1. Nachtrag Baugenehmigung Stranddistel | 60.1-00820-23-01
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Gemeinderat befasst sich mit einem ersten Nachtrag zur Baugenehmigung für das Vorhaben 'Stranddistel'. Nachträge zu Baugenehmigungen regeln Änderungen oder Ergänzungen gegenüber der ursprünglichen Genehmigung. Details zum konkreten Inhalt der Änderung liegen ohne PDF nicht vor.
Einordnung
Es handelt sich um eine Sitzungsvorlage zur Genehmigung eines ersten Nachtrags zur Baugenehmigung für das Vorhaben 'Stranddistel' (Aktenzeichen 60.1-00820-23-01). Eingebracht wurde die Vorlage von der Verwaltung.
Hintergrund
Zum Vorhaben 'Stranddistel' wurde bereits eine Baugenehmigung erteilt, die nun durch einen ersten Nachtrag geändert oder ergänzt werden soll. Nachträge entstehen typischerweise, wenn sich Planungen ändern oder Ausführungsdetails angepasst werden müssen. Da kein PDF vorliegt, sind Vorgängerbeschlüsse und inhaltliche Details nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Es ist nicht bekannt, in welchem Umfang das Vorhaben 'Stranddistel' und die geplante Änderung die Insulaner:innen betreffen, da kein PDF vorliegt. Je nach Art des Vorhabens können Anwohner:innen oder der Tourismus betroffen sein.
Die wichtigsten Punkte
- Das Vorhaben trägt den Namen 'Stranddistel' und hat das Aktenzeichen 60.1-00820-23-01
- Es handelt sich um den ersten Nachtrag zu einer bereits erteilten Baugenehmigung
- Der genaue Inhalt der Änderung ist mangels PDF nicht bekannt
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/073/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat behandelt einen Nachtrag zur Baugenehmigung für den Neubau eines Thalasso-Gesundheitszentrums auf Spiekeroog. Konkret geht es um die Errichtung eines Meerwassertanks als sogenannten Kombitank. Es handelt sich um eine Ergänzung zur ursprünglichen Baugenehmigung.
Ein Bauantrag für die Erweiterung eines Wohnhauses sowie eine teilweise Nutzungsänderung liegt dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Nähere Angaben zum genauen Standort, zum Umfang der Erweiterung und zur Art der Nutzungsänderung sind aus dem Titel allein nicht ersichtlich. Der Rat soll über die Zustimmung zu diesem Bauvorhaben befinden.
Die Vorlage betrifft einen Nachtrag zu einer bereits erteilten Baugenehmigung für die Errichtung von zwei Terrassen. Über diesen Nachtrag soll im Rat beraten und entschieden werden. Weitere Details sind mangels Vorlagentext nicht bekannt.
Der Gemeinderat befasst sich mit einem zweiten Nachtrag zu einem bereits laufenden Bauantrag für den Umbau eines Hauses auf Spiekeroog. Nachträge zu Bauanträgen entstehen, wenn im Verlauf eines Genehmigungsverfahrens Änderungen am ursprünglichen Vorhaben beantragt werden. Details zu Lage, Umfang und Art der Änderung liegen ohne PDF nicht vor.