Nutzung von Gemeindegrundstücken, Straßenrandflächen und Straßen durch private Grundstückseigentümer
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeindeverwaltung hat festgestellt, dass private Grundstückseigentümer an mehreren Stellen der Insel öffentliche Flächen, Straßenrandflächen und Straßen nutzen — teils seit Jahrzehnten, ohne rechtliche Grundlage. Die Vorlage stellt vier Handlungsoptionen vor: Rückführung an die Gemeinde, Verpachtung, Verkauf oder Nutzungsvereinbarungen. Die Verwaltung empfiehlt, Kleinflächen per Nutzungsvereinbarung zu regeln und bei größeren Flächen oder solchen mit Bauwerken einen Verkauf zum Bodenrichtwert zu prüfen. Vorgeschlagen ist, die Verwaltung mit einer vollständigen Bestandserhebung und Machbarkeitsprüfung zu beauftragen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau), eingebracht zur Erstberatung im Bauausschuss am 28. November 2024. Die Vorlage dient als Richtungsentscheidung für das weitere Vorgehen — eine abschließende Beschlussfassung ist noch nicht vorgesehen.
Hintergrund
Im Rahmen einer Überprüfung öffentlicher Flächen hat die Verwaltung eine erste Bestandsaufnahme durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass Flurstücksgrenzen und tatsächliche Nutzung an mehreren Stellen der Insel auseinanderfallen. Private Eigentümer nutzen öffentliche Flächen teils seit Jahrzehnten ohne formelle Erlaubnis; in einzelnen Fällen führen Straßen über Privatgrundstücke. Eine Regelung dieser Situation gab es bislang nicht.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Betroffen sind Grundstückseigentümer:innen auf Spiekeroog, deren Grundstücke an öffentliche Flächen grenzen oder die diese nutzen. Je nach Entscheidung des Ausschusses könnten auf sie Pachtkosten, ein Kaufangebot oder die Pflicht zur Rückgabe genutzter Flächen zukommen. Für die Allgemeinheit geht es darum, ob und wie öffentliche Flächen zukünftig gesichert und ggf. vermarktet werden.
Die wichtigsten Punkte
- Die Verwaltung hat festgestellt, dass öffentliche Flächen und Straßenrandflächen an mehreren Stellen der Insel ohne Rechtsgrundlage privat genutzt werden
- Die stillschweigende Duldung besteht teils seit mehreren Jahrzehnten
- Die Verwaltung empfiehlt Nutzungsvereinbarungen für Kleinflächen und Verkauf zum Bodenrichtwert für größere Flächen oder solche mit Bauwerken
- Der Beschlussvorschlag sieht eine vollständige Bestandserhebung sowie eine Machbarkeitsprüfung der Optionen Verkauf und Nutzungsvereinbarung vor
- Die Anlage mit der konkreten Bestandsaufnahme lag dem veröffentlichten PDF nicht bei
Relevanz für Insulaner:innen: 6/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/092/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-891 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
- 1 - BESCHLUSSVORLAGE öffentlich Nutzung von Gemeindegrundstücken, Straßenrandflächen und Straßen durch private Grundstückseigentümer Sachverhalt: Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog hat im Zuge einer Überprüfung öffentlicher Flächen und Grundstücke eine erste Bestandsaufnahme durchgeführt. Das Ergebnis ist der Anlage beigefügt. Dabei wurde festgestellt, dass sich in mehreren Bereichen der Insel die Grundstücksnutzung nicht immer mit den tatsächlichen Flurstücksgrenzen deckt. Konkret handelt es sich um Fälle, in denen Straßen, Straßenseitenräume und Gemeindegrundstücke teilweise schon seit vielen Jahrzehnten privat genutzt wurden. Auch der umgekehrte Fall einer Straßenführung auf einem Privatgrundstück ist vorhanden. Dies bietet sowohl für die Gemeinde als auch für die privaten Grundstückseigentümer Potenzial für eine geregelte und strukturierte Lösung, die allen Beteiligten zugutekommt. Eine transparente und faire Klärung dieser Nutzungsmöglichkeiten bietet Vorteile in den Bereichen Planungssicherheit, Gemeindehaushalt und Nutzungssicherheit für die Eigentümer. Ziel: Ziel ist es, eine Richtungsentscheidung herbeizuführen, die die geregelte Nutzung der betroffenen Flächen im