Ergebnis Zuglasttest "Ulme" und weitere Vorgehensweise
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Zugversuch an der alten Flatter-Ulme am Norderloog/Ecke Slurpad hat die fehlende Standfestigkeit bei Starkwind bestätigt. Ein Gutachter empfiehlt drei Optionen: Fällung, starken Kronenschnitt oder konstruktive Abstützung. Die Verwaltung hat bereits ein Angebot für Stützkonstruktionen eingeholt (rund 16.750 Euro netto) und sperrt den Gefahrenbereich bei bestimmten Windstärken temporär. Der Rat soll nun ein Stimmungsbild geben; vorgeschlagen wird, die Optionen Kronenschnitt und Stützkonstruktion weiter auszuarbeiten.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung Spiekeroog zur Folgeberatung nach einer Standfestigkeitsuntersuchung; die Vorlage dient als Stimmungsabfrage im Rat vor einer finalen Entscheidung.
Hintergrund
Die Flatter-Ulme am Norderloog 23 steht auf einem Privatgrundstück, prägt aber das Ortsbild Spiekeroogs erheblich. Sie wird seit 2012 regelmäßig durch einen vereidigten Sachverständigen begutachtet. Im April 2024 wurde ein Zugversuch mit Schall- und Widerstandstomographie durchgeführt. Das Ergebnis: Die Ulme gilt bei einem 50-jährigen Sturm (Windzone D4) als nicht stand- und nicht bruchsicher; der geringste Sicherheitsfaktor liegt bei 0,69 in Richtung Ost. Ein Vorgängerbeschluss zu dieser Ulme bestand bereits 2023.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Ulme steht an einer viel genutzten Wegeeinmündung im Dorfkern; bei bestimmten Windrichtungen und -stärken wird der Bereich bereits temporär gesperrt, was Wege und Erreichbarkeit einschränkt. Jede Lösung hat Folgen für das Ortsbild: Ein Kronenschnitt würde die charakteristische Windschurform stark verändern, eine Stützkonstruktion erfordert Straßenverlegungen. Die Finanzierung ist noch offen; Spendenaktionen oder Fördermittel werden erwogen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Zugversuch belegt, dass die Ulme bei Sturm (ab etwa Windstärke 9) nicht stand- und bruchsicher ist
- Drei Optionen liegen vor: Fällung, deutlicher Kronenschnitt oder konstruktive Stützung mit 3–4 Stützen
- Ein Angebot für die Stützkonstruktion liegt vor und beläuft sich auf rund 16.750 Euro netto zuzüglich Fundamentbau und externer Leistungen
- Die Straße muss voraussichtlich teilweise verlegt werden, um die Fundamente setzen zu können
- Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Optionen Kronenschnitt und Stützkonstruktion weiter auszuarbeiten und dem Rat eine Kostenschätzung vorzulegen
Relevanz für Insulaner:innen: 5/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/063/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 4 Dokumente
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (4)
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- 1 - BESCHLUSSVORLAGE öffentlich Ergebnis Zuglasttest "Ulme" und weitere Vorgehensweise Sachverhalt: Die Standfestigkeit der Alten Ulme wurde untersucht (Beschlussvorlage 110/2023), das Ergebnis hat die Anfangsvermutung leider bestätigt. Bei Starkwindereignissen ist eine Standfestigkeit nach den entsprechenden Normen nicht ausreichend vorhanden. Der Gutachter sieht – kompakt zusammengefasst - drei Optionen 1) Fällung des Baumes 2) deutlicher Rückschnitt der Krone 3) konstruktive Unterstützung Die Verwaltung hat ein Angebot für eine konstruktive Unterstützung eingeholt, dies muss durch einen Vor-Ort T erminweiter konkretisiert werden. Weiterhin ist davon auszugehen, dass die Straße teilweise verlegt werden muss. Die Verwaltung hat operative Vorsorge getroffen, dass kein unmittelbarer Handlungsdruck entsteht, bei einer bestimmten Windrichtung und Windstärke wird der Gefahrenbereich im Straßenraum temporär abgesperrt. Somit kann eine finale Lösung sorgfältig und ohne großen Zeitdruck erarbeitet werden. Um effizient und zielgerichtet vorgehen zu können bittet die Verwaltung die Mitglieder des Rates um ein erstes Stimmungsbild, welche Lösung präferiert wird und weiter ausgearbeitet werden soll. Weiterhin ist abzuwägen, wie die Finanzierung (z.B. über eine Spendenaktion oder Fördermittel) dargestellt werden kann. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde beauftragt die Verwaltung, die Option 2 „deutlicher Kronenrückschnitt“ sowie die Option 3 „konstruktive Unterstützung“ weiter auszuarbeiten und eine Kostenschätzung vorzunehmen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Gemeinde Spiekeroog Umwelt Vorlagen-Nr. 01/063/2024 ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 13.08.2024 Rat der Gemeinde Spiekeroog 22.08.2024 Betreff: Spiekeroog, den 13.08.2024 Abstimmungsergebnis: - 2 - Anlagenverzeichnis: 2024_Ulme_Norderloog 23_Spiekeroog_Schlussbewertung-Zugversuch 20240507_1531_GA-Ulme_26474 Spiekeroog_Norderloog 23_Zugversuch-signed Angebot2024-06-06-001_L Skizze Baumstützen-signed (Kösters, Patrick) Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.:
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
- 📄2024 Ulme Norderloog 23 Spiekeroog Schlussbewertung-ZugversuchPDF; CHARSET=UTF-81.1 MB≈ 19 k Zeichen Volltext
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2024_Ulme_Norderloog 23_Schlussbewertung-Zugversuch -Seite 1 von 8 Ing.-Büro A. Block-Daniel, Riekestr. 19, 28359 Bremen von der Handelskammer Bremen öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung; Tel. 0421 3784312, andreas@block-daniel.de; Ust-Id.Nr.: DE157816884 KSK SYKE - IBAN: DE12 2915 1700 1160 0057 30; SWIFT-BIC: BRLADE21SYK Abschließendes Gutachten zur ortsbildprägenden Ulme in der Gemeinde Spie- keroog, Norderloog 23 – Stand: 1.6.2024 Hier: ergänzende Begutachtung durch Zugversuch Gutachter: Ing.- & Sachverständigenbüro Andreas Block-Daniel Riekestr. 19 28359 Bremen Bremen, den 1.6.2024 2024_Ulme_Norderloog 23_Schlussbewertung-Zugversuch -Seite 2 von 8 Ing.-Büro A. Block-Daniel, Riekestr. 19, 28359 Bremen von der Handelskammer Bremen öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung; Tel. 0421 3784312, andreas@block-daniel.de; Ust-Id.Nr.: DE157816884 KSK SYKE - IBAN: DE12 2915 1700 1160 0057 30; SWIFT-BIC: BRLADE21SYK Einleitung Im Rahmen der jährlichen Kontrollen des öffentlichen und Ortsbild prägenden Baumbestan- des im urbanen Bereich der Gemeinde Spiekeroog wird auch die auf Privatgrundstück Norderloog 23 stehende Flatter-Ulme – Ulmus laevis seit 2012 fortlaufend von dem von der Handelskammer Bremen öffentlich bestellt und vereidigtem Sachverständigen für Baum- pflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung Dipl.-Ing. f. Gartenbau An- dreas Block-Daniel eingehend untersucht. Das letzte Einzelgutachten wurde 2022 erstellt. Aufgrund ihres Habitus kommt dieser Ulme eine herausragende Bedeutung als ortsbildprä- gender Baum zu. Baumartentypisch entwickelt die Flatter-Ulme brettartige Hauptwurzelanläufe, häufig ein- hergehend mit einer zunehmenden Wurzelstockfäule. Dies trifft auch auf diese Ulme zu. Dem Unterzeichner wurde seitens Inselbewohner mitgeteilt, dass bereits deutlich vor der re- gelmäßigen Kontrolle durch den Unterzeichner wurzelschädigende Aufgrabungen im Seiten- raum des Slurpad (Wurzelbereich der Ulme) durchgeführt wurden. Aufgrund der letztjährigen Kontrolle der Ulme wird seitens des Unterzeichners mit Kenntnis der Gemeindeverwaltung Spiekeroog eine ergänzende eingehende Untersuchung mittels ei- nes Zugversuchs (samt Schall- und Elektrowiderstandstomographischer Kontrolle des Stammfußes) zur weiteren Überprüfung der Stand- und Bruchsicherheit beauftragt. Diese ergänzende Spezialuntersuchung wird von der naturum GmbH & Co. KG, vertreten durch den von der Handelskammer Bremen öffentlich bestellt und vereidigtem Sachverstän- digem für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung Olav Johs- wich, Arberger Heerstr. 25, 28307 Bremen mit fachlicher Unterstützung durch Herrn Master of. Sc. Steffen Lüssing am 9.4.2024 unter Federführung des Unterzeichners durchgeführt Dieses ergänzende Fachgutachten liegt nun vor. Es ist der Anlage in Gänze angefügt. Seitens des beauftragenden Gutachters Andreeas Block-Daniel wird mit diesem Schlussgut- achten eine abschließende fachliche Bewertung des Zugversuchs samt Schalltomogramm un- ter besonderem Bezug der regelmäßigen Untersuchungen dieser Ulme samt Handlungsemp- fehlung erstellt. 2024_Ulme_Norderloog 23_Schlussbewertung-Zugversuch -Seite 3 von 8 Ing.-Büro A. Block-Daniel, Riekestr. 19, 28359 Bremen von der Handelskammer Bremen öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung; Tel. 0421 3784312, andreas@block-daniel.de; Ust-Id.Nr.: DE157816884 KSK SYKE - IBAN: DE12 2915 1700 1160 0057 30; SWIFT-BIC: BRLADE21SYK Beschreibung der Ulme Standort: · Am Rand des Grundstücks Norderloog 23 / Slurpad mit Kronenüberhang mit starker Windschur über die Einmündung Slurpad / Norderloog. · Pflanzjahr: ca. 1850 Stammdaten: · Stammumfang in 1m Höhe: 343 cm, · Baumhöhe ca. 14 m, · Kronendurchmesser ca. 18 m mit Windschur mit Hauptwindrichtung nach Ost von ca. 13 m, nach West ca. 5 m – die Kronen wurde in 2017 um ca. 10% = 3 m eingekürzt. Zustandsbeschreibung: · Gute Vitalität – Stufe 1 gemäß Kronenmodell Prof. Roloff · Weit ausladende Krone, gute Kronenaufbau, Starkäste mit leichten Kurztrieben und teilweise mit Farnbewuchs, · einzelne, teilweise leicht eingefaulte Astungswunden sind vorhanden. · Der Stamm zeigt einen in Richtung Windschur leicht ovalen Querschnitt auf. · Der Übergang zum Stammfuß weist starke Rippen und Wulstbildung auf, die sich in starken Hauptwurzelanläufen mit gutem Zuwachs fortsetzen. · Besonders stark ausgeprägt sind die auf der Druckseite des Stammfußes vorhande- nen Stützwurzeln. Die auf Zugseite vorhanden Hauptwurzelanläufen sind ebenfalls gut, aber gegenüber den Druckwurzeln schwächer ausgeformt. · Der Stammfuß zwischen den Hauptwurzelanläufen ist baumartentypisch aufgrund des Alters zunehmend am Ausfaulen mit auch visuell deutlicher Holzzersetzung. Auf- fälliger Hohlklang ist vorhanden. Methodik der ergänzenden Untersuchungen Zugversuch Zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen wird ein Zugversuch nach der Inclino- / Elastomethode durchgeführt. Im Zuge des Versuchsablaufes wird der Baum einem statischen Belastungstest durch Seilzug in mind. 2 unterschiedlichen Richtungen unterzogen. Die Zugkraft wird mittels Kraftmess- dose (Forcemeter) aufgezeichnet. Zudem werden zwei unterschiedliche Messgerätetypen am Baum angebracht. Der eine Gerätetyp misst die Dehnung bzw. die Stauchung der Randfa- sern des Stammes im 1/1000 mm Bereich (Elastometer), der andere Gerätetyp zeichnet die 2024_Ulme_Norderloog 23_Schlussbewertung-Zugversuch -Seite 4 von 8 Ing.-Büro A. Block-Daniel, Riekestr. 