Bauantrag Erweiterung eines Wonhauses mit 1 Dauerwohnung und einer Ferienwohnung
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Bauantrag liegt vor, der die Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses auf Spiekeroog vorsieht. Das Haus soll nach der Erweiterung eine Dauerwohneinheit und eine Ferienwohnung umfassen. Der Gemeinderat ist aufgerufen, über den Antrag zu entscheiden.
Einordnung
Bauantrag eines privaten Antragstellers zur Genehmigung durch den Gemeinderat. Die genaue Adresse des Gebäudes ist aus dem Titel nicht ersichtlich, da kein PDF vorliegt.
Hintergrund
Nur der Titel der Vorlage lag vor; inhaltliche Details wie Lage, Grundstück oder Vorgeschichte sind nicht bekannt. Auf Spiekeroog unterliegen Bauvorhaben mit Ferienwohnungsanteilen häufig besonderen Anforderungen des Bebauungsplans sowie des Zweckentfremdungsrechts. Ohne das PDF lassen sich keine näheren Angaben zum planungsrechtlichen Rahmen machen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft den Antragsteller unmittelbar und könnte Auswirkungen auf das Verhältnis von Dauer- und Ferienwohnraum im betroffenen Bereich haben. Für die Inselbevölkerung insgesamt sind die Auswirkungen auf Basis des Titels allein nicht einschätzbar.
Die wichtigsten Punkte
- Ein bestehendes Wohnhaus soll erweitert werden
- Nach der Erweiterung soll das Gebäude eine Dauerwohnung und eine Ferienwohnung enthalten
- Der Gemeinderat muss dem Bauantrag zustimmen
- Detailangaben zu Lage und Umfang des Vorhabens liegen mangels PDF nicht vor
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/073/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein bestehendes Wohnhaus auf Spiekeroog soll durch die Erweiterung einer vorhandenen Dauerwohnung vergrößert werden. Über diesen Bauantrag berät der zuständige Ausschuss oder der Gemeinderat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist aus dem Titel nicht ableitbar.
Die Vorlage befasst sich mit der Nutzungsänderung einer Ferienwohnung hin zu einer Dauerwohnung auf Spiekeroog. Über den genauen Standort, den Antragstellenden und das weitere Verfahren liegen keine Informationen vor, da kein PDF beigefügt ist. Der Rat soll offenbar über die Zulässigkeit dieser Nutzungsänderung entscheiden.
Eine bestehende Ferienwohnung soll nach diesem Antrag in eine Dauerwohnung umgenutzt werden. Der Gemeinderat muss über die Zulässigkeit dieser Nutzungsänderung entscheiden. Details zum Standort und zu den Antragstellenden lagen nicht vor.
Ein Antrag auf Nutzungsänderung von zwei Dauerwohnungen in Ferienwohnungen liegt dem Rat vor. Der genaue Standort und der Antragstellende sind aus dem Titel nicht erkennbar. Über die Genehmigung soll beraten und entschieden werden.