Zum Inhalt springen
Sprache · Language: Deutsch Polski Română English
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Satzung der Gemeinde Spiekeroog über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungssatzung)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
sehr hoch

Die Gemeinde Spiekeroog beabsichtigt, eine Satzung zu erlassen, die die Zweckentfremdung von Wohnraum verbietet. Damit soll verhindert werden, dass dauerhafter Wohnraum z.B. als Ferienwohnung oder für gewerbliche Zwecke genutzt wird. Der Rat soll über diese Satzung beschließen.

Einordnung

Es handelt sich um eine Satzungsvorlage der Gemeindeverwaltung zum Erlass einer Zweckentfremdungssatzung. Die Vorlage wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Hintergrund

Gemeinden können auf Basis des niedersächsischen Rechts eine Zweckentfremdungssatzung erlassen, wenn der Wohnraum auf ihrem Gebiet knapp ist. Auf Spiekeroog besteht durch den starken Tourismus ein erhöhter Druck auf den regulären Wohnungsmarkt, da Wohnraum häufig in Ferienwohnungen umgewandelt wird. Eine solche Satzung verpflichtet Eigentümer:innen, für die Umnutzung von Wohnraum eine behördliche Genehmigung einzuholen. Da kein PDF vorliegt, sind Details zu Ausnahmetatbeständen oder Übergangsregelungen nicht bekannt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Für dauerhaft auf Spiekeroog lebende Insulaner:innen ist der Wohnungsmarkt besonders eng, weil viele Immobilien als Ferienunterkünfte genutzt werden. Eine Zweckentfremdungssatzung könnte dauerhaften Wohnraum schützen und die Verfügbarkeit von Miet- und Kaufwohnungen für Einheimische verbessern. Eigentümer:innen, die Wohnraum anderweitig nutzen möchten, wären künftig genehmigungspflichtig.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Gemeinde plant eine Satzung, die die Zweckentfremdung von Wohnraum unter Erlaubnisvorbehalt stellt
  • Zweckentfremdung umfasst typischerweise die Umwandlung von Dauerwohnraum in Ferienunterkünfte oder gewerbliche Nutzung
  • Eine solche Satzung richtet sich an Eigentümer:innen von Wohnimmobilien auf Spiekeroog
  • Details zu Ausnahmen, Bußgeldern oder Übergangsfristen sind mangels PDF nicht bekannt

Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/016/2024
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
4 Dokumente
Im Radar seit
24. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
30. Mai 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (4)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog22. März 2024, 20:00 UhrEntscheidung

Verwandte Vorlagen

Wichtig für die Insel
Beratung und Beschluss über die Neufassung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion nach § 22 BauGB
01/029/2023Sitzungsvorlage

Der Gemeinderat berät und beschließt über eine neue Fassung der gemeindlichen Satzung zum Schutz von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion nach § 22 BauGB. Diese Satzung regelt, unter welchen Bedingungen Wohnraum in touristisch geprägten Bereichen der Insel genutzt werden darf. Ziel ist es, eine Umwandlung von Ferienwohnungen in dauerhaft bewohnten Wohnraum zu steuern oder zu verhindern.

🏠 Wohnen & Bauen🏨 Tourismus & Kurbetrieb📍 Strand & Promenade📍 Hafen
Satzung der Gemeinde Spiekeroog über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungssatzung) — Spiekeroog-Radar