60.1-00125-25 | 1. Nachtrag zur Baugenehmigung vom 26.07.2023, Az. 225/23
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Landkreis Wittmund hat die Gemeinde Spiekeroog um eine Stellungnahme zu einem Nachtrag der Baugenehmigung für die Sanierung und Erweiterung eines Supermarkts samt fünf Mitarbeiterwohnungen gebeten. Der Nachtrag betrifft laut Landkreis nur marginale Grundrissänderungen im Erd- und Dachgeschoss, die keine städtebauliche Relevanz haben. Die Verwaltung empfiehlt, keine Stellungnahme abzugeben; der Bauausschuss soll die Änderung billigend zur Kenntnis nehmen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau) an den Bauausschuss, eingebracht zur Erstberatung am 27.02.2025. Es geht um die Beteiligung der Gemeinde als Träger öffentlicher Belange im Rahmen eines Nachtragsgenehmigungsverfahrens des Landkreises Wittmund für ein Vorhaben auf Spiekeroog.
Hintergrund
Im Juli 2023 erteilte der Landkreis Wittmund eine Baugenehmigung für die Sanierung und Erweiterung eines bestehenden Supermarkts sowie den Bau von fünf Mitarbeiterwohnungen. Nun liegt ein 1. Nachtrag zu dieser Genehmigung vor. Der Landkreis hat die Gemeinde am 30.01.2025 um Stellungnahme gebeten. Laut Auskunft des Landkreises beschränken sich die Änderungen auf geringfügige Grundrissanpassungen im Erd- und Dachgeschoss.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben – Erweiterung des Supermarkts und Mitarbeiterwohnungen – kann die Versorgung auf der Insel und das Wohnangebot für Beschäftigte verbessern. Der hier behandelte Nachtrag betrifft jedoch nur kleinere Planänderungen ohne städtebauliche Auswirkungen. Für Insulaner:innen ergeben sich aus diesem Beschluss keine unmittelbaren Konsequenzen.
Die wichtigsten Punkte
- Die ursprüngliche Baugenehmigung vom Juli 2023 erlaubt Sanierung und Erweiterung eines Supermarkts sowie fünf Mitarbeiterwohnungen
- Der 1. Nachtrag umfasst laut Landkreis nur marginale Grundrissänderungen im Erd- und Dachgeschoss
- In den eingereichten Planunterlagen sind die Änderungen nicht eigens dargestellt
- Die Verwaltung sieht keine städtebauliche Relevanz und empfiehlt, keine Stellungnahme abzugeben
- Der Bauausschuss soll die Änderung billigend zur Kenntnis nehmen
Relevanz für Insulaner:innen: 4/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/006/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
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Anlagen (1)
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- 1 - BESCHLUSSVORLAGE öffentlich 60.1-00125-25 | 1. Nachtrag zur Baugenehmigung vom 26.07.2023, Az. 225/23 Sachverhalt: Am 30.01.2025 hat der Landkreis Wittmund eine Stellungnahme zum 1. Nachtrag zur Baugenehmigung vom 26.07.2025 des Vorhabens „Sanierung und Erweiterung eines Bestandsmarktes (Supermarkt), Erweiterung um 5 Mitarbeiterwohnungen“ angefragt. In den Planunterlagen sind keine Änderungen dargestellt, gemäß Auskunft vom Landkreis handelt es sich um eine marginale Änderung des Grundrisses im EG und DG. Aus dem Nachtrag ist keine städtebauliche Relevanz abzuleiten, somit empfiehlt die Verwaltung, von einer Stellungnahme abzusehen. Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss nimmt die Änderung billigend zur Kenntnis, von der Abgabe einer Stellungnahme wird abgesehen. Anlagenverzeichnis: 01_Deckblatt 02_Grundriss_EG 02_Inhaltsverzeichnis 03_Grundriss_OG Gemeinde Spiekeroog Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau Vorlagen-Nr. 01/006/2025 ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 27.02.2025 Betreff: Spiekeroog, den 16.02.2025 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: - 2 - 04_Bauantrag 16_Flachen_DIN_277 20241219_-_Vollmacht_-_Spiekeroog_1 AS_600233-cbq6t3B4
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.