Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Regelungen für die Nutzung von öffentlichen Flächen (Straßen, Straßenrandstreifen)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Die Verwaltung schlägt neue Regeln für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen wie Straßen, Gehwege und Seitenstreifen vor. Wer Gegenstände wie Container, Anhänger oder Baumaterial länger als fünf Tage im öffentlichen Raum abstellen möchte, muss dies künftig beim Ordnungsamt anzeigen und Sondernutzungsgebühren zahlen. Kürzere Nutzungen bis fünf Tage sind gebührenfrei oder über Pauschalbeträge abgegolten. Der Rat soll der Vorgehensweise zustimmen und das neue Anmeldeformular ab sofort nutzen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung (Ordnungsamt), eingebracht zur Folge-Beratung im Verwaltungsausschuss und Rat im August 2024. Sie baut auf einem früheren Beschluss zur Vereinfachung der Sondernutzungsgebühren für gewerbliche Entsorger auf.

Hintergrund

Im März 2024 hatte der Rat einer Neuregelung der Sondernutzungsgebühren für gewerbliche Entsorger zugestimmt und eine Pauschalabrechnung eingeführt. Darauf aufbauend soll nun die gesamte Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums durch alle Nutzergruppen einheitlich und transparent geregelt werden. Grundlage ist die bestehende Satzung für Sondernutzungen sowie die straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungs-Regelung nach § 46 StVO.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die neuen Regeln gelten für alle, die auf Spiekeroog öffentliche Flächen vorübergehend belegen – etwa bei Renovierungen, Umzügen oder Lieferungen. Wer Gegenstände länger als fünf Tage auf Straßen oder Gehwegen abstellt, muss dies künftig beim Ordnungsamt anzeigen und zahlt Gebühren nach der Satzung. Kurzzeitige Nutzungen bis fünf Tage bleiben in der Regel kostenfrei. Verstöße gegen die Anzeigepflicht werden sanktioniert.

Die wichtigsten Punkte

  • Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen bleibt grundsätzlich erlaubt, muss aber sicher und auf das Mindestmaß begrenzt sein
  • Eine Nutzung von mehr als fünf Tagen ist anzeigepflichtig und wird nach der Sondernutzungssatzung abgerechnet
  • Nutzungen bis zu fünf Tagen sind gebührenfrei oder über bestehende Pauschalbeträge abgegolten
  • Zuwiderhandlungen, etwa fehlende oder verspätete Anzeigen, werden sanktioniert
  • Ein neues Anmeldeformular beim Ordnungsamt soll ab sofort genutzt werden

Relevanz für Insulaner:innen: 5/10

sondernutzungsrechtöffentliche flächenordnungsamtgebührenordnungstraßennutzungverwaltungsverfahrenanmeldepflicht

Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/062/2024
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
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Anlagen (2)

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    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-882 kB2 k Zeichen Volltext
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    - 1 -
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
    Regelungen für die Nutzung von öffentlichen Flächen (Straßen,
    Straßenrandstreifen)
    Sachverhalt:
    Im März 2024 ist der Rat dem Vorschlag der Verwaltung für eine Neuregelung und
    Vereinfachung der Abrechnung von Sondernutzungsgebühren für die gewerblichen Entsorger
    gefolgt (Beschlussvorlage 018/2024), die Verwaltung hat dies im Nachgang entsprechend
    umgesetzt, beide Entsorger haben einer pauschalen Abrechnung zugestimmt.
    Diese Vereinbarung bietet nun die Möglichkeit, den Gesamtprozess weiter zu vereinfachen
    und die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums transparent und nachvollziehbar zu regeln.
    1) Die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums (Straße, Seitenstreifen, Gehweg, …) ist
    weiterhin grundsätzlich möglich. Dabei ist vom jeweiligen Nutzer sicherzustellen, dass
    aus den eingebrachten Gegenständen (Container, Anhänger, Sperrmüll,
    Baumaterialien, Lieferungen, …) keine Gefahren resultieren, ein etwaiges
    Verkehrshindernis entsprechend gesichert wird und eine Passierbarkeit für Feuerwehr
    und Rettungsdienst in jedem Fall gewährleistet ist. Weiterhin sind notwendige
    Einschränkungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren und Beschädigungen (z.B. im
    Begleitgrün) nach Ende der Nutzung wiederherzustellen.
    2) Eine Nutzung, die über einen Zeitraum von mehr als 5 T agen besteht, ist
    anzeigepflichtig (Formular Anlage) und wird entsprechend der Satzung abgerechnet.
    Eine Nutzung von bis zu 5 T agenwird nicht abgerechnet bzw. ist im Regelfall durch
    die o.g. Pauschalbeträge abgegolten.
    3) Zuwiderhandlungen (verspätete oder gar keine Anzeige) werden entsprechend
    sanktioniert.
    Lagerflächen für Baustellen werden wie bisher vor Beginn der Baumaßnahme entsprechende
    abgestimmt.
    Beschlussvorschlag:
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stimmt der Vorgehensweise zu, das Formular ist ab sofort
    zu nutzen.
    Gemeinde Spiekeroog
    Ordnungsamt
    Vorlagen-Nr.
    01/062/2024
    ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 13.08.2024
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 22.08.2024
    Betreff:
    - 2 -
    Anlagenverzeichnis:
    Gem_Spiekeroog_Nutzung_Verkehrsraum_v1_f
    Spiekeroog, den 07.08.2024
    (Kösters, Patrick)
    Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

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    Gem Spiekeroog Nutzung Verkehrsraum v1 f
    PDF; CHARSET=UTF-8211 kB2 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
    Gemeinde Spiekeroog 
    Anzeige Stellfläche Straßenverkehrsraum 
     
     
     
     
     
    Gemeinde Spiekeroog 
    -Ordnungsamt- 
    Westerloog 2 
    26474 Spiekeroog 
     
    E-Mail: brandt@gem.spiekeroog.de 
     
     
    Anzeige auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 STVO zur Aufstellung eines 
    Containers, Anhängers, Sperrmülls o.ä. über einen Zeitraum von mehr als 5 Tagen im öffentli-
    chen Verkehrsraum (Straße, Seitenstreifen, Gehweg) 
     
     
    Antragsteller 
    Name   ______________________________________________________________ 
     
    Adresse:  ______________________________________________________________ 
     
    Telefon, E-Mail:  ______________________________________________________________ 
       
     
    Hiermit beantrage ich die Genehmigung zur Aufstellung von: 
     
    o Container    o Anhänger     o Sperrmüll    o Sonstiges _______________________________  
     
    Flächenbedarf:  Länge: ______ Meter    x Breite: _________ Meter 
     
    in der Zeit von  _____________________   bis  _____________________   
     
     
    in _______________________________________________________ (Straße u. Haus-Nr.) 
     
     
    genauer Standort  
    o auf der Fahrbahn (Restbreite der Fahrbahn mind. 3,00m) 
        o auf dem Seitenstreifen / Grünstreifen 
        o auf dem Gehweg 
        o sonstiges _____________________________________ 
     
    Das Verkehrshindernis wird ordnungsgemäß entsprechend § 32 StVO gesichert. (siehe Anlage) 
     
    Bei Nutzung der öffentlichen Flächen (Straße, Seitenstreifen, Gehweg etc.) fallen Gebühren nach 
    der Satzung für Sondernutzungen an.  
     
     
     
    __________________________________   _______________________________ 
    Ort, Datum      Unterschrift

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog22. August 2024, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig