Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

60.1-01797-25 | Umbau u Erweiterung Feuerwehrgerätehaus | Sicherung der Abstandsflächen (Baulast / Grundstücksfrage)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Beim geplanten Umbau und der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses hält ein nördlicher Anbau (Umkleidebereiche) den bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstand zur Nachbargrundstücksgrenze nicht ein. Das angrenzende Grundstück gehört dem Land Niedersachsen. Die Verwaltung schlägt vor, eine Abstandsbaulast auf einer Teilfläche von 19 m² einzutragen und dafür eine Entschädigung von 155,00 Euro je Quadratmeter zu zahlen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht im Rahmen des laufenden Bauantragsverfahrens für den Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses auf Spiekeroog. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.

Hintergrund

Der geplante nördliche Anbau des Feuerwehrgerätehauses unterschreitet die bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen zur nördlichen Grundstücksgrenze. Der Landkreis Wittmund hat als Genehmigungsbehörde festgestellt, dass eine öffentlich-rechtliche Sicherung dieser Flächen zwingend erforderlich ist. Das nördlich angrenzende Grundstück gehört dem Land Niedersachsen (Domänenverwaltung). Ein früherer Ankauf des Grundstücks scheiterte an einer damit verbundenen Bauverpflichtung und fehlenden Nutzungsplänen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses kommt der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Spiekeroog zugute und betrifft damit die Sicherheitsversorgung aller Insulaner:innen. Die beschlossene Entschädigungszahlung an das Land Niedersachsen belastet den Gemeindehaushalt mit rund 2.945 Euro (19 m² × 155 €/m²). Direkte Auswirkungen auf den Alltag der Bevölkerung entstehen durch diese Vorlage nicht.

Die wichtigsten Punkte

  • Der nördliche Anbau des Feuerwehrgerätehauses hält die gesetzlichen Abstandsflächen zur Nachbargrenze nicht ein
  • Der Landkreis Wittmund verlangt eine öffentlich-rechtliche Sicherung, damit das Bauvorhaben genehmigt werden kann
  • Vorgeschlagen wird die Eintragung einer Abstandsbaulast auf einer Teilfläche von 19 m² des Landesgrundstücks
  • Die Entschädigung beträgt 155,00 Euro je Quadratmeter und wird nicht auf einen späteren Kaufpreis angerechnet
  • Ein Kauf des Grundstücks wird wegen einer damit verbundenen Bauverpflichtung derzeit nicht weiterverfolgt

Relevanz für Insulaner:innen: 4/10

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Stand 22. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/132/2026
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
26. Mai 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Bauen & Planung
    Vorlagen-Nr.
    01/132/2026
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 09.04.2026  
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 21.04.2026  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 29.04.2026  
     
     
     
    Betreff:  
    60.1-01797-25 | Umbau u Erweiterung Feuerwehrgerätehaus | Sicherung der 
    Abstandsflächen (Baulast / Grundstücksfrage)
    Sachverhalt:
    Im Zuge der Planung des Bauvorhabens „Umbau und Erweiterung Feuerwehrgerätehaus“ 
    war bekannt, dass der geplante nördliche Anbau (Umkleidebereiche) die 
    bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstandsflächen zur nördlich angrenzenden 
    Grundstücksgrenze nicht einhält.
     
    Dieser Sachverhalt wurde frühzeitig mit dem Landkreis Wittmund erörtert. Dabei wurde 
    seitens des Landkreises zunächst in Aussicht gestellt, dass aufgrund der untergeordneten 
    Nutzung des Anbaus (Umkleiden ohne eigenständige Nutzungseinheit, insbesondere ohne 
    Aufenthaltsräume im klassischen Sinne sowie ohne eigene Feuerstätte) gegebenenfalls 
    keine gesonderte Sicherung der Abstandsflächen erforderlich sein könnte. Es wurde 
    vereinbart, diese Frage im Rahmen des Bauantragsverfahrens abschließend zu prüfen.
     
    Im Zuge der bauordnungsrechtlichen Prüfung hat der Landkreis nunmehr entschieden, dass 
    zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit eine öffentlich-rechtliche Sicherung der 
    Abstandsflächen erforderlich ist.
     
    Das angrenzende Grundstück steht im Eigentum des Landes Niedersachsen 
    (Domänenverwaltung). Der Landkreis Wittmund hat im Genehmigungsverfahren klargestellt, 
    dass zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit eine öffentlich-rechtliche Sicherung der 
    Abstandsflächen erforderlich ist.
     
    Im Rahmen der Abstimmungen mit dem Landkreis, dem planenden Architekturbüro sowie 
    dem Grundstückseigentümer wurden folgende Handlungsoptionen geprüft:
     
    1. Nachbarschaftliche Zustimmung
     
    Eine bloße nachbarliche Zustimmung zur Grenzunterschreitung wäre seitens des 
    Eigentümers grundsätzlich möglich und mit keinen Kosten verbunden.
     
