Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Glasfaserausbau auf der Insel Spiekeroog | 5 | Entscheidung

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage vor, mit der der Glasfaserausbau auf Spiekeroog – einschließlich einer Unterseekabelanbindung ans Festland – förmlich angestoßen werden soll. Geplant sind Gesamtkosten von rund 9,55 Millionen Euro, von denen die Gemeinde einen Eigenanteil von 850.000 Euro trägt; Bund und Land übernehmen zusammen rund 82 % der Kosten. Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, das Förderverfahren einzuleiten und bis zum Abschluss eines Kooperationsvertrags mit einem Telekommunikationsunternehmen voranzutreiben.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung (Bürgermeister Kösters) zur finalen politischen Entscheidung über den geförderten Glasfaserausbau; Beratung im Verwaltungsausschuss am 11.03.2025 und im Rat am 20.03.2025.

Hintergrund

Spiekeroog ist die einzige ostfriesische Insel ohne Glasfaseranbindung ans Festland. Seit 2018/19 hatte sich die Insel gegen einen Ausbau entschieden; ab 2020 wurde das Vorhaben neu aufgegriffen. Nachdem die Niedersächsische Landesregierung im Juli 2023 die Co-Finanzierung überraschend stoppte, ruhte das Projekt – die Förderrichtlinie wurde inzwischen wiedereingesetzt und vom Bund verlängert. Fünf befragte Telekommunikationsunternehmen haben im Branchendialog kein eigenwirtschaftliches Ausbauinteresse angemeldet, da eine Rentabilität ohne Förderung nicht erreichbar ist.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Alle Insulaner:innen und Gäste profitieren direkt: Die derzeitige Internetversorgung über veraltetes Koaxialkabel und störanfälligen Richtfunk ist gefährdet – im schlechtesten Fall könnten rund 60 % der Hausanschlüsse künftig keine Bandbreite über 30 Mbit/s erhalten. Glasfaser würde stabile, skalierbare Internetverbindungen bis zu 10 Gbit/s ermöglichen und damit Wohnen, Arbeiten und Gästeangebot auf der Insel langfristig absichern. Die Gemeinde muss 850.000 Euro Eigenanteil im Haushaltsjahr 2028 einplanen.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Gesamtkosten werden auf rund 9,55 Millionen Euro geschätzt, davon trägt die Gemeinde Spiekeroog 850.000 Euro
  • Bund fördert mit 50 %, das Land mit 25 % (plus 15 % Zusatzförderung für die Festlandsanbindung per Unterseekabel)
  • Für die Festlandsanbindung ergibt sich damit eine Förderquote von 90 %, für den Ausbau auf der Insel von 75 %
  • Kein privates Telekommunikationsunternehmen hat Interesse am eigenwirtschaftlichen Ausbau angemeldet
  • Fertigstellung der Baumaßnahme ist laut Meilensteinplanung für das zweite Quartal 2028 vorgesehen

Relevanz für Insulaner:innen: 8/10

glasfaserausbaudigitale infrastrukturunterseekabelförderverfahreninvestitionhaushaltkooperationsvertragbreitbandversorgung

Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/012/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Wirtschaftsförderung
    Vorlagen-Nr.
    01/012/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 11.03.2025  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 20.03.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    Glasfaserausbau auf der Insel Spiekeroog | 5 | Entscheidung
    Sachverhalt:
    Der Landkreis Wittmund und seine kreisangehörigen Gemeinden investieren seit Jahren in
    den geförderten Glasfaserausbau, um das Fundament für die fortschreitende Digitalisierung
    zu schaffen und überall in der Region für attraktive Wohn- und Arbeitsbedingungen zu sorgen.
    Grundlage hierfür ist die Vereinbarung über die Konzeption, Durchführung und Finanzierung
    des geförderten Breitbandausbaus im Landkreis Wittmund in ihrer aktuellen Fassung vom
    23.11.2022 (Anlage 1). Zu dieser Zielsetzung haben sich Landkreisverwaltung und Politik
    auch in ihrem auferlegten Leitbild (Leitziel 5) bekannt. Bei der Maßnahme Breitband
    flächendeckend ausbauen wird zudem darauf hingewiesen, dass „dabei auch die Einwohner
    und Gäste auf den Inseln mit schnellem Internet versorgt werden müssen“.  Die Vereinbarung
    basiert dabei auf einem 2016 geschlossene Kooperationsvertrag zwischen Landkreis und den
    Mitgliedsgemeinden (Anlage 2). Während die Festlandsgemeinden vor einigen Jahren den
    Breitband-Ausbau beschlossen haben und die Realisierung fast abgeschlossen ist, haben sich
    die Inselgemeinden Langeoog und Spiekeroog 2018/19 gegen einen Breitbandausbau
    entschieden. Die Maßnahmenumsetzung wurde 2019 mit einem Eigenanteil von ca. 10 Mio.
    Euro von den Festlandsgemeinden beschlossen und ist in Umsetzung.
     
    Im Jahr 2020 wurden das Vorhaben von Spiekeroog aufgegriffen, vor dem Hinblick der
    perspektivisch abgängigen Internetversorgung über das Koaxialkabelnetz wurde im Dezember
    2020 der Beschluss gefasst, dass die Nordseebad Spiekeroog GmbH eine Umsetzung im
    Zuge der „Glauen-Fecken-Föderung“ im Rahmen des „Betreibermodells“ anstrebt (Anlage 3).
     
    Es folgten Abstimmungen mit dem örtlichen TK-Anbieter, im Dezember 2021 wurden die
    Bestrebungen intensiviert, es fanden umfangreiche Erörterungen statt und eine Projektgruppe
    – bestehend aus NSB und Gemeinde - wurde installiert. 
     
    Im Mai 2022 wurde ein Markterkundungsverfahren gestartet (Voraussetzung für die
    Antragsstellung), ebenso wurde erkannt, dass eine Richtungsentscheidung zwischen den
    beiden Förderoptionen (Betreiber vs. Wirtschaftlichkeitslückenmodell) vorgenommen werden
    muss. Der seinerzeit gefasste Beschluss beinhaltet hier keine fundierte Abwägung, zumal
    erschien die Leistbarkeit der NSB, als TK-Anbieter zu agieren, eher herausfordernd. Ein
    externer Experte wurde beauftragt (Ratssitzung vom 16.01.2023 - Vorlagen-Nr. 01/013/2013),
    - 2 -
    das Ergebnis wurde am 02.03.2023 (Vorlagen-Nr. 01/023/2023) vorgestellt. In Sitzung von
    25.05.2023 (Vorlagen-Nr. 01/051/2023) wurde eine Förderantragsstellung beschlossen
    (Anlage 4+5).
     
    Unmittelbar im Nachgang wurde das vorgeschrieben Markterkundungsverfahren (erneut)
    gestartet, parallel erfolgten intensive Abstimmungen mit dem BZNB und dem LK-Wittmund
    zur Realisierung einer Festlandsanbindung, da diese zunächst von der Förderkulisse
    ausgeschlossen war, nach Sicht der Insel jedoch einen wesentlichen Projektbaustein darstellt.
     
    Nur wenige Wochen später entschied die Niedersächsische Landesregierung im Rahmen der
    Haushaltsklausur am 2./3.07.2023, dass die Co-Finanzierung der Breitbandförderung
    eingestellt wird. Der Eigenanteil würde demnach 50% betragen, was eine Realisierung –
    unabhängig von der Herausforderung der Festlandsanbindung – nicht möglich macht. 
     
    Es folgten intensive politische Beratungen auf höchster Ebene, nicht nur Spiekeroog
    „bedauerte“ die Entscheidung der Landespolitik. Vor wenigen Wochen wurde die
    Förderrichtlinie wiedereingesetzt und auch vom Bund verlängert. Daher kann nun eine finale
    Beschlussfassung erfolgen.
     
    1) Förderkulisse
    Für das beabsichtigte Förderverfahren würde der Landkreis sowie die Gemeinde, so wie es
    im abgeschlossenen Festlands-Projekt praktiziert wurde, auf das
    Wirtschaftlichkeitslückenmodell zurückgreifen. Danach schreibt die Gebietskörperschaft die
    Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabitnetzes für 15 Jahre
    (Zweckbindungszeitraum) aus. Das bezuschlagte Telekommunikationsunternehmen wird
    dabei Eigentümer der Infrastruktur und trägt das unternehmerische Risiko.
     
    a) Förderkulisse Bund:
    Grundlage für die Bundesförderung ist die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung
    des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik
    Deutschland (Gigabit-RL 2.0)“. Der Förderaufruf für das Jahr 2025 wurde am 23.
    Januar 2025 bekanntgemacht. Der Fördersatz für dieses Projekt liegt bei 50 % der
    zuwendungsfähigen Kosten. Zudem kann ein Förderantrag auf Übernahme externer
    Beratungsleistungen gestellt werden. Hierüber lassen sich bspw. Aufwendungen für
    die juristische Beratung im Rahmen des Vergabeverfahrens gegenfinanzieren. Der
    Fördersatz beträgt hierbei 100 % und ist auf eine Gesamtsumme von 50.000 EUR
    gedeckelt.
     
    b) Förderkulisse Land:
    Grundlage für die Landesförderung ist die „Richtlinie über die Gewährung von
    Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Grauen Flecken in
    Niedersachsen (RL Graue Flecken NI). Die Förderquote beträgt grundsätzlich 25 %
    der zuwendungsfähigen Kosten.
     
     
    Neben der Regelförderung gem. der genannten Richtlinien liegt uns ein Schreiben
    des Niedersächsischen Wirtschaftsministers Olaf Lies vom 19.12.2024 (Anlage 6)
    vor, mit dem uns eine zusätzliche Förderung in Höhe von 15 % für sämtliche
    Kosten, die im Zusammenhang mit der Zuleitung zur Insel stehen, in Aussicht gestellt
    wird.
     
    Vorbehaltlich der noch ausstehenden Zuwendungsbescheide ergibt sich demnach
    - 3 -
    eine Gesamtförderquote für die Glasfaseranbindung per Unterseekabel an das
    Festland in Höhe von 90 % sowie für gigabitfähige Erschließungsmaßnahmen auf
    der Insel Spiekeroog in Höhe von 75 %.
     
    2) (Technische) Ausgangssituation der Gemeinde Spiekeroog:
    Die Insel Spiekeroog „genießt“ ein negatives Alleinstellungsmerkmal, da sie die einzige
    ostfriesische Insel ist, die über keine Glasfaseranbindung an das Festland verfügt.
    Telekommunikationsdienstleistungen können derzeit entweder über die Deutsche Telekom
    GmbH oder über die Fa. SPIEKEROOGkom GmbH in Anspruch genommen werden. 
    Die Deutsche Telekom versorgt dabei einen Teil der Insel über Kupferkabel - die Fa.
    SPIEKEROOGkom wiederum nutzt das im Eigentum der Nordseebad Spiekeroog GmbH
    (NSB) befindliche Koaxialkabelnetz (HFC-Netz) für die TV-Verteilung, Internet und Telefon.
    Beide Anbieter haben dabei das Problem, dass die jeweiligen Datendurchsätze bereits durch
    die Richtfunkanbindung stark limitiert sind. Zudem ist die Richtfunktechnik stromintensiv,
    störanfällig und unterhaltungsintensiv, was der Klimawandel mit seinen zunehmenden
    Extremwetterlagen in der Zukunft weiter forcieren wird.
     
