Information über eine Ausnahme nach § 11 SpiLärmSchVO - Edeka "Frischemarkt"
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Edeka-Lebensmittelmarkt 'Frischemarkt' auf Spiekeroog soll in der Bausaison 2024/25 umfangreich saniert und erweitert werden. Die Baugenehmigung liegt bereits vor. Damit die Bauarbeiten schon ab Anfang Oktober 2024 beginnen können, hat die Verwaltung eine Ausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung erteilt, die Bautätigkeit vom 7. bis 31. Oktober 2024 erlaubt. Die gesetzlichen Ruhezeiten bleiben einzuhalten.
Einordnung
Informationsvorlage der Verwaltung (Ordnungsamt) an den Rat, mit der über eine bereits erteilte Ausnahmegenehmigung nach § 11 Abs. 1 der Spiekerooger Lärmschutzverordnung informiert wird. Es handelt sich um keine Beschlussvorlage — der Rat wird lediglich in Kenntnis gesetzt.
Hintergrund
Die Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpiLärmSchVO) regelt, wann auf der Insel gebaut werden darf, um Gäste und Anwohner:innen vor Baulärm zu schützen. § 11 ermöglicht Ausnahmen, wenn besondere Gründe vorliegen. Die Baugenehmigung für die Sanierung und Erweiterung des Edeka-Frischemarkts war zum Zeitpunkt der Ratssitzung bereits erteilt. Ohne die Ausnahme hätte die Bausaison erst später beginnen dürfen, was eine Fertigstellung bis Juni 2025 gefährdet hätte.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Im Oktober 2024 ist mit Baulärm im Bereich des Edeka-Frischemarkts zu rechnen — betroffen sind Anwohner:innen und Gäste in der Nähe des Marktes. Der Markt bleibt den gesamten Oktober geöffnet, die Versorgung der Insulaner:innen und Gäste in den Herbstferien ist damit gesichert. Die Ruhezeiten der Lärmschutzverordnung gelten weiterhin.
Die wichtigsten Punkte
- Der Edeka-Frischemarkt wird in der Bausaison 2024/25 saniert und erweitert
- Die Baugenehmigung ist bereits erteilt
- Die Verwaltung hat eine Ausnahme von der Lärmschutzverordnung für den Zeitraum 7. bis 31. Oktober 2024 bewilligt
- Der Markt bleibt im gesamten Oktober 2024 geöffnet
- Die gesetzlichen Ruhezeiten sind auch während der Ausnahmeregelung einzuhalten
Relevanz für Insulaner:innen: 5/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/050/2024
- Typ
- ℹ️ Informationsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄InformationsvorlagePDF; CHARSET=UTF-883 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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- 1 - INFORMATIONSVORLAGE öffentlich Information über eine Ausnahme nach § 11 SpiLärmSchVO - Edeka "Frischemarkt" Sachverhalt: In der Bausaison 2024/25 soll der Edeka Lebensmittelmarkt „Frischemarkt“ umfangreich saniert und erweitert werden. Die Baugenehmigung ist bereits erteilt. Der Vorhabenträger erbittet um Erteilung einer Ausnahme von der Lärmschutzverordnung, damit die Baumaßnahme schon ab Anfang Oktober begonnen werden kann. Somit sei eine Fertigstellung bis Juni 2025 sichergestellt. Der Lebensmittelmarkt selbst wird im gesamten Oktober 2024 noch geöffnet sein, die Versorgung in den Herbstferien ist somit sichergestellt. Die Verwaltung erkennt die Notwendigkeit der Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung an und möchte Rat und Öffentlichkeit darüber informieren, dass ein entsprechender Bewilligungsbescheides gem. § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO erstellt wird, welcher eine Bautätigkeit im Zeitraum 07. bis 31. Oktober 2024 zulässt. Die Ruhezeiten sind entsprechend einzuhalten. Anlagenverzeichnis: Gemeinde Spiekeroog Ordnungsamt Vorlagen-Nr. 01/050/2024 ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Rat der Gemeinde Spiekeroog 21.06.2024 Betreff: Spiekeroog, den 21.06.2024 () Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.:
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.