Beschluss über den Erlaß einer zweiten Veränderungssperre für verschiedene Bebauungspläne
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll eine zweite Veränderungssperre für mehrere Bebauungspläne beschließen. Eine Veränderungssperre untersagt für das betreffende Gebiet während eines laufenden Planungsverfahrens wesentliche bauliche Veränderungen. Da keine weiteren Unterlagen vorliegen, sind die betroffenen Bebauungspläne und die genauen Gründe nicht bekannt.
Einordnung
Verwaltungsvorlage aus dem Jahr 2015, die den Erlass einer zweiten Veränderungssperre nach Baugesetzbuch für mehrere nicht namentlich genannte Bebauungspläne vorschlägt.
Hintergrund
Eine Veränderungssperre ist ein planungsrechtliches Sicherungsinstrument nach § 14 BauGB. Sie wird erlassen, um laufende Bauleitplanverfahren vor zwischenzeitlichen Bauvorhaben zu schützen, die dem geplanten Planungsziel widersprechen könnten. Eine zweite Veränderungssperre setzt voraus, dass bereits eine erste Sperre abgelaufen oder nicht ausreichend war. Welche konkreten Bebauungspläne betroffen sind und was der Anlass der Planung ist, geht aus dem Titel allein nicht hervor.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Grundstückseigentümer:innen in den betroffenen Gebieten könnten während der Laufzeit der Sperre keine wesentlichen baulichen Veränderungen oder Nutzungsänderungen vornehmen. Da die betroffenen Plangebiete nicht aus dem Titel hervorgehen, lässt sich die konkrete Betroffenheit für Insulaner:innen auf dieser Grundlage nicht einschätzen.
Die wichtigsten Punkte
- Es soll eine zweite Veränderungssperre für mehrere Bebauungspläne beschlossen werden
- Eine Veränderungssperre verhindert bauliche Veränderungen in einem Plangebiet während eines laufenden Planverfahrens
- Welche Bebauungspläne konkret betroffen sind, geht aus dem Titel nicht hervor
- Kein PDF lag vor, daher sind Einzelheiten nicht bekannt
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/022/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll eine Veränderungssperre für mehrere Bebauungsplangebiete beschließen. Eine Veränderungssperre friert die Bebaubarkeit von Grundstücken vorübergehend ein, um laufende Planungsverfahren zu sichern. Der genaue Umfang der betroffenen Plangebiete ist dem Titel nicht zu entnehmen.
Der Rat soll eine Veränderungssperre für mehrere Bebauungspläne beschließen. Eine Veränderungssperre sichert laufende Planungsverfahren ab, indem bauliche Veränderungen im betroffenen Gebiet vorübergehend untersagt werden. Der genaue Geltungsbereich und die betroffenen Bebauungspläne sind dem Titel nicht zu entnehmen.
Der Gemeinderat soll eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Dorf Teil A beschließen. Eine Veränderungssperre verhindert vorübergehend neue Bauvorhaben und Nutzungsänderungen im betroffenen Gebiet, um die laufende Bauleitplanung zu sichern. Ein konkreter Beschlussvorschlag liegt dem Titel nach vor, der genaue Wortlaut ist ohne PDF nicht bekannt.
Der Rat soll einen früheren Beschluss aufheben, mit dem eine Veränderungssperre für mehrere Bebauungspläne erlassen wurde. Eine Veränderungssperre verhindert bauliche Veränderungen in bestimmten Gebieten, solange neue Planungen laufen. Mit der Aufhebung würden die betroffenen Gebiete wieder für Bauvorhaben freigegeben.