Zuwendung an den Sportverein Spiekeroog (SSV) zur Unterstützung der Sporthallennutzung
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog gewährt dem Sportverein Spiekeroog (SSV) künftig eine direkte Zuwendung zur Nutzung der Mehrzweckhalle (Sportdeck), die der Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) gehört. Bisher zahlte die Gemeinde einen Anteil direkt an die NSB; künftig erhält der SSV den Zuschuss und bezahlt das Nutzungsentgelt eigenständig. Für 2025 sind 5.000 Euro im Haushalt eingeplant. Der Rat soll diese Neuregelung des Geldflusses beschließen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht am 27. Januar 2025, zur Erstberatung im Verwaltungsausschuss und abschließenden Beschlussfassung im Rat am 13. Februar 2025.
Hintergrund
Auf Spiekeroog gibt es keine kommunale Sporthalle. Der SSV ist daher auf die Mehrzweckhalle (Sportdeck) der Nordseebad Spiekeroog GmbH angewiesen. Bislang überwies die Gemeinde einen Kostenanteil direkt an die NSB; der SSV trug weitere Kosten selbst. Die neue Regelung bündelt den Geldfluss beim Verein, der dann das Nutzungsentgelt vollständig an die NSB zahlt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Neuregelung betrifft in erster Linie die Mitglieder des SSV und alle, die dessen Sportangebote nutzen. Für den Inselalltag ändert sich inhaltlich wenig: Der Verein kann die Halle weiterhin nutzen, der Verwaltungsweg wird vereinfacht. Die Zuwendung ist eine freiwillige Leistung ohne dauerhaften Rechtsanspruch und wird jährlich neu im Haushalt geprüft.
Die wichtigsten Punkte
- Spiekeroog hat keine eigene kommunale Sporthalle, der SSV nutzt die Mehrzweckhalle (Sportdeck) der Nordseebad Spiekeroog GmbH
- Der Geldfluss wird neu geregelt: Gemeinde zahlt an SSV, SSV zahlt Nutzungsentgelt an die NSB
- Im Haushaltsjahr 2025 sind 5.000 Euro für die Zuwendung eingeplant
- Die Förderung ist eine freiwillige Leistung ohne dauerhaften Anspruch und wird jährlich überprüft
- Rat und Verwaltungsausschuss sollen der Neuregelung im Februar 2025 zustimmen
Relevanz für Insulaner:innen: 6/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/001/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
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- 1 - BESCHLUSSVORLAGE öffentlich Zuwendung an den Sportverein Spiekeroog (SSV) zur Unterstützung der Sporthallennutzung Sachverhalt: Der Sportverein Spiekeroog (SSV) hat in der Vergangenheit finanzielle Unterstützung der Gemeinde Spiekeroog für die Nutzung der Mehrzweckhalle (Sportdeck) erhalten. Sportvereine in Deutschland sind in der Regel auf öffentliche Sportanlagen angewiesen. In der Gemeinde Spiekeroog existiert jedoch keine kommunale Sporthalle, weshalb der SSV auf die Nutzung der Mehrzweckhalle (Sportdeck) angewiesen ist. Diese Halle gehört der Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) und wird von ihr betrieben. Die bisherige Regelung sah vor, dass die Gemeinde einen anteiligen Kostenbetrag direkt an die NSB überwies. Der SSV hat darüber hinaus weitere Kosten der Hallennutzung eigenständig getragen. Auch zwischen dem SSV und der NSB fanden Zahlungen statt. Der finanzielle Ablauf soll neu geregelt werden. Künftig wird die Gemeinde Spiekeroog dem SSV eine Zuwendung gewähren, mit der der Verein die Kosten für die Hallennutzung eigenverantwortlich begleichen kann. Der neue Geldfluss stellt sich somit wie folgt dar: Gemeinde Spiekeroog → Zuwendung → SSV → Nutzungsentgelt → NSB. Es handelt sich hierbei um einen Zuschuss, der bis auf Weiteres gewährt wird. Einen Anspruch auf dauerhafte Förderung ist daraus nicht abzuleiten. Die Zuwendung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Spiekeroog und wird im Rahmen der jährlich stattfindenden Haushaltsberatungen hinsichtlich Höhe und Fortführung geprüft. Im Haushaltsjahr 2025 wurden wie in den vergangenen Jahren 5.000 EUR eingestellt. Änderungen oder die Aussetzung der Zuwendung bleiben vorbehalten. Der SSV leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Sports und des sozialen Lebens auf der Insel. Durch die Neuregelung des Geldflusses wird die Unterstützung der Gemeinde vereinfacht und transparenter gestaltet. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt: Die Gemeinde Spiekeroog gewährt dem Sportverein Spiekeroog (SSV) eine Zuwendung zur Unterstützung der Hallennutzung der Mehrzweckhalle (Sportdeck). Die Zuwendung dient ausschließlich der Begleichung der Kosten, die dem SSV durch die Sporthallennutzung entstehen. Gemeinde Spiekeroog Soziales Vorlagen-Nr. 01/001/2025 ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 04.02.2025 Rat der Gemeinde Spiekeroog 13.02.2025 Betreff: - 2 - Der Geldfluss wird wie folgt neu geregelt: o Die Gemeinde Spiekeroog zahlt die Zuwendung an den SSV. o Der SSV begleicht aus der Zuwendung das Nutzungsentgelt für die Mehrzweckhalle an die NSB. Die Höhe der Zuwendung wird im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen festgelegt. Eine Änderung oder Aussetzung der Zuwendung bleibt der Gemeinde vorbehalten. Der Zuschuss wird als freiwillige Leistung der Gemeinde gewährt und begründet keine dauerhafte Verpflichtung. Anlagenverzeichnis: Spiekeroog, den 27.01.2025 (Bruns, Maren) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.:
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.