19, 28359 Bremen von der Handelskammer Bremen öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung; Tel. 0421 3784312, andreas@block-daniel.de; Ust-Id.Nr.: DE157816884 KSK SYKE - IBAN: DE12 2915 1700 1160 0057 30; SWIFT-BIC: BRLADE21SYK Veränderung des Winkels der Wurzelplatte am Stammfuß im 1/500 Grad Bereich auf (Incli- nometer). Die gewonnen Werte können nachfolgend in Kombination mit einer standortspe- zifischen Windlastanalyse zu einer Sicherheitsabschätzung für den untersuchten Baum zu- sammengeführt werden. Schalltomographie und Elektrowiderstandstomographie Bildgebende Verfahren können unter Verwendung unterschiedlicher technischer Geräte wie z. B. der Schall- oder der Elektrowiderstandstomographie, eine Querschnittebene im Bereich einer Schadstelle eines Baumes abbilden. Die gemessenen Werte werden mithilfe eines Computerprogramms in farbige Bilder umgesetzt. Hieraus können mit Einschränkungen Rückschlüsse auf ggf. vorhandene Fäulnis gezogen werden. Gutachterliche Bewertung der ergänzenden Untersuchung (Zugversuch, Schalltomographie und Elektrowiderstandstomographie) Auszüge aus dem Ergänzungsgutachten (Auf das detaillierte Gesamtergänzungsgutachten in der An- lage wird verwiesen): Im Zuge dieser Gutachtenerstellung wurde die ZUGVERSUCHS-METHODE angewendet, um eine ganzheitliche Betrachtung der Bruch- und vor allem der Standsicherheit vornehmen zu können. Zum Zwecke der Differenzialdiagnose wurde der Stammfußbereich zudem mittels bildgebender Verfahren, hier Schall- und Elektrischer Widerstandstomographie, begutachtet. Die Gesamtauswertung des SCHALLTOMOGRAMM am Stammfuß ergab, dass eine weitrei- chende Fäule zu erkennen ist. Der Stamm ist stark segmentiert, lediglich die mächtigen Wur- zelanläufe sind teilweise noch intakt. Der ausgehöhlte Bereich wird auch im ELEKTROWIDER- STANDSTOMOGRAMM mit deutlich verringerter Leitfähigkeit dargestellt. Von einem weite- ren Fortschreiten der Zersetzung ist auszugehen. Die Analyse der ZUGVERSUCHSDATEN unter Berücksichtigung der örtlichen und strukturellen Parameter ergab folgende Einschätzung: I. Die Werte der statischen Grundsicherheit erscheinen für die Größe und das Alter des Bau- mes in Lastrichtung 1 nach Norden relativ hoch. Dies erscheint aber in Bezug auf den solitä- ren Wuchs mit kräftigem Stamm bei geringer Baumhöhe als plausibel. II. Die Werte der statischen Grundsicherheit in Lastrichtung 2 nach Osten zeigen sich deutlich geringer. Die ist vor dem Hintergrund der starken Exzentrizität der Baumkrone als plausibel anzusehen. Das bedeutet auch, dass die statischen Reserven in diese Richtung (SF 3,8) nur halb so groß sind wie in Lastrichtung 1 (SF 8). 2024_Ulme_Norderloog 23_Schlussbewertung-Zugversuch -Seite 5 von 8 Ing.-Büro A. Block-Daniel, Riekestr. 19, 28359 Bremen von der Handelskammer Bremen öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung; Tel. 0421 3784312, andreas@block-daniel.de; Ust-Id.Nr.: DE157816884 KSK SYKE - IBAN: DE12 2915 1700 1160 0057 30; SWIFT-BIC: BRLADE21SYK III. Für die beiden gemessenen Lastrichtungen kann festgestellt werden, dass die Sicherheits- faktoren für die Standsicherheit signifikant geringer ausfallen, als die Werte der Statischen Grundsicherheit. Dies deutet auf eine weitreichende Fäule im Wurzelbereich hin. Der ange- strebte Wert von 2,0 wird in Lastrichtung 1 erreicht. In Lastrichtung 2 nach Osten wird nicht einmal die einfache Sicherheit erreicht. Der Sicherheitsfaktor beträgt lediglich 0,78. IV. Für die Sicherheitsfaktoren der Bruchsicherheit kann ebenfalls festgestellt werden, dass auch hier die Werte signifikant geringer ausfallen, als die Werte der Statischen Grundsicher- heit. Hier zeigt sich in den Werten bei voller Windlast die bereits visuell wahrzunehmende Schwächung des Holzkörpers. Gleichwohl wird der angestrebte Wert von 2,0 in Lastrichtung 1 gerade so erreicht. In Lastrichtung 2 nach Osten wird nicht einmal die einfache Sicherheit er- reicht. Der Sicherheitsfaktor beträgt lediglich 0,69. Auf Grundlage der ermittelten Werte wird die Ulme als nichtstandsicher beurteilt (geringster Wert 0,78). Die festgestellten Sicherheitsfaktoren der Bruchsicherheit im untersuchten Stammbereich (geringster Wert 0,69) führen dazu, dass der Baum im technisch untersuchten Bereich als nicht bruchsicher beurteilt werden muss. In der Gesamtschau ist die Ulme in Bezug auf das angenommene Maximalwindereignis (Windzone D4; 50-jähriger Sturm) als nicht verkehrssicher zu beurteilen. Die Alternativberechnung unter Annahme einer Windbelastung bis 117 km/h in Böen (De- signgeschwindigkeit 22,5 m/s) führt dazu, dass die Standsicherheit in Lastrichtung 2 unter dem geforderten Sicherheitsfaktor 2,0 bleibt, aber mit 1,21 die einfache Sicherheit aufweist. In Bezug auf die Bruchsicherheit ist hier aber von einem Sicherheitsfaktor von 0,88 auszuge- hen. Das heißt, auch bei der zuvor beschriebenen Windbelastung bis 117 km/h in Böen ist die einfache Sicherheit nicht gegeben. Das Risiko des Versagens des Baumes im untersuchten Stammbereich kann sich ab einer De- signwindgeschwindigkeit von 21,0 m/s (Windsstärke gemäß Beaufortskala 9) und einer Böen- geschwindigkeit von 26,6 m/s (Windsstärke gemäß Beaufortskala 10) realisieren. Bis zu einer Entscheidung, wie mit dem Baum weiter verfahren werden soll, ist der potentielle Fallbereich der Ulme gegen Betreten wenigstens temporär zu sperren, wenn sich abzeichnet, dass ein Windereignis mit mittlerer Windgeschwindigkeit von 20 m/s oder Böengeschwindig- keiten ab 24 m/s bevorsteht oder herrscht. 2024_Ulme_Norderloog 23_Schlussbewertung-Zugversuch -Seite 6 von 8 Ing.-Büro A. Block-Daniel, Riekestr. 19, 28359 Bremen von der Handelskammer Bremen öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung; Tel. 0421 3784312, andreas@block-daniel.de; Ust-Id.Nr.: DE157816884 KSK SYKE - IBAN: DE12 2915 1700 1160 0057 30; SWIFT-BIC: BRLADE21SYK Zur kurz- bis mittelfristigen Herstellung der Verkehrssicherheit sind dringende Maßnahmen der Priorität 1 notwendig. I. Die Ulme sollte durch eine geeignete Konstruktion gestützt werden, um den be- sonderen Habitus des Baumes nicht zu beeinträchtigen Hierzu wären im stamm- kopfnahen Kronenbereich 2-3 maßgefertigte Halbschalen anzubringen. Hieran wären dann entsprechend stark dimensionierte Stützen zu montieren, welche im Bodenbereich auf entsprechende Fundamente gegründet werden müssten. Ggf. kann auch vorerst eine provisorische Abstützung (z. B. verschränkte Holzbalken mit entsprechender Tragfähigkeit nach Einschätzung von Zimmerleuten) die Lage entschärfen. Alternativ zur Stützkonstruktion: II. Massive Einkürzung der Ulme in seitlicher Ausdehnung wie in der Höhe. Der beson- dere Habitus würde hierdurch deutlich beeinträchtigt. Die Einkürzung müsste seitlich um wenigstens 4 m und in der Höhe bis auf die gelbe Linie in Abbildung 3.2 erfolgen. Eine Schnittskizze ist in Abbildung 6-3 & 6-4 dargestellt. Die Schnittlinie ist rot gestri- chelt eingezeichnet. Alternativ zur Erhaltung der Ulme III. Fällung des Baumes zur Herstellung der Verkehrssicherheit. Naturschutzfachliche und artenschutzrechtliche Belange nach §39 und §44 BNatschG wären hierbei zu be- achten Abschließende gutachterliche Gesamtbewertung der Verkehrssicherheit der Ulme samt Handlungsempfehlung Die stark ortsbildprägende Ulme ist aufgrund ihres einmaligen Habitus (ausgeprägte Wind- schur) grundsätzlich erhaltungswürdig. Das mittel- bis langfristige Ausfaulen des Stammfußes zwischen den brettartigen Hauptwur- zelanläufen ist baumartentypisch zu bewerten, ggf. sind zusätzliche schädigende Alteingriffe durch Aufgrabungen im Wurzelbereich vorhanden. Der Gesamtvitalitätszustand der Ulme hat sich in den vergangenen Jahren seit 2017 nicht verschlechtert. Die Kontrollen im Oktober 2021 als auch im Oktober 2023 fanden bei Starkwindereignissen mit Windstärken in Böen von bis zu Stärke 10 statt. Diese intensiven Kontrollen der Ulme wiesen dabei keine visuellen und spürbaren Einwirkungen / Einschränkungen am Stamm und Stammfuß nach. 2024_Ulme_Norderloog 23_Schlussbewertung-Zugversuch -Seite 7 von 8 Ing.-Büro A. Block-Daniel, Riekestr. 19, 28359 Bremen von der Handelskammer Bremen öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung; Tel. 0421 3784312, andreas@block-daniel.de; Ust-Id.Nr.: DE157816884 KSK SYKE - IBAN: DE12 2915 1700 1160 0057 30; SWIFT-BIC: BRLADE21SYK Aufgrund der zunehmenden Wurzelstock-/Stammfußschäden wird am 9.4.2024 eine ergän- zende, eingehende Untersuchung mittels Zugversuchs samt Schall- und Elektrowider- standstomographie durchgeführt. Der Umfang als auch die potenziellen Auswirkungen des Stammfußschadens auf die Stand- und Bruchsicherheit wird neben den bereits vorhandenen gutachterlichen Bewertungen er- gänzend qualifiziert nachgewiesen. Es besteht grundsätzlich Handlungsbedarf zur Wiederherstellung bzw. Einhaltung einer aus- reichenden Verkehrssicherheit dieser Ulme bzw. an diesem Standort. Die gutachterlichen Aussagen und Empfehlungen des Ergänzungsgutachtens resultieren aus einer einmaligen Begutachtung des beauftragten Gutachters dieser Ulme und haben voll umfänglich Berechtigung. Aufgrund der nun seit 12 Jahren bekannten, intensiven Kontrollen durchgängig seitens des Unterzeichners einschließlich regelmäßiger, eingehender Untersuchungen besteht eine gut- achterliche Kenntnis der Entwicklung dieser Ulme. Grundsätzlich hat der gute und umfangreiche Baumbestand innerhalb des urbanen Bereichs neben den zahlreichen historischen Gebäuden als auch der Gestaltung diverser Neubauten maßgebliche Bedeutung für die Gesamtwirkung der „grünen“ Insel Spiekeroog. Als besonders herausragend aus dem Gesamtbaumbestand sind 2 außergewöhnliche Bäume im Dorfbereich zu benennen: dies ist die alten Linde mit ihrem charakteristischen Wuchs vor dem Hotel zur Linde als auch die hier begutachtete Ulme mit ihrer ausgeprägten Windschur und einmaligen Kronenform und der sich über der Einmündung des Slurpads zum Norder- loog beschützend wirkenden, ausbreitenden Krone. Aufgrund der gutachterlichen Bewertung des Unterzeichners wird grundsätzlich zu einem Er- halt dieser Ulme geraten. Die im Ergänzungsgutachten angeführte potenzielle Fällung zur Herstellung einer ausreichenden Verkehrssicherheit dieser Straßeneinmündung wird abge- lehnt. Auch scheidet aus Sicht des Unterzeichners ein starke Einkürzung der Gesamtkrone der Ulme wegen ihres dann verlorenen ausdrucksstarken Habitus aus. Grundsätzlich ist die eingeschränkte Verkehrssicherheit wieder herzustellen. Auch hat dies in angemessenem Zeitraum zu geschehen (nachvollziehbare Handlungsabläufe ohne große Zeitabstände). Dem Vorschlag der Installation von 2 – 3 Stützen wird zugestimmt. (Seitens des Unterzeichners wird derzeit ein detailliertes Angebot zur Installation der Stützen angefragt). 2024_Ulme_Norderloog 23_Schlussbewertung-Zugversuch -Seite 8 von 8 Ing.-Büro A. Block-Daniel, Riekestr. 19, 28359 Bremen von der Handelskammer Bremen öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung; Tel. 0421 3784312, andreas@block-daniel.de; Ust-Id.Nr.: DE157816884 KSK SYKE - IBAN: DE12 2915 1700 1160 0057 30; SWIFT-BIC: BRLADE21SYK Aufgrund der derzeit anzunehmenden Fundamente der Stützen im Fahrbahnbereich - zumin- dest im Slurpad, ggf. auch im Randbereich Norderloog - ist hier seitens der Gemeinde eine Lösung der Fahrbahnverläufe anzustreben / umzusetzen. Eine zunächst angedachte Lösung d zur Wiederherstellung der Stand- und Bruchsicherheit durch Seilabspannungen (Verankerung / Zugwirkung) lassen sich einerseits aufgrund der vor- handenen Gebäude gegenüber der westlich einwirkenden Hauptwindrichtung als auch auf- grund der mit Sicherheit fortschreitenden Fäule auf der Druckseite (östlich) des Stammfußes (Versagen der brettartigen Druckwurzeln) nicht realisieren. Die im Ergänzungsgutachten vorgeschlagene temporäre Sperrung des direkten Umfeldes der Ulme bei Sturm wird gestützt. Nach Einbau der Stützen dieser Ulme ist die Verkehrssicherheit wieder ausreichend gegeben. Aufgrund der vorhandenen Schäden ist die Ulme weiterhin jährlich zu kontrollieren und ein- gehend zu untersuchen. Es ist davon auszugehen, dass in Abhängigkeit der weiteren Ent- wicklung der Stammfußfäule eine vergleichende eingehende Untersuchung mittels Zugver- suchs notwendig sein kann. Andreas Block-Daniel Dipl.-Ing. f. Gartenbau Von der Handelskammer Bremen öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung Anlage: Sachverständigengutachten - Beurteilung der Verkehrssicherheit an einer Flatter-Ulme -Durchführung eines Zugversuches sowie bildgebender Verfahren / naturum Gmbh & Co. KG vom 8.5.2024
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
- 📄20240507 1531 GA-Ulme 26474 Spiekeroog Norderloog 23 Zugversuch-signedPDF; CHARSET=UTF-816.7 MB≈ 72 k Zeichen Volltext
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Sachverständigengutachten Beurteilung der Verkehrssicherheit an einer Flatter‐Ulme, Durchführung eines Zugversuches sowie bildgebender Verfahren Liegenschaftsbezug: 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 Leistungserbringungszeitraum: 09.04.2024 bis 08.05.2024 Ausfertigung gedruckt: _____ Ausfertigung digital: PDF, qualifiziert elektronisch signiert Projekt‐Nr.: Gutachten Nr.: n‐2023‐11‐29‐004 20240507_1531 Auftrag vom: 15.02.2024 Gutachtensdatum: 08.05.2024 Korrekturzyklus: / Auftraggeber: Ing.‐ & Sachverständigenbüro Andreas Block‐Daniel Riekestraße 19 28359 Bremen Auftragnehmer: naturum GmbH & Co. KG Arberger Heerstraße 25 28307 Bremen Tel. 0421‐ 33 61 89 90 Fax. 0421‐48 40 68 29 Sachverständiger/ Honorargutachter: Olav Johswich von der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung Mitglied der Sachverständigen‐Arbeitsgemeinschaft SAG Baumstatik e.V. Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 2 / 69 INHALTSVERZEICHNIS 1 ANLASS UND ZIEL DES GUTACHTENS ..................................................................................................... 4 2 THEORETISCHE GRUNDLAGEN UND METHODIK .................................................................................... 5 2.1 VISUELLE BEURTEILUNG VON BÄUMEN ............................................................................................................... 5 2.1.1 Vitalitätsbestimmung ...................................................................................................................... 5 2.1.2 Visuelle Baumkontrolle .................................................................................................................... 6 2.1.3 Altersbestimmung ........................................................................................................................... 6 2.2 EINGEHENDE UNTERSUCHUNGEN ...................................................................................................................... 6 2.2.1 Bohrendes Verfahren ....................................................................................................................... 6 2.2.2 Bildgebende Verfahren .................................................................................................................... 7 2.2.3 Baumstatische Untersuchung – Zugversuch ................................................................................... 9 2.2.4 Direkter Nachweis der Bruch‐ und Standsicherheit ....................................................................... 11 3 EINGANGSDATEN ............................................................................................................................... 13 3.1 ORTSTERMIN .............................................................................................................................................. 13 3.2 STANDORTBESCHREIBUNG ............................................................................................................................. 13 3.3 BAUMAUFNAHME ........................................................................................................................................ 14 3.3.1 Baumdaten .................................................................................................................................... 14 3.3.2 Fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme .................................................................................. 14 4 DURCHFÜHRUNG EINGEHENDER UNTERSUCHUNGEN ......................................................................... 17 4.1 METHODENDISKUSSION ................................................................................................................................ 17 4.2 ANWENDUNG DES ZUGVERSUCHES .................................................................................................................. 17 4.2.1 Tab. 4. ‐ Parameteranpassung: ..................................................................................................... 18 4.3 BERÜCKSICHTIGUNG DER AUSWIRKUNG DER KRONENEXZENTRIZITÄT ...................................................................... 19 4.4 BETRACHTUNG DER EINZELWERTE – NACHWEIS DER MESSPUNKTE ........................................................................ 20 4.4.1 Lastrichtung LR1 – Nord, Standsicherheit ..................................................................................... 20 4.4.2 Lastrichtung LR1 – Nord, Bruchsicherheit ..................................................................................... 21 4.4.3 Lastrichtung LR2 – Ost, Standsicherheit ........................................................................................ 22 4.4.4 Lastrichtung LR2 – Ost, Bruchsicherheit ........................................................................................ 23 4.5 DURCHFÜHRUNG BILDGEBENDER VERFAHREN ................................................................................................... 24 4.6 ERGEBNISSE DER BILDGEBENDEN VERFAHREN .................................................................................................... 26 5 BEURTEILUNG ............................................................................................................................... ...... 27 5.1 ERGEBNIS DER VISUELLEN UNTERSUCHUNG ....................................................................................................... 27 5.2 ERGEBNIS DES ZUGVERSUCHES ....................................................................................................................... 27 Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 3 / 69 5.2.1 Messwerte für Windzone D4, 50‐jähriges Ereignis ........................................................................ 27 5.3 ERGEBNIS DER BILDGEBENDEN VERFAHREN ....................................................................................................... 29 6 SCHLUSSFOLGERUNG UND MAßNAHMENEMPFEHLUNG ..................................................................... 29 6.1 WÜRDIGUNG DER ERGEBNISSE ....................................................................................................................... 29 6.2 MAßNAHMEN ZUR HERSTELLUNG DER VERKEHRSSICHERHEIT ................................................................................ 31 6.3 WEITERE BAUMSACHVERSTÄNDIGE BEGLEITUNG ................................................................................................ 34 6.3.1 Nachuntersuchungen .................................................................................................................... 34 6.3.2 Regel‐ und Zusatzkontrollen .......................................................................................................... 34 6.4 ZEITLICHE PRIORISIERUNG DER MAßNAHMEN .................................................................................................... 35 7 HILFSMITTEL ............................................................................................................................... ........ 36 8 KORREKTUREN ............................................................................................................................... .... 36 9 SCHLUSSBEMERKUNG ......................................................................................................................... 37 10 ALLGEMEINER ANHANG ‐ FACHBEGRIFFE ............................................................................................ 38 10.1 REGELWERKE / VERWENDET FACHBEGRIFFE .................................................................................................. 38 10.1.1 Baumkontrollrichtlinien (2020) ................................................................................................. 38 10.1.2 Regel‐ und Zusatzkontrollen ..................................................................................................... 38 10.1.3 Baumuntersuchungsrichtlinien (2013) ..................................................................................... 38 10.1.4 ZTV‐Baumpflege (2017) ............................................................................................................ 38 10.2 VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT .................................................................................................................. 41 10.2.1 Grundlagen ............................................................................................................................... 41 10.2.2 Handlungsbedarf ...................................................................................................................... 41 11 SPEZIFISCHER ANHANG: LITERATURVERZEICHNIS ................................................................................ 42 12 SPEZIFISCHER ANHANG – GRUNDLAGEN ZUGVERSUCH ....................................................................... 44 12.1 WINDSTÄRKENSKALA NACH BEAUFORT ........................................................................................................ 44 12.2 WINDZONENKARTE ................................................................................................................................. 45 12.3 WINDLASTANALYSEN UND MESSWERTE ZUGVERSUCH .................................................................................... 46 Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 4 / 69 1 Anlass und Ziel des Gutachtens Am 15.02.2024 wurde die Baumsachverständigen‐ und Beratungsgesellschaft naturum GmbH & Co. KG, im Folgenden naturum genannt, von vorbezeichnetem Auftraggeber damit beauftragt, eine Flatter‐Ulme auf der Liegenschaft Norderloog 23 auf Spiekeroog eingehend zu untersuchen. Der Baum wird seit Jahren durch den auftraggebenden Sachverständigen betreut. Das letzte Gutachten datiert vom 01.08.2022. Die hier zu untersuchende Ulme weist eine sehr stark asymmetrische Krone in Richtung Osten auf. Im unteren Stammfußbereich ist eine massive Stammfäule zu Tage getreten. Der Stamm zeigt sich zwischen den starken Wurzelanläufen teilweise deutlich zersetzt. Aufgrund der Fäuleentwicklung im unteren Stamm‐ und im Stammfußbereich sowie des starken einseitigen Lastüberhangs in Richtung der Wege Norderloog und Slurpad sollte zur zweifelsfreien Abklärung der Standsicherheit sowie der Bruchsicherheit ein Zugversuch durchgeführt werden. Der Bereich der unteren Wurzelanläufe sollte zudem aus differenzialdiagnostischer Sicht mittels bildgebender Verfahren untersucht werden. Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 5 / 69 2 Theoretische Grundlagen und Methodik 2.1 Visuelle Beurteilung von Bäumen 2.1.1 Vitalitätsbestimmung Die Beurteilung der Vitalität eines Baumes erfolgt mittels visueller Einschätzung vom Boden aus. Unter der Vitalität eines Baumes versteht man die nach außen sichtbare Wuchs‐ und Lebenskraft, die sogenannte Wuchspotenz. Nachdem lange Jahre zur Bestimmung der Vitalität die Systematik nach ROLOFF (1993) verwendet wurde, die vornehmlich auf das Verzweigungsmuster, das Trieblängenwachstum und die Belaubungsdichte abstellte, sind hierzu in den letzten Jahren fachliche Diskussionen zur Anpassung der Methode aufgekommen. ROLOFF, WEIHS und RUST haben hierzu publiziert (2019). Wichtiger weiterer Ansatz scheint auf jeden Fall die Berücksichtigung der altersbedingten Entwicklungsphase des Baumes, aber auch stark eingreifende Schnittmaßnahmen zu sein. Eine abschließende fachliche Festlegung auf einheitliche Parameter zwecks Vergleichbarkeit von Vitalitätsaussagen ist noch nicht erfolgt. Der Unterzeichner hat sich in seiner täglichen Praxis dazu entschieden, einen Mittelweg zu wählen und geht hier wie folgt vor: Die Bewertung erfolgt nach wie vor in einer vierstufigen Skala: Vitalitätsstufe VS = 0 gesund Vitalitätsstufe VS = 1 leicht geschädigt Vitalitätsstufe VS = 2 deutlich geschädigt (Stagnation) Vitalitätsstufe VS = 3 stark geschädigt (Degression) Es können auch feinere Abstufungen in halben Schritten (z. B. VS 1‐2 oder VS 1,5) vorgenommen werden. Zusätzlich zu den vorgenannten Kriterien werden auch weiche Faktoren wie die Einschätzung des sekundären Dickenwachstums, Bildung von Kompensationsholz, Totholzbildung und natürliche Veränderungen des Verzweigungsmusters je nach Alter des Baumes Eingang in die Beurteilung der Vitalität finden. Die von ROLOFF 2015 im Jahrbuch der Baumpflege veröffentlichten Vitalitätsstufen VS‐S für stark geschnittene Bäume bis 5 Jahre nach der Maßnahme sowie der Vitalitätsstufe VS‐K für gekappte Bäume sind dem Sachverständigen bekannt, werden aber eher selten angewandt und ggf. gesondert kommentiert. Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 6 / 69 2.1.2 Visuelle Baumkontrolle Die visuelle Baumkontrolle erfolgt durch eine fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme durch den Baumkontrolleur, unter Berücksichtigung der Baumkontrollrichtlinien 2020 der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. (FLL). Hierzu bedarf es einer Person, die über die ausreichende Fachkenntnis verfügt. Es wird hierbei insbesondere die äußere Erscheinungsform des Baumes beurteilt. Es findet die Beurteilung möglicher Defektsymptome und deren Dokumentation statt. Sollte der Baumkontrolleur zu der Erkenntnis gelangen, Anhaltspunkte für eine Einschränkung der Verkehrssicherheit in visuell nicht zugänglichen Bereichen zu haben, so ist eine eingehende Untersuchung mit entsprechenden Diagnosemitteln durchzuführen (siehe nachfolgendes Kapitel 2.2). Die Baumkontrolle wird mittels geeigneter Verfahren analog oder digital dokumentiert. 2.1.3 Altersbestimmung Die Altersbestimmung wird grob überschlägig unter Anwendung der Alterswertberechnung nach MITCHELL (1979) geschätzt. Vereinfachter Weise wird der Stammumfang durch 2,5 geteilt. Nachfolgend wird sachverständig die Plausibilität geprüft und unter Berücksichtigung des Standortes Abschläge oder Zuschläge vorgenommen. Dies Verfahren eignet sich nicht für Fragestellungen, bei denen es auf die exakte Altersbestimmung ankommt. Abweichungen bei Altbäumen von + / ‐ 20 Jahre sind keine Seltenheit. 2.2 Eingehende Untersuchungen Bei einer eingehenden Untersuchung wird grundsätzlich zwischen verletzenden und verletzungsfreien Methoden unterschieden, die je nach Situation zum Einsatz kommen. 2.2.1 Bohrendes Verfahren Hierbei wird mittels eines Bohrwiderstandsmessgerätes mit einer in der Regel ca. 2‐3 mm starken Nadel ein Loch in das Holz gebohrt. Der Widerstand des Holzes im Vergleich zur Vortriebskraft lässt eine punktuelle Beurteilung der Holzfestigkeit und ggf. vorhandener Hohlräume zu. Es handelt sich hierbei um eine schnelle und kostengünstige Methode, die jedoch von eingeschränkter Aussagekraft für die Gesamtbeurteilung des jeweiligen Baumes ist. Diese Methode ist nicht verletzungsfrei und kann möglicherweise Abschottungszonen im Baum treffen und Brücken für holzzerstörende Pilze in noch gesundes Holz verursachen. Gleichwohl eignet sich die Methode zur Verifizierung der Ergebnisse von z. B. bildgebenden Verfahren. Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 7 / 69 In Sonderfällen kann auch ein Bohrkern mit einem sogenannten Zuwachsbohrer entnommen werden. Dies geschieht z. B. dann, wenn vorherige Diagnosemethoden keine eindeutigen Ergebnisse lieferten. Durch die Entnahme einer Probe kann der Holzkörper durch Inaugenscheinnahme begutachtet werden. Dieses Diagnoseverfahren wurde im vorliegenden Fall nicht angewendet. 2.2.2 Bildgebende Verfahren Bildgebende Verfahren können unter Verwendung unterschiedlicher technischer Geräte wie z. B. der Schall‐ oder der Elektrowiderstandstomographie, eine Querschnittebene im Bereich einer Schadstelle eines Baumes abbilden. Die gemessenen Werte werden mithilfe eines Computerprogramms in farbige Bilder umgesetzt. Hieraus können mit Einschränkungen Rückschlüsse auf ggf. vorhandene Fäulnis gezogen werden. Diese Verfahren sind als verletzungsfrei zu bezeichnen. In diesem Verfahren werden Messpunkte mittels kleinerer Nägel rund um den Baum in einer Ebene platziert. An diesen Messpunkten werden schallempfindliche Sensoren befestigt. Mittels eines Hammers werden Schallimpulse an einem Messpunkt eingeleitet und nachfolgend an den übrigen Messpunkten empfangen. Aus der Laufzeitgeschwindigkeit zwischen den Messpunkten können Rückschlüsse auf den inneren Holzkörper gezogen werden. Mithilfe einer Software werden die verschiedenen Laufzeiten in ein Schnittbild der Stammebene umgerechnet, sodass eine Visualisierung eventuell vorliegender Defekte im Stammesinneren möglich ist. Abb. 2‐1: Beispielbild, Anordnung des Schalltomographen am Stammfuß Durch Anwendung des Triangulations‐Verfahrens wurden die Strecken zwischen den einzelnen Messpunkten errechnet. Die Bestimmung der genauen Streckenlänge ist Grundlage für eine korrekte Auswertung der Schallmessung, da die Laufzeiten der Schallwellen mit den Strecken ins Verhältnis gesetzt werden. Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 8 / 69 Hierbei gilt: Gesundes Holz leitet den Schall gut (kurze Laufzeit ‐ hohe Schallgeschwindigkeit), geschädigtes Holz leitet den Schall schlecht (lange Laufzeit ‐ niedrige Schallgeschwindigkeit). Da auch andere Schallbarrieren wie z. B. Risse das Ergebnis verfälschen können, ist ein hohes Maß an Erfahrung für die Auswertung und Interpretation der Ergebnisse notwendig. Die Laufzeitmessungen des Schalls (SoT) werden zur besseren Verständlichkeit in unterschiedliche Farben umgesetzt. Diese werden in der Regel wie folgt beurteilt: Brauntöne ‐ hohe Schallgeschwindigkeiten, intaktes, tragfähiges Holz ohne Beeinträchtigung Grün – mittlere Schallgeschwindigkeiten, Bereich beginnender Fäule, Übergangszone zwischen intaktem und defektem Holz, leichte Traglastminderung Lila & Blau – stark geminderte Schallgeschwindigkeit, Bereich als nicht tragfähig zu beurteilen. Ursachen können vielfältig sein: Schallbarrieren, starke Fäule oder Höhlungen. Die gemessenen elektrischen Widerstände (des ERT) werden ausschließlich im Verhältnis zueinander dargestellt und nicht in absoluten Werten. Die Farbgebung ist wie folgt: Blauer Bereich niedriger Widerstand, gute Leitfähigkeit Grün‐gelber Bereich mittlerer Widerstandsbereich Orange‐roter Bereich hoher Widerstand, z. B trockene Bereiche oder Höhlungen Dieses Diagnoseverfahren wurde im vorliegenden Fall angewendet. Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 9 / 69 2.2.3 Baumstatische Untersuchung – Zugversuch Zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen kann ein Zugversuch nach der Inclino‐ / Elastomethode durchgeführt werden. Relevant für eine Aussage zur Verkehrssicherheit ist die Beurteilung der Bruch‐ und Standsicherheit. Bruchsicherheit steht für die Fähigkeit eines Baumes, widrigen Witterungsbedingungen wie Wind, Regen oder Schneelasten zu widerstehen, ohne dass der Baum im Ganzen oder in Teilen bricht. Die Standsicherheit steht für die Eigenschaft des Baumes, mechanischen Belastungen zu widerstehen, ohne dass das Wurzelwerk des Baumes sich aus der Bodenmatrix löst und er zu kippen beginnt. Im Zuge des Versuchsablaufes wird der Baum einem statischen Belastungstest unterzogen. Die Krafteinwirkung F wird mittels Kraftmessdose (Forcemeter) aufgezeichnet. Zudem werden zwei unterschiedliche Messgerätetypen am Baum angebracht. Der eine Gerätetyp misst die Dehnung bzw. die Stauchung der Randfasern des Stammes im 1/1000 mm Bereich (Elastometer), der andere Gerätetyp zeichnet die Veränderung des Winkels der Wurzelplatte am Stammfuß im 1/500 Grad Bereich auf (Inclinometer). Die gewonnen Werte können nachfolgend in Kombination mit einer standortspezifischen Windlastanalyse zu einer Sicherheitsabschätzung für den untersuchten Baum zusammengeführt werden. Dieses Diagnoseverfahren wurde im vorliegenden Fall angewendet. 2.2.3.1 Windlastanalyse Für eine Abschätzung der Lasten, denen ein verkehrssicherer Baum standhalten muss, werden die Windgeschwindigkeit am Standort und die Eigenschaften des Baumes im Wind in einer Windlastanalyse abgeschätzt. Zur Bemessung der Windlasteinzugsfläche wird der Baum in der zu beurteilenden Richtung fotografisch erfasst und als vertikale Projektion in die Auswertungssoftware arbostat übertragen. Die Software kann über die Vermessung der Silhouette des untersuchten Baumes die Anströmfläche sowie den Lastschwerpunkt der Krone als auch mögliche Exzentrizitäten darstellen. Abb. 2‐2: Schematischer Aufbau Zugversuch (Detter, A. & Rust, S. 2013) Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 10 / 69 Winddrücke und Windgeschwindigkeiten, die an einem bestimmten Standort in Deutschland auftreten können, sind im nationalen Anhang zum Eurocode 1 (DIN EN 1991‐1‐4/NA) als repräsentative Windzonen angegeben und basieren auf langjährigen Wetterbeobachtungen. In Deutschland hat sich ein System mit 4 Windzonen (D1 bis D4) etabliert, für welche jeweils die empirisch ermittelte Referenz‐Windgeschwindigkeit (Vref) gilt. Die Referenz‐ Windgeschwindigkeit wurde mit einer Überschreitungswahrscheinlichkeit von 2 % pro Jahr festgelegt. Dies bedeutet, dass statistisch gesehen dieser Wert alle 50 Jahre nur einmal überschritten wird. Zusätzlich zu den Windzonen wird noch eine Geländekategorie zur Berücksichtigung der Geländerauhigkeit einbezogen. In der DIN 1055‐ Teil 4 wird hierzu zwischen vier Geländekategorien unterschieden: I‐offene See, II freie Landschaft, III Vorstadt und IV‐Stadtgebiet (vgl. Abb. 2‐3). Abb. 2‐3: Geländekategorien [DIN 1055‐4, Tab. B1] Für die Bauwerksberechnung werden in der DIN 1055‐4 noch 2 Mischkategorien angegeben. Im fachlichen Konsens der mit Zugversuch befassten Baumsachverständigen werden diese Kategorien aber nicht angewendet. Stattdessen wird in der Regel in den Übergangsbereichen zwischen den Geländetypen bis zu 1000 m Entfernung die Kategorie mit der höheren Windbelastung in die Berechnung eingestellt. Seit dem 01.07.2012 ist die DIN 1055‐ Teil 4 zur Berechnung schwingungswilliger Bauwerke nicht mehr gültig und wurde vom Eurocode 1 für Gebäudestatik abgelöst. Hierbei ersetzt ein Strukturbeiwert den Böenreaktionsfaktor. Da sich die Anwendung des Böenreaktionsfaktors auf die Übertragung der Rechenmodelle für Gebäudestatik laut Untersuchungen von KEN JAMES als gute Annäherung erwiesen hat, wird diesseits in Bezug auf die Baumstatik weiterhin die DIN 1055‐ Teil 4 angewendet. Dies ist insoweit möglich, als dass der Sachverständige keine Planung für zukünftig zu erstellende Bauwerke übernimmt, sondern rückbetrachtend auf die bereits vorhandene und natürlich gewachsene Struktur schaut und diese in Anlehnung an die DIN 1055‐4 versucht statisch nachzuvollziehen (reverse engineering). Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 11 / 69 2.2.3.2 Strukturparameter Die Eigenfrequenz des Baumes, die sogenannte Resonanzschwingung und das Dämpfungsdekrement, also die Fähigkeit des Baumes, ein Aufschwingen abzufedern, sind Bestandteile des Böenreaktionsfaktors. Zudem wird noch der Windwiderstandsbeiwert (cw‐ Wert) in die Berechnung eingestellt. Dieser geht als linearer Faktor zur Berücksichtigung der Verformung der Krone bei orkanartiger Windeinwirkung im Gegensatz zur Kronenform bei Windstille ein. Je nach Standortsituation kann über den sogenannten Nachbarschaftsfaktor eine lokale Strömungsüberhöhung (z. B. Nähe zu einem großen Gebäude) oder über den Expositionsfaktor ein Abschirmungseffekt dargestellt werden. Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sind durch den Sachverständigen Werte für die Strukturparameter des Baumes wie Eigenfrequenz und Dämpfungsdekrement und Standortrichtwerte hinsichtlich der Windbeeinflussung zu wählen. 2.2.3.3 Statische Grundsicherheit Die Auswertungssoftware, hier die Software arbostat, verarbeitet die Gesamtheit der zusammengetragenen Werte zu einer ganzheitlichen Berechnung, die als Grundlage zur Einschätzung der statischen Grundsicherheit dient. Die statische Grundsicherheit beschreibt die Widerstandsfähigkeit des Baumes bei voller Windlast in dem hypothetischen Zustand, dass dieser Baum an diesem Standort ohne jeden Schaden sei. 2.2.4 Direkter Nachweis der Bruch‐ und Standsicherheit Bis zum Erreichen der jeweils eingeleiteten Windersatzlast während des Zugversuches sind Bruch‐ und Standsicherheit in den messtechnisch untersuchten Bereichen faktisch durch Zugbelastung nachgewiesen. Die prozentuale Angabe der Windersatzlast wird in Bezug auf das zugrundeliegende Maximal‐ Windereignis in einem vereinfachten Verfahren in eine Windstärke der Beaufort‐Skala (siehe Anhang Punkt 12.1) umgerechnet, damit der Leser des Gutachtens eine bessere Vorstellung zur tatsächlichen Belastung entwickeln kann. Die errechneten Werte der erreichten Windersatzlast unter Anwendung des Zugversuches müssen korrigiert werden, wenn Windgeschwindigkeiten unter 19 m/s (70 km/h) simuliert wurden. Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 12 / 69 Zur Erklärung: Der cw‐Wert (siehe 2.2.3.1) der Baumkrone hat einen Einfluss auf die Berechnung des Bemessungswindmomentes, da er sich auf den Widerstand der Baumkrone im Wind auswirkt. Da es sich bei der Baumkrone um ein flexibles Gebilde handelt, verändert sich der cw‐Wert je nach Stärke des einwirkenden Windes. Der in den Berechnungen des Maximal‐Windereignisses verwendete cw‐Wert bezieht sich auf Windgeschwindigkeiten ab 19 m/s, da der cw‐Wert dann durch Verformung der Äste am geringsten ist und auch bei höheren Geschwindigkeiten konstant bleibt. Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 13 / 69 3 Eingangsdaten 3.1 Ortstermin Am 09.04.2024 wurde die gutachtengegenständliche Flatter‐Ulme vom unterzeichnenden Sachverständigen mittels Zugversuch eingehend untersucht. Zur Unterstützung des Sachverständigen war sein Kollege Herr Steffen Lüssing zugegen. Der beauftragende Sachverständige Herr Block‐Daniel war ebenfalls vor Ort. 3.2 Standortbeschreibung Die hier zu untersuchende Ulme steht im Bereich der Straße Norderloog 23, Spiekerogg an der Ecke zum Slurpad. Die imposante Ulme wächst mit breiter, niedriger und einseitig ausgeprägter Krone annähernd solitär an vorbezeichnetem Standort und kann als ortsbildprägender Altbaum klassifiziert werden. Dem Vernehmen nach ist die Krone durch Windschur so einseitig gewachsen. Abb. 3‐1: Lageplan der Örtlichkeit, Quelle: LGLN [2024] Der Baum wurde in zwei Richtungen belastet. Diese sind in der Abbildung 3‐1 mit roten Pfeilen gekennzeichnet. In Lastrichtung (LR) 1 wurde nach Nord und in Lastrichtung (LR) 2 nach Osten gezogen. Als Widerlager wurde ein Unimog der Feuerwehr Spiekeroog genutzt. LR1_Nord auf Unimog LR2_Ost auf Unimog Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 14 / 69 3.3 Baumaufnahme 3.3.1 Baumdaten Baumnummer: 01 Baumart: Flatter‐Ulme (Ulmus laevis); die Baumartbestimmung wurde vom Sachverständigen Block‐Daniel übernommen. 2024 Baumhöhe [m] 14 Stammumfang [cm] 343 LR1_Nord Stammdurchmesser [cm] 109 / 116 Statische Grundsicherheit 8 LR2_Ost Stammdurchmesser [cm] 116 / 109 Statische Grundsicherheit 3,8 Die Baumhöhe wurde mittels Laser‐Höhenmessgerät vom Boden aus gemessen. Es wurden 3 verschiedene Messungen vorgenommen, die gemittelt wurden. Es wird im Folgenden auf diese Höhenmessung abgestellt. Auf die Unwägbarkeiten hinsichtlich der Genauigkeit der Höhenmessung und der sich daraus ergebenden Konsequenzen sei hiermit hingewiesen. Im Zweifelsfall wird eine größere Höhe angenommen, um die Sicherheitsfaktoren nicht zu überschätzen. Der Stammumfang wurde in 1 m Höhe gemessen. Der Baum befindet sich in der Altersphase. 3.3.2 Fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme An dieser Stelle werden neben den dendrologischen Grunddaten nur die für diese Begutachtung relevanten Aspekte stichpunktartig aufgeführt: I. Der Habitus der Ulme fällt unmittelbar als Besonderheit ins Auge. Der einseitige und gedrungene Wuchs ist nicht arttypisch für einen annähernd solitär gewachsenen Baum (vgl. Abb. 3‐2). Die Krone ist deutlich breiter als hoch, die Krone hat sich offensichtlich deutlich nach Osten hin entwickelt. Gleichwohl ist eine Veränderung der Kronenentwicklung in den letzten Jahrzehnten zu erkennen (vgl. Abb. 3‐3). Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 15 / 69 II. Der untere Stamm‐ und Stammfußbereich ist bis in eine Höhe von etwa 110 cm ostseitig (druckseitig) zwischen den Wurzelanläufen eingefault (vgl. Abb. 3‐4) und weist einen sehr starke Hohlklang auf. III. In etwa 200 cm Höhe weist der Baum auf der Nord‐Westseite eine Einfaulung auf, die bis zu 30 cm tief sondiert werden kann (vgl. Abb. 3‐5). Abb. 3‐2: Gesamtansicht von Norden (Lastrichtung 1) mit deutlich einseitiger Kronenausprägung. Abb. 3‐3: Ansicht der Ulme vor Jahrzehnten; Bild wurde vom Auftraggeber ohne weitere Quellenangabe zur Verfügung gestellt. Die Veränderung der Wuchsform mit Tendenz nach oben ist deutlich zu erkennen. Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 16 / 69 Abb. 3‐4: Ostseitige, offene Stammfäule bis in 110 cm Höhe. Abb. 3‐5: Nord‐Westseitige Faulstelle mit Sondierstab in etwa 200 cm Höhe. Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 17 / 69 4 Durchführung eingehender Untersuchungen 4.1 Methodendiskussion Im Zuge dieser Gutachtenerstellung wurde die ZUGVERSUCHS‐METHODE angewendet, um eine ganzheitliche Betrachtung der Bruch‐ und vor allem der Standsicherheit vornehmen zu können. Zum Zwecke der Differenzialdiagnose wurde der Stammfußbereich zudem mittels bildgebender Verfahren, hier Schall‐ und Elektrischer Widerstandstomographie, begutachtet. Die Untersuchungen stellen eine Momentaufnahme eines jeden Baumes dar, die nur für diese Situation zum Zeitpunkt der Untersuchung Gültigkeit hat. Ziel der Messungen ist es, die schwächste Stelle in der untersuchten ‚Konstruktion‘ zu finden, um Aussagen über ein mögliches Versagen zu treffen. Daher werden in der Beurteilung und Würdigung der Ergebnisse auch nur diese Messwerte verwendet. 4.2 Anwendung des Zugversuches Die Ulme wurde in zwei Richtungen gezogen. Der angestrebte Sicherheitsfaktor wurde im vorliegenden Fall von üblicher Weise 1,5 auf 2,0 hochgesetzt, da die Kronenexzentrizität sowohl im Hinblick auf die einseitige Dauerbelastung sowie mit Hinblick auf mögliche Torsionskräfte in besonderem Maß zu berücksichtigen ist. Der Wert sollte nicht unterschritten werden. Bemessungsgrundlage ist die Geländekategorie Vorstadt / Dorf / Wald und die Zuordnung zur Windzone D4. Mithin wird die Belastung des Baumes mit 30 m/s mittlerer Windgeschwindigkeit als Bemessungsgrundlage angenommen. Nachfolgend ist die Tabelle mit den Anpassungen der Strukturparameter aufgeführt: Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 18 / 69 4.2.1 Tab. 4. ‐ Parameteranpassung: LR1‐Nord Erklärungen Geländekategorie III Vorstadt / Dorf / Wald Expositionsfaktor 0,85 15 % Abschirmung durch nebenstehendes Gebäude angenommen Nachbarschaftsfaktor für bodennahe Strömung 1,1 10 % Strömungserhöhung angenommen Eigenfrequenz 0,6 Gedrungener Altbaum mit verzweigter Krone mittlere Frequenz Dämpfungsdekrement 0,6 Gedrungener Altbaum mit verzweigter Krone mittlere Dämpfung LR2‐Ost Erklärungen Geländekategorie III Vorstadt / Dorf / Wald Expositionsfaktor 0,85 / 1,6 / 2,3 15 % Abschirmung durch nebenstehendes Gebäude angenommen; zur Berücksichtigung des zusätzlichen Biegemomentes durch die einseitige Krone wurde der Expositionsfaktor auf 1,6 bzw. 2,3 erhöht, siehe Punkt 4.3. Nachbarschaftsfaktor für bodennahe Strömung 1,1 10 % Strömungserhöhung angenommen Eigenfrequenz 0,6 Gedrungener Altbaum mit verzweigter Krone mittlere Frequenz Dämpfungsdekrement 0,6 Gedrungener Altbaum mit verzweigter Krone mittlere Dämpfung Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 19 / 69 4.3 Berücksichtigung der Auswirkung der Kronenexzentrizität Die starke Exzentrizität der Baumkrone der Ulme muss in der Windlastanalyse des Zugversuches berücksichtigt werden. Das Biegemoment durch das Eigengewicht ist dem Bemessungswindmoment hinzuzurechnen. Um das zusätzliche Biegemoment zu errechnen, wird im vorliegenden Fall auf Daten aus der Windlastanalyse der Lastrichtung 1, seitlich zur Hangrichtung, zurückgegriffen. Das errechnete Gewicht des Baumes (10 to) wird in Kraft übersetzt (10 to x 9,81 = 98 kN) und mit der Exzentrizität der Krone (3,92 m) multipliziert: 98 kN x 3,92 m = 384,16 kNm Es wird aus Sachverständigensicht davon ausgegangen, dass nur etwa 65 % des Gewichtes tatsächlich biegemomenterhöhend wirken, ein Teil des besonders schweren unteren Stammquerschnittes trägt sich innerhalb der Konstruktion im Stammverlauf ab. Hieraus ergibt sich wie folgt: 384,16 : 0,65 = 256 kNm Das so ermittelte zusätzliche Biegemoment kann als linearer Faktor hilfsweise über den Expositionsfaktor Windlasterhöhend in die Berechnung eingestellt werden. Die Software arbostat verfügt über keine direkte Eingabemöglichkeit. Zur Berechnung des einzustellenden Faktors wird das zusätzliche Biegemoment durch das Bemessungswindmoment geteilt: Damit ergibt sich hier für die Bemessungsgrundlage nach Windzone D4 folgendes: 262 kNm: 338 kNm = 0,8 + 0,85 Der ursprüngliche Expositionsfaktor von 0,85 wird auf den errechneten Faktor von 1,6 erhöht. Damit ergibt sich hier für die Bemessungsgrundlage bis 117 km/h folgendes: 262 kNm: 184 kNm = 1,4 + 0,85 = 2,3 Der ursprüngliche Expositionsfaktor von 0,85 wird auf den errechneten Faktor von 2,3 erhöht. (Anteil Eigengewicht) Windlast bei ursprünglichem Expofaktor + ursprünglicher Expofaktor = Neuer Expofaktor Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 20 / 69 4.4 Betrachtung der Einzelwerte – Nachweis der Messpunkte 4.4.1 Lastrichtung LR1 – Nord, Standsicherheit Beurteilung Standsicherheit Abb. 4‐1: Messkurve, Standsicherheit Abb. 4‐2: Anordnung Messgeräte Ersatzlast: 28,3 %, das entspricht rechnerisch 16 m/s = WS 7 nach Korrektur WS 6(siehe 2.2.4). Ergebnis: Alle Messkurven liegen im grünen Bereich; das rote Inclinometer zeigt einen Sicherheitsfaktor von 2,43. Der Baum ist an gemessener Stelle als standsicher mit geringen Reserven zu beurteilen. Abb. 4‐3: Auslenkung in Zugrichtung Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 21 / 69 4.4.2 Lastrichtung LR1 – Nord, Bruchsicherheit Beurteilung Bruchsicherheit Abb. 4‐4: Messkurve, Bruchsicherheit Abb. 4‐5: Anordnung Messgeräte Ersatzlast: 23,1 %, das entspricht rechnerisch 14 m/s = WS 7 nach Korrektur WS 6 (siehe 2.2.4). Ergebnis: Die grüne Messkurve liegt knapp im grünen Bereich, der Sicherheitsfaktor beträgt 2,02. Der Baum ist an der gemessenen Stelle als bruchsicher ohne Reserven zu beurteilen. Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 22 / 69 4.4.3 Lastrichtung LR2 – Ost, Standsicherheit Beurteilung Standsicherheit Abb. 4‐6: Messkurve, Standsicherheit Abb. 4‐7: Anordnung der Messgeräte Abb. 4‐8: Auslenkung in Zugrichtung Ersatzlast: 14 %, das entspricht rechnerisch 11 m/s = WS 6 nach Korrektur WS 5 (siehe 2.2.4). Ergebnis: Die rote und die grüne Messkurve liegen im roten Bereich. Der Sicherheitsfaktor beträgt 0,78. Der Baum ist an gemessener Stelle als nicht standsicher zu beurteilen. Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 23 / 69 4.4.4 Lastrichtung LR2 – Ost, Bruchsicherheit Beurteilung Bruchsicherheit Abb. 4‐9: Messkurve, Bruchsicherheit Abb. 4‐10: Anordnung der Messgeräte Ersatzlast: 12,8 %, das entspricht rechnerisch 11 m/s = WS 6 nach Korrektur WS 5 (siehe 2.2.4). Ergebnis: Die blaue Messkurve liegt im roten Bereich, der Sicherheitsfaktor beträgt 0,69. Der Baum ist an der gemessenen Stelle als nicht bruchsicher zu beurteilen. Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 24 / 69 4.5 Durchführung bildgebender Verfahren Die gutachtengegenständliche Ulme wurde zusätzlich im Stammfußbereich mittels Schalltomographie und Elektrischer Widerstandstomographie untersucht. Es wurden 18 Messpunkte in 10 cm über Geländeoberkante (GOK) nach fachlichen Gesichtspunkten um den Stamm verteilt und mit Hilfe einer Calliper‐Messkluppe eingemessen. Der Messpunkt 1 zeigt dabei nach Norden. 4.5.1 Nachweis der Messpunkt Nachfolgend sind die 18 Messpunkte in den nachfolgenden Abbildungen dargestellt. Abb. 4‐11: Messpunkte 13 bis 3 Abb. 4‐12: Messpunkte 3 bis 10 MP 13 MP 3 MP 3 MP 10 Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 25 / 69 Abb. 4‐13: Messpunkte 5 bis 12 Abb. 4‐14: Messpunkte 12 bis 16 MP 5 MP 12 MP 16 MP 12 Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 26 / 69 4.6 Ergebnisse der bildgebenden Verfahren Abb. 4‐15: Schalltomogramm, SoT Die Gesamtauswertung des Schalltomogramms ergab, dass eine weitreichende Fäule zu erkennen ist (blauer, rosafarbener und grüner Bereich). Eine gute Korrelation zu den errechneten Höhlungswerten aus dem Zugversuch (96,5 %) kann festgestellt werde. Zwischen den MP 14 und 15 ist die offene Höhlung bereits visuell zu erkennen. Im Bereich der MP 6 bis 8 steht ein Durchbruch kurz bevor. Der Stamm ist stark segmentiert, lediglich die mächtigen Wurzelanläufe sind teilweise noch intakt. Der ausgehöhlte Bereiche wird auch im ERT mit deutlich verringerter Leitfähigkeit (rot‐gelbes Farbspektrum) dargestellt. Von einem weiteren Fortschreiten der Zersetzung ist auszugehen. Abb. 4‐16: Tomogramm der Elektrischen Widerstandstomographie (ERT) LR1‐N LR2‐O Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 27 / 69 5 Beurteilung 5.1 Ergebnis der visuellen Untersuchung Im Vorgutachten aus 2022 wurde das Pflanzjahr mit 1850 angegeben. Mithin wäre das Alter der Ulme mit 174 Jahren anzugeben. Der Baum wird nach gegenwärtiger Einschätzung aufgrund des Verzweigungsmusters der Vitalitätsstufe 1 zugeordnet. Es ist ein marginaler Anteil an Totholz in der Baumkrone vorhanden. Das Lichtraumprofil wurde im Zuge der Untersuchung in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Spiekeroog etwas angehoben, damit das neue Einsatzfahrzeug hier passieren kann. Wie bereits ausgeführt hat sich die Wuchsrichtung der terminalen Oberkrone im Laufe der vergangenen Jahrzehnte etwas verändert. Die ehemals starke seitliche Kronenausbildung in Folge der Windschur hat sich zugunsten einer stärkeren vertikalen Entwicklung verändert. Über die Gründe kann diesseits nur gemutmaßt werden. Möglicherweise gab es Veränderungen der Anströmtopographie aus Richtung Westen. Hier kann es infolge heranwachsender größerer Bäume oder durch weitere Besiedlung zu einer Verringerung der direkten Anströmstärke des Windes gekommen sein. Für die weitere Betrachtung der gegenwärtigen Baumstatik ist dieser Aspekt jedoch vorerst zu vernachlässigen. 5.2 Ergebnis des Zugversuches 5.2.1 Messwerte für Windzone D4, 50‐jähriges Ereignis Bemessungsgrundlage der ausgewerteten Daten ist, wie bereits erwähnt, die Windlastanalyse für die Maximalbelastung, die mit einer Überschreitungswahrscheinlichkeit von 2 % pro Jahr festgelegt wurde. Dies bedeutet, dass statistisch gesehen dieser Wert alle 50 Jahre einmal überschritten wird. Die Auswertung zeigt also die Sicherheiten für das potentielle Maximalereignis unter Anwendung der Windzonenkarte D4 und der Geländekategorie Vorstadt / Dorf / Wald. Alternativ wurde zudem als Bemessungswindlast das Windereignis bis 117 km/h in Böen als Szenario dargestellt. Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 28 / 69 Tab. 5‐1: Tabelle mit Sicherheitsfaktoren 2024 Werte in grün = Baum hat ausreichend Sicherheit (ab Sicherheitsfaktor 2,0). Werte in gelb = Baum ist aktuell nicht ausreichend sicher, keine Reserven (Sicherheitsfaktor 1,0 bis < 2,0). Werte in rot = Baum ist aktuell deutlich nicht verkehrssicher (Sicherheitsfaktor unter 1,0). Die Analyse der Zugversuchsdaten unter Berücksichtigung der örtlichen und strukturellen Parameter ergab folgende Einschätzung: I. Die Werte der statischen Grundsicherheit erscheinen für die Größe und das Alter des Baumes in Lastrichtung 1 nach Norden relativ hoch. Dies erscheint aber in Bezug auf den solitären Wuchs mit kräftigem Stamm bei geringer Baumhöhe als plausibel. II. Die Werte der statischen Grundsicherheit in Lastrichtung 2 nach Osten zeigen sich deutlich geringer. Die ist vor dem Hintergrund der starken Exzentrizität der Baumkrone als plausibel anzusehen. Das bedeutet auch, dass die statischen Reserven in diese Richtung (SF 3,8) nur halb so groß sind wie in Lastrichtung 1 (SF 8). Lastrichtung 2024 LR1_Nord, Windzone D4 8 LR2_Ost, Windzone D4 3,8 LR1_Nord, Szenario 117 km/h 14,7 LR2_Ost, Szenario 117 km/h 4,9 Lastrichtung 2024 LR1_Nord, Windzone D4 2,43 LR2_Ost, Windzone D4 0,78 LR1_Nord, Szenario 117 km/h 4,48 LR2_Ost, Szenario 117 km/h 1,21 Lastrichtung 2024 LR1_Nord, Windzone D4 2,02 LR2_Ost, Windzone D4 0,69 LR1_Nord, Szenario 117 km/h 3,71 LR2_Ost, Szenario 117 km/h 0,88 Übersicht der Messwerte 2024 Jahr Jahr Jahr Grundsicherheit Standsicherheit Bruchsicherheit Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 29 / 69 III. Für die beiden gemessenen Lastrichtungen kann festgestellt werden, dass die Sicherheitsfaktoren für die Standsicherheit signifikant geringer ausfallen, als die Werte der Statischen Grundsicherheit. Dies deutet auf eine weitreichende Fäule im Wurzelbereich hin. Der angestrebte Wert von 2,0 wird in Lastrichtung 1 erreicht. In Lastrichtung 2 nach Osten wird nicht einmal die einfache Sicherheit erreicht. Der Sicherheitsfaktor beträgt lediglich 0,78. IV. Für die Sicherheitsfaktoren der Bruchsicherheit kann ebenfalls festgestellt werden, dass auch hier die Werte signifikant geringer ausfallen, als die Werte der Statischen Grundsicherheit. Hier zeigt sich in den Werten bei voller Windlast die bereits visuell wahrzunehmende Schwächung des Holzkörpers. Gleichwohl wird der angestrebte Wert von 2,0 in Lastrichtung 1 gerade so erreicht. In Lastrichtung 2 nach Osten wird nicht einmal die einfache Sicherheit erreicht. Der Sicherheitsfaktor beträgt lediglich 0,69. 5.3 Ergebnis der bildgebenden Verfahren Die im Zugversuch nachgewiesenen Fäuleprozesse, welcher zum Abbau der statischen Reserven geführt haben, konnten auch in den bildgebenden Verfahren sichtbar gemacht werden. Der untere Stammbereich erscheint segmentiert, lediglich im Bereich der Wurzelanläufe ist noch tragfähiges Holz vorhanden. Mithin scheinen die Werte der Sicherheitsfaktoren aus dem Zugversuch plausibel zu sein. 6 Schlussfolgerung und Maßnahmenempfehlung 6.1 Würdigung der Ergebnisse Die im Zuge dieser Expertise untersuchte Flatter‐Ulme ist wie bereits erwähnt als ortsbildprägender Altbaum zu beschreiben und aufgrund seiner markanten Wuchsform besonders auffällig. Die Ulme ist somit als besonders erhaltenswert einzuschätzen. Im Zuge der Untersuchungen und Auswertung der gesammelten Daten ist eine weitreichende Fäule im Stammfuß und unteren Stammbereich festzustellen. Dies gilt im Hinblick auf die Standsicherheit ebenso wie im Hinblick auf die Bruchsicherheit. Die berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs hinsichtlich der Nutzung der im Baumumfeld liegenden Grundstücke erfordert eine dementsprechende Verkehrssicherheit des Baumes, die im vorliegenden Fall als hoch zu bewerten ist. Das Schadenspotential bei einem Versagen des Baumes im Ganzen ist ebenfalls als sehr hoch einzuschätzen. Auf Grundlage der ermittelten Werte wird die Ulme als nicht standsicher beurteilt (geringster Wert 0,78). Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 30 / 69 Die festgestellten Sicherheitsfaktoren der Bruchsicherheit im untersuchten Stammbereich (geringster Wert 0,69) führen dazu, dass der Baum im technisch untersuchten Bereich als nicht bruchsicher beurteilt werden muss. In der Gesamtschau ist die Ulme in Bezug auf das angenommene Maximalwindereignis (Windzone D4; 50‐jähriger Sturm) als nicht verkehrssicher zu beurteilen. Die Alternativberechnung unter Annahme einer Windbelastung bis 117 km/h in Böen (Designgeschwindigkeit 22,5 m/s) führt dazu, dass die Standsicherheit in Lastrichtung 2 unter dem geforderten Sicherheitsfaktor 2,0 bleibt, aber mit 1,21 die einfache Sicherheit aufweist. In Bezug auf die Bruchsicherheit ist hier aber von einem Sicherheitsfaktor von 0,88 auszugehen. Das heißt, auch bei der zuvor beschriebenen Windbelastung bis 117 km/h in Böen ist die einfache Sicherheit nicht gegeben. Das Risiko des Versagen des Baumes im untersuchten Stammbereich kann sich ab einer Designwindgeschwindigkeit von 21,0 m/s und einer Böengeschwindigkeit von 26,6 m/s realisieren. Auf die Vorsichtsmaßnahmen unter Punkt 6.2 wird verwiesen. Da es sich um eine Hauptzuwegung im Ort handelt wird diesseits davon ausgegangen, dass diese nicht dauerhaft bis zur Herstellung der Verkehrssicherheit gesperrt werden. Die faktische Bruch‐ und Standsicherheit bis zur eingeleiteten Windersatzlast wurde im Zugversuch nachgewiesen. Insoweit werden die unter 6.2 empfohlenen Maßnahmen zur temporären Sperrung als noch ausreichend erachtet. Sollte sich die Absperrung des Fallbereiches aus Sicht der Verantwortlichen bis zur Umsetzung einer der unter 6.2 empfohlenen Maßnahmen als möglich darstellen, wäre diese Maßnahme der anlassbezogenen temporären Sperrung vorzuziehen. Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 31 / 69 6.2 Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit Bis zu einer Entscheidung, wie mit dem Baum weiter verfahren werden soll, ist der potentielle Fallbereich der Ulme gegen Betreten wenigstens temporär zu sperren, wenn sich abzeichnet, dass ein Windereignis mit mittlerer Windgeschwindigkeit von 20 m/s oder Böengeschwindigkeiten ab 24 m/s bevorsteht oder herrscht. Aufgrund der Dringlichkeit dieser Maßnahme wurde der Auftraggeber vom unterzeichnenden Sachverständigen nach Auswertung der Daten umgehend am 08.05.2024 telefonisch informiert. Der Auftraggeber wollte sodann den zuständigen Bürgermeister hiervon in Kenntnis setzen. Zur kurz‐ bis mittelfristigen Herstellung der Verkehrssicherheit sind dringende Maßnahmen der Priorität 1 notwendig. I. Die Ulme sollte durch eine geeignete Konstruktion gestützt werden, um den besonderen Habitus des Baumes nicht zu beeinträchtigen (vgl. Abb. 6‐1, 6‐2). Hierzu wären im stammkopfnahen Kronenbereich 2‐3 maßgefertigte Halbschalen anzubringen. Hieran wären dann entsprechend stark dimensionierte Stützen zu montieren, welche im Bodenbereich auf entsprechende Fundamente gegründet werden müssten. Hier kann je nach Eigenleistung mit Kosten von 12‐18 T€ netto gerechnet werden. Die exakte Konstruktion müsste bei einem weiteren Vor‐Ort‐ Termin besprochen und aufgemessen werden. Ggf. kann auch vorerst eine provisorische Abstützung (z. B. verschränkte Holzbalken mit entsprechender Tragfähigkeit nach Einschätzung von Zimmerleuten) die Lage entschärfen. Alternativ zur Stützkonstruktion: II. Massive Einkürzung der Ulme in seitlicher Ausdehnung wie in der Höhe. Der besondere Habitus würde hierdurch deutlich beeinträchtigt. Die Einkürzung müsste seitlich um wenigstens 4 m und in der Höhe bis auf die gelbe Linie in Abbildung 3.2 erfolgen. Eine Schnittskizze ist in Abbildung 6‐3 & 6‐4 dargestellt. Die Schnittlinie ist rot gestrichelt eingezeichnet. Alternativ zur Erhaltung der Ulme III. Fällung des Baumes zur Herstellung der Verkehrssicherheit. Naturschutzfachliche und artenschutzrechtliche Belange nach §39 und §44 BNatschG wären hierbei zu beachten. Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 32 / 69 Abb. 6‐1: Skizzierung der Stützkonstruktion, Ansicht von Osten Abb. 6‐2: Skizzierung der Stützkonstruktion, Ansicht von Norden Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 33 / 69 Abb. 6‐3: Rote Linie als Schnittskizze Lastrichtung 1, starke seitliche Einkürzung und in der Höhe Abb. 6‐4: Rote Linie als Schnittskizze Lastrichtung 2, starke seitliche Einkürzung und in der Höhe Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 34 / 69 6.3 Weitere baumsachverständige Begleitung Vor dem Hintergrund des festgestellten Abbaus statischer Reserven sowie zur Beurteilung der Vitalitätsentwicklung sollte der Baum bei Erhaltung weiterhin intensiv sachverständig begleitet werden. 6.3.1 Nachuntersuchungen Sollte der Baum eingekürzt werden, ist eine erneute Begutachtung mittels Zugversuch und bildgebender Verfahren innerhalb von 24 Monaten zur Verifizierung der weiteren Entwicklung der Sicherheitsfaktoren notwendig. Im Vergleich der Sicherheitsfaktoren der unterschiedlichen Jahre kann eine bessere Prognose für den weiteren Verlauf der Fäule gemacht werden. 6.3.2 Regel‐ und Zusatzkontrollen Gemäß Baumkontrollrichtlinien (FLL 2020) sind ältere Bäume mit entsprechender Vorschädigung regelmäßig visuell im Zuge einer Regelkontrolle innerhalb von 12 Monaten einmal zu kontrollieren. Dies soll gewährleisten, dass etwaige Veränderungen am Baum, die auf eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit hinweisen, rechtzeitig erkannt werden. Bei besonderer Indikation kann das Intervall auch verkürzt werden. Dies ist im vorliegenden Fall angezeigt, der Baum sollte zukünftig regelmäßig alle 6 Monate visuell kontrolliert werden. Bei einer massiven Verschlechterung der Vitalität vor Ablauf der folgenden 24 Monate wäre über eine vorzeitige eingehende Untersuchung oder Fällung zu beraten. Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 35 / 69 6.4 Zeitliche Priorisierung der Maßnahmen Der Sachverständige schätzt die konkrete Gefährdung der vorbezeichneten Situation auf Grundlage der geschilderten Ergebnisse und Schlussfolgerungen ab. Er empfiehlt einen vertretbaren Zeitraum hinsichtlich der Gefahrenabwehr durch die aufgezeigten Maßnahmen. Priorität 0 – Sofortmaßnahme, Gefahr im Verzug Entscheidung vor Ort, Abstimmung mit dem Auftraggeber, keine Verzögerung. Priorität 1 – hohe Dringlichkeit Ausführung umgehend ohne schuldhafte Verzögerung, in der Regel innerhalb von 4 Wochen. Hier: Abstützung (ggf. vorerst provisorisch) oder Einkürzung oder Fällung bis zum 20 Juni. Priorität 2 – mittlere Dringlichkeit Maßnahmen sollten innerhalb von 6 Monaten ausgeführt werden. Priorität 3 – geringe Priorität Ausführung als Pflegemaßnahme wünschenswert, ohne Zeitbezug. Die weitere sachverständige Betreuung sollte bei Erhalt des Baumes im Sinne der empfohlenen eingehenden Untersuchung nach 6.3.1 bis Mai 2026 ausgeführt werden. Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 36 / 69 7 Hilfsmittel Beim Ortstermin: ‐ TreeQinetic Messsensoren, argus electronic, Rostock ‐ Dehnungsmesser (Elastometer, 1/1000mm) ‐ Neigungsmesser (Inclinometer, 1/500 Grad) ‐ Kraftmessdose (Forcemeter) ‐ TreeQinetic Messsoftware, argus electronic, Rostock ‐ PICUS‐3 Schalltomograph, argus electronic, Rostock ‐ PICUS Treetronic 3, argus electronic, Rostock ‐ PICUS Software Q74, argus electronic, Rostock ‐ PICUS Calliper Version 3, argus electronic, Rostock ‐ Winkel‐ und Höhenmessgerät ‐ Maßband, Kluppe, Kompass ‐ 3,0 Tonnen Greifzug mit Stahlseil und Dyneemaseil, Unimog als Widerlager ‐ Messlatte mit E‐Teilung ‐ Digitalkamera Canon EOS 5 D Mark IV Bei der Auswertung: ‐ Digitale Bildbearbeitung mit Adobe Lightroom ‐ Arbostat Auswertungssoftware, Version 2.2.0.17 ‐ Auswertung der Tomographien: PICUS Q74 (74.02.003.3) ‐ PC, Standardsoftware 8 Korrekturen Bis dato keine Korrektur erfolgt. Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 37 / 69 9 Schlussbemerkung Die im Zuge der Untersuchung festgestellten und der Ausarbeitung zugrunde gelegten Fakten besitzen allein für den Gegenstand dieser Untersuchung Gültigkeit. Eine Übertragung auf andere Objekte selbst ähnlicher Standortsituation führt zwangsläufig zu falschen Schlussfolgerungen. Das Gutachten ist ausschließlich zum Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Eine Weitergabe an die mit diesem Objekt befassten Behörden ist zulässig, jedoch nur in vollständiger Form, ohne Herausnahmen von Textteilen, Unterlagen, Fotos, Karten, etc. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung des Gutachtens unterliegt den geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts. Die Abbildungen wurden digital erstellt. Der Unterzeichner versichert, in diesem Zusammenhang keine Manipulationen an den Abbildungen durchgeführt zu haben. Lediglich Helligkeits‐ und Kontrastkorrekturen sowie Vergrößerungen und Verkleinerungen wurden vorgenommen. Die Einwirkung von außergewöhnlichen Bedingungen, wie z.B. Windhosen können grundsätzlich nicht vorhergesagt werden. Alle Äußerungen sind aus sachverständiger Sicht getätigt und stellen in keiner Weise eine rechtliche Würdigung der Umstände dar. Bremen, 08.05.2024 Korrekturzyklus / Olav Johswich Gutachter von der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 38 / 69 10 Allgemeiner Anhang ‐ Fachbegriffe 10.1 Regelwerke / verwendet Fachbegriffe 10.1.1 Baumkontrollrichtlinien (2020) Die Richtlinien für die Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen, herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL), gelten für Bäume, die aus Gründen der Verkehrssicherheit kontrolliert werden müssen. Hierin ist neben der Einordnung des Regelwerkes in Bezugnahme zur ständigen Rechtsprechung des BHG das Verfahren zur Kontrolle der Bäume sowie grundlegender Begriffe dargelegt. 10.1.2 Regel‐ und Zusatzkontrollen Gemäß Baumkontrollrichtlinien (Fll 2020) sind ältere Bäume mit entsprechender Vorschädigung regelmäßig visuell im Zuge einer Regelkontrolle innerhalb von 12 Monaten einmal zu kontrollieren. Dies soll gewährleisten, dass etwaige Veränderungen am Baum, die auf eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit hinweisen, rechtzeitig erkannt werden. Bei besonderer Indikation kann das Intervall auch verkürzt werden. 10.1.3 Baumuntersuchungsrichtlinien (2013) Die Richtlinien für eingehende Untersuchungen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen, herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL), kann auf Bäume angewendet werden, die nach visueller Inaugenscheinnahme nicht abschließend hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit beurteilt werden konnten oder ggf. notwendige Maßnahmen zur Herstellung selbiger nicht festgelegt werden konnten. 10.1.4 ZTV‐Baumpflege (2017) Die ZTV‐Baumpflege (Zusätzliche Technische Vertragsbedingung im Sinne der VOB/B), herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL), wird in der Fachwelt als „anerkannte Regeln der Technik“ angesehen und kann somit als gültiges Regelwerk zwischen den Parteien vereinbart werden. In ihr sind u. a. alle relevanten Baumpflegemaßnahmen per definitionem aufgeführt. Nachfolgend findet sich ein Auszug aus dem Abschnitt 3 der ZTV. Dies soll dem Auftraggeber helfen, die möglicherweise empfohlenen Maßnahmen nachvollziehen zu können. Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 39 / 69 Totholzbeseitigung nach ZTV 3.2.4 Tote Äste mit Durchmessern von 3 ‐ 10 cm an der Basis sind zu entfernen. Wundbehandlungsstoffe dürfen nicht aufgetragen werden. Äste über 10 cm Durchmesser sind gesondert zu beauftragen. Kronenpflege nach ZTV 3.2.2 Ein art– bzw. sortentypisches Erscheinungsbild ist zu erhalten. Tote und absterbende Äste mit Durchmessern von 3 ‐ 10 cm an der Basis sind zu entfernen. Gebrochene Schwach‐ und Grobäste sind zu entfernen. Schwachäste mit eingewachsener Rinde, die zu unerwünschten Entwicklungen (z.B. V‐Zwiesel) führen, sind zu entfernen (…) Grobäste sind einzukürzen. Von sich reibenden ‚Schwachästen‘ ist einer zu entfernen. Während eines Pflegeganges dürfen keine direkt neben‐ oder übereinander liegenden Wunden über 3 cm erzeugt werden. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) 3.3.1 Äste bis maximal Grobäste sind einzukürzen bzw. zu entnehmen. Es ist auf Zugast / Versorgungsast zu schneiden… Kronensicherungsschnitt, seit 2017 kein eigenständiger Teil der ZTV mehr. Ist Teil der 3.3.1, stark eingreifende Maßnahmen. Es handelt sich dann um eine extreme Einkürzung der Krone von schwer geschädigten Bäumen zur Herstellung der Verkehrssicherheit oder aus Gründen des Artenschutzes ohne Rücksicht auf den Habitus für einen zeitlich begrenzten Erhalt des verbleibenden Baumes. Aststärken nach Durchmesser Zweig bis 1 cm Feinast: 1 bis 3 cm Schwachast: 3‐ 5 cm Grobast: 5‐10 cm Starkast: ab 10 cm Zugast Nachgeordneter Ast, der beim Einkürzen stehen gelassen wird, um das Überwallen der Schnittfläche zu fördern und die Leitfunktion für den verbleibenden Ast zu übernehmen. Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 40 / 69 Abb. 9.1: Schematische Darstellung aus der ZTV‐ Baumpflege 2017 der FLL, Anhang A1, Seite 59 Kronensicherungen Kronensicherungen sind Verbindungsmittel, die in verschiedenen Stärken verwendet werden und der Sicherung von Vergabelungen, überlangen Ästen oder anderen statisch beeinträchtigten Baumteilen dienen. Sie werden in der Regel verletzungsfrei eingebaut und ermöglichen dem Baum weiterhin einen gewissen Schwingungsspielraum ohne stark geschnitten werden zu müssen. Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 41 / 69 10.2 Verkehrssicherungspflicht 10.2.1 Grundlagen Die Verkehrssicherungspflicht ist keine gesetzliche Definition, sondern aus der Rechtsprechung auf Grundlage des §823 BGB (allgemeine Delikthaftung) und §839 BGB (Amtshaftung) entstanden. Sie ist bindend für Personen, die einen Verkehr eröffnen oder den öffentlichen Verkehr auf ihrem Grundstück dulden. Dies bedeutet eine Rechtspflicht, den Schutz Dritter zu ermöglichen und die dafür notwendigen Vorkehrungen zu treffen, welche den verkehrssicheren Zustand von Bäumen auf und an solchen Grundstücken einschließen. 10.2.2 Handlungsbedarf Die für den Baum verantwortliche Person ist grundsätzlich verpflichtet, Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern. Dem ist mit Hilfe von regelmäßigen, in angemessenen Abständen und Umfang durchzuführenden Regelkontrollen nachzukommen, um Schadsymptome und Schäden zu erkennen, Haftungsansprüche abzuwenden und angemessene Maßnahmen zielgerichtet einleiten zu können. Diese Regelkontrolle ist als Sichtkontrolle durch eine fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden aus vorzunehmen. Durch die Feststellung von Defekten sollen vorhersehbare Ereignisse, die Schäden verursachen können, vermieden werden. Die Würdigung der berechtigten Sicherheitserwartung des Verkehrs ist durch die Anpassung der Zeitintervalle und der Priorisierung der Maßnahmen an die Verkehrsintensität des jeweiligen Standortes anzupassen. Sollte das Ausmaß eines festgestellten Defektes hinsichtlich seiner Relevanz für die Bruch‐ und Standsicherheit visuell nicht ermittelt werden können, so ist dies durch eine eingehende Untersuchung mit geeigneter Methode zu bewerten. Bei eingehenden Untersuchungen wird die Stand‐ und Bruchsicherheit unter Berücksichtigung der fall‐ und standortspezifischen Einflussfaktoren durch technisch‐biologische Prüfverfahren überprüft. Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 42 / 69 11 Spezifischer Anhang: Literaturverzeichnis BENCK, J.A.; ARTMANN, S.; KUTSCHEID, J.; MÜLLER‐INKMANN, M.; STRECKENBACH, M.; WELTECKE, K. (2020): Praxishandbuch Wurzelraumansprache, Arbeitskreis Baum im Boden, Möhnesee B RAUN, Helmut: Bau und Leben der Bäume, Hansjürg Steinlin (Hrsg.), 4. Auflage, Freiburg i. B., Rombach Verlag, 1998 D ETTER, Andreas, RUST, Steffen, (2013): Aktuelle Untersuchungsergebnisse zu Zugversuchen In: DUJESIEFKEN, Dirk (Hrsg.) Jahrbuch der Baumpflege 2013, 17. Ausgabe, Braunschweig, Haymarket Media GmbH & Co. KG, S 87‐100 F AY, Neville, (2015): Der richtige Umgang mit uralten Bäumen: Archebäume und Baumveteranen In: DUJESIEFKEN, Dirk (Hrsg.) Jahrbuch der Baumpflege 2015, 19. Ausgabe, Braunschweig, Haymarket Media GmbH & Co. KG, S 181‐197 F LL – Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V., (2020): Baumkontrollrichtlinien – Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit F LL – Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V., (2013): Baumuntersuchungsrichtlinien ‐ Richtlinien zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen F LL – Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V., (2017): Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege M ATTHECK, Claus und HOTZEL, H.‐J., Baumkontrolle mit VTA, Rombach Verlag, 1997 M ATTHECK, Claus, BRELOER, Helge, Handbuch der Schadenskunde von Bäumen, Rombach Verlag, 1994 R OLOFF, Andreas, Kronenentwicklung und Vitalitätsbeurteilung ausgewählter Baumarten der gemäßigten Breiten, Frankfurt am Main, J.D Sauerländer`s Verlag, 1993 ROLOFF, Andreas, (Hrsg.): Trockenstress bei Bäumen: Ursachen, Strategien, Praxis, Wiebelsheim, Quelle & Meyer Verlag GmbH & Co., 2021 R OLOFF, Andreas, (2016): Wann ist ein Baum ein Baum? Wie verläuft der Alterungsprozess und was sind die Folgen für die Vitalitäts‐Interpretation? In: D UJESIEFKEN, Dirk (Hrsg.) Jahrbuch der Baumpflege 2016, 20. Ausgabe, Braunschweig, Haymarket Media GmbH & Co. KG, S 161‐173 R UST, Steffen, (2019): Vergleich zweier Verfahren zur Vitalitätsbeurteilung von alten Bäumen am Beispiel von Rot‐Buche und Berg‐Ahorn, In: DUJESIEFKEN, Dirk (Hrsg.) Jahrbuch der Baumpflege 2019, 23. Ausgabe, Braunschweig, Haymarket Media GmbH & Co. KG, S 144‐157 S CHWARZE, Francis, ENGELS, Julia, MATTHECK, Claus, Holzzersetzende Pilze in Bäumen, Rombach Verlag, 1999 Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 43 / 69 SCHWARZE, Francis, Diagnosis and Prognosis of Development of Wood Decay in Urban Trees, Australien, ENSPEC Pty Ltd, 2008, Deutsche Fassung: Diagnose und Prognose der Fäuledynamik in Stadtbäumen, Übersetzt von SCHWARZE, Francis, 2018 S INN, Günter, Baumstatik ‐ Stand‐ und Bruchsicherheit von Bäumen an Straßen, in Parks und der freien Landschaft, Thalacker Medien, 2003 W EIHS, Ulrich, (2019): Altersgerechte Vitalitätsbeurteilung von Bäumen, In: DUJESIEFKEN, Dirk (Hrsg.) Jahrbuch der Baumpflege 2019, 23. Ausgabe, Braunschweig, Haymarket Media GmbH & Co. KG, S 134‐143 W ESSOLY, Lothar, ERB, Martin, Handbuch der Baumstatik und Baumkontrolle, Berlin, Patzer Verlag, 1998 Eigene Unterlagen der Ausbildung und Anwenderschulungen für arbostat sowie Workshops der SAG‐Baumstatik e.V. der Jahre 2012 bis 2019. Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 44 / 69 12 Spezifischer Anhang – Grundlagen Zugversuch 12.1 Windstärkenskala nach Beaufort Windstärkenskala nach Beaufort des Deutschen Wetterdienst, www.dwd.de Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 45 / 69 12.2 Windzonenkarte Windzonenkarte für Deutschland, Grafik: Koramic, Grundlage: Angaben des Deutschen Instituts für Bautechnik (www.dibt.de). Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 46 / 69 12.3 Windlastanalysen und Messwerte Zugversuch Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 47 / 69 Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 48 / 69 Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 49 / 69 Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 50 / 69 Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 51 / 69 Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 52 / 69 Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 53 / 69 Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 54 / 69 Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 55 / 69 Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 56 / 69 Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 57 / 69 Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 58 / 69 Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 59 / 69 Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 60 / 69 Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 61 / 69 Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 62 / 69 Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 63 / 69 Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 64 / 69 Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 65 / 69 Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 66 / 69 Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 67 / 69 Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 68 / 69 Vorgang: n‐2023‐11‐29‐004; Gutachten an einer Flatter‐Ulme, Dok.‐Nr.: 20240507_1531, 26474 Spiekeroog, Norderloog 23 69 / 69
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Bremen: Verden: Achim: Hamburg eMail: Internet: Gebührenfrei 0800 - treework (87339675) Hanseatic Treework GmbH & Co. KG , Arberger Heerstraße 25, 28307 Bremen Ing.-Büro Andreas Block-Daniel der baumflüsterer Riekestraße 19 28359 Bremen Arberger Heerstr. 25, 28307 Bremen Fon 0421 - 48 40 68 0 Fax 0421 - 48 40 68 29 Fon 04231 - 90 91 60 Fon 04202 - 51 16 41 Fon 040 - 32 84 78 36 info@die-kletterer.com www.die-kletterer.com Hanseatic Treework GmbH & Co. KG Angebot Seite 02.08.2024 Norderloog 23, 26474 Spiekeroog / Baumstütze Ulme DatumEs betreut SieKnd.-Nr.Projekt-Nr. 2024-06-06-001 1 - 67576 Johswich, Olav/BK Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für Ihr Interesse und unterbreiten Ihnen nachfolgendes Angebot für die Arbeiten auf o.g. Grundstück: Position Bezeichnung Menge Einh E.-P. G.-P. . .1 Vorbemerkung: Nachfolgend ist eine tragfähige Kostenschätzung für die Errichtung einer Stützkonstruktion für o.g. Ulme aufgeführt. Die Annahmen fußen auf den Eindrücken, die während der Untersuchung mittels Zugversuch gewonnen wurden. Es wird von einer maximalen Anzahl von 4 Stützen sowie 4 Fundamenten ausgegangen, um den Kostenrahmen nicht im Nachgang erhöhen zu müssen. Im Zuge der Planungsphase ist zu prüfen, ob ggf. der Einbau von nur 3 Stützen ausreichen kann, um die Stabilität der Ulme zu gewährleisten. Angebot Seite 02.08.2024 Norderloog 23, 26474 Spiekeroog / Baumstütze Ulme DatumEs betreut SieKnd.-Nr.Projekt-Nr. 2024-06-06-001 2 - 67576 Johswich, Olav/BK Position Bezeichnung Menge Einh E.-P. G.-P. Titel 1 Planungs-Phase Konzeptionierung einer Stützkonstruktion für die schräg stehende ortsbildprägende Ulme mit Windschur mit verminderten Bruchsicherheitsfaktoren nachgewiesen durch Zugversuch. Untertitel 1.1 Einsatz vor Ort 1.1.1 Planungs-Team, Tagessatz 1 Sachverständiger mit Messgehilfen in Klettertechnik, An- und Abreise, Fähre, Zeit vor Ort . Ausmessen und Herstellen der Schabloneen für Halbschale in Seilklettertechnik / Leiter . Ausmessen und Verortung der Fundamente . Festlegung der Anzahl von Stützen Stck1,00 1.450,00 €1.450,00 € Untertitel 1.2 Konstruktion, statische Abschätzung, Kostenprüfung 1.2.1 Bemessen der Tragkraft, Berechnung der Lasten und Auswahl der benötigten Stützen. Überprüfung und ggf. notwendige Anpassung der Kostenschätzung für die Baupase. psch1 850,00 €850,00 € Übertrag 2.300,00 € Angebot Seite 02.08.2024 Norderloog 23, 26474 Spiekeroog / Baumstütze Ulme DatumEs betreut SieKnd.-Nr.Projekt-Nr. 2024-06-06-001 3 - 67576 Johswich, Olav/BK Position Bezeichnung Menge Einh E.-P. G.-P. Übertrag 2.300,00 € Titel 2 Bau-Phase Herstellen einer Stützkonstruktion, . Einbau maßangefertigter Halbschalen zur Aufnahme des Baumstammes . Einbau von 4 Stützen zwischen der Halbschale und den Fundamenten. Untertitel 2.1 Bauüberwachung beim Errichten der Fundamente Sämtliche Arbeiten finden im geschützten Wurzelbereich des Baumes statt. Die Regelwerke zum Baumschutz auf Baustellen wie DIN 18920 sowie R SBB 2023 und ZTV-Baumpflege 2017 sind einzuhalten und unter Baumschutzfachlicher Baubegleitung auszuführen. Die Fundamente sind überwiegend in Handschachtung zu erstellen 2.1.1 Sachverständiger, Tagessatz inkl. Übernachtung Baumschutzfachliche Baubegleitung sowie Überwachung der Errichtung der Fundamente. Ggf. Anpassungen der Konstruktion bei auftretenden Schwierigkeiten beim Fundamentbau. An- und Abreise, Fähre, Zeit vor Ort Die Herstellung der Fundamente erfolgt durch Beauftragung des AG an eine externe Firma, siehe Position 2.3.1 Abrechnung nach Aufwand - Zeitansatz abhängig von der Baufirma. Stckca. 1,00 850,00 €850,00 € Übertrag 3.150,00 € Angebot Seite 02.08.2024 Norderloog 23, 26474 Spiekeroog / Baumstütze Ulme DatumEs betreut SieKnd.-Nr.Projekt-Nr. 2024-06-06-001 4 - 67576 Johswich, Olav/BK Position Bezeichnung Menge Einh E.-P. G.-P. Übertrag 3.150,00 € Untertitel 2.2 Aufbau der Stützen 2.2.1 Lieferung und Montage: Materiallieferung der Stützen ⦁ 4 Stck längenverstellbare Schrägstützen, zerlegbar in tragbare Segmente liefern. ⦁ Einzelteile bis max. 72 kg, Gesamtgewicht bis 266 kg je Stütze, ⦁ 4,7 - 6,1 m Länge, 50 kN - 41,5 kN, Gesamtgewicht 122 kg je Stütze ⦁ 12,1 - 13,5 m Länge, 32,5 kN - 16,7 kN, Gesamtgewicht 266 kg je Stütze Montage der Stützen ⦁ Anlieferung der Stützsegmente und der Halbschalen. ⦁ Einbau der Halbschalen im Baum sowie segmentweise Montage der 4 Stützen in Seilklettertechnik / Bodenunterstützung. ⦁ Herstellung der Verschraubung der Stützen an den Fundamenten pschca. 1 13.600,00 €13.600,00 € Übertrag 16.750,00 € Angebot Seite 02.08.2024 Norderloog 23, 26474 Spiekeroog / Baumstütze Ulme DatumEs betreut SieKnd.-Nr.Projekt-Nr. 2024-06-06-001 5 - 67576 Johswich, Olav/BK Position Bezeichnung Menge Einh E.-P. G.-P. Übertrag 16.750,00 € Untertitel 2.3 Externe Unterstützung Arbeiten, die nicht in wirtschaftlich sinnvollem Rahmen vom Auftragnehmer ausgeführt werden können. Diese Arbeiten sollten durch vor Ort tätige Betriebe ausgeführt werden. 2.3.1 Fundamentbau . Ausheben von 3-4 Fundamenten mit je 0,8 x 0,8 x 0,8 cm in Handschachtung (Wurzelschutz); wahlweise auch 0,9 x 0,9 x 0,6 cm . Anlieferung von bis zu 2 m³ Beton C25/30 oder vergleichbar für die Fundamente, Einbau von würfelförmig gebogenen Baustahlmatten . Beton nach Einbau mit Rüttelflasche verdichten 2.3.2 Logistik . Gestellung eines Fahrzeuges mit Anhänger zum Materialtransport (wie beim Zugversuch) . 2 Arbeitskräfte zur Unterstützung z.B. für Trage- und Haltetätigkeiten . Wenn möglich Gestellung eines Radladers zur Stützenmontage . Unterstützung bei der Vermittlung zur Unterbringung in den Monteurs- Wohnungen Titel-Zusammenfassung Position Bezeichnung G.-P. 1Titel Planungs-Phase 1.1Untertitel Einsatz vor Ort 1.450,00 € 1.2Untertitel Konstruktion, statische Abschätzung, Kostenprüfung 850,00 € 2.300,00 €Summe Titel 1: Planungs-Phase 2Titel Bau-Phase 2.1Untertitel Bauüberwachung beim Errichten der Fundamente 850,00 € 2.2Untertitel Aufbau der Stützen 13.600,00 € 2.3Untertitel Externe Unterstützung 0,00 € 14.450,00 €Summe Titel 2: Bau-Phase Angebot Seite 02.08.2024 Norderloog 23, 26474 Spiekeroog / Baumstütze Ulme DatumEs betreut SieKnd.-Nr.Projekt-Nr. 2024-06-06-001 6 - 67576 Johswich, Olav/BK Summe Netto 16.750,00 € zuzüglich 19,00% MwSt auf 16.750,00 € 3.182,50 € Brutto-Betrag 19.932,50 € Wir hoffen, unser Angebot sagt Ihnen zu. Wir halten uns 3 Monate daran gebunden. Sollten Sie zusätzliche Arbeiten wünschen, die hier nicht aufgeführt sind, so können wir diese gerne im Stundenlohn erledigen. Sollte Ihnen dieses Angebot in digitaler Form zugehen, ist es auch ohne Unterschrift gültig. Wir weisen darauf hin, dass vor bzw. w ährend der Durchführung der hier angebotenen Baumarbeiten die einschlägigen artenschutzrechtlichen Bestimmungen (u. U. Antragsstellung bei der Naturschutzbehörde, Wahl des Ausführungs -Termins, Wahl des Arbeitsverfahrens, u. U. auch Unterlassung der Maßnahme) zu beachten sind. Als Fachbetrieb sind wir Haftpflicht- und berufsgenossenschaftlich versichert und zertifiziert für Seilklettertechnik. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Auftrag erteilt: ___________________________ Ihr Hanseatic-Treework-Team Datum / UnterschriftMaschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.