Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Richtungsentscheidung zur Wohnraumkomponente im Projekt „Ganztagsschule | Erweiterung Inselschule & Wohnraumschaffung“

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Im Zuge des Projekts zur Erweiterung der Inselschule als Ganztagsschule soll im selben Gebäude auch Wohnraum für Beschäftigte der öffentlichen Hand entstehen. Drei Varianten stehen zur Wahl: ein Wohngeschoss mit rund 240 m² und vier Wohneinheiten, ein zweites Wohngeschoss mit insgesamt bis zu 12 Wohneinheiten oder eine optimierte Dachform mit rund 325 m² und fünf Einheiten. Die Verwaltung empfiehlt Variante A (ein Wohngeschoss), ergänzend zu prüfen durch Variante C (optimierte Dachform), während Variante B vorerst nur dokumentiert werden soll.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung (Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau) zur Richtungsentscheidung innerhalb eines laufenden Planungsverfahrens. Es handelt sich um eine Folge-Beratung nach dem Grundsatzbeschluss zum Projekt Ganztagsschule und Wohnraumschaffung.

Hintergrund

Der Gemeinderat hat bereits grundsätzlich beschlossen, beim Schulerweiterungsbau zusätzlich Wohnraum für öffentlich Beschäftigte zu schaffen. Das Raum- und Funktionsprogramm für die Schulnutzung ist abgeschlossen; nun ist die Geschossigkeit des Wohnteils festzulegen. Die Gemeinde verfügt derzeit über 17 Wohneinheiten für Beschäftigte, davon sind drei langfristig an die Nordseebad Spiekeroog GmbH vermietet. Ab November 2026 stehen 14 steuerbare Wohneinheiten zur Verfügung; die aktuelle Wohnraumquote liegt bei rund 54 % der 26 Stellen von Gemeinde und Inselschule.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Entscheidung betrifft direkt Beschäftigte der Gemeinde, der Inselschule und weiterer öffentlicher Einrichtungen, die auf Inselwohnraum angewiesen sind. Indirekt wirkt sie auf den angespannten Wohnungsmarkt der Insel: Je mehr Wohnraum im Neubau entsteht, desto eher könnten bestehende kommunale Wohnungen für andere Nutzungen freigegeben werden. Für den Gemeindehaushalt gilt: Ein zweites Wohngeschoss würde deutlich höhere Investitions- und Folgekosten verursachen, für die bislang keine Haushaltsmittel eingeplant sind.

Die wichtigsten Punkte

  • Variante A sieht ein Wohngeschoss mit ca. 240 m² und vier Wohneinheiten vor und entspricht der bisherigen Haushaltsplanung
  • Variante B mit zwei Wohngeschossen und bis zu 12 Einheiten ist mit erheblich höheren Kosten verbunden und soll vorerst nur dokumentiert werden
  • Variante C nutzt eine optimierte Dachform für ca. 325 m² und fünf Einheiten bei begrenzten Mehrkosten gegenüber Variante A
  • Die Verwaltung empfiehlt Variante A als Umsetzungsvariante und Variante C als Prüfauftrag
  • Die weitere Planung soll unter dem Vorbehalt einer detaillierten Kosten- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in Leistungsphase 3 fortgeführt werden

Relevanz für Insulaner:innen: 9/10

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Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/117/2026
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau
    Vorlagen-Nr.
    01/117/2026
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 03.02.2026  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 12.02.2026  
     
     
     
    Betreff:  
    Richtungsentscheidung zur Wohnraumkomponente
    im Projekt „Ganztagsschule | Erweiterung Inselschule & Wohnraumschaffung„
    Sachverhalt:
     
    1. Ausgangslage und bisherige Beschlusslage
     
    Mit der Grundsatzentscheidung zum Projekt „Ganztagsschule | Erweiterung Inselschule & 
    Wohnraumschaffung“ wurde festgelegt, dass neben den schulisch notwendigen Flächen 
    zusätzlicher Wohnraum für Beschäftigte der öffentlichen Hand geschaffen werden soll. 
    Vorgesehen ist Wohnraum im Obergeschoss; zugleich wurde entschieden, hinsichtlich der 
    Geschossigkeit flexibel zu bleiben, um auf Bedarf, Wirtschaftlichkeit und 
    Rahmenbedingungen reagieren zu können.
     
