Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

60.1-01516-24-01 | Anbau einer überdachten Anlieferung und Umnutzung eines Nebengebäudes in ein Lager

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Der Lebensmittelmarkt in der Ortsmitte von Spiekeroog soll eine überdachte Anlieferung erhalten; ein Nebengebäude soll zum Lager umgebaut werden. Das Bauordnungsamt des Landkreises Wittmund hat die Gemeinde um Stellungnahme gebeten. Da die ursprüngliche Bauvorlage unvollständig war, wurde sie zunächst zurückgewiesen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Vorhaben zu befürworten und die Verwaltung mit der weiteren Begleitung zu beauftragen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zur Stellungnahme im Baugenehmigungsverfahren für den Lebensmittelmarkt in der zentralen Ortsmitte Spiekeroogsens, eingebracht beim Bauausschuss am 28. November 2024.

Hintergrund

Die Immobilie wurde 2023 veräußert und der Markt im Zuge eines Betreiberwechsels baulich ertüchtigt. Das Gebäude gehört zu einem Denkmalensemble und ist zugleich Einzel-Baudenkmal. Ein abschließendes Sanierungs- und Nutzungskonzept für das Ensemble liegt noch nicht vor. Eine dauerhafte Baugenehmigung würde einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfordern; ohne diesen müsste ein Rückbau erfolgen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Lebensmittelmarkt ist Teil der Grundversorgung auf der Insel. Ein funktionierender Anlieferbereich und ausreichend Lagerfläche sichert den laufenden Betrieb. Gelingt kein vorhabenbezogener Bebauungsplan, müsste das Vorhaben zurückgebaut werden, was die Versorgungssituation beeinträchtigen könnte.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Lebensmittelmarkt in der Ortsmitte soll eine überdachte Anlieferzone und eine Lagerfläche erhalten
  • Das Gebäude ist Teil eines Denkmalensembles und gehört zu einem Einzel-Baudenkmal
  • Zunächst ist nur eine befristete Baugenehmigung möglich, weil das Vorhaben vom geltenden Planungsrecht abweicht
  • Eine dauerhafte Genehmigung setzt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan voraus
  • Die Verwaltung soll das Verfahren begleiten und einen gemeinsamen Termin mit Gemeinderat und Vorhabenträger zur Grundstücksentwicklung organisieren