Sinne der Gemeinde und der privaten Eigentümer ermöglicht. Eine faire und transparente Lösung stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen Gemeinde und Bürgern, verbessert die finanzielle Situation der Gemeinde und schafft Klarheit für die künftige Nutzung und Entwicklung der Flächen. Bedeutet jedoch auch, dass man eine seit vielen Jahrzehnten praktizierten stillschweigende Duldung beendet. Hier bittet die Verwaltung um ein erstes Stimmungsbild, um mögliche Ressourcen sinnvoll in die Aufarbeitung investieren zu können – oder auch nicht. Möglichkeiten zur Regelung: Flächenrückführung an die Gemeinde Die Gemeinde könnte darauf bestehen, dass die unrechtmäßig genutzten Flächen wieder in ihren Ursprungszustand überführt werden und ausschließlich für den öffentlichen Zweck genutzt werden. Vorteil: Die Gemeinde behält die volle Kontrolle über ihre Flächen und kann diese gegebenenfalls weiterentwickeln oder in zukünftige Planungen einbeziehen. Gemeinde Spiekeroog Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau Vorlagen-Nr. 01/092/2024 ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 28.11.2024 Betreff: - 2 - Nachteil: Für Grundstückseigentümer könnte dies Nachteile durch einen Verlust an genutztem Land bedeuten, was unter Umständen auf Unverständnis stoßen könnte. Verpachtung der Flächen an private Eigentümer Die Gemeinde kann die Flächen für eine festgelegte Dauer an die privaten Nutzer verpachten. Hierzu könnte ein einheitliches, marktübliches Entgelt vereinbart werden. Vorteil: Die Gemeinde erzielt regelmäßige Einnahmen, während die Eigentümer die Flächen weiterhin nutzen können. Die Vertragslaufzeiten und Konditionen könnten flexibel gestaltet werden. Nachteil: Pachtverträge erfordern eine langfristige Verwaltung und könnten bei Änderungen der Nutzungsanforderungen zur Nachverhandlung führen. Verkauf der Flächen an private Eigentümer Ein Verkauf der betreffenden Flächen könnte durchgeführt werden, sofern eine baurechtliche und wirtschaftliche Prüfung dies sinnvoll erscheinen lässt. Vorteil: Die Gemeinde erzielt einmalige Einnahmen und spart langfristige Verwaltungskosten. Für die Eigentümer würde durch den Kauf eine dauerhafte Sicherung der Nutzung gewährleistet. Nachteil: Die Gemeinde gibt die Eigentumsrechte dauerhaft ab und könnte späteren Planungsbedarf einschränken. Nutzungsvereinbarungen Die Gemeinde könnte mit den Eigentümern individuelle Nutzungsvereinbarungen treffen, die eine Nutzung der Flächen unter bestimmten Bedingungen erlauben. Vorteil: Ein flexibles Modell, das die Interessen der Gemeinde und der privaten Nutzer gleichermaßen berücksichtigt. Die Vereinbarungen könnten an spezifische Bedingungen geknüpft werden, die Transparenz und faire Regelungen sicherstellen. Nachteil: Einzelfallregelungen könnten für die Verwaltung mit einem erhöhten Aufwand verbunden sein. Empfehlung der Verwaltung: Die Gemeindeverwaltung empfiehlt, die Bestandsaufnahme zu komplettieren und für alle Nutzungen >2 qm eine geeignete Regelung zu finden. Kleinflächen können über eine (langfristige) Nutzungsvereinbarung mit entsprechendem Pachtzins gelöst werden, für größere Flächen oder Fläche, auf welchen Bauwerke errichtet wurden, sollte ein Verkauf (zum Bodenrichtwert) vorgesehen werden. Dabei gilt natürlich im Einzelfall zu prüfen, in wieweit eine Veräußerung überhaupt möglich ist, denn insb. gewidmete Straßenflächen lassen sich nicht ohne Weiteres veräußern. Beschlussvorschlag: 1. Der Bauausschuss beschließt die Beauftragung der Verwaltung, eine vollständige Bestandserhebung durchzuführen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Machbarkeit „Verkauf“ und „Nutzungsvereinbarung“ zu prüfen und den jeweiligen Flächen zuzuordnen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. - 3 - Anlagenverzeichnis: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 Spiekeroog, den 15.11.2024 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.:
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.