    Diese Variante ist jedoch bauordnungsrechtlich nicht ausreichend, da die erforderliche 
    Sicherung der Abstandsflächen öffentlich-rechtlich erfolgen muss. Eine 
    Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens kann hierdurch nicht hergestellt werden.
     
    2. Eintragung einer Baulast
    - 2 -
     
    Zur Sicherung der Abstandsflächen kommt die Eintragung einer Baulast auf dem nördlich 
    angrenzenden Grundstück in Betracht.
     
    Dabei wurden zwei Varianten geprüft:
     
    Vereinigungsbaulast:
    Baurechtliche Zusammenfassung beider Grundstücke mit der Folge, dass die 
    Grundstücksgrenze entfällt. Diese Variante führt zu einer umfassenden und dauerhaften 
    Bindung beider Grundstücke.
    Abstandsbaulast:
    Beschränkung auf eine Teilfläche des Nachbargrundstücks zur Sicherung der konkret 
    erforderlichen Abstandsflächen. 
     
    Nach Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer wird die Abstandsbaulast als 
    vorzugswürdige Lösung angesehen.
     
    Für die Baulast ist eine Entschädigung zu leisten. Diese bemisst sich nach dem Bodenwert 
    und entspricht nach Aussage des Eigentümers dem vollen Grundstückswert (hier: 155,00 
    €/m²).
     
    Zu berücksichtigen ist hierbei ausdrücklich, dass eine im Rahmen der Baulast geleistete 
    Entschädigung nicht auf einen späteren Kaufpreis angerechnet wird. Im Falle eines späteren
    Grundstückserwerbs wäre der Kaufpreis vollständig erneut zu entrichten.
     
    Die Inanspruchnahme beschränkt sich auf eine Teilfläche von 19 m².
     
    3. Erwerb des Grundstücks (ganz oder teilweise)
     
    Alternativ wurde der Erwerb des nördlich angrenzenden Grundstücks geprüft.
     
    Ein Verkauf durch das Land Niedersachsen ist grundsätzlich möglich, steht jedoch unter der 
    Bedingung einer Bauverpflichtung. Innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren müsste auf 
    dem Grundstück ein Bauvorhaben realisiert werden.
     
    Ein entsprechender Ankauf wurde in der Vergangenheit bereits politisch beraten und positiv 
    beschieden, jedoch aufgrund dieser Bauverpflichtung sowie fehlender konkreter 
    Nutzungsabsichten nicht weiterverfolgt. Auch aktuell besteht keine kurzfristige Perspektive 
    für eine eigenständige bauliche Entwicklung des Grundstücks.
     
    Eine Teilflächenvermessung mit anschließendem Ankauf der konkret benötigten Fläche wäre
    grundsätzlich denkbar, würde jedoch zusätzlichen Aufwand und Kosten (insbesondere 
    Katastervermessung) verursachen.
     
    Abwägung:
     
    Vor dem Hintergrund der dargestellten Optionen stellt die Eintragung einer Abstandsbaulast 
    die derzeit wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung dar, da
     
    sie die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens sicherstellt,
    die Inanspruchnahme auf eine geringe Teilfläche begrenzt,
    keine weitergehenden Verpflichtungen (insbesondere Bauverpflichtungen) auslöst und
    eine kurzfristige Umsetzung des Projektes ermöglicht.
     
    Ein Grundstückserwerb wird aufgrund der bestehenden Bauverpflichtung sowie fehlender 
    Nutzungsperspektive derzeit nicht weiterverfolgt.
     
     
    Beschlussvorschlag:
    - 3 -
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt:
    1. Zur Sicherung der bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstandsflächen für den 
    nördlichen Anbau im Rahmen des Bauvorhabens „Umbau und Erweiterung 
    Feuerwehrgerätehaus“ wird auf dem nördlich angrenzenden Grundstück (Eigentum 
    des Landes Niedersachsen) eine Abstandsbaulast eingetragen.
    2. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Vereinbarungen mit dem 
    Grundstückseigentümer abzuschließen und die Eintragung der Baulast zu 
    veranlassen.
    3. Die Entschädigung erfolgt auf Grundlage eines Bodenwertes von 155,00 €/m² für die 
    tatsächlich durch die Baulast gebundene Fläche.
    4. Von der Eintragung einer Vereinigungsbaulast sowie von einem Erwerb des 
    Grundstücks (ganz oder teilweise) wird derzeit abgesehen.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 10.04.2026
     
     
     
    (Kösters, Patrick)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    02.1_Lageplan-Abstandsbaulast, 1-500_(226610)_20260330_EP
    Lageplan

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog9. April 2026, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig4:0:0
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog29. April 2026, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig6:0:0