    Neben der Richtfunkverbindung ist auch das in die Jahre gekommene Koaxialkabelnetz auf
    der Insel ein Problem. Das derzeit genutzte Kabelnetz der NSB wurde in den Jahren
    1989/1990 als analoges TV-Verteilnetz geplant und gebaut und in 2007 für die Erbringung
    von Internet- und Telefondienstleistungen ertüchtigt. Wesentliche Kabelkomponenten,
    Erdabzweiger, Verstärker etc. haben die vom Hersteller garantierte Lebenszeit bereits
    überschritten. Viele der Netzelemente, aktive Komponenten wie Verstärker und
    Überwachungseinheiten sind nicht mehr lieferbar und müssen entweder aus
    Gebrauchtbeständen oder Reparaturen beschafft werden. Der Aufwand für den störungsfreien
    Betrieb des Kabelnetzes steigt signifikant an und stellt den Betreiber der Infrastruktur vor
    immer neue (wirtschaftliche) Herausforderungen. Die Sicherstellung des Dienstangebotes
    durch die Fa. SPIEKEROOGkom ist darüber hinaus nur noch für einen absehbaren Zeitraum
    gegeben, da der Geschäftsführer des Unternehmens in naher Zukunft in den Ruhestand treten
    wird. Eine Nachfolgeregelung ist lt. Aussage des Geschäftsführers getroffen, sie fußt jedoch
    auf die veraltete Technik. Ein langfristiger und reibungsloser Betrieb wird angestrebt, kann
    aber nicht garantiert werden.
     
    Das Dienstleistungsangebot auf der Insel Spiekeroog würde sich im „Worst-Case-Szenario“
    auf lediglich einen Anbieter (Telekom Deutschland GmbH) reduzieren, der lt. Auswertung des
    letzten Markterkundungsverfahren (MEV) im Jahre 2023 für rund 60 % der Hausanschlüsse
    keine Bandbreite von >30 Mbit/s im Download zur Verfügung stellen kann.
     
    Gemeinsam mit Bürgermeister Patrick Kösters steht die Kreisverwaltung seit langer Zeit in
    Kontakt mit dem Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW) in
    Hannover, um auf diese besondere Situation aufmerksam zu machen. Exemplarisch für die
    Vielschichtigkeit der Probleme, die die fehlende Gigabitverfügbarkeit für die Insel mit sich
    bringt, wird auf das als Anlage 7 beigefügte Schreiben der Gemeinde Spiekeroog vom
    23.04.2024 an das MW verwiesen. In diesem Schreiben wurde die fehlende
    Glasfaseranbindung im Kontext zur mangelnden Mobilfunkabdeckung auf der Insel
    thematisiert. Hintergrund war seinerzeit, dass das MW im Sommer 2023 plötzlich und
    unerwartet die Kofinanzierung für den geförderten Glasfaserausbau eingestellt hat und somit
    andere Lösungsalternativen gesucht werden mussten. Ab Herbst 2023 bis zur
    Wiederaufnahme der Kofinanzierung fokussierte sich das Thema der Glasfaseranbindung auf
    die Inanspruchnahme von Mobilfunkrichtlinien auf Bundes- und Landesebene, deren
    Regelungen für unseren Sachverhalt aber nicht in Betracht kamen   
    3) Mitverlegungsoptionen / eigenwirtschaftliches Ausbaupotenzial / Satelliteninternet:
    - 4 -
    Um die Notwendigkeit einer Förderantragstellung als alternativlose Erschließungslösung zu
    bewerten, haben die Kreisverwaltung sowie die Gemeinde Spiekeroog verschiedene
    Möglichkeiten geprüft, bestehende Leitungen oder geplante Infrastrukturmaßnahmen in den
    Versorgungsbereichen Strom, Wärme und Wasser als Synergien für die Festlandanbindung
    zu nutzen. Für die einzelnen Teilbereiche ergeben sich hierbei folgende Ergebnisse.
     
    a) Strom:
    Im Rahmen der Erfüllung energiepolitischer Ziele werden zahlreiche Offshore-
    Windparks in der Ausschließlichen Wirtschaftszone mit Netzverknüpfungssystemen
    an das Festland angebunden, damit der dort erzeugte Strom über Landtrassen
    abgeführt und genutzt werden kann. Nach heutigem Kenntnisstand sind keine
    Projektierungen bekannt, die einen Trassenverlauf an bzw. unter der Insel Spiekeroog
    entlang vorsehen. Die Herleitung von Synergiepotenzialen aus dieser Maßnahme
    wird daher, mindestens kurz- und mittelfristig, ausgeschlossen.
     
    Neben den dargestellten Projekten der Übertragungsnetzbetreiber hat die EWE
    NETZ als örtlicher Verteilnetzbetreiber angekündigt, in den kommenden Jahren
    massiv in die zukunftsfähige Ertüchtigung des Stromnetzes in unserer Region zu
    investieren. Auch für alle ostfriesischen Inseln gilt dieses Vorhaben. Konkrete
    Zeiträume, Maßnahmen und dergleichen sind allerdings noch nicht verbindlich, so
    dass auch über diese Maßnahmen kurz- bis mittelfristig kein Synergiepotenzial
    erkennbar ist.
     
    b) Wärme:
    Mit der EWE NETZ wurde das Gespräch bezüglich zweier Erdgashochdruckleitungen
    gesucht, die die Insel Spiekeroog mit dem Festland verbinden. Eine
    Mitverlegungsmöglichkeit wurde seitens der EWE aus technischen Gründen
    ausgeschlossen.
     
    c) Wasser:
    Die Wasserversorgung der Insel Spiekeroog ist vom Festland unabhängig und wird
    durch eine ausreichend große Süßwasserlinse sichergestellt, bei der insgesamt 6
    Förderbrunnen das Wasser zum nahegelegenen Wasserwerk des Oldenburgisch-
    Ostfriesischen Wasserverbands (OOWV) pumpen. Eine perspektivische
    Festlandanbindung ist nach Angabe des OOWV geplant. Zum jetzigen Zeitpunkt
    ergeben sich jedoch keine Synergien/Mitnutzungspotenziale von Infrastruktur.
     
    Zusammenfassend ist festzustellen, dass mindestens kurz- bis mittelfristig keine vorhandenen
    bzw. geplanten Infrastrukturen für die Glasfaseranbindung der Insel mit dem Festland in Frage
    kommen.
     
    Neben der Prüfung von Mitverlegungspotenzialen wurden in den vergangenen Monaten
    zahlreiche Gespräche mit Telekommunikationsunternehmen (TKU) geführt, um das
    eigenwirtschaftliche Ausbauinteresse auszuloten. In einem vom 03.12.2024 bis 15.01.2025
    durchgeführten Branchendialog, dessen Durchführung der Fördermittelgeber des Bundes in
    seiner Richtlinie zwingend vorschreibt, um privatwirtschaftliche Ausbauabsichten abzufragen,
    wurde durch insgesamt 5 TKU (Glasfaser Nordwest GmbH & Co. KG, EWE TEL GmbH,
    Telekom Deutschland GmbH, epcan GmbH und Vodafone Deutschland GmbH) mit der
    beigefügten Dokumentation (Anlage 8) angezeigt, dass kein Interesse am Ausbau besteht.
    Hauptgrund hierfür ist, dass durch die zusätzlichen Investitionen in eine Glasfaseranbindung
    zwischen Insel und Festland keine Rentabilität erzielt werden kann.
     
    - 5 -
    Ein immer größer werdender Faktor für die Bereitstellung schneller Internetzugänge stellt die
    Möglichkeit des Satelliteninternets dar. Branchenführer in diesem Wachstumsmarkt ist das
    dem amerikanischen Tech-Milliardär Elon Musk gehörende Unternehmen Starlink, dass durch
    die bereits zahlreich vorhandenen und zukünftig ins erdnahe Orbit gesendeten Satelliten
    aktuell Bandbreiten von bis zu 250 Mbit/s im Download zur Verfügung stellen kann. Für schwer
    erschließbare Einzellagen bzw. als Übergangslösung kann diese Technologie eine sinnvolle
    Alternative zu kabelgebundenem Highspeedinternet sein. Als nachhaltiges und
    zukunftsfähiges Übertragungsmedium bringt Glasfaser im Gegensatz zur Satellitenlösung den
    großen Vorteil mit sich, die Bandbreitenskalierbarkeit auf bis zu 10 Gbit/s im Download
    erweitern zu können. In Zeiten des stetig wachsenden Bandbreitenbedarfs ist dies nach
    Auffassung der Experten ein wesentliches Kriterium, um auf Glasfaser zu setzen. Kritisch zu
    hinterfragen sind am Beispiel von Starlink darüber hinaus Themen wie:
     
     Datenschutz und Cybersicherheit à Glasfaser- bzw. Festnetzprodukte sind mit ihren
    „Point-to-Point“ Lösungen (Jedes Haus bzw. jede Wohnung wird dabei direkt mit einer
    eigenen Glasfaser bis zur Vermittlungsstelle verbunden) deutlich sicherer.
     
     Service à Vorteil von regionalen Telekommunikationsanbietern wegen der
    Verfügbarkeit von Ansprechpartnern bei Fragen, Störungen etc.
     
     Verlässlichkeit der Technik à Hinter Starlink beispielsweise steckt eine teure
    Infrastruktur. Da die Lebensdauer der Satelliten sehr gering ist, müssen diese
    regelmäßig ausgetauscht werden. Wie lange wird das zuverlässig gewährleistet?
     
     Verlässlichkeit des Anbieters à Abschaltung von heute auf morgen möglich!
     
     
    4) Kostenprognose
     
    Durch die besondere Konstellation und Einzigartigkeit dieser geplanten
    Erschließungsmaßnahme ist eine verlässliche Kostenkalkulation schwierig. Vergleichbare
    Projekte sind weder für die nordfriesischen Inseln, noch für die Inseln in Mecklenburg-
    Vorpommern bekannt. Nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen hält die Kreisverwaltung
    den nachstehend dargestellten Kostenrahmen für realistisch.
     
    Bezeichnung d.
    Maßnahme
    Zuwendungsfähige
    Ausgaben
    Förderung
    Bund
    Förderung
    Land
    Eigenanteil
    Landkreis
    Wittmund
    Eigenanteil
    Gemeinde
    Spiekeroog
     Beratungsleistungen
    für die juristische
    Begleitung im
    Vergabeverfahren
    50.000 € 50.000 € 0 € 0 € 0 €
    Glasfasererschließung
    der Insel Spiekeroog
    an das Festland
    4.500.000 € 2.250.000 € 1.800.000 € 225.000 € 225.000 €
    Glasfasererschließung
    auf der Insel
    Spiekeroog
    5.000.000 € 2.500.000 € 1.250.000 € 625.000 € 625.000 €
    G e s a m t k o s t e n 9.550.000 € 4.800.000 € 3.050.000 € 850.000 € 850.000 €
     
    5) Projektfortschritt/Meilensteinplanung:
    - 6 -
    Sofern es zur Projektumsetzung kommt, streben Landkreis und Gemeinde nachstehend
    beschriebene Meilensteinplanung an.
     
    I. Branchendialog
    Zeitraum: 03.12.2024 bis 15.01.2025 Status: Erledigt
     
    II. Markterkundungsverfahren inkl. Auswertung
    Zeitraum: 31.01.2025 bis 31.03.2025 Status: In Bearbeitung
     
    III. Politische Entscheidung
    Zeitraum: Ende Q1/2025 Status: In Bearbeitung
     
    IV. Beantragung Fördermittel
    Zeitraum: Q2/2025
     
    V. Ausschreibung für die juristische Begleitung innerhalb des Vergabeverfahrens
    Zeitraum: Q2 bis Q3/2025
     
    VI. Durchführung des europaweiten Ausschreibungsverfahrens inkl.
    Zuschlagserteilung
    Zeitraum: Q4/2025 bis Q3/2026
     
    VII. Planung, Umsetzung und Fertigstellung der baulichen Maßnahme
    Zeitraum: Q4/2026 bis Q2/2028
     
     
    Das Niedersächsische Innenministerium hat dem Landkreis Wittmund in der
    Genehmigungsverfügung für den Haushalt 2025 erneut die dauerhafte finanzielle
    Leistungsfähigkeit abgesprochen.
     
    Gleichzeitig ermöglicht der Erlass von Innenministerin Behrens vom 17. Oktober 2024
    ausdrücklich notwendige Investitionen – selbst wenn diese zu einem Anstieg des
    Schuldendienstes oder der Liquiditätskredite führen. Dennoch bleibt der Landkreis
    wirtschaftlich nicht in der Lage, seinen Haushalt in den kommenden Jahren auszugleichen.
    Auch ein fiktiver Haushaltsausgleich wird aufgrund der aufgebrauchten Überschussrücklage
    nicht erreichbar sein.
     
    Unter diesen haushaltsrechtlich herausfordernden Bedingungen ist eine sparsame und
    wirtschaftliche Haushaltsführung geboten. Daher sind Beschlüsse zur Erhöhung bestehender
    oder zur Einführung neuer freiwilliger Leistungen grundsätzlich kritisch zu bewerten. Eine
    Ausnahme bildet jedoch der Ausbau des Glasfasernetzes, dem aufgrund seiner strategischen
    Bedeutung Vorrang einzuräumen ist. Aus haushaltsrechtlicher Sicht erscheint die geplante
    Maßnahme der Kreisverwaltung daher vertretbar. 
    Die Haushaltssituation auf Spiekeroog ist ähnlich angespannt, auf Grund der Rückstände in
    den Jahresabschlüssen jedoch nicht vollständig aussagekräftig.  Auch für die Gemeinde gilt
    die Möglichkeit einer Maßnahmenumsetzung von strategisch relevanten Vorhaben.
     
    Bezüglich der Einplanung der Eigenanteile in der mittelfristigen Finanzplanung wurde
    mit dem Landkreis besprochen, dass die Endabrechnung des Spiekerooger
    Eigenanteils voraussichtlich im Jahr 2028 erfolgen wird. Insofern muss der gesamte
    Eigenanteil in Höhe von 850.000 Euro für das Haushaltsjahr 2028 eingestellt werden.
    - 7 -
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Landkreis-Wittmund zur Übernahme des Eigenanteils
    in der hier dargestellten Höhe wird die Verwaltung beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen
    zur Durchführung des Förderverfahrens bis hin zum Abschluss eines Kooperationsvertrages
    mit dem im Vergabeverfahren bezuschlagten Telekommunikationsunternehmen einzuleiten.
     
    Für das Projekt werden Eigenmittel bis zu einer Höhe von 850.000 EUR veranschlagt und in 
    die mittelfristige Haushaltsplanung für das Jahr 2028 aufgenommen.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 06.03.2025
     
     
     
    (Kösters, Patrick)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    Anlage_1_Kooperationsvereinbarung_LK_Gemeinden_2022
    Anlage_2_Kooperationsvereinbarung_LK_Gemeinden_2016
    Anlage_3_Beschluss _GF_Ges_TOP_23_Breitbandinfrastruktur_2020
    Anlage_4_Beschlussvorlage_51-2023
    Anlage_5_Präsentation_Ratssitzung
    Anlage_6_Schreiben_Minister_Lies_vom_19.12.2024
    Anlage_7_Schreiben_Gem._Spiekeroog_vom_23.04.2024
    Anlage_8_Dokumentation_Branchendialog

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog20. März 2025, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig8:0:0