Beratung und Beschluss über das weitere Vorgehen im Bereich der Liegenschaften und die mögliche Gründung einer Wohnungsgesellschaft/Wohnungsbaugesellschaft
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat berät über die künftige Verwaltung gemeindlicher Grundstücke und Immobilien. Zudem wird diskutiert, ob eine kommunale Wohnungsgesellschaft oder Wohnungsbaugesellschaft gegründet werden soll. Ein konkreter Beschluss über das weitere Vorgehen wird angestrebt.
Einordnung
Verwaltungsvorlage aus dem Jahr 2015 zur Beratung und Beschlussfassung durch den Rat. Es handelt sich offenbar um eine strategische Weichenstellung im Bereich kommunaler Immobilien und Wohnraumversorgung.
Hintergrund
Nur der Titel der Vorlage lag vor; kein PDF wurde mitgeliefert. Inhaltliche Details zu Vorgängerbeschlüssen oder dem konkreten Anlass sind daher nicht bekannt. Bekannt ist, dass die Gemeinde Liegenschaften besitzt und offenbar über deren organisatorische Zukunft entscheiden wollte.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Eine kommunale Wohnungsgesellschaft könnte Einfluss auf das Angebot an Wohnraum für Insulaner:innen haben. Da kein PDF vorliegt, lässt sich nicht einschätzen, welche konkreten Flächen oder Objekte betroffen wären oder welche Kosten entstehen könnten.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat soll über das weitere Vorgehen bei gemeindlichen Liegenschaften entscheiden
- Eine mögliche Gründung einer Wohnungsgesellschaft oder Wohnungsbaugesellschaft steht zur Diskussion
- Kein PDF lag vor, sodass Einzelheiten nicht bekannt sind
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/063/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein Ratsmitglied namens Redelfs beantragt, über die Vergabe von drei Grundstücken im Bereich Melksettdreieck zu beraten und zu beschließen. Die Grundstücke sollen auf Erbpachtbasis vergeben werden. Details zu den Bewerbern, Konditionen oder der Nutzungsart liegen aus dem Titel allein nicht hervor.
Der Rat soll eine Veränderungssperre für mehrere Bebauungsplangebiete beschließen. Eine Veränderungssperre friert die Bebaubarkeit von Grundstücken vorübergehend ein, um laufende Planungsverfahren zu sichern. Der genaue Umfang der betroffenen Plangebiete ist dem Titel nicht zu entnehmen.
Ein Ratsmitglied namens Redelfs hat einen Antrag zur Vergabe der Wohnungen im Feuerwehrhaus gestellt. Über welche Kriterien oder Verfahren bei der Vergabe entschieden werden soll, ist aus dem Titel allein nicht erkennbar. Der Antrag liegt dem Rat zur Beratung vor.
Der Rat soll eine Auftragsvergabe im Bereich Bauleitplanung beschließen. Konkret geht es um die Beauftragung eines Planungsbüros für bauleitplanerische Leistungen. Weitere Details liegen nur durch den Titel vor, weshalb Inhalt und Umfang des Auftrags unklar sind.