Ganztagsschule | Sachstand Ferienbetreuung im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertAb dem Schuljahr 2026/2027 haben Grundschulkinder schrittweise einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung, auch in den Ferien. Die Verwaltung informiert den Schulausschuss über den aktuellen Stand der Umsetzung auf Spiekeroog, wo wegen der Insellage besondere Bedingungen gelten. Die VHS Friesland-Wittmund soll ein spezifisches Angebot entwickeln, möglichst mit lokalem Personal. Der Ausschuss soll die Umsetzung grundsätzlich unterstützen und den Schließzeiten (drei Winterferienwochen plus eine Sommerferienwoche) zustimmen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht von Maren Bruns, zur Erstberatung im Schulausschuss am 7. Mai 2026. Es geht um die kommunale Umsetzung eines bundesgesetzlichen Anspruchs auf Ganztagsbetreuung.
Hintergrund
Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) verpflichtet öffentliche Träger der Jugendhilfe, ab Schuljahr 2026/2027 schrittweise Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder sicherzustellen – inklusive Ferienzeiten. Zuständiger Träger ist der Landkreis Wittmund, der die VHS Friesland-Wittmund gGmbH mit der Organisation beauftragt hat. Für Spiekeroog ist wegen der Insellage eine eigene Lösung erforderlich; ein spezifisches Inselkonzept wird noch erarbeitet.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Eltern von Grundschulkindern auf Spiekeroog können künftig einen Rechtsanspruch auf Ferienbetreuung geltend machen. Für Kinder mit Rechtsanspruch werden voraussichtlich rund 80 % der Kosten erstattet; Eltern ohne Anspruch tragen die Kosten in der Einführungsphase vollständig selbst. Die geplanten Schließzeiten von vier Wochen pro Jahr schränken die Betreuung in der Weihnachtszeit und zu Beginn der Sommerferien ein.
Die wichtigsten Punkte
- Ab Schuljahr 2026/2027 gilt schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Ferien für Grundschulkinder
- Die VHS Friesland-Wittmund soll ein inselspezifisches Betreuungsangebot mit möglichst lokalem Personal entwickeln
- Eine Betreuungsgruppe umfasst bis zu 24 Kinder und benötigt eine pädagogische Fachkraft plus eine weitere Betreuungsperson
- Eltern von Kindern ohne Rechtsanspruch müssen die Kosten in der Einführungsphase vollständig selbst tragen
- Als Schließzeiten für 2026/2027 sind drei Wochen Winterferien (28.12.2026–15.01.2027) und eine Woche Sommerferien (08.–15.07.2027) vorgeschlagen
Relevanz für Insulaner:innen: 9/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/143/2026
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 26. Mai 2026
- Original
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Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8152 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Soziales Vorlagen-Nr. 01/143/2026 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Schulausschuss der Gemeinde Spiekeroog 07.05.2026 Betreff: Ganztagsschule | Sachstand Ferienbetreuung im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) Sachverhalt: Mit dem Ganztagsförderungsgesetz wird ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt. Dieser Anspruch umfasst ausdrücklich auch die Ferienzeiten. Der Rechtsanspruch richtet sich primär gegen den örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis). Der Landkreis hat hierzu bereits beschlossen, die Ferienbetreuung über die Volkshochschule und Musikschule Friesland-Wittmund gGmbH (VHS) organisieren zu lassen und ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Für die Insel Spiekeroog ist aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen eine gesonderte Betrachtung erforderlich. Nach aktuellem Stand wurde die VHS vom Landkreis angefragt, ein spezifisches Angebot für die Insel zu entwickeln und dabei voraussichtlich auch auf die Gemeinde zukommen, um örtliche Gegebenheiten sowie mögliche personelle Ressourcen einzubeziehen. Ziel ist es, möglichst auf lokal verfügbares Personal zurückzugreifen, um zusätzliche Kosten, insbesondere für Anreise und Unterbringung, zu vermeiden. Für eine Betreuungsgruppe mit bis zu 24 Kindern werden in der Regel eine pädagogische Fachkraft sowie eine weitere Betreuungsperson benötigt. Die Inhalte der Ferienbetreuung sollen eine ausgewogene Mischung aus Bildung, Bewegung, Kreativität und sozialem Miteinander bieten. Nach derzeitiger Einschätzung des Landkreises ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Kosten über Elternbeiträge refinanziert werden muss. Für Kinder mit Rechtsanspruch wird aktuell von einer Refinanzierung in Höhe von ca. 80 % ausgegangen, während für Kinder ohne Anspruch in der Einführungsphase die Kosten vollständig von den Eltern zu tragen sind. Die konkreten finanziellen Auswirkungen sind noch weiter zu konkretisieren. Im Rahmen der Ausgestaltung der Ferienbetreuung sind zudem Schließzeiten zu definieren (4 Wochen sind gefordert). Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, jährliche Schließzeiten von insgesamt bis zu vier Wochen an den Ferienzeiten der Schule zu orientieren. Konkret wird für das Schuljahr 2026/2027 eine Schließzeit im Winter (Ende Dezember bis Mitte Januar) sowie eine weitere Woche in den Sommerferien vorgeschlagen: Vorschlag 4-Wochen Schließzeiten: 28.12.2026-15.01.2027 (3 Wochen) 08.07.-15.07.2027 (1 Woche) - 2 - Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss empfiehlt, die Umsetzung der Ferienbetreuung im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes grundsätzlich zu unterstützen und den weiteren Abstimmungsprozess mit dem Landkreis sowie der VHS zu begleiten. Der vorgeschlagenen Systematik von Schließzeiten: die drei letzten Wochen in den Winterferien und die erste Woche in den Sommerferien wird zugestimmt. Spiekeroog, den 27.04.2026 (Bruns, Maren) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: Vorlage für Bürgermeister-Konferenz am 11.03.2026 - GaFöG Sachstand Umsetzung der Ferienbetreuung-
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.