60.1-00519-25-01 | Aufstockung & Erweiterung eines Gebäudes mit 2 Dauerwohnungen & 2 Ferienwohnungen
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin privater Bauantrag für das Grundstück Noorderpad 14 liegt dem Bauausschuss zur Kenntnisnahme vor. Geplant ist die Aufstockung und Erweiterung eines bestehenden Wohngebäudes mit zwei Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen. Das Vorhaben entspricht dem Bebauungsplan Nr. 22; ein Befreiungsantrag wurde nicht gestellt. Die Verwaltung schlägt vor, dass die Gemeinde auf eine eigene Stellungnahme verzichtet.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnisnahme eines Bauantrags für Noorderpad 14, Spiekeroog — Aufstockung und Erweiterung eines Wohngebäudes mit zwei Dauer- und zwei Ferienwohnungen. Der Bauausschuss soll entscheiden, ob die Gemeinde eine Stellungnahme abgibt.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 der Gemeinde Spiekeroog. Die formale Vollständigkeitsprüfung obliegt nach § 69 Abs. 2 NBauO allein der unteren Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis Wittmund. Die Gemeinde wird nach § 36 BauGB beteiligt, muss hier jedoch kein Einvernehmen erteilen, da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben schafft zwei neue Dauerwohnungen, was grundsätzlich dem Bedarf an Wohnraum für Insulaner:innen zugutekommen kann. Gleichzeitig entstehen zwei Ferienwohnungen, die dem touristischen Angebot zuzurechnen sind. Für die unmittelbare Nachbarschaft am Noorderpad ist die bauliche Veränderung durch Aufstockung sichtbar. Eine direkte finanzielle Auswirkung auf alle Insulaner:innen ist nicht erkennbar.
Die wichtigsten Punkte
- Das Vorhaben am Noorderpad 14 umfasst die Aufstockung und Erweiterung eines bestehenden Wohngebäudes
- Geplant sind zwei Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen
- Das Vorhaben entspricht dem Bebauungsplan Nr. 22 ohne Befreiungen oder Abweichungen
- Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landkreis Wittmund als untere Bauaufsichtsbehörde
- Die Verwaltung schlägt vor, dass die Gemeinde auf eine eigene Stellungnahme verzichtet
Relevanz für Insulaner:innen: 4/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/026/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
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Anlagen (1)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau Vorlagen-Nr. 01/026/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 30.04.2025 Betreff: 60.1-00519-25-01 | Aufstockung & Erweiterung eines Gebäudes mit 2 Dauerwohnungen & 2 Ferienwohnungen Sachverhalt: Der Bauantrag wurde dem Landkreis Wittmund zur Entscheidung vorgelegt. Er betrifft die Aufstockung und Erweiterung eines bestehenden Wohngebäudes auf dem Grundstück Noorderpad 14 auf Spiekeroog. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 der Gemeinde Spiekeroog. Nach Einschätzung der Verwaltung ist der Antrag vollständig und bescheidungsreif. Gemäß § 69 Abs. 2 NBauO obliegt die Vollständigkeitsprüfung der Bauunterlagen ausschließlich der unteren Bauaufsichtsbehörde. Diese hat innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Antrags über die Vollständigkeit zu entscheiden und ggf. fehlende Unterlagen nachzufordern. Eine parallele Prüfung durch die Gemeinde oder andere Fachbehörden ist gesetzlich nicht vorgesehen, um Doppelprüfungen zu vermeiden. Sollte der Gemeinde bzw. den Mitgliedern des Bauzuschusses dennoch etwas auffallen, kann dies selbstverständlich jederzeit gerügt werden. Ein Befreiungsantrag wurde nicht gestellt, das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Es besteht kein Erfordernis für ein Einvernehmen nach § 36 BauGB, ebenso wenig wie für sonstige Abweichungen, Zustimmungen oder Befreiungen nach anderen städtebaulichen Satzungen. Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Spiekeroog nimmt den Bauantrag zur Kenntnis und verzichtet auf die Abgabe einer Stellungnahme. Der Bauantrag ist aus Sicht der Gemeinde vollständig, entspricht dem Bebauungsplan Nr. 22 und berührt keine weiteren Satzungen oder gemeindlichen Belange. Eine Beteiligung der Gemeinde über die Frist nach § 69 Abs. 3 Satz 3 NBauO hinaus ist nicht erforderlich. Spiekeroog, den 20.04.2025 Abstimmungsergebnis: - 2 - (Kösters, Patrick) Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: 01_Bauantragsformular_20250328_V1 03__DG_20250328_V1_21 03_EG_20250328_V1_20 03_Geschossflächen_20250328_V1_29 03_Lageplan_500_20250328_V1_30 03_Lageplan_500_Katasteramt_20250328_V1 03_NORDANSICHT_20250328_V1_24 03_OSTANSICHT_20250328_V1_22 03_Schnitt_AA_20250328_V1_26 03_Schnitt_BB_20250328_V1_27 03_Schnitt_CC_20250328_V1_28 03_SÜDANSICHT_20250328_V1_25 03_WESTANSICHT_20250328_V1_23 04_Baubeschreibung_20250328_V1 05_Berechnung_Bruttorauminhalt_20250328_V1 05_Berechnung_Gaubenlängen_20250328_V1 05_Berechnung_Geschossigkeit_20250328_V1 05_Berechnung_GRZ_20250328_V1 05_Berechnung_Rohbaukosten_20250328_V1 05_Berechnung_Wohn-__Nutzflächen_20250328_V1 08_Erhebungsbogen_20250328_V1 08_Vollmacht_Bauherr_20250328_V 11_Anforderung Stellungn. Gemeinde(Gemeinde Spiekeroog - Bauamt -) AS_600233-B9jUUjKt
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.