    Mit dem Fortschreiten der Planung ist nun eine Richtungsentscheidung zur Ausgestaltung 
    der Wohnraumkomponente erforderlich, um die weiteren Planungsleistungen zielgerichtet 
    und verantwortungsvoll fortzuführen.
     
    2. Aktueller Planungsstand
     
    Das Raum- und Funktionsprogramm für die öffentlichen Flächen (Ganztagsschule) ist 
    finalisiert und in einen Grundriss überführt. Nach Abzug von Verkehrsflächen (Treppenhaus, 
    Flure) und Abstellräumen ergibt sich bei einem klassischen Satteldach eine Wohnfläche von 
    ca. 240 m², die im 1. Obergeschoss realisiert werden kann. Dies entspricht – bei dem Bedarf 
    an eher größeren Wohnungen – vier Wohneinheiten.  Bei Ausführung von zwei 
    Wohngeschossen könnte zusätzlich weitere Wohnfläche von ca. 325 m² geschaffen werden. 
    Insgesamt ergäbe sich damit ein Wohnraumumfang von rund 565 m², was – je nach 
    Zuschnitt – etwa 9 bis 12 Wohneinheiten ermöglichen würde. Diese Variante wäre mit einem 
    deutlich höheren Investitions- und Folgekostenumfang verbunden.
     
    3. Wohnraumbestand der Gemeinde – strategische Einordnung
     
    Die Gemeinde verfügt derzeit über 17 Wohneinheiten (15 im Eigentum, 2 extern angemietet) 
    zur Unterbringung von Beschäftigten.
    Davon sind:
     3 Wohneinheiten langfristig an die Nordseebad Spiekeroog GmbH vermietet und 
    stehen der Gemeinde dauerhaft nicht zur Verfügung.
     1 weitere Wohneinheit kehrt zum 01.11. in den kommunalen Bestand zurück 
    (Vorsorge für einen möglichen Bürgermeisterwechsel).
    - 2 -
     
    Damit stehen der Gemeinde ab 01.11.2026 insgesamt 14 steuerbare Wohneinheiten zur 
    Verfügung.
     
    Neu eingestellte Mitarbeitende oder Lehrkräfte verfügen in der Regel nicht über eigenen 
    Wohnraum und sind unmittelbar auf kommunale Angebote angewiesen. Wohnraum ist damit 
    kein Komfortinstrument, sondern dient primär der Sicherung der Funktionsfähigkeit zentraler 
    Bereiche (Verwaltung, Kindergarten, Bauhof, Inselschule).
     
    4. Bedarfsdynamik, Quote und strategische Reserve
     
    Gemeinde (Verwaltung, Kindergarten, Bauhof) und Inselschule verfügen gemeinsam über 26
    Stellen. Die derzeitige Wohnraumquote liegt – bereinigt um die langfristig NSB-gebundenen 
    Wohnungen – bei rund 54 %. 
     
    Der Wohnraumbedarf der öffentlichen Hand ist nicht statisch. Neben Fluktuation können sich
    zusätzliche Bedarfe durch Aufgabenmehrungen ergeben. Vor diesem Hintergrund ist 
    zusätzlicher Wohnraum nicht nur als Deckung des heutigen Bedarfs zu verstehen, sondern 
    auch als strategische Reserve. Auf Spiekeroog ist davon auszugehen, dass Wohnraum 
    dauerhaft nachgefragt wird; Leerstände sind nicht zu erwarten. Mit der Schaffung von vier 
    zusätzlichen Wohnungen würde sich die Wohnraumquote rechnerisch auf rund 69 % 
    erhöhen.
     
    Diese Quote ist als Orientierungswert, nicht als Zielgröße zu verstehen. Die Gemeinde 
    verfolgt ausdrücklich nicht das Ziel, perspektivisch 100 % aller Beschäftigten über 
    kommunalen Werksmiet-Wohnraum zu versorgen. Parallel erarbeitet die Gemeinde eine 
    umfassende Wohnraumstrategie, deren Ziel es ist, auch den freien Mietwohnungsmarkt und 
    weitere Wohnformen auf der Insel zu stärken. 
     
    5. Haushaltslage und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Die finanzielle Situation der Gemeinde ist seit vielen Jahren angespannt. Rücklagen stehen 
    derzeit nicht zur Verfügung. Neben dem Projekt Ganztagsschule stehen weitere investive 
    Vorhaben an, bei denen die Gemeinde Eigenanteile zu tragen hat (u. a. Glasfaserausbau).
     
    Auch die Ganztagsschule selbst erfordert – trotz Beteiligung des Landkreises – einen 
    erheblichen kommunalen Finanzierungsanteil. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die
    finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde insgesamt im Blick zu behalten und Risiken 
    bewusst zu begrenzen.
     
    Im aktuellen Haushalt ist das Projekt bislang mit einem Wohngeschoss Wohnraum 
    abgebildet. Jede darüberhinausgehende Ausweitung würde eine erneute haushalterische 
    Bewertung erfordern. 
     
    6. Mögliche Varianten und Abwägungen
     
    Variante A: Ein Wohngeschoss (Satteldach, ca. 240 m² mit 4 WE)
     Erfüllt den aktuellen Bedarf an kommunalem Wohnraum in angemessenem Umfang
     Finanzielle Belastung bleibt beherrschbar
     Entspricht der bisherigen Haushaltsplanung
     Gute Balance zwischen Funktionssicherung und Haushaltsdisziplin
     Stärkung der Funktionssicherung von Gemeinde und Inselschule
     Begrenztes Risiko hinsichtlich Folgekosten und Subventionierung
     
    Variante B: Zwei Wohngeschosse (ca. 565 m² mit 9–12 WE)
     Sehr effiziente Ausnutzung der auf der Insel extrem knappen Baufläche
     Besseres Preis-Leistungs-Verhältnis je Quadratmeter durch zusätzliche Wohnfläche 
    auf gleicher Grundfläche
     Möglichkeit, extern angemietete Wohneinheiten (z. B. Zollhaus) perspektivisch 
    zurückzugeben und laufende Mietkosten einzusparen
    - 3 -
     Option, bestehende gemeindliche Immobilien (z. B. Tranpad 1) einer anderen 
    Nutzung zuzuführen (freier Wohnungsmarkt, Wohnraum für Gewerbebetriebe, 
    Handwerkeransiedlung, Mischformen)
     Stärkung der langfristigen Funktionssicherung von Gemeinde und Inselschule
     Schaffung von Wohnraum auch für weitere Akteure der öffentlichen Daseinsvorsorge 
    (z. B. Wasserversorger, Glasfaseranbieter)
     Jedoch: erheblich höheres Investitions- und Folgekostenrisiko
     
    Variante C: Optimierte Dachform wie Flachdach (ca. 325 m² mit 5 WE)
     Vollständige oder weitgehende Nutzung des 1. Obergeschosses, folglich mehr 
    Wohnfläche als bei klassischem Satteldach, ohne zweites Wohngeschoss
     Begrenzte Mehrkosten im Vergleich zu Variante A
     Gute Vereinbarkeit mit Haushaltslage und strategischer Zurückhaltung
     
     
    Beschlussvorschlag:
     
    Der Gemeinderat wird gebeten,
     
    1. den Grundsatz der Wohnraumschaffung für Beschäftigte der öffentlichen Hand im 
    Rahmen des Projekts zu bestätigen,
     
    2. Variante A (ein Wohngeschoss) als empfohlene Umsetzungsvariante festzulegen,
     
    3. im weiteren Planungsprozess zusätzlich Variante C (optimierte Dachform) zu prüfen,
     
    4. Variante B (zwei Wohngeschosse) lediglich als langfristige Option zu dokumentieren, 
    ohne sie derzeit weiterzuverfolgen,
     
    5. die weitere Planung unter dem Vorbehalt einer detaillierten Kosten- und 
    Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in Leistungsphase 3 fortzuführen.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 28.01.2026
     
     
     
    (Kösters, Patrick)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog12. Februar 2026, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig5:0:0