Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für die Hermann Lietz-Schule gem. §11 (1) SpLärmSchVO

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Die Hermann Lietz-Schule Spiekeroog beantragt eine Ausnahme von der gemeindlichen Bauzeitenregelung. Am Turm des Haupteingangs bestehen Baumängel, die wegen einer Versicherungsangelegenheit erst jetzt behoben werden können. Eine Fertigstellung innerhalb der regulären Bauzeit ist nicht mehr möglich; beantragt wird eine Verlängerung bis zum 31. Juli 2025. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, den entsprechenden Ausnahmebescheid zu erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Ordnungsamt) auf Antrag der Hermann Lietz-Schule vom 3. März 2025. Der Rat soll eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 11 Abs. 1 der Spiekerooger Lärmschutzverordnung erteilen.

Hintergrund

Die Gemeinde Spiekeroog regelt Bauzeiten und Ruhezeiten in der Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO). § 11 Abs. 1 erlaubt Ausnahmen auf Antrag, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Das Schulgebäude liegt im Außenbereich der Insel, abseits touristischer Beherbergungsbetriebe. Die Versicherungsfreigabe für die Mängelbeseitigung am Turm erfolgte erst kurz vor Antragstellung, sodass die reguläre Bauzeit nicht mehr ausreicht.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Betroffen sind vor allem Schüler:innen, Lehrkräfte und Besucher:innen des nahegelegenen Nationalparkhauses, die den Eingangsbereich der Schule passieren. Durch die verlängerte Bauzeit kann es dort bis Ende Juli 2025 zu Baulärm oder Einschränkungen kommen. Da das Gebäude in Alleinlage und ohne touristische Nachbarschaft liegt, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit zusätzlicher Ruhezeitenregelungen.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Turm am Haupteingang der Hermann Lietz-Schule weist Baumängel auf, die dringend behoben werden müssen
  • Die Versicherungsfreigabe verzögerte den Baubeginn, sodass die reguläre Bauzeit nicht mehr ausreicht
  • Beantragt ist eine Verlängerung der Bauzeit bis zum 31. Juli 2025
  • Grundlage ist § 11 Abs. 1 der Spiekerooger Lärmschutzverordnung, die Ausnahmen bei öffentlichem Interesse erlaubt
  • Wegen der Alleinlage des Gebäudes werden keine zusätzlichen Ruhezeitenregelungen vorgesehen

Relevanz für Insulaner:innen: 3/10

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Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/013/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Ordnungsamt
    Vorlagen-Nr.
    01/013/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 11.03.2025  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 20.03.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für die Hermann Lietz-
    Schule gem. §11 (1) SpLärmSchVO
    Sachverhalt:
    Am 03.03.2025 beantragte die Hermann Lietz-Schule Spiekeroog eine 
    Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung. Der Turm am Haupteingang weist 
    Baumängel auf, die zeitnah behoben werden müssen. Da es sich um eine 
    Versicherungsangelegenheit handelt und die Freigabe der Versicherung erst jetzt erfolgte, ist
    eine rechtzeitige Fertigstellung bis zum regulären Ende der Bauzeit nicht mehr realistisch.
    Das Gebäude liegt im Außenbereich und unterliegt somit anderen baulichen 
    Herausforderungen als Bauten im Innendeich/Inseldorf. Um eine fristgerechte Fertigstellung 
    sicherzustellen, beantragt die Geschäftsführung der Hermann Lietz-Schule eine 
    Verlängerung der Bauzeit bis zum 31.07.2025.
    Dies erfordert eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde Spiekeroog von der Bauzeiten- 
    und Ruhezeitenregelung. Gemäß § 11 Abs. 1 der SpLärmSchVO kann die Gemeinde auf 
    Antrag Ausnahmen von diesen Regelungen zulassen. Eine der Voraussetzungen hierfür ist 
    ein öffentliches Interesse an der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, welches hier 
    zweifelsfrei gegeben ist.
    Zudem befindet sich das Gebäude in Alleinlage und in einem Bereich der Insel, der keine 
    touristische Beherbergung aufweist. Die sichere Passierbarkeit für Spaziergänger, Schüler 
    und Besucher des Nationalparkhauses liegt im originären Interesse des Vorhabenträgers, 
    sodass die Verwaltung keine weitergehenden Regelungsnotwendigkeiten sieht.
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erkennt die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung 
    von der Bauzeiten- sowie der Ruhezeitenregelung an.
    Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bewilligungsbescheid gemäß § 11 
    Abs. 1 SpLärmSchVO zu erstellen. Einer Verlängerung der Bauzeit bis zum 31.07.2025
    wird stattgegeben. Aufgrund der Alleinlage des Gebäudes wird auf eine zusätzliche 
    Regelung von Ruhezeiten verzichtet.
     
     
     
     
    - 2 -
    Spiekeroog, den 06.03.2025
     
     
     
    (Kösters, Patrick)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    Vorläufiger Terminablaufplan, 28.02

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog20. März 2025, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig8:0:0