Neubau einer Wohnanlage mit elf Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung sowie drei Anträge auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8c "Ortsmitte-West"
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin privater Investor beantragt den Neubau einer Wohnanlage mit elf Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 8c "Ortsmitte-West". Weil das Vorhaben in drei Punkten von den Festsetzungen dieses B-Plans abweicht, werden gleichzeitig drei Befreiungen beantragt. Der Gemeinderat soll über Bauantrag und Befreiungen entscheiden.
Einordnung
Es handelt sich um einen Bauantrag eines privaten Investors zur Genehmigung durch den Gemeinderat. Gleichzeitig werden drei Befreiungsanträge gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 8c "Ortsmitte-West" gestellt.
Hintergrund
Grundlage für das Vorhaben ist der Bebauungsplan Nr. 8c "Ortsmitte-West", der für diesen Bereich der Gemeinde Spiekeroog bestimmte Festsetzungen trifft. Das geplante Gebäude hält diese Vorgaben in mindestens drei Punkten nicht ein, sodass Befreiungen erforderlich sind. Da nur der Titel vorlag, sind Art und Umfang der Abweichungen sowie Vorgängerbeschlüsse nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Anlage enthält überwiegend Ferienwohnungen, was das touristische Angebot auf der Insel vergrößern würde. Lediglich eine Dauerwohnung ist vorgesehen, was für den Wohnungsmarkt der Insulaner:innen von begrenzter Bedeutung ist. Zur konkreten Lage im Ortsteil Ortsmitte-West und zu möglichen Auswirkungen auf Nachbarschaft oder Verkehr liegen ohne PDF keine Angaben vor.
Die wichtigsten Punkte
- Geplant ist eine Wohnanlage mit elf Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung
- Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8c "Ortsmitte-West"
- Es werden drei Befreiungen von den Festsetzungen des B-Plans beantragt
- Über Bauantrag und Befreiungen entscheidet der Gemeinderat
- Angaben zu Art der Abweichungen und Kosten liegen ohne PDF nicht vor
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/057/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Gemeinderat befasst sich mit einem Bauvorhaben, das eine neue Gastronomiefläche, Dauerwohnraum und vier Ferienwohnungen umfasst. Lage und Antragsteller sind aus dem Titel nicht ersichtlich. Ein Beschlussvorschlag der Verwaltung liegt dem Gremium zur Entscheidung vor.
Beantragt wird die Genehmigung eines Neubaus mit sechs Ferienwohnungen und einer Betreiber- bzw. Dauerwohnung auf Spiekeroog. Der Rat soll über diesen Bauantrag beraten und beschließen. Nähere Details zu Lage, Größe und Gestaltung liegen ohne PDF nicht vor.
Ein Bauantrag für den Neubau von fünf Ferienwohnungen liegt dem Gemeinderat zur Beratung vor. Der genaue Standort und die Größe des Vorhabens sind mangels Unterlagen nicht bekannt. Der Rat soll voraussichtlich über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens entscheiden.
Eine Bauvoranfrage liegt vor, die den Umbau eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses sowie den Neubau von drei Ferienwohnungen betrifft. Der Gemeinderat soll sich grundsätzlich zu diesem Vorhaben positionieren. Weitere Details zum Standort und Umfang des Vorhabens sind mangels PDF nicht bekannt.