Beratung und Beschluss über eine Ausnahme nach § 11 SpiLärmSchVO - Rettungswache
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat berät und beschließt über eine Ausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpiLärmSchVO) für die Rettungswache. Ausnahmen nach § 11 SpiLärmSchVO ermöglichen es, unter bestimmten Voraussetzungen von den lärmschutzbezogenen Regelungen abzuweichen. Da kein PDF vorliegt, sind Anlass und genaue Begründung des Antrags nicht bekannt.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Beratung und Beschlussfassung im Rat über eine Ausnahmegenehmigung nach § 11 der gemeindlichen Lärmschutzverordnung, betreffend die Rettungswache auf Spiekeroog.
Hintergrund
Die Gemeinde Spiekeroog verfügt über eine eigene Lärmschutzverordnung (SpiLärmSchVO), die Lärm auf der autofreien Insel regelt. § 11 sieht die Möglichkeit vor, Ausnahmen von diesen Regelungen zu erteilen. Für welche konkreten Aktivitäten oder baulichen Maßnahmen die Rettungswache die Ausnahme benötigt, geht aus dem Titel allein nicht hervor.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Eine Ausnahme für die Rettungswache könnte bedeuten, dass dort unter bestimmten Umständen Lärm entstehen darf, der sonst nicht zulässig wäre — etwa durch Fahrzeuge, Aggregate oder Schulungsbetrieb. Für die umliegenden Anwohner:innen könnte das zu zusätzlichen Lärmemissionen führen. Die genaue Betroffenheit lässt sich mangels PDF nicht abschließend beurteilen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat entscheidet über eine Ausnahme nach § 11 der Spiekerooger Lärmschutzverordnung
- Antragstellerin ist die Rettungswache auf Spiekeroog
- Welche konkreten Tätigkeiten oder Einrichtungen die Ausnahme erfordern, ist dem Titel nicht zu entnehmen
- Ein PDF mit den Begründungen und Beschlussvorschlägen lag nicht vor
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/048/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Vorlage befasst sich mit einem Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Sperrzeitlärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) für die Rettungswache auf Spiekeroog. Es wird vorgeschlagen, dem Rat eine Entscheidung über die beantragte Ausnahmegenehmigung vorzulegen. Details zum Antragsteller und zu den konkreten Inhalten liegen ohne PDF nicht vor.
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