Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Überplanmäßige Ausgaben gemäß § 117 Abs.1 NKomVG

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Die Verwaltung beantragt eine überplanmäßige Ausgabe von 17.000 Euro für Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit der Abwicklung des aufgelösten Eigenbetriebs der Gemeinde. Ein Steuerberaterbüro hat den Jahresabschluss 2020 sowie eine E-Bilanz für das Jahr 2020 erstellt und dafür 21.740,59 Euro in Rechnung gestellt. Im laufenden Haushalt fehlen die entsprechenden Mittel, weshalb der Rat eine überplanmäßige Ausgabe beschließen soll.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG zur Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe durch den Rat der Gemeinde Spiekeroog.

Hintergrund

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschloss im Jahr 2020 die Auflösung des gemeindlichen Eigenbetriebs. Für die buchhalterische Aufarbeitung und den Jahresabschluss 2020 wurde ein Steuerberaterbüro beauftragt. Dieses hat nun den Jahresabschlussbericht und die E-Bilanz vorgelegt; nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt sollen die letzten Schritte zur rechtlichen Auflösung folgen. Im laufenden Haushalt sind für diese Kosten nicht genügend Mittel eingeplant.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die überplanmäßige Ausgabe von 17.000 Euro wird aus dem Gesamthaushalt der Gemeinde gedeckt und betrifft damit indirekt alle Steuerzahlenden auf Spiekeroog. Es handelt sich um einen verwaltungsinternen Abwicklungsvorgang; unmittelbare Auswirkungen auf den Inselalltag entstehen dadurch nicht.

Die wichtigsten Punkte

  • Ein Steuerberaterbüro stellte 21.740,59 Euro für Jahresabschluss 2020 und E-Bilanz des aufgelösten Eigenbetriebs in Rechnung
  • Im Haushalt fehlen rund 17.000 Euro für diese Kosten
  • Der Rat soll eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 17.000 Euro genehmigen
  • Die Deckungsmittel sollen aus dem Gesamthaushalt bereitgestellt werden
  • Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt folgen die letzten Schritte zur rechtlichen Auflösung des Eigenbetriebs

Relevanz für Insulaner:innen: 3/10

überplanmäßige ausgabensteuerberatunghaushalteigenbetriebjahresabschlussnkomvghaushaltssatzunggemeindeverwaltung

Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/081/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Finanzen
    Vorlagen-Nr.
    01/081/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 09.10.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    Überplanmäßige Ausgaben gemäß § 117 Abs.1 NKomVG
    Sachverhalt:
     
    I. Buchungsstelle 4.1.8.01.4431012 – Aufwendungen für externe Experten
    Für die Aufarbeitung der Daten des Eigenbetriebes der Gemeinde Spiekeroog sowie die 
    Erstellung des Jahresabschlusses 2020 und die Erstellung einer E-Bilanz für das Jahr 2020 
    war ein erheblicher Aufwand erforderlich.
    Vom Steuerberaterbüro wurde nunmehr der Jahresabschlussbericht vorgelegt. Nach der 
    Prüfung durch das Rechungsprüfungsamt sollen dann die letzten Schritte zur rechtlichen 
    Auflösung der im Jahr 2020 beschlossenen Auflösung des Eigenbetriebes erfolgen.
    Mit dem Bericht wurde die Gebührenrechnung des Steuerberaters eingereicht. Sie beläuft 
    sich aufgrund auf einen Betrag in Höhe von 21.740,59 Euro.
    Bei der Haushaltsstelle 4.1.8.01.4431012 – Aufwendungen für externe Experten – sind im 
    laufenden Haushaltsjahr nicht ausreichende Haushaltsmittel vorhanden.
    Aus diesem Grund ist die Einbuchung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe 17.000,00 
    Euro erforderlich. Hierfür erforderliche Deckungsmittel sollen aus dem Gesamthaushalt zur 
    Vefügung gestellt werden.
     
     
     
    Beschlussvorschlag:
     
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt folgende überplanmäßigen Ausgabe:
     
    1. Buchungsstelle 4.1.8.01.4431012  in Höhe von 17.000,00 Euro
    Deckungsmittel sollen aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt werden.
     
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 30.09.2025
     
     
     
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    - 2 -
    (Seifert, Lutz) RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog9. Oktober 2025, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig5:0:0