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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Verzicht auf ein Ratsmandat/Nachrückverfahren

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
eher gering

Ein Ratsmitglied hat auf sein Mandat verzichtet. Die Vorlage betrifft das damit ausgelöste Nachrückverfahren, bei dem die nächste Person auf der entsprechenden Wahlliste in den Rat nachrückt.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zu einem personellen Vorgang im Gemeinderat: Mandatsverzicht und gesetzlich geregeltes Nachrückverfahren.

Hintergrund

Nur der Titel lag vor, kein PDF. Grundsätzlich gilt: Verzichtet ein Ratsmitglied auf sein Mandat, rückt nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz die nächste nicht gewählte Person der betreffenden Partei- oder Wählergruppenliste nach. Der Rat muss diesen Vorgang formal feststellen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Zusammensetzung des Gemeinderats ändert sich durch den Mandatsverzicht. Für Insulaner:innen bedeutet das, dass ein neues Ratsmitglied künftig an Entscheidungen mitwirkt. Unmittelbare Auswirkungen auf den Inselalltag ergeben sich daraus in der Regel nicht.

Die wichtigsten Punkte

  • Ein Ratsmitglied hat auf sein Mandat verzichtet
  • Das Nachrückverfahren bestimmt, wer den frei gewordenen Sitz übernimmt
  • Der Gemeinderat muss den Vorgang formal feststellen
  • Es lag kein PDF vor, Details sind daher nicht bekannt

Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/087/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
30. Mai 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog17. Oktober 2019, 20:00 UhrEntscheidung

Verwandte Vorlagen

Bildung des Gemeindewahlausschusses
01/080/2020Informationsvorlage

Der Rat befasst sich mit der Bildung des Gemeindewahlausschusses für Spiekeroog. Dabei werden die Mitglieder und Stellvertreter:innen des Ausschusses bestimmt, der für die Durchführung und Überwachung von Gemeindewahlen zuständig ist. Konkrete Einzelheiten sind mangels vorliegendem PDF nicht bekannt.

Wichtig für die Insel
Zensus 2022 – Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl
01/024/2025Sitzungsvorlage

Der Zensus 2022 hat für Spiekeroog eine amtliche Einwohnerzahl von 632 Personen festgestellt – rund 25 % weniger als die gemeindeeigene Meldedatei mit etwa 850 Personen ausweist. Die Gemeinde hat die Ergebnisse gegenüber dem Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mehrfach angefochten, das LSN lehnt eine Korrektur jedoch auf Basis der Gesetzeslage ab. Eine Klage – auch als Sammelklage der Inselgemeinden – wird als aussichtslos eingeschätzt. Der Rat soll beschließen, auf eine Klage zu verzichten.

Verzicht auf ein Ratsmandat/Nachrückverfahren — Spiekeroog-Radar