Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

60.1-00427-25-01 | Befristete Aufstellung eines 20-Zoll-Seecontainers am Strand | 1. Verlängerung der Baugenehmigung

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg beantragt die Verlängerung einer befristeten Baugenehmigung für einen 20-Zoll-Seecontainer mit Auflieger am Nordstrand Spiekeroogs. Der Container dient der Grundwasserforschung und Lagerung wissenschaftlicher Geräte. Die Gemeinde muss nach § 36 BauGB ihr Einvernehmen erteilen, da sich das Grundstück im Außenbereich befindet. Die Verwaltung sieht keine Bedenken und empfiehlt die Zustimmung.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB für eine Verlängerung einer bestehenden Baugenehmigung am Nordstrand (Flurstück 53/145). Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.

Hintergrund

Die ursprüngliche befristete Baugenehmigung wurde am 04.05.2022 erteilt und galt bis zum 31.03.2025. Da es sich um eine Bebauung im Außenbereich handelt, ist das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erforderlich. Wird innerhalb von zwei Monaten kein Beschluss gefasst, gilt das Einvernehmen automatisch als erteilt. Nutzung und Standort bleiben gegenüber der ursprünglichen Genehmigung unverändert.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Container steht am Nordstrand und dient ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken der Universität Oldenburg. Für Insulaner:innen und Strandgäste ändert sich durch die Verlängerung nichts gegenüber dem bisherigen Zustand. Die Vorlage betrifft primär das Verwaltungsverfahren zur formalen Zustimmung der Gemeinde.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg beantragt die Verlängerung der Baugenehmigung für einen Seecontainer am Nordstrand
  • Der Container dient der Erforschung von Grundwasserströmungsmustern und der Lagerung wissenschaftlicher Geräte
  • Standort ist Flurstück 53/145 in der Gemarkung Spiekeroog (Nordstrand)
  • Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bei Bebauung im Außenbereich gesetzlich erforderlich
  • Die Gemeindeverwaltung sieht keine Bedenken und schlägt die Erteilung des Einvernehmens vor

Relevanz für Insulaner:innen: 4/10

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Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/025/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau
    Vorlagen-Nr.
    01/025/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 30.04.2025  
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 13.05.2025  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 22.05.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    60.1-00427-25-01 | Befristete Aufstellung eines 20-Zoll-Seecontainers am 
    Strand  | 1. Verlängerung der Baugenehmigung
    Sachverhalt:
    Verlängerung der Baugenehmigung für die befristete Aufstellung eines Seecontainers mit 
    Auflieger durch die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg auf dem Grundstück 
    Gemarkung Spiekeroog, Flur 1, Flurstück 53/145 (Nordstrand)
    Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg hat die Verlängerung der am 04.05.2022 
    erteilten befristeten Baugenehmigung (Az. 175/22) zur Aufstellung eines 20-Zoll-
    Seecontainers mit Auflieger am Nordstrand von Spiekeroog bis zum 31.03.2025 beantragt.
    Das Vorhaben dient weiterhin der Untersuchung von Grundwasserströmungsmustern sowie 
    der Lagerung wissenschaftlicher Gerätschaften. Standort und Befristung ergeben sich aus 
    der ursprünglichen Genehmigung, welche dem Antrag beigefügt wurde.
    Da es sich mutmaßlich um eine Bebauung im Außenbereich handelt, ist gemäß § 36 BauGB 
    das gemeindliche Einvernehmen erforderlich – sowohl bei der erstmaligen Erteilung als auch
    bei einer Verlängerung. Bleibt die Einvernehmensentscheidung aus, gilt diese nach zwei 
    Monaten als erteilt.
    Würdigung: Der Antrag erscheint unkritisch. Die Nutzung ist unverändert, befristet und 
    wissenschaftlich motiviert. Bedenken seitens der Gemeindeverwaltung bestehen nicht.
    Beschlussvorschlag A (Erteilung des Einvernehmens):
    Die Gemeinde Spiekeroog erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur
    Verlängerung der Baugenehmigung für die befristete Aufstellung eines Containers mit 
    Auflieger durch die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg am Nordstrand (Flurstück 
    53/145, Gemarkung Spiekeroog) bis zum 31.03.2025.
    Eine gesonderte Stellungnahme wird nicht abgegeben.
    (Alternative) Beschlussfassung B (Kenntnisnahme ohne aktiven Beschluss und 
    weitere Gremienbehandlung)
    Der Bauausschuss nimmt den Antrag der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg zur 
    Verlängerung der befristeten Baugenehmigung für den Containerstandort am Nordstrand 
    (Flurstück 53/145, Gemarkung Spiekeroog) billigend zur Kenntnis.
    - 2 -
    Eine gesonderte Stellungnahme wird nicht abgegeben. Ein aktiver Beschluss über das 
    Einvernehmen erfolgt nicht. Das Einvernehmen gilt nach Fristablauf gemäß § 36 BauGB als 
    erteilt.
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Wird in der Sitzung ergänzt (A oder B)
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 20.04.2025
     
     
     
    (Kösters, Patrick)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    01_Verlängerungsantrag
    11_Anforderung Stellungn.  Gemeinde(Gemeinde Spiekeroog - Bauamt -)
    2022-00175 (alte Genehmigung)

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog30. April 2025, 12:00 UhrVorberatungeinstimmig3:0:0