Relevanz für Insulaner:innen: 5/10

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Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/095/2024
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
    60.1-01516-24-01 | Anbau einer überdachten Anlieferung und Umnutzung eines
    Nebengebäudes in ein Lager
    Sachverhalt:
    Mit Datum vom 14.10.2024 hat das Bauordnungsamt vom Landkreis Wittmund die Gemeinde
    um Stellungnahme zum Vorhaben „Anbau einer überdachten Anlieferung und Umnutzung
    eines Nebengebäudes in ein Lager“ gebeten. Die Antragsunterlagen sind der Anlage
    beigefügt.
    Bei dem Objekt handelt es sich um einen Lebensmittelmarkt in der zentralen Ortsmitte, die
    Immobilie wurde 2023 veräußert und der Lebensmittelmarkt im Zuge eines
    Betreiberwechsels baulich ertüchtigt. Für das Gesamtobjekt, welches T eileines
    Denkmalensembles ist und zudem auch ein Einzel-Baudenkmal gehört, gibt es noch kein
    abschließendes Nutzungs- bzw. Sanierungskonzept. Das Gebäudeensemble ist in den
    letzten Jahrzehnten fortlaufend erweitert wurden, es besteht ein augenscheinlicher
    Sanierungsstau, Defizite in der Nutzung (Leerstand), weiterhin entsprechen
    Gebäudeensemble und Außenbereiche nicht den optischen Anspruchs- und
    Erwartungshaltung an ein „idyllisches Inseldorf“.
    Die Gemeinde hat die Bauvorlage am 15.10. an den Landkreis zurückgewiesen. Sie war
    unvollständig und in dieser Form weder beratungs- noch genehmigungsfähig. Die
    Zurückweisung erfolgte mit dem positiven Hinweis, dass die Verwaltung das Begehren des
    Vorhabenträgers sehr wohl nachvollziehen kann und begrüßt. Es besteht im Interesse der
    Gemeinde, dass der Lebensmittelmarkt dauerhaft gesichert ist und funktioniert, dazu gehört
    zweifelsfrei auch eine vernünftige Anliefer- und Lagersituation. Dies gilt auch für die Zeit nach
    Umbau- und Erweiterung des „Frischemarktes“, denn die Grundversorgung sollte dauerhaft
    und redundant abgesichert sein.
    In einem gemeinsamen T erminzwischen Vorhabenträger und Bauordnungsamt (LK
    Wittmund) wurde die Genehmigungsfähigkeit erörtert, über eine befristete Baugenehmigung
    kann eine Genehmigung grundsätzlich erteilt werden. Die Abweichungen und Befreiungen
    gegenüber dem geltenden Planungsrecht wären dann vertretbar. Ein Gesprächsvermerk
    sowie die Aufstellung der nachgeforderten Unterlagen ist als Anlage beigefügt.
    Eine dauerhafte Genehmigung setzt jedoch voraus, dass diese (und ggfs. weitere)
    Erweiterungs- und Nutzungsmöglichkeiten über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
    abgesichert sind. Kommt dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan nicht zustande, muss
    ein Rückbau erfolgen.
    Gemeinde Spiekeroog
    Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau
    Vorlagen-Nr.
    01/095/2024
    ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 28.11.2024
    Betreff:
    - 2 -
    Beschlussvorschlag:
    Das Vorhaben „Anbau einer überdachten Anlieferung und Umnutzung eines Nebengebäudes
    in ein Lager“ wird grundsätzlich begrüßt und aus funktionaler wie städtebaulicher Sicht positiv
    beurteilt. Die abschließende Genehmigungsfähigkeit ist durch das Bauordnungsamt des LK
    Wittmunds zu prüfen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauvorhaben im weiteren
    Verfahren zu begleiten, eine enge Abstimmung mit dem Landkreis sicherzustellen und sofern
    vertretbar, eine entsprechende positive Stellungnahme abzugeben. Über den weiteren
    Fortgang ist zu berichten.
    Das Begehren eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nehmen die Mitglieder des
    Bauausschusses zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, einen T erminmit
    Gemeinderat und Vorhabenträger zu vereinbaren, in welchem die Pläne und Vorstellungen
    zur Entwicklung des Grundstücks vorgestellt und beraten werden können.
    Anlagenverzeichnis:
    01_Antrag_Befreiung_20241008_V1
    01_Antrag_Befreiung_Anlage_Begruendung_20241008_V1
    02_amtliche_Karte_5000_20241009_V1
    02_BA01_Lageplan_20241008_V1
    02_einfacher_Lageplan_20241009_V1
    03_BA02_Grundriss_EG_20241008_V1
    03_BA03_Grundriss_Dachaufsicht_20241008_V1
    03_BA04_Schnitte_Ansichten_20241008_V1
    04_Baubeschreibung_20241008_V1
    04_Betriebsbeschreibung_20241008_V1
    05_Berechnung_BGF_20241008_V1
    05_Berechnung_BRI_20241008_V1
    05_Berechnung_Einstellplaetze_20241011_V1
    05_Berechnung_Geb_Klasse_Herstellungswert_20241011_V1
    05_Berechnung_GRZ_20241008_V1
    05_Berechnung_NGF_20241008_V1
    08_Statistischer_Erhebungsbogen_20241008_V1
    08_Statistischer_Erhebungsbogen_Erlaeuterungen_20241008_V1
    11_Anforderung fehlender Bauvorlagen beim EV
    AS_600233-4exeFRYm
    Gesprächsnotiz_LK_18112024
    Spiekeroog, den 20.11.2024
    (Kösters, Patrick)
    Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog28. November 2024, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig