1.1 Baumkontrollrichtlinien (2020) 
    Die Richtlinien für die Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen, 
    herausgegeben  von  der  Forschungsgesellschaft  für  Landschaftsentwicklung  Landschaftsbau 
    e.V.  (FLL),  gelten  für  Bäume,  die  aus  Gründen  der  Verkehrssicherheit  kontrolliert  werden 
    müssen. 
    Hierin  ist  neben  der  Einordnung  des  Regelwerkes  in  Bezugnahme  zur  ständigen 
    Rechtsprechung  des  BHG  das  Verfahren  zur  Kontrolle  der  Bäume  sowie  grundlegender 
    Begriffe dargelegt. 
    10.1.2 Regel‐ und Zusatzkontrollen 
    Gemäß  Baumkontrollrichtlinien  (Fll  2020)  sind  ältere  Bäume  mit  entsprechender 
    Vorschädigung  regelmäßig  visuell  im  Zuge  einer  Regelkontrolle  innerhalb  von  12  Monaten 
    einmal zu kontrollieren. Dies soll gewährleisten, dass etwaige Veränderungen am Baum, die 
    auf eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit hinweisen, rechtzeitig erkannt werden. 
    Bei besonderer Indikation kann das Intervall auch verkürzt werden. 
    10.1.3 Baumuntersuchungsrichtlinien (2013) 
    Die Richtlinien für eingehende Untersuchungen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von 
    Bäumen,  herausgegeben  von  der  Forschungsgesellschaft  für  Landschaftsentwicklung 
    Landschaftsbau  e.V.  (FLL),  kann  auf  Bäume  angewendet  werden,  die  nach  visueller 
    Inaugenscheinnahme  nicht  abschließend  hinsichtlich  ihrer  Verkehrssicherheit  beurteilt 
    werden konnten oder ggf. notwendige Maßnahmen zur Herstellung selbiger nicht festgelegt 
    werden konnten. 
    10.1.4 ZTV‐Baumpflege (2017) 
    Die  ZTV‐Baumpflege  (Zusätzliche  Technische  Vertragsbedingung  im  Sinne  der  VOB/B), 
    herausgegeben  von  der  Forschungsgesellschaft  für  Landschaftsentwicklung  Landschaftsbau 
    e.V. (FLL), wird in der Fachwelt als „anerkannte Regeln der Technik“ angesehen und kann somit 
    als  gültiges  Regelwerk  zwischen  den  Parteien  vereinbart  werden.  In  ihr  sind  u.  a.  alle 
    relevanten Baumpflegemaßnahmen per definitionem aufgeführt. 
    Nachfolgend findet sich ein Auszug aus dem Abschnitt 3 der ZTV. Dies soll dem Auftraggeber 
    helfen, die möglicherweise empfohlenen Maßnahmen nachvollziehen zu können. 
      
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
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    Totholzbeseitigung nach ZTV 3.2.4 
    Tote  Äste  mit  Durchmessern  von  3 ‐   10  cm  an  der  Basis  sind  zu  entfernen. 
    Wundbehandlungsstoffe dürfen nicht aufgetragen werden. Äste über 10 cm Durchmesser sind 
    gesondert zu beauftragen. 
     
    Kronenpflege nach ZTV 3.2.2 
    Ein art– bzw. sortentypisches Erscheinungsbild ist zu erhalten. 
    Tote und absterbende Äste mit Durchmessern von 3 ‐ 10 cm an der Basis sind zu entfernen. 
    Gebrochene Schwach‐ und Grobäste sind zu entfernen. 
    Schwachäste mit eingewachsener Rinde, die zu unerwünschten Entwicklungen (z.B. V‐Zwiesel) 
    führen, sind zu entfernen (…) Grobäste sind einzukürzen. 
    Von sich reibenden ‚Schwachästen‘ ist einer zu entfernen. 
    Während  eines  Pflegeganges  dürfen  keine  direkt  neben‐  oder  übereinander  liegenden 
    Wunden über 3 cm erzeugt werden. 
     
    Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) 3.3.1 
    Äste  bis  maximal  Grobäste  sind  einzukürzen  bzw.  zu  entnehmen.  Es  ist  auf  Zugast  / 
    Versorgungsast zu schneiden… 
     
    Kronensicherungsschnitt, 
    seit  2017  kein  eigenständiger  Teil  der  ZTV  mehr.  Ist  Teil  der  3.3.1,  stark  eingreifende 
    Maßnahmen. 
    Es  handelt  sich  dann  um  eine  extreme  Einkürzung  der  Krone  von  schwer 
    geschädigten  Bäumen  zur  Herstellung  der  Verkehrssicherheit  oder  aus  Gründen  des 
    Artenschutzes  ohne  Rücksicht  auf  den  Habitus  für  einen  zeitlich  begrenzten  Erhalt  des 
    verbleibenden Baumes. 
     
    Aststärken nach Durchmesser 
     
    Zweig       bis 1 cm 
    Feinast:     1 bis 3 cm 
    Schwachast:   3‐
    5 cm 
    Grobast:   5‐10 cm 
    Starkast:   ab 10 cm 
     
    Zugast 
    Nachgeordneter  Ast,  der  beim  Einkürzen  stehen  gelassen  wird,  um  das  Überwallen  der 
    Schnittfläche zu fördern und die Leitfunktion für den verbleibenden Ast zu übernehmen. 
     
     
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
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    Abb. 9.1: Schematische Darstellung aus der ZTV‐
    Baumpflege 2017 der FLL, Anhang A1, Seite 59 
     
    Kronensicherungen 
    Kronensicherungen  sind 
    Verbindungsmittel,  die  in  verschiedenen 
    Stärken  verwendet  werden  und  der 
    Sicherung  von  Vergabelungen, 
    überlangen  Ästen  oder  anderen  statisch 
    beeinträchtigten  Baumteilen  dienen.  Sie 
    werden  in  der  Regel  verletzungsfrei 
    eingebaut  und  ermöglichen  dem  Baum 
    weiterhin  einen  gewissen 
    Schwingungsspielraum  ohne  stark 
    geschnitten werden zu müssen. 
     
     
     
     
     
     
      
    
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
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    10.2 Verkehrssicherungspflicht 
    10.2.1 Grundlagen 
    Die  Verkehrssicherungspflicht  ist  keine  gesetzliche  Definition,  sondern  aus  der 
    Rechtsprechung  auf  Grundlage  des  §823  BGB  (allgemeine  Delikthaftung)  und  §839  BGB 
    (Amtshaftung) entstanden. Sie ist bindend für Personen, die einen Verkehr eröffnen oder den 
    öffentlichen  Verkehr  auf  ihrem  Grundstück  dulden.  Dies  bedeutet  eine  Rechtspflicht,  den 
    Schutz Dritter zu ermöglichen und die dafür notwendigen Vorkehrungen zu treffen, welche 
    den verkehrssicheren Zustand von Bäumen auf und an solchen Grundstücken einschließen. 
    10.2.2 Handlungsbedarf 
    Die für den Baum verantwortliche Person ist grundsätzlich verpflichtet, Schäden durch Bäume 
    an Personen oder Sachen zu verhindern. Dem ist mit Hilfe von regelmäßigen, in angemessenen 
    Abständen  und  Umfang  durchzuführenden  Regelkontrollen  nachzukommen,  um 
    Schadsymptome  und  Schäden  zu  erkennen,  Haftungsansprüche  abzuwenden  und 
    angemessene Maßnahmen zielgerichtet einleiten zu können. 
    Diese  Regelkontrolle  ist  als  Sichtkontrolle  durch  eine  fachlich  qualifizierte 
    Inaugenscheinnahme  vom  Boden  aus  vorzunehmen.  Durch  die  Feststellung  von  Defekten 
    sollen vorhersehbare Ereignisse, die Schäden verursachen können, vermieden werden. 
    Die Würdigung der berechtigten Sicherheitserwartung des Verkehrs ist durch die Anpassung 
    der  Zeitintervalle  und  der  Priorisierung  der  Maßnahmen  an  die  Verkehrsintensität  des 
    jeweiligen  Standortes  anzupassen.  Sollte  das  Ausmaß  eines  festgestellten  Defektes 
    hinsichtlich seiner Relevanz für die Bruch‐ und Standsicherheit visuell nicht ermittelt werden 
    können,  so  ist  dies  durch  eine  eingehende  Untersuchung  mit  geeigneter  Methode  zu 
    bewerten.  
    Bei eingehenden Untersuchungen wird die Stand‐ und Bruchsicherheit unter Berücksichtigung 
    der fall‐ und standortspezifischen Einflussfaktoren durch technisch‐biologische Prüfverfahren 
    überprüft. 
      
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
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    11 Spezifischer Anhang: Literaturverzeichnis 
     
    BENCK, J.A.; ARTMANN, S.; KUTSCHEID, J.; MÜLLER‐INKMANN, M.; STRECKENBACH, M.; WELTECKE, K. (2020): Praxishandbuch 
    Wurzelraumansprache, Arbeitskreis Baum im Boden, Möhnesee 
     
    B
    RAUN, Helmut: Bau und Leben der Bäume, Hansjürg Steinlin (Hrsg.), 4. Auflage, Freiburg i. B., Rombach Verlag, 
    1998 
     
    D
    ETTER, Andreas, RUST, Steffen, (2013): Aktuelle Untersuchungsergebnisse zu Zugversuchen 
    In: DUJESIEFKEN, Dirk (Hrsg.) Jahrbuch der Baumpflege 2013, 17. Ausgabe, Braunschweig, Haymarket Media GmbH 
    & Co. KG, S 87‐100 
     
    F
    AY, Neville, (2015): Der richtige Umgang mit uralten Bäumen: Archebäume und Baumveteranen 
    In: DUJESIEFKEN, Dirk (Hrsg.) Jahrbuch der Baumpflege 2015, 19. Ausgabe, Braunschweig, Haymarket Media GmbH 
    & Co. KG, S 181‐197 
     
    F
    LL – Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V., 
    (2020): Baumkontrollrichtlinien – Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit 
     
    F
    LL – Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V., 
    (2013): Baumuntersuchungsrichtlinien ‐ Richtlinien zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen 
     
    F
    LL – Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V., 
    (2017): Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege 
     
    M
    ATTHECK, Claus und HOTZEL, H.‐J., Baumkontrolle mit VTA, Rombach Verlag, 1997 
     
    M
    ATTHECK, Claus, BRELOER, Helge, Handbuch der Schadenskunde von Bäumen, Rombach Verlag, 1994 
     
    R
    OLOFF, Andreas, Kronenentwicklung und Vitalitätsbeurteilung ausgewählter Baumarten der gemäßigten Breiten, 
    Frankfurt am Main, J.D Sauerländer`s Verlag, 1993 
     
    ROLOFF, Andreas, (Hrsg.): Trockenstress bei Bäumen: Ursachen, Strategien, Praxis, Wiebelsheim, Quelle & Meyer 
    Verlag GmbH & Co., 2021 
     
    R
    OLOFF, Andreas, (2016): Wann ist ein Baum ein Baum? Wie verläuft der Alterungsprozess und was sind die Folgen 
    für die Vitalitäts‐Interpretation? 
     
    In: D
    UJESIEFKEN, Dirk (Hrsg.) Jahrbuch der Baumpflege 2016, 20. Ausgabe, Braunschweig, Haymarket Media GmbH 
    & Co. KG, S 161‐173 
     
    R
    UST, Steffen, (2019): Vergleich zweier Verfahren zur Vitalitätsbeurteilung von alten Bäumen am Beispiel von 
    Rot‐Buche und Berg‐Ahorn, 
    In: DUJESIEFKEN, Dirk (Hrsg.) Jahrbuch der Baumpflege 2019, 23. Ausgabe, Braunschweig, Haymarket Media GmbH 
    & Co. KG, S 144‐157 
     
    S
    CHWARZE, Francis, ENGELS, Julia, MATTHECK, Claus, Holzzersetzende Pilze in Bäumen, Rombach Verlag, 1999 
     
     
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
    26474 Spiekeroog, Norderloog 23       43 / 69 
     
    SCHWARZE, Francis, Diagnosis and Prognosis of Development of Wood Decay in Urban Trees, Australien, ENSPEC 
    Pty  Ltd,  2008,  Deutsche  Fassung:  Diagnose  und  Prognose  der  Fäuledynamik  in  Stadtbäumen,  Übersetzt  von 
    SCHWARZE, Francis, 2018 
     
    S
    INN,  Günter,  Baumstatik ‐   Stand‐  und  Bruchsicherheit  von  Bäumen  an  Straßen,  in  Parks  und  der  freien 
    Landschaft, Thalacker Medien, 2003 
     
    W
    EIHS, Ulrich, (2019): Altersgerechte Vitalitätsbeurteilung von Bäumen, 
    In: DUJESIEFKEN, Dirk (Hrsg.) Jahrbuch der Baumpflege 2019, 23. Ausgabe, Braunschweig, Haymarket Media GmbH 
    & Co. KG, S 134‐143 
     
    W
    ESSOLY, Lothar, ERB, Martin, Handbuch der Baumstatik und Baumkontrolle, Berlin, Patzer Verlag, 1998 
     
    Eigene Unterlagen der Ausbildung und Anwenderschulungen für arbostat sowie Workshops der 
    SAG‐Baumstatik e.V. der Jahre 2012 bis 2019. 
      
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
    26474 Spiekeroog, Norderloog 23       44 / 69 
    12 Spezifischer Anhang – Grundlagen Zugversuch 
    12.1 Windstärkenskala nach Beaufort 
    Windstärkenskala nach Beaufort des Deutschen Wetterdienst, www.dwd.de 
     
     
     
    
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
    26474 Spiekeroog, Norderloog 23       45 / 69 
    12.2 Windzonenkarte 
     
    Windzonenkarte für Deutschland, Grafik: Koramic, 
    Grundlage: Angaben des Deutschen Instituts für Bautechnik (www.dibt.de). 
      
    
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
    26474 Spiekeroog, Norderloog 23       46 / 69 
    12.3 Windlastanalysen und Messwerte Zugversuch 
     
    
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
    26474 Spiekeroog, Norderloog 23       47 / 69 
    
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
    26474 Spiekeroog, Norderloog 23       48 / 69 
    
     
    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
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    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
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    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
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    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
    26474 Spiekeroog, Norderloog 23       52 / 69 
    
     
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    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
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    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
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    Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 
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    26474 Spiekeroog, Norderloog 23       61 / 69 
    
     
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    26474 Spiekeroog, Norderloog 23       63 / 69 
    
     
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    26474 Spiekeroog, Norderloog 23       66 / 69 
    
     
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    Gebührenfrei    0800 - treework (87339675)       
    Hanseatic Treework GmbH & Co. KG , Arberger Heerstraße 25,  28307 Bremen
    Ing.-Büro Andreas Block-Daniel
    der baumflüsterer
    Riekestraße 19
    28359 Bremen
     
     
     
    Arberger Heerstr. 25, 28307 Bremen
    Fon   0421 - 48 40 68 0
    Fax   0421 - 48 40 68 29
    Fon   04231 - 90 91 60
    Fon   04202 - 51 16 41
    Fon   040 - 32 84 78 36
    info@die-kletterer.com
    www.die-kletterer.com
    Hanseatic Treework GmbH & Co. KG
    Angebot
    Seite
    02.08.2024
    Norderloog 23, 26474 Spiekeroog / Baumstütze Ulme
    DatumEs betreut SieKnd.-Nr.Projekt-Nr.
    2024-06-06-001 1 - 67576 Johswich, Olav/BK
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir bedanken uns für Ihr Interesse und unterbreiten Ihnen nachfolgendes Angebot für die Arbeiten auf o.g. 
    Grundstück:
    Position Bezeichnung Menge Einh E.-P. G.-P.
     . .1 Vorbemerkung:
    Nachfolgend ist eine tragfähige Kostenschätzung für die Errichtung einer 
    Stützkonstruktion für o.g. Ulme aufgeführt.
    Die Annahmen fußen auf den Eindrücken, die während der Untersuchung 
    mittels Zugversuch gewonnen wurden. Es wird von einer maximalen Anzahl 
    von 4 Stützen sowie 4 Fundamenten ausgegangen, um den Kostenrahmen 
    nicht im Nachgang erhöhen zu müssen.
    Im Zuge der Planungsphase ist zu prüfen, ob ggf. der Einbau von nur 3 
    Stützen ausreichen kann, um die Stabilität der Ulme zu gewährleisten. 
    Angebot
    Seite
    02.08.2024
    Norderloog 23, 26474 Spiekeroog / Baumstütze Ulme
    DatumEs betreut SieKnd.-Nr.Projekt-Nr.
    2024-06-06-001 2 - 67576 Johswich, Olav/BK
    Position Bezeichnung Menge Einh E.-P. G.-P.
    Titel
    1 Planungs-Phase
    Konzeptionierung einer Stützkonstruktion für die schräg stehende 
    ortsbildprägende Ulme mit Windschur mit verminderten 
    Bruchsicherheitsfaktoren nachgewiesen durch Zugversuch.
    Untertitel
    1.1 Einsatz vor Ort
    1.1.1 Planungs-Team,  Tagessatz
    1 Sachverständiger mit Messgehilfen in Klettertechnik,
    An- und Abreise, Fähre, Zeit vor Ort
    . Ausmessen und Herstellen der Schabloneen für Halbschale in 
    Seilklettertechnik / Leiter
    . Ausmessen und Verortung der Fundamente
    . Festlegung der Anzahl von Stützen
    Stck1,00 1.450,00 €1.450,00 €
    Untertitel
    1.2 Konstruktion, statische Abschätzung, Kostenprüfung
    1.2.1 Bemessen der Tragkraft,
    Berechnung der Lasten und Auswahl der benötigten Stützen.
    Überprüfung und ggf. notwendige Anpassung der Kostenschätzung für die 
    Baupase.
    psch1 850,00 €850,00 €
    Übertrag 2.300,00 €
    Angebot
    Seite
    02.08.2024
    Norderloog 23, 26474 Spiekeroog / Baumstütze Ulme
    DatumEs betreut SieKnd.-Nr.Projekt-Nr.
    2024-06-06-001 3 - 67576 Johswich, Olav/BK
    Position Bezeichnung Menge Einh E.-P. G.-P.
    Übertrag 2.300,00 €
    Titel
    2 Bau-Phase
    Herstellen einer Stützkonstruktion, 
    . Einbau maßangefertigter Halbschalen zur Aufnahme des 
    Baumstammes
    . Einbau von 4 Stützen zwischen der Halbschale und den 
    Fundamenten.
    Untertitel
    2.1 Bauüberwachung beim Errichten der Fundamente
    Sämtliche Arbeiten finden im geschützten Wurzelbereich des Baumes statt. 
    Die Regelwerke zum Baumschutz auf Baustellen wie DIN 18920 sowie R 
    SBB 2023 und ZTV-Baumpflege 2017 sind einzuhalten und unter 
    Baumschutzfachlicher Baubegleitung auszuführen.
    Die Fundamente sind überwiegend in Handschachtung zu erstellen
    2.1.1 Sachverständiger, Tagessatz inkl. Übernachtung
    Baumschutzfachliche Baubegleitung sowie Überwachung der Errichtung der 
    Fundamente. Ggf. Anpassungen der Konstruktion bei auftretenden 
    Schwierigkeiten beim Fundamentbau.
    An- und Abreise, Fähre, Zeit vor Ort
    Die Herstellung der Fundamente erfolgt durch Beauftragung des AG an eine 
    externe Firma, siehe Position 2.3.1 
    Abrechnung nach Aufwand - Zeitansatz abhängig von der Baufirma.
    Stckca. 1,00 850,00 €850,00 €
    Übertrag 3.150,00 €
    Angebot
    Seite
    02.08.2024
    Norderloog 23, 26474 Spiekeroog / Baumstütze Ulme
    DatumEs betreut SieKnd.-Nr.Projekt-Nr.
    2024-06-06-001 4 - 67576 Johswich, Olav/BK
    Position Bezeichnung Menge Einh E.-P. G.-P.
    Übertrag 3.150,00 €
    Untertitel
    2.2 Aufbau der Stützen
    2.2.1 Lieferung und Montage:
    Materiallieferung der Stützen
    ⦁ 4 Stck längenverstellbare Schrägstützen, zerlegbar in tragbare 
    Segmente liefern. 
    ⦁ Einzelteile bis max. 72 kg, Gesamtgewicht bis 266 kg je Stütze,
    ⦁ 4,7 - 6,1 m Länge, 50 kN - 41,5 kN, Gesamtgewicht 122 kg 
    je Stütze
    ⦁ 12,1 - 13,5 m Länge, 32,5 kN - 16,7 kN, Gesamtgewicht 
    266 kg je Stütze
    Montage der Stützen
    ⦁ Anlieferung der Stützsegmente und der Halbschalen.
    ⦁ Einbau der Halbschalen im Baum sowie segmentweise Montage der 
    4 Stützen in Seilklettertechnik / Bodenunterstützung.
    ⦁ Herstellung der Verschraubung der Stützen an den Fundamenten
    pschca. 1 13.600,00 €13.600,00 €
    Übertrag 16.750,00 €
    Angebot
    Seite
    02.08.2024
    Norderloog 23, 26474 Spiekeroog / Baumstütze Ulme
    DatumEs betreut SieKnd.-Nr.Projekt-Nr.
    2024-06-06-001 5 - 67576 Johswich, Olav/BK
    Position Bezeichnung Menge Einh E.-P. G.-P.
    Übertrag 16.750,00 €
    Untertitel
    2.3 Externe Unterstützung
    Arbeiten, die nicht in wirtschaftlich sinnvollem Rahmen vom Auftragnehmer 
    ausgeführt werden können. Diese Arbeiten sollten durch vor Ort tätige Betriebe 
    ausgeführt werden.
    2.3.1 Fundamentbau
    . Ausheben von 3-4 Fundamenten mit je 0,8 x 0,8 x 0,8 cm in 
    Handschachtung (Wurzelschutz); wahlweise auch 0,9 x 0,9 x 0,6 cm
    . Anlieferung von bis zu 2 m³ Beton C25/30 oder vergleichbar  für die 
    Fundamente, Einbau von würfelförmig gebogenen Baustahlmatten
    . Beton nach Einbau mit Rüttelflasche verdichten
    2.3.2 Logistik
    . Gestellung eines Fahrzeuges mit Anhänger zum Materialtransport (wie 
    beim Zugversuch)
    . 2 Arbeitskräfte zur Unterstützung z.B. für Trage- und Haltetätigkeiten
    . Wenn möglich Gestellung eines Radladers zur Stützenmontage
    . Unterstützung bei der Vermittlung zur Unterbringung in den Monteurs-
    Wohnungen
    Titel-Zusammenfassung
    Position Bezeichnung G.-P.
    1Titel Planungs-Phase
    1.1Untertitel Einsatz vor Ort 1.450,00 €
    1.2Untertitel Konstruktion, statische Abschätzung, Kostenprüfung 850,00 €
    2.300,00 €Summe Titel 1: Planungs-Phase
    2Titel Bau-Phase
    2.1Untertitel Bauüberwachung beim Errichten der Fundamente 850,00 €
    2.2Untertitel Aufbau der Stützen 13.600,00 €
    2.3Untertitel Externe Unterstützung 0,00 €
    14.450,00 €Summe Titel 2: Bau-Phase
    Angebot
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    02.08.2024
    Norderloog 23, 26474 Spiekeroog / Baumstütze Ulme
    DatumEs betreut SieKnd.-Nr.Projekt-Nr.
    2024-06-06-001 6 - 67576 Johswich, Olav/BK
    Summe Netto 16.750,00 €
    zuzüglich 19,00% MwSt auf  16.750,00 € 3.182,50 €
    Brutto-Betrag 19.932,50 €
    Wir hoffen, unser Angebot sagt Ihnen zu. Wir halten uns 3 Monate daran gebunden.
    Sollten Sie zusätzliche Arbeiten wünschen, die hier nicht aufgeführt sind, so können wir diese gerne im 
    Stundenlohn erledigen.
    Sollte Ihnen dieses Angebot in digitaler Form zugehen, ist es auch ohne Unterschrift gültig.
    Wir weisen darauf hin, dass vor bzw. w ährend der Durchführung der hier angebotenen Baumarbeiten die 
    einschlägigen artenschutzrechtlichen Bestimmungen (u. U. Antragsstellung bei der Naturschutzbehörde, 
    Wahl des Ausführungs -Termins, Wahl des Arbeitsverfahrens, u. U. auch Unterlassung der Maßnahme) zu 
    beachten sind.
    Als Fachbetrieb sind wir Haftpflicht- und berufsgenossenschaftlich versichert und zertifiziert für 
    Seilklettertechnik. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. 
    Mit freundlichen Grüßen                                              Auftrag erteilt: ___________________________
    Ihr Hanseatic-Treework-Team                                                                Datum / Unterschrift

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog22. August 2024, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig