Beschluss an die Vertreter im HZV - Zustimmung zur Änderung der Entgeltordnung
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll seine Vertreter:innen im Hafenzweckverband (HZV) beauftragen, einer Änderung der Entgeltordnung zuzustimmen. Die Entgeltordnung regelt die Gebühren und Entgelte, die der Verband erhebt, etwa für die Hafennutzung. Details zur konkreten Änderung liegen auf Basis des Titels allein nicht vor.
Einordnung
Verwaltungsvorlage, die dem Rat einen Beschluss vorschlägt, mit dem die gemeindlichen Vertreter:innen im Hafenzweckverband (HZV) angewiesen werden, einer Änderung der Entgeltordnung zuzustimmen.
Hintergrund
Der Hafenzweckverband ist ein gemeinsames Gremium mehrerer Gemeinden, das den Betrieb des Hafens organisiert. Die Entgeltordnung legt fest, welche Gebühren für Hafenleistungen erhoben werden. Änderungen müssen von den Verbandsmitgliedern beschlossen werden; Spiekeroogs Vertreter:innen benötigen dafür eine Weisung des Gemeinderats. Da kein PDF vorliegt, sind die genauen Änderungsinhalte hier nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Änderungen der Entgeltordnung können Gebühren für die Hafennutzung betreffen und damit Fährpassagiere, Fischer:innen oder Gewerbetreibende tangieren. Die konkrete Auswirkung auf Insulaner:innen lässt sich ohne den Vorlagentext nicht beurteilen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat soll die Gemeindeverteter:innen im HZV zur Zustimmung zur Entgeltordnungsänderung anweisen
- Die Entgeltordnung regelt Entgelte und Gebühren des Hafenzweckverbands
- Inhalt und Umfang der geplanten Änderung sind auf Basis des Titels allein nicht bekannt
- Die Vorlage stammt aus dem Jahr 2015
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/